Hallo,
ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist, aber ich versuche es einfach mal. Es geht um unseren Sohn, der im Herbst ein Masterstudium aufnehmen möchte und um die Frage, ob wir unterhaltspflichtig sind. Vorweg: Wir möchten ihn nach Kräften unterstützen, ich möchte diese Frage nur grundsätzlich geklärt haben, da es einige Besonderheiten gibt und falls doch mal der Punkt kommt "Ihr seid aber verpflichtet ...".
Unser Sohn hat nach seinem Abitur 2010 ein Jahr Zivildienst gemacht und anschließend 1 Jahr gejobbt + Work and Travel. Er hat also erst 2012 sein Studium begonnen (BWL), hat 9 Semester für den Bachelor gebraucht, wobei er die erforderlichen Creditpoints schon nach 8 Semestern hatte, aber mit seiner Arbeit nicht voran kam und quasi ein Semester nur an seiner Arbeit geschrieben hat. Dann hat er ein halbes Jahr gejobbt. Er ist jetzt also 26, wird Ende des Jahres 27 und wird, wie schon geschrieben, im Herbst mit seinem Masterstudium beginnen.
Mir geht es jetzt vor allem darum, dass unser Sohn sich ja quasