Sparkasse: Gerichtlicher Erbschein & Jetzt noch zusätzlich Internationaler Erbschein!

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    Ausrufezeichen Sparkasse: Gerichtlicher Erbschein & Jetzt noch zusätzlich Internationaler Erbschein!

    Hallo, ich habe ein Problem mit der Sparkasse und dem Erbe.

    mein Vater ist Weihnachten 1949 aus der russischen Kriegsgefangenschaft heimgekehrt,
    hatte am 17. Januar 1950 im Volkswagen Werk angefangen zu arbeiten,
    und bei der Sparkasse ein Konto eröffnet
    (Girokonto / Sparbücher etc.) und war dort bis zu seinem Tode 2009 Kunde.

    meine Mutter hatte alles geerbt, und sämtliche Konten weitergeführt.
    seit 2007 hatte ich auch uneingeschränkte Kontovollmacht über alle Konten.

    2014 bin ich nach Tschechien verzogen, 2016 ist meine Mutter ein Pflegefall geworden, und ich hatte Sie im Sommer 2016 zu mir nach Tschechien geholt, wo sie dann zusammen mit mir und der Freundin in meiner Wohnung gewohnt hatte, und von mir und meiner Freundin gepflegt worden ist.

    am 15.März 2017 ist Mutti dann im Alter von 86 Jahren in Tschechien verstorben. Die tschechischen Behörden haben eine tschechische Sterbeurkunde ausgestellt.

    um das Erbe antreten zu können, verlangte die Sparkasse folgendes:

    1.) meine geburtsurkunde

    2.) Sterbeurkunde meines vaters

    3.) Sterbeurkunde meiner mutter

    4.) erbschein eines europäischen Gerichts.

    alle 4 geforderten Unterlagen habe ich beigebracht und eingereicht.

    nach Prüfung der Unterlagen in der hauptgeschäftsstelle in Gifhorn bekam ich dann eine Antwort, dass ich noch

    5.) eine unbedenklichkeitsbescheinigung des tschechischen Finanzamtes beibringen muss, aus welcher hervorgeht, dass ich keine Steuerschulden habe.

    auch diese auch diese Unbedenklichkeitsbescheinigung Habe ich beigebracht.

    wieder Prüfung der Angelegenheit, und nein, es fehle noch eine Übersetzung der tschechischen Dokumente und des gerichtlichen erbscheines ins Deutsche, dann würde ich das Erbe übertragen bekommen.

    also habe sodann

    6.) eine Übersetzung des gerichtlichen erbscheines bei der Bank eingereicht.

    nachdem die Sparkassen Filiale auch das erhalten hatte, schickte sie wiederum und nun auch schon zum wiederholten Male alle diese Unterlagen wieder zur hauptgeschäftsstelle nach Gifhorn, und von dort kam dann als Antwort, die Bräuchen noch eine

    7.) unbedenklichkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamtes.

    auch das hatte ich beigebracht und wieder eingereicht. Wieder ging der gesamte Vorgang nach Gifhorn, und wieder wurde geprüft mit dem Ergebnis, dass der tschechische erbschein nicht genug sei, und ich solle nun noch einen internationalen erbschein beibringen.

    diesen internationalen erbschein kann ich überdies in Tschechien nicht ausstellen lassen, da bereits ein
    EU gültiger tschechischer erbschein nebst Übersetzung ausgestellt wurde.

    in Deutschland kann ich den internationalen erbschein nicht ausstellen lassen, weil Mutti in Tschechien verstorben ist, und die tschechischen Behörden dafür zuständig sind.

    der Bank sind überdies auch alle familiären Angelegenheiten seit Jahrzehnten bestens bekannt.
    die Bank weiß, dass ich Einzelkind bin, keine Geschwister habe, und sonst keine weiteren erbberechtigten vorhanden sind.

    am 01. September 1980 hatte ich als 16 jähriger eine Lehre im Volkswagen Werk (Stammwerk) angefangen, und seitdem ein Girokonto durchgehend bei der Sparkasse unterhalten, was ich auch noch bis vor kurzem -bis zum Umzug nach Tschechien- hatte.

    mein Vater war Abteilungsleiter im Volkswagen Werk und hatte gutes Geld verdient, und neben Aktien und anderen Wertpapieren und Sparguthaben usw usw usw. Dort höhere Geldbeträge "auf der hohen Kante" wie man so schön sagt. Wenn mein Vater oder ich die Bank betreten haben, so sind wir persönlich sogar vom filialenleiter mit Namen angesprochen worden, da auch er meinen Vater persönlich kannte.

    wie soll man sich nun weiter verhalten?

    die Sparkasse hatte auf eine Schlichtungsstelle in Berlin verwiesen, an die ich mich auch gewandt habe.
    dort wird zur Zeit ein Schlichtungsverfahren durchgeführt, wobei aber die Sparkasse bei deren Ansichten bleibt.

    von der Schlichtungsstelle selbst werde ich aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben und die Bedenken der Sparkasse Gifhorn auszuräumen, wobei ich nur auf die bereits gemachten Zusicherungen der Übertragung des Erbes von der Sparkasse verweisen kann auch im Hinblick darauf, dass ich ja allen Forderungen der Beibringung von Papieren nachgekommen bin.

    ich fühle mich mit der Aufforderung, die Bedenken der Sparkasse Gifhorn auszuräumen, schlicht weg überfordert, und weiß nicht weiter, zumal ich auch kein Rechtsanwalt bin.

    cih bitte hier im Forum um Ratschläge, wie ich mich weiter verhalten soll, und ggf. was ich für Argumente gegenüber der Sparkasse und der Schlichtungsstelle vorbringen kann, um die Sache zu regeln.

    danke!

  2. Avatar von Sparky-2017
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    Standard AW: Sparkasse: Gerichtlicher Erbschein & Jetzt noch zusätzlich Internationaler Erbsch

    Hier das schreiben der Sparkasse vom 13. Juli 2017


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