Wohnriester Baufinanzierung

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  1. Avatar von finan
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    Standard Wohnriester Baufinanzierung

    Hallo zusammen,

    ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, und habe ein Angebot mit Wohnriester vorliegen.
    Wir haben den ganzen Betrag in 3 Teile gesplittet: Darlehen / BFL Wohnbau Darlehen / Wohnriester.
    Jetzt meine Frage zum Wohnriester. Ich habe dadurch ja ein jährlichen Steuervorteil.
    Müsste ich den Betrag X, angenommen 1000 €, den ich von der Steuerklärung durch die Wohnriesterförderung
    zurückbekommen würde, für die Tilgung meiner Darlehen einsetzen?

    Oder lohnt sich das auch so?

    Danke für euren Rat

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Klemmt nicht, nur zack ging nicht, das Wort war zu kurz.

  3. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Nein, zum Programm wurde ich und man kennt mich ja dass ich mit mache, von Matthew mit der ungeheuerlichen Aussage gemacht, ich hätte von Riester keine Ahnung.

    Wollte nur meine fundierte Aussage, dass Riester in einer Baufinzierung nichts zu suchen hat, untermauern und habe ein Angebot gemacht!
    Deine Aussage ist (hier) nicht fundiert, da du sie (hier)nicht begründest. Bis dahin ist es eine Behauptung.

  4. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    @Hanomag:
    Ich habe Mathew genau so verstanden. Alle zwei Jahre lassen sich die 4200 entnehmen, wenn mindestens 3000 im Vertrag verbleiben oder entsprechend neu abgeschlossen und bespart wird.
    Und die Aussage mit der doppelten Entnahme bei Ehepaaren habe ich ebenfalls so verstanden wie du sie "richtig gestellt" hast. Pro Partner ein Vertrag, daher doppelte Entnahme.
    Danke für die Korrektur der Zahlen, habe ich nicht nachgeprüft.
    Und momentan ist mMn das Thema Zinskosten vs Verzinsung Fiktives Förderkonto der Knackpunkt. Das sah aber vor ein paar Jahren anders aus und kann entsprechend in ein paar Jahren ebenfalls wieder anders aussehen.

    Ich denke worauf man sich einigen kann: als fixe Komponente wird es keine Riestermodelle geben, die sinnvoll eingebaut werden können.

    Plant man aber solche Varianten in die Tilgung ein können Anschlussfinanzierungen durchaus kleiner ausfallen.
    Bei mir zum Beispiel werden 2020 zwei mal rund 21.000€ in den Verträgen von mir und meiner Frau angespart sein. Da die Verzinsung deutlich höher ist als die meiner Anschlussfinanzierung wird aller Voraussicht nach nichts zur Tilgung entnommen. Das war aber bei Kauf der Immobilie nicht abzusehen. Hätte ich damals das Entnahmemodell gekannt hätte ich meine Finanzierung entsprechend angepasst. Die fast 4% meiner Finanzierung erreicht der Riestersparer eher nicht.

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Für mich ist und bleibt diese fundiert, für andere natürlich nur dann, wenn man mein Angebot annimmt und das persönlich und individuell klärt. Es macht einfach keinen Sinn und ich habe dafür auch absolut keine Zeit, hier Riestermodelle in Immobilienfinanzierungen vorzustellen um damit aufzuzeigen, dass es sinnvollere Finanzierungsvarianten - und sei es nur die, Riester separat zu besparen und sich diese nicht vorher auszahlen zu lassen - gibt.

    Schon gar nicht ausführlich darüber berichten, was die Verbraucher nach einer ordentlichen vor allem vollständigen Wohnriester Beratung für eine Meinung zu dem Konstrukt Wohnriester haben, was verstanden wurde und in den aller meisten Fällen parallel zu der Immobililenfinanzierung an Annehmlichkeiten aus den Wohnriesterregularien einfach nicht gewünscht wird.

