Kinderzulage Riester ohne Kindergeldberechtigter zu sein?

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  1. Avatar von schorschg
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    Standard Kinderzulage Riester ohne Kindergeldberechtigter zu sein?

    Moin evtl. kann mir Jemand von euch netterweise einmal Erleuchtung verschaffen:

    Folgende Situation:

    verheiratet, 2 Kinder, 1. Kind 2013 geboren das 2. 2016. Es liegen zwei Wohnriester Verträge vor.

    Kindergeldberechtigt f. Kind 1 ist seit 2013 die Mutter, das Kindergeld fliest auf ein Gemeinschaftskonto wo der Inhaber der Vater ist.

    Kindergeldberechtigt f. Kind 2 ist ebenfalls die Mutter selbes Konstrukt wie bei Kind 1.

    Wir dachten ursprünglich wir hätten den Vater auf Kind 2 berechtigt, aber anscheinend ausversehen die Mutter genommen.

    Beim Bausparversicherer wurde f. Kind 2 angegeben, dass der Vater die Zulage erhalten soll (in dem fälschlichen Wissen Vater sei auch der Kindergeldberechtigte).


    Was bedeutet nun die Tatsache, dass die Mutter f. beide Kinder die Kindergeldberechtigte ist (wo das Geld jedoch auf ein Konto fliest dessen Inhaber der Vater ist) für die Riesterzulage?

    Ich habe unterschiedliche Aussagen bekommen. Bausparversicherer sagt es sei irrelevant wer von beiden der Kindergeldberechtigte ist, wesentlich f. die Riesterzulage ist nur, dass die Mutter die Zulage an den Vater abgetreten hat (schriftlich beim Versicherer). Bei der Familienkasse war man sich nicht sicher. Ich frage mich nun ob wir nun die Riesterzulage unberechtigter Weise bekommen haben und wir hier einen Kindergeldberechtigtenwechsel durchführen müssen. Ich empfinde das alles als ziemlich verwirrend. Nicht das wir hinterher die Kinderzulage wieder verlieren aufgrund fehlender Zulagenberechtigung odersowas.

    Vielen Dank & VG

    Schorsch

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Kinderzulage Riester ohne Kindergeldberechtigter zu sein?

    Guten Morgen,

    in komplizierten Fällen hilft ein Anruf bei den Menschen die den Fall zu entscheiden haben. In diesem Fall ist das die staatliche Zulagenstelle:

    Tel: 03381 21 22 23 24

    Halten sie beim Anruf die Sozialversicherungsnummern bereit! Dann können die Mitarbeiter direkt in ihre Konten sehen und sagen was dort gespeichert ist und ob das zu Problemen führen kann.

    MfG

    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
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  3. Avatar von schorschg
    schorschg ist offline
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    Standard AW: Kinderzulage Riester ohne Kindergeldberechtigter zu sein?

    Haben Sie vielen Dank. Meine Frage wu de dort beantwortet - zur Vervollständigung des Threads die ungefähre Antwort:

    Wichtig ist nicht ob der Ehegatte der Kindergeldempfänger ist sondern ob in diesem Fall die Ehefrau das Einverständnis zur Übertragung der Kinderzulage auf dem Ehemann dem Versicherer erteilt was bei uns der Fall ist.

    Schönen Tag noch.

  4. Avatar von testbild
    testbild ist offline

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    Standard AW: Kinderzulage Riester ohne Kindergeldberechtigter zu sein?

    Es steht recht eindeutig im Gesetz. Leider wissen es einige Berater einfach nicht.

    Einkommensteuergesetz (EStG)
    § 85 Kinderzulage



    (1) 1Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird, jährlich 185 Euro. 2Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro. 3Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird. 4Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Absatz 2) im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt worden ist.
    (2) 1Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. 2Bei Eltern, die miteinander eine Lebenspartnerschaft führen, nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das EWR-Abkommen anwendbar ist, ist die Kinderzulage dem Lebenspartner zuzuordnen, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, auf Antrag beider Eltern dem anderen Lebenspartner. 3Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__85.html



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