ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, und habe ein Angebot mit Wohnriester vorliegen.
Wir haben den ganzen Betrag in 3 Teile gesplittet: Darlehen / BFL Wohnbau Darlehen / Wohnriester.
Jetzt meine Frage zum Wohnriester. Ich habe dadurch ja ein jährlichen Steuervorteil.
Müsste ich den Betrag X, angenommen 1000 €, den ich von der Steuerklärung durch die Wohnriesterförderung
zurückbekommen würde, für die Tilgung meiner Darlehen einsetzen?
Lieber Finan, ungeachtet dessen dass Riester in keine Immobilienfinanzierung gehört, was sind denn die Eckdaten ihrer Finanzierung?
Was ist denn die, der oder das BFL?
Natürlich müssen sie den Steuervorteil nicht in die Finanzierung investieren oder abführen, aber fragen oder hinterfragen sie sich mal was sie der Steuervorteil kostet, an welche Bedingungen dieser geknüpft ist und wie lange sie an diesem (fiktives Wohngeldkonto) zu knabbern haben.
Ihre Fragen zeigen mir, dass sie gar nicht wissen oder erklärt bekommen haben was Wohnriester ist und wie er sich auswirkt, insofern halten sie sich bitte von diesem Konstrukt - was viele Banker und Vermittler selber nicht verstehen - fern!!
Also zum Einen würde ich Wohnriester auch niemals machen! Aber das ist Beratersache.
Ich selber hatte einen Wohnriester in der Ansparphase, als ich dann gebaut habe, habe ich mir das Guthaben Prämienunschädlich auszahlen lassen und so mein EK erhöht.
Wie Thomas schon sagt, muss der Steuervorteil natürlich nicht in das Darlehen einbezahlt werden.
Sie müssen ja bedenken, dass der "Kram" auch im Rentenalter dann wieder Versteuert werden muss! Also nahe alles, was sie jetzt als Steuervorteil haben, müssen sie dann im Alter wieder abliefern.
das System des Wohnriestern ist mir im Grundsatz natürlich klar, nur ob ich die Steuervorteile zur Tilgung nutzen muss, da war ich mir nicht sicher.
Das ich das ganze in meiner Rente Nachversteuern muss ist auch einleuchtend. Ein Angebot ohne Wohnriester hatte ich auch vorliegen, der Berater hat mich nicht unbedingt
da drauf gedrängt.
Es geht um ein Darlehen von 385000 €
Ich selbst bin 30 Jahre, ohne Kinder, nicht verheiratet
EFH mit Einliegerwohnung zur Vermietung
Folgendes Angebot liegt mir vor:
175000 € Darlehen Fix und Flex, 15 Jahre Sollzinsbildung, würde ohne Sondertilgung 35 Jahre laufen
90000 € BFL Wohnbau Zinszahlungsdarlehen Festzins, 20 Jahre
120000 € Fuchs Wohn-Riester 30, fest bis Zuteilung
heutige monatliche Gesamtkosten 1380 €
nach 20 Jahren, nach Ablauf BFL ca. 1000 €
nach 30 Jahren, nach Ablauf Riester ca. 500 €
ich beabsichtige ein Haus zu kaufen, und habe ein Angebot mit Wohnriester vorliegen.
Wir haben den ganzen Betrag in 3 Teile gesplittet: Darlehen / BFL Wohnbau Darlehen / Wohnriester.
Jetzt meine Frage zum Wohnriester. Ich habe dadurch ja ein jährlichen Steuervorteil.
Müsste ich den Betrag X, angenommen 1000 €, den ich von der Steuerklärung durch die Wohnriesterförderung
zurückbekommen würde, für die Tilgung meiner Darlehen einsetzen?
Oder lohnt sich das auch so?
Danke für euren Rat
Hallo,
im Idealfall könnte die Steuerersparnis folgendermaßen ausfallen:
In 2016 würde das z. B. ein Arbeitnehmer (Single, Steuerklasse 1, kinderlos, versichert in der GKV) bei einem Jahreseinkommen von einer Größenordnung von 66.000 bis 69.000 EUR erreichen. Dann darf er aber auch nur moderat höhere Werbungskosten und Sonderausgaben absetzen, also die Pauschalen sind. So wie ich das verstanden habe muss dann noch die Zulage abgezogen werden.
