eine Frage tut sich mir gerade auf. Meine Bank hätte gerne neben den Gehaltsnachweisen auch Auszüge auf denen
der Gehaltseingang ersichtlich ist.
Reicht es da aus wenn ich nur das Blatt auf dem der Gehlatseingang ersichtlich ist einreiche oder muss ich den ganzen einreichen?
Die Bank sie will wissen ob der Gehaltseingang auch wirklich auf das Konto geht obwohl dies ja im Gehaltsnachweis steht.
Naja wie auch immer. Hintergrund der Frage: Ich müsste die kompletten erst anfordern. Ich habe im Online Banking immer nur die Auszüge
Blatt 1-3 heruntergeladen. Und jetzt sind die Downloads nicht mehr möglich weil dort steht ich habe bereits Auszüge angefordert.
Aber eben genau darum geht es der ING Diba. Der Kontoauszug mit dem Gehaltsnachweis muss das unveränderte Original Dokument sein.
Ansonsten von der Bank gegengezeichnet.
Offenbar hat die Diba damit schon Erfahrung. Denn ihnen nachweislich nur die Gehlatsanzeige aus.
Naja, ich denke es ist unnötig über Sinn und Unsinn zu diskutieren. Fakt ist, wenn die Bank dies verlangt, muss ich den Auszug einreichen.
PS: In der Zeit von Online Banking werden die Auszüge zu Hause ausgedruckt und auch hier kann man den Auszug ohne Mühe fälschen.
Meine Meinung ist, dass dies keinen Sinn macht und für eine Beurteilung unbrauchbar ist.
Ich weiß das ist nicht die Frage des TE!
Allgemein gesprochen, ja. Das ist durchaus möglich.
Aber für ING-DiBa ist die Regel das unveränderte Original. In der Regel sind das PDF Dokumente.
Wenn man es ausdruckt und einscannt erwartet die Bank einen Stempel und eine Unterschrift deines Kontoführenden Instituts.
Im übrigen: Wenn ich Konsumverhalten verstecken will kann ich das auch so. Dann streiche ich eben ein paar Dinge aus dem Auszug.
Das kannst Du dann letztlich ebenso fälschen.