    Es sind in dem Konstrukt auch nicht nur die Zahlen, bzw. die wirtschaftliche Betrachtung das Überfordernde, es ist für die Verbraucher das gesamte Konstrukt. Würde ich berechnet haben, dass es einen Sinn ergibt, Wohnriester zu integrieren, würde ich es den Verbrauchern trotzdem nicht einprügeln, wenn ich das Gefühl haben würde, sie haben es nicht verstanden oder wollen es ab einem gewissen Zeitpunkt einfach nicht verstehen.

    Um ein Ende zu finden.
    Jeder soll und muss sich informieren, am besten bei unabhängigen Experten. Dazu gehört auch eine Beratung mit einem Riestermodell/Riesterkonzept, so man das wünscht. Hintenraus wird dann - so es den Verbrauchern gegeben ist - die Entscheidung getroffen, welches Modell für mich das sinnvollste ist und wo ich das größte Vertrauen gefunden habe. Gerne bin ich immer wieder bereit und viele Verbraucher hier kennen und wissen das von mir, die Modelle gegenüber zu stellen (insbesondere meinem individuellem Konzept) und sie so zu berechnen, als dass es der Verbraucher auch versteht und entscheiden kann, welches Modell denn nun tatsächlich als das sinnvollste erscheint.

  6. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Was sie dem Treckerreifenfahrer in der Baumschule beigebracht haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Für mich ist „ein“ in erster Linie immer nooch ein unbestimmter Artikel, von daher passt meine Rechnung selbstredend. Je nach Situation ein Sparer / 2 Sparer ist eine Entnahme fernab von grauer Theorie unter Einbeziehung des förderfähigen Höchstbetrages i.d.P. in dieser Konstellation nach 2Jahren möglich, der/die entsprechende Banksparplan wird/werden geleert, das Spiel weiderholt sich von vorne. Einfach zu verstehen, und auch zu recherchieren, wenn denn das nötige Interesse besteht.
    Plumpe Provokationen gelangweilter Frührentnertrolle braucht es dafür nicht.

    /..von Admin teilweise gelöscht .. /

    Wohnförderkonto berechnen lassen? Von anderen? Hast du zu heiß gebadet? Mach das gefälligst selbst, ist nicht soooo arg schwer. Als Starthilfe: x*(1,02)^n. Würde jetzt für die erste Entnahme aus dem BSK beispielhaft bedeuten: 4.200*(1,02)^25, wenn wir davon ausgehen, dass die Rückführung des aufgezinsten Entnahmebetrages in 25 Jahren erfolgt. Et voila, für dich zum Mitmeißeln: ziemlich exakt 6890,55€.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Klasse Matthew, warum nicht gleich, so langsam wird es komplett. Ich erwähnte ja, habe dazu hier keine Lust.

    Hintergrund, verstanden haben es trotzdem die wenigsten, bzw. wird dieses Verstehen nicht ausreichen, um seine Finanzierung so zu zeichnen.

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Ich habe Mathew genau so verstanden. Alle zwei Jahre lassen sich die 4200 entnehmen, wenn mindestens 3000 im Vertrag verbleiben oder entsprechend neu abgeschlossen und bespart wird.
    Wenn dieser clever wäre, dann hätte er in seinem fragwürdigen Modell empfohlen, nach Ablauf von zwei Jahren die Auflösung des Sparplans bei Entnahme von dann ca. 6.300 €, zu vorzunehmen. Leider blieb ihm die Erkenntnis verschlossen, das man die dritte Jahresrate auch noch kurz vor dem Entnahmeantrag einzahlen kann und diese mit den Einzahlungen der ersten beiden Jahre ausgezahlt werden können. Die für die letzte Einzahlung fällig werdenden Zulage würde man m. E. dann etwas später erhalten. Und Beste an der Sache wäre, dass man in diesem Fall auch die Entnahme von 3000 € hätte beantragen können, da ein Rest > 3.000 € verbleiben würde. Dieses Spiel könnte man danach mit dann ca. 4.200 € im Zwei-Jahres-Rhytmus wiederholen, da die verbliebenen 3.000 € weiterhin verbleiben könnten.
    Zitat Zitat von Batman_BU
    Und momentan ist mMn das Thema Zinskosten vs Verzinsung Fiktives Förderkonto der Knackpunkt. Das sah aber vor ein paar Jahren anders aus und kann entsprechend in ein paar Jahren ebenfalls wieder anders aussehen.
    Vollkommen richtig. Wenn der Darlehenszins nach der Zinsbindung relativ hoch ist, dann ist man ggf. auch über einen zuteilungsreifen Wohn-Riester-BSpV froh. Mit der dann späteren Entnahme zur Schuldentilgung, würde man auch Jahre der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos verkürzen. Sollten die Zinsen nach dem Auslauf der Bindungsfrist immer noch so niedrig sind, dann kann man den Wohn-Riester-BSpV einfach weiterlaufen lassen und im Alter ggf. verrenten lassen. Wichtig vor dem Abschluss eines solchen Bausparvertrages wäre die Prüfung, ob dessen Bedingungen auch eine Verrentung zulassen.
    Zitat Zitat von Batman_BU
    Ich denke worauf man sich einigen kann: als fixe Komponente wird es keine Riestermodelle geben, die sinnvoll eingebaut werden können.