Gesamt = 1009,89 EUR - 158 EUR = 851,89 EUR
Wenn das Einkommen niedriger ist und besondere Steuervergünstigungen (Kinderfreibeträge, ...) vorhanden sind, ist die Steuerersparnis niedriger.
Meiner Meinung nach wäre es auf jeden Fall empfehlenswert diese Steuerersparnis falls möglich als Sondertilgung für das Wohnristerdarlehen zu verwenden. Wenn man dadurch die Laufzeit des Darlehens verkürzt und z. B. 1 Jahr früher fertig ist, hat man seine Zinskosten für das Darlehen reduziert und dem Wohnriesterkonto werden 2100 EUR weniger gutgeschrieben, die bis zum Rentenbegin mit 2 % verzinst werden und die man später versteuern muss... Wenn der Betrag des Wohnförderkonto höher ist, steigt bei der nachgelagerten Besteuerung das zu versteuernde Einkommen und somit auch der persönliche Steuersatz.
So Tikonteroga, da du Wohnriester scheinbar favorisierst und mit den Zuslage und Steuerersparnissen rumfuchtelst nun bitte auch das fiktive Wohnförderkonto anhand deiner Annahmen berechnen. Zu dem die Einschränkungen und weiteren Nachteile bitte benennen..
Wenn schon, denn schon.
@Finan
Das Angebot ist schlecht und kann deutlich verbessert im Bezug auf Konzept (Auswahl der Bausparer, Aufteilung der Bausteine) und Konditionen, insbesondere dem Bausparvertrag mit 1% Guthabenzins gegenüber 0,15% und 2% Darlehenszins statt 2,35% bei weniger Einzahlungen mit 30 % Anspargrad und geringeren Abschlussgebühren, abe auch den Darlehenskonditionen angeboten und konzipiert werden.
Ich will natürlich grundsätzlich auch eine Zinssicherheit haben, ich habe auch ein günstigeres Angebot
mit nur einem Baustein erhalten, 10 Jahre feste Zinsen, Laufzeit ca. 32 Jahre, Kosten monatlich ca. 1220 €.
Wobei ich hier nach 10 Jahren sicher mehr zahlen würde, durch einen neuen Zinssatz.
So Tikonteroga, da du Wohnriester scheinbar favorisierst und mit den Zuslage und Steuerersparnissen rumfuchtelst nun bitte auch das fiktive Wohnförderkonto anhand deiner Annahmen berechnen. Zu dem die Einschränkungen und weiteren Nachteile bitte benennen..
Wenn schon, denn schon.
Immerhin wird überhaupt etwas benannt, auch wenn der Rechenweg abenteuerlich ist. Du hingegen kommst mit dem üblichen "Riesterbaufigrundsätzlichblöd"-Schwallimall, aufgrund der Tatsache, dass du schlicht und ergreifend das Konstrukt Wohnriester nicht kapierst. Und was der Buhmann nicht versteht, wird in Bausch und Bogen verdammt, um verschämt die eigene Ahnungslosigkeit zu übertünchen.
Welche Annahme soll denn getroffen werden, wenn keine Annahme zur Entnahmesumme gemacht wird? Du bist und bleibst ein Knaller.
Ich berechne dir Riester bis auf den letzten Cent!!
Du spekuliert wieder rum, provozierst, ich und keine Ahnung von Riester? Haha, aber ich mache mit
Wir haben klare Summen was den Riester betrifft und Tikonteroga hat Annahme gesetzt. Abenteuerlich, wie du zurecht anmerkst. Aus diesen Annahmen aber, ich erwähnte Annahmen, kann Tikonteroga das Wohngeldförderkonto berechnen, da ja der Riesterbaustein klar vom TE definiert ist. Und die 2.100 Euro Einzahlung (ändert ja nichts an der Tatsache, dass das der Maiximalbetrag ist, der gefördert wird) können ja Annahme und gesetzt zu gleich bleiben.
Und noch mal, ich berechne dir Riester in allen Variationen bis auf den letzten Cent. Bis auf den letzten Cent!
Ganz im Ernst... Kann das echt mal jemand aufdröseln und rechnen und nachvollziehbar (vielleicht an einem einfachen Beispiel) darstellen?
ich halte auch nix vom Riestern in Verbindung mit einer Baufinanzierung, ist aber nur eine überhaupt nicht zu belegende Bauchsache. Ich verstehe das Konstrukt einfach nicht, vielleicht liegt es daran.
Also los Jungs! Wenn das echt mal einer nachvollziehbar vorrechnen kann, wäre ich echt schlauer!
Okay, ich sehe... es gibt Riesterfreunde und Feinde, aber wirklich weiterhelfen wird mir das nicht
Angenommen ich lege die Steuerersparnis jedes Jahr auf ein Sparkonto und tilge dann die größere Darlehenssumme,
macht das sicherlich Sinn!?
Spitzt einen Bleistift, bewaffnet euch mit ausreichend Papier und fangt an zu rechnen. Und zwar mit einem Entnahmeplan. Das kann und soll dann folgendermaßen aussehen: Es wird ein Banksparplan bespart, der ohne Gebühren auskommt. Die Verzinsung ist vernachlässigbar, darum geht es in diesem Fall nicht. Entnahmen sind jederzeit im Rahmen der Riesterförderung möglich.
Legen wir die Annahme zugrunde, dass der für eine Einzelperson maximal abzugsfähige Höchstbetrag von 2.100€ jährlich eingezahlt wird, kann alle 2 Jahre eine Entnahme erfolgen, die dann für eine Sondertilgung verwendet wird. Idealerweise fallen für die Entnahme bankseitig ebenfalls keine Gebühren an. Theoretisch kann auch der doppelte betrag eingezahlt werden, bspw. Bei einem Ehepaar (an diesen Basics scheitert unser vermeintlicher Spezialist schon, darum ist Riester halt grundsätzlich „doof“).
Ob sich das im Einzelfall rechnet, ist individuell zu berechnen. Kann, muss nicht. Deswegen ist die Aussage, dass „Riester“ im Rahmen einer Baufi grundsätzlich abzulehnen sei, auch so unfassbar *******.
Nehmen wir weiterhin an, derSingle (bei dem wir der Einfachkeit halber bleiben) hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000€. Es ergibt sich ein Eigenbeitrag von ca. 1.420, dafür kann er dann 2.100 gefördert in die Sondertilgung des darlehens investieren. Der Rest ist gefördert über Zulage oder vielmehr den sich ergebenden Sonderausgabenabzug.
Zunächst natürlich kein schlechter Deal, auf den ersten Blick. Dafür ist dann eben das Wohnförderkonto zu begleichen, und die durch die Inanspruchnahme der Förderung entstehenden Restriktionen müssen a)verstanden und b)in Kauf genommen werden wollen.
Daher, wie immer: kann man schwer aufdröseln, aber „Riester“ grundsärtzlich zu verteufeln, zeugt von grober Unkenntnis und einer latenten Faulheit, sich mit der Thematik zu beschäftigen.
Das wirft kein gutes Licht auf jemanden, der andere mit Blick auf Finanzierungen beraten möchte, da hier Scheuklappen nichts zu suchen haben, im Sinne des Verbrauchers.
Natürlich ergibt es in den meisten Fällen Sinn, so viel Geld wie möglich in Sondertilgungen zu investieren.
Die Steuerersparnis irgendwo zu parken ist dann sinnvoll, wenn man das Geld nicht sofort zur Tilgung verwenden darf oder der Zinssatz der Anlage nach Steuern höher ist als der Darlehenszins.
Riester sollte, wenn ich es richtig verstanden habe, stetig geprüft werden. Die Förderkonstellation kann sich permanent ändern und manchmal ändert es sich so, dass sich ein starres Riesterkonstrukt nicht mehr rechnet. Das kann passieren, wenn man heiratet, wenn man Kinder bekommt, wenn man zu viele Kinder bekommt, wenn sich das Einkommen ändert...kann man solche Änderungen ausschließen oder gut kalkulieren, dann lässt sich Riester sicherlich ganz vernünftig einplanen.
Deswegen ist es mMn in den meisten Fällen sinnvoll, Riester außerhalb einer Darlehenskontruktion zu nutzen. Zudem, ohne jetzt jemanden zu Nahe treten zu wollen, verstehen viele Leute noch nicht einmal die Funktionsweise von "einfachen" Darlehen. Da dann noch Riester einbauen ist sicherlich nicht die Schlaueste Lösung.
Ob es nun Sinn ergibt, das geförderte Guthaben zur Darlehenstilgung zu nutzen, muss jeder für sich selbst berechnen. A
Matthew, da fehlt mehr als die Hälfte. Damit kann niemand was anfangen, vor allem überfordert das viele Verbraucher, insbesondere diejenigen, die sich um ihre Baufinzierung mit genügend anderen Dingen beschäftigten.
Niemand verteufelt Riester grundsätzlich, für mich ein gutes Produkt, wählt mab die richtige Anlageforn, aber in einer Baufinzierung hat Riester nichts zu suchen.
Matthew, da fehlt mehr als die Hälfte. Damit kann niemand was anfangen, vor allem überfordert das viele Verbraucher, insbesondere diejenigen, die sich um ihre Baufinzierung mit genügend anderen Dingen beschäftigten.
Niemand verteufelt Riester grundsätzlich, für mich ein gutes Produkt, wählt mab die richtige Anlageforn, aber in einer Baufinzierung hat Riester nichts zu suchen.
Zu dem, es ging um Wohnriester.
Ob da jetzt „mehr als die Hälfte fehlt“ oder nicht, kannst a) du nicht beurteilen und b) ist es mir wurscht, was du meinst an Fehlendem entdeckt zu haben. Dem TO, falls er interessiert ist, wird eine Option aufgezeigt, wie er ein Riesterprodukt in die Finanzierung einbinden könnte, wenn er es möchte. Ich traue ihm im Gegensatz zu dir die geistigen Fertigkeiten zu, die gegebenen Rahmenbedingungen auf seine eigene, individuelle Situation umzuschreiben und daraus den Schluss zu ziehen, ob er Schicht 2 in Form von Riester nutzen möchte oder eben nicht. Das ist ein Entscheidungsprozess, der nicht von heute auf gestern abgeschlossen ist, und das ist gut so.
Nerv mich nicht wieder mit deinem ex-cathedra-Sprech, und schließe nicht von dir auf andere, nur weil du damit nichts anfangen kannst. „Andere“ sind sehr wohl in der Lage, weil sie (offenbar in eindeutigem Kontrast zu dir) die Kunst der Punkt- und Strichrechnung beherrschen. Nichts anderes ist das, nur mit sich verändernden Variablen.
Und, speziell für dich: Es gibt nicht „die“ richtige Anlageform, Werbesprech mangels vorhandener fachlicher Substanz deinerseits, geschenkt.
Und, darüber hinaus: Du blamierst dich wieder einmal kräftig, merci beaucoup. Es „geht um Wohnriester“?? Na was glaubst du denn, was das hier kurz von mir angeschnittene Konstrukt ist?
Für den TO: Es gibt aus meiner erstmal keinen besten Vorschlag. Es geht mir persönlich darum, diesen Unfug, dass Riester grundsätzlich nicht zu einer Finanzierung tauge, so nicht unwidersprochen stehen zu lassen. Macht euch doch mal den Spaß und berechnet, wie eine „normale Finanzierung“ ex Riester aussehen würde (Zinsleistung, Tilgungsleistung, Laufzeit, Gesamtkosten….) und dann spielt ihr das mal gedanklich unter Einbeziehung der staatlichen Förderung durch. Wobei ihr dann immer noch am Anfang steht, schon klar, aber ihr habt zumindest eine auf gesunden Füßen stehendes Entscheidungsfundament pro bzw. contra „Riester“.