Meine Bank möchte, zur Prüfung ob eine Grundschuld abgetreten werden kann, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300,- Euro haben. Dazu kämen noch die üblichen Grundbuch kosten etc.
Ist diese Gebühr zulässig? Selbst wenn diese Gebühr zulässig ist, ist doch auch die Höhe zumindest unangemessen hoch?
Lassen sie sich im Preisverzeichnis der Bank zeigen und belegen, dass das keine willkürrliche Auswahl der Summe war. Hier bitte das alte Preisverzeichnis zeigen lassen, so sie - sollte es ein neues geben - dieses nicht separat akzeptiert haben.
Konkret geht es um die Santanderbank. Im aktuellen Preisverzeichnis (auf der Homepage der Bank) ist diese Gebühr tatsächlich mit 300,- Euro pro Sicherheit angegeben. Wie komme ich an die alten Preisverzeichnisse? Die Filiale ist mit Auskünften überfordert, bzw. kann nichts einsehen.