    Plant man aber solche Varianten in die Tilgung ein können Anschlussfinanzierungen durchaus kleiner ausfallen.
    Auch die monatliche Belastung kann kleiner sein, wenn der Sparer zur Ausnutzung der Riester-Förderung nicht zusätzlich einen entsprechenden Vertrag ansparen muss.
    Zitat Zitat von Batman_BU
    Bei mir zum Beispiel werden 2020 zwei mal rund 21.000€ in den Verträgen von mir und meiner Frau angespart sein. Da die Verzinsung deutlich höher ist als die meiner Anschlussfinanzierung wird aller Voraussicht nach nichts zur Tilgung entnommen. Das war aber bei Kauf der Immobilie nicht abzusehen. Hätte ich damals das Entnahmemodell gekannt hätte ich meine Finanzierung entsprechend angepasst.
    Den klassischen Wohnriester gibt es erst seit 2008 und die jederzeitige Entnahme zur Schuldentilgung selbstgenutzer Immobilien erst seit 2014, deshalb solltest Du Dir darüber keine Gedanken machen.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Was sie dem Treckerreifenfahrer in der Baumschule beigebracht haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Immer wenn Klein-Matthew fachlich in Nöten ist, dann wird er beleidigend.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Für mich ist „ein“ in erster Linie immer nooch ein unbestimmter Artikel, von daher passt meine Rechnung selbstredend.
    Dazu lesen wir bei Wikipedia
    Der unbestimmte Artikel

    Der unbestimmte Artikel entwickelte sich in vielen Sprachen aus dem Numerale (Zahlwort) für 1 und ist deshalb häufig mit diesem in der Form identisch.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    das Je nach Situation ein Sparer / 2 Sparer ist eine Entnahme fernab von grauer Theorie unter Einbeziehung des förderfähigen Höchstbetrages i.d.P. in dieser Konstellation nach 2Jahren möglich,
    Warum sollte man das, der Themenstarter (TS) ist Single.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    der/die entsprechende Banksparplan wird/werden geleert, das Spiel weiderholt sich von vorne. Einfach zu verstehen, und auch zu recherchieren, wenn denn das nötige Interesse besteht.
    Dass es auch bei Beibehaltung des Vertrages geht habe ich Dir oben demonstriert. Aber Du hast schon beim erstem Mal nicht den Sinn Deines Geschreibsels verstanden.
    Plumpe Provokationen gelangweilter Frührentnertrolle braucht es dafür nicht.
    Plumpe Provokationen überforderter Oberschüler sind eher nicht dienlich.
    Und jetzt zu dir, Buhmann. Mal ehrlich und direkt: deine Schwanzvergleiche sind shdzegrxnerzqü. Du präsentierst dich hier mit der geistigen Reife eines Neugeborenen, ohne dass ich dem Neugeborenen hier zunahe treten möchte. Ich bleibe bei meiner Aussage, du hast keine Ahnung von Riester, das zeigt zum Einen deine Schildkrötenabwehrhaltung, zum Anderen dein Nichtverständnis, was denn „Wohnriester“ überhaupt ist.
    Und wenn sich Klein-Matthew besonders ärgert, dann trifften seine Beleidigungen schon mal ins Vulgäre ab.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Als Starthilfe: x*(1,02)^n. Würde jetzt für die erste Entnahme aus dem BSK beispielhaft bedeuten: 4.200*(1,02)^25, wenn wir davon ausgehen, dass die Rückführung des aufgezinsten Entnahmebetrages in 25 Jahren erfolgt. Et voila, für dich zum Mitmeißeln: ziemlich exakt 6890,55€.
    Jetzt bist Du aber ganz verwirrt, Dein Modell war doch anfangs ein Banksparplan, oder kürzt man den neuerdings mit BSK ab. Na ja, Du könntest Banksparkonto meinen, dennoch solltest Du Dich deutlicher ausdrücken. Man könnte nämlich BSK auch mit Bausparkonto gleichsetzen.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zack!!!!!!!

  10. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Kindergarten.

  11. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Obwohl, da ist das Niveau eindeutig höher.

  12. Avatar von Banker
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Hallo


    Ich habe mal ein Beispiel gerechnet und hoffe, dass ich nix vergessen habe (Wenn doch bitte um Korrektur von den weiteren Teilnehmern):

    Ich 1980 geboren und REnteneintrittsalter mit 67 Jahren.
    Baubeginn 2017 und Darlehen 100.000€ mit mtl. 500€ Rate (Nom. 2% Zinssatz)

    Riesterbausparvertrag mit 10.000€ gefördertes Guthaben.


    Variante 1: Sofort mit 67 versteuern in einer Summe (30% Rabatt) = 59.000€ einmalig zu versteuern

    Angenommener Grenzsteuersatz 30% = 17.800€

    Variante 2: Ratierliche Versteuerung

    4.711€ Jährlich zu versteuern.
    Bei 30% Grenzsteuersatz = 1400€ pro Jahr

    -----Dies ist ein Beispiel -----

  13. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von Banker
    Hallo


    Ich habe mal ein Beispiel gerechnet und hoffe, dass ich nix vergessen habe (Wenn doch bitte um Korrektur von den weiteren Teilnehmern):

    Ich 1980 geboren und REnteneintrittsalter mit 67 Jahren.
    Baubeginn 2017 und Darlehen 100.000€ mit mtl. 500€ Rate (Nom. 2% Zinssatz)

    Riesterbausparvertrag mit 10.000€ gefördertes Guthaben.


    Variante 1: Sofort mit 67 versteuern in einer Summe (30% Rabatt) = 59.000€ einmalig zu versteuern

    Angenommener Grenzsteuersatz 30% = 17.800€

    Variante 2: Ratierliche Versteuerung

    4.711€ Jährlich zu versteuern.
    Bei 30% Grenzsteuersatz = 1400€ pro Jahr

    -----Dies ist ein Beispiel -----
    So wie ich das verstehe müsste der Grenzsteuersatz in der Variante 2 aufgrund der Progression niedriger sein als der Grenzsteuersatz in der Variante 1.

  14. Avatar von Banker
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Ja kann schon sein kommt halt auf das Einkommen dann an. Aber als grobe Richtung müsste es passen oder?

  15. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von Banker
    Ja kann schon sein kommt halt auf das Einkommen dann an. Aber als grobe Richtung müsste es passen oder?
    Hier mal ein vereinfachtes Beispiel, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen gerechnet habe (zur Vereinfachung ohne Kirchensteuerpflicht). Es müsste mit leichten Abweichungen hinkommen. Das Prinzip müsste aber verständlich sein.

    Rente:

    Jahresbrutto: 20.000 EUR

    KV AN: 20.000 EUR * 7,300 % = 1.460 EUR (halber Beitrag bei Rentner)
    KV ZB: 20.000 EUR * 1,100 % = 220 EUR
    PV AN: 20.000 EUR * 2,550 % = 510 EUR (voller Beitrag bei Rentner)
    Gesamt: 2.190 EUR

    Grundfreibetrag: 8.820 EUR (2017)
    Vorsorgepauschale: 2.190 EUR (volle Anrechnung von KV AN, da Rentner kein Krankengeld erhalten, sonst Abzug von 4 %)
    Werbungskosten: 102 EUR (Pauschbetrag)
    Sonderausgaben: 36 EUR (Pauschbetrag)
    Steuerfreibetrag: 11.148 EUR

    Variante 0: (ohne Versteuerung des Wohnförderkonto)

    Bemessungsgrundlage (x): 20.000 EUR - 11.148 EUR = 8.852 EUR

    Tarif 1: 5.000 EUR * 19,000 % = 950,00 EUR (für 0 < x <= 5.000 EUR mit 14 steigend auf 24 %)
    Tarif 2: 3.852 EUR * 24,867 % = 957,88 EUR (für 5.000 EUR < x <= 45.000 EUR mit 24 % steigend auf 42 %)
    Einkommenssteuer: 1.907,88 EUR

    Soli.-Zuschlag: 1.907,88 EUR * 5,5 % = 104,93 EUR

    Jahresnetto: 20.000 EUR - 2.190 EUR - 1.907,88 EUR - 104,93 EUR = 15.797,19 EUR

    Variante 1:

    Bemessungsgrundlage (x): 8.852 EUR + 59.000 EUR = 67.852 EUR

    Tarif 1: 5.000 EUR * 19 % = 950 EUR
    Tarif 2: 40.000 EUR * 33 % = 13.200 EUR
    Tarif 3: 22.852 EUR * 42 % = 9.597,84 EUR (45.000 EUR < x mit konstant 42 %)
    Einkommensteuer: 23.747,84 EUR

    Grenzsteuersatz: (23.747,84 - 1.907,88) EUR / 59.000 EUR = 37,02 %

    Soli.-Zuschlag: 23.747,84 EUR * 5,5 % = 1.306,13 EUR

    Variante 2:

    Bemessungsgrundlage: 8.852 EUR + 4.711 EUR = 13.563 EUR

    Tarif 1: 5.000 EUR * 19,000 % = 950 EUR
    Tarif 2: 8.565 EUR * 25,927 % = 2.220 EUR
    Einkommensteuer: 3.170 EUR

    Grenzsteuersatz: (3.170 EUR - 1.907,88 EUR) / 4.711 EUR = 26,79 %

    Soli.-Zuschlag: 3.170 EUR * 5,5 % = 174,39 EUR

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Um Gottes Willen, um Gottes Willen, lasst das. Es macht mir Angst!

    Matthew sein gerülpster und rumgemachter Beitrag ist morgen auch weg!

    Matthew, guck hin.

    Zack!!!

  17. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Um Gottes Willen, um Gottes Willen, lasst das. Es macht mir Anjgst!
    Was ist denn falsch?

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von Tikonteroga
    Hier mal ein vereinfachtes Beispiel, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen gerechnet habe (zur Vereinfachung ohne Kirchensteuerpflicht). Es müsste mit leichten Abweichungen hinkommen. Das Prinzip müsste aber verständlich sein.

    Rente:

    Jahresbrutto: 20.000 EUR

    KV AN: 20.000 EUR * 7,300 % = 1.460 EUR (halber Beitrag bei Rentner)
    KV ZB: 20.000 EUR * 1,100 % = 220 EUR
    PV AN: 20.000 EUR * 2,550 % = 510 EUR (voller Beitrag bei Rentner)
    Gesamt: 2.190 EUR

    Grundfreibetrag: 8.820 EUR (2017)
    Vorsorgepauschale: 2.190 EUR (volle Anrechnung von KV AN, da Rentner kein Krankengeld erhalten, sonst Abzug von 4 %)
    Werbungskosten: 102 EUR (Pauschbetrag)
    Sonderausgaben: 36 EUR (Pauschbetrag)
    Steuerfreibetrag: 11.148 EUR

    Variante 0: (ohne Versteuerung des Wohnförderkonto)

    Bemessungsgrundlage (x): 20.000 EUR - 11.148 EUR = 8.852 EUR

    Tarif 1: 5.000 EUR * 19,000 % = 950,00 EUR (für 0 < x <= 5.000 EUR mit 14 steigend auf 24 %)
    Tarif 2: 3.852 EUR * 24,867 % = 957,88 EUR (für 5.000 EUR < x <= 45.000 EUR mit 24 % steigend auf 42 %)
    Einkommenssteuer: 1.907,88 EUR

    Soli.-Zuschlag: 1.907,88 EUR * 5,5 % = 104,93 EUR

    Jahresnetto: 20.000 EUR - 2.190 EUR - 1.907,88 EUR - 104,93 EUR = 15.797,19 EUR
    Mit dem Einkommenssteuerrechner ergibt das unterstellte zvE von 17.672 € für einen Single im Jahr 2017 eine ESt von 1.909 € und einen Soli von 104,99 € = 2.013,99 €. Seine Nutzung erscheint mir einfacher und führt zu einem transparenten und richtigen Ergebnis.

    Variante 1:

    Bemessungsgrundlage (x): 8.852 EUR + 59.000 EUR = 67.852 EUR

    Tarif 1: 5.000 EUR * 19 % = 950 EUR
    Tarif 2: 40.000 EUR * 33 % = 13.200 EUR
    Tarif 3: 22.852 EUR * 42 % = 9.597,84 EUR (45.000 EUR < x mit konstant 42 %)
    Einkommensteuer: 23.747,84 EUR

    Grenzsteuersatz: (23.747,84 - 1.907,88) EUR / 59.000 EUR = 37,02 %

    Soli.-Zuschlag: 23.747,84 EUR * 5,5 % = 1.306,13 EUR
    Lt. Einkommenssteuerrechner ergibt ein zvE von (17.672 € + 59.000 € = ) 76.672€ eine ESt von 23.726 € und einen Soli von 1.304,93 € zusammen = 25.030,93 €.

    Zitat Zitat von Tikonteroga
    Variante 2:

    Bemessungsgrundlage: 8.852 EUR + 4.711 EUR = 13.563 EUR

    Tarif 1: 5.000 EUR * 19,000 % = 950 EUR
    Tarif 2: 8.565 EUR * 25,927 % = 2.220 EUR
    Einkommensteuer: 3.170 EUR

    Grenzsteuersatz: (3.170 EUR - 1.907,88 EUR) / 4.711 EUR = 26,79 %

    Soli.-Zuschlag: 3.170 EUR * 5,5 % = 174,39 EUR
    Lt. Einkommenssteuerrechner ergibt ein zvE von (17.672 € + 4.711 € = ) 22.383 € eine ESt von 3.170 € und einen Soli von 174,35 € zusammen = 3.344,35 €.

  19. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Zitat Zitat von Tikonteroga
    Was ist denn falsch?
    Im Prinzip ist es richtig, für einen Steuerlaien jedoch schwer nachvollziehbar.

    Aber selbst wenn man die während der Vertragslaufzeit erhaltene Förderung einschließlich Verzinsung berechnen könnte und diese dann der fälligen Steuer gegenüberstellen wäre das Ergebnis nur ungefähr richtig.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Ja eben!!!!!! Hört damit jetzt auf hier!

  21. Avatar von Banker
    Banker ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Baufinanzierung

    Ich denke es ist für die, die Wohnriester in die Baufinanzierung einfließen lassen, schon wichtig mal zu sehen, was da in der Rente auf sie zukommt!

    Wer will und kann schon in der Rente mal schnell 17 TEUR oder zw. 1000€ und 1500€ jährlich zahlen!

    Also ich nicht, darum hab ich mich dagegen entschieden. Und nicht weil es schlecht ist oder so! Ich will und kann halt in der Rente nicht den Haufen Geld zahlen!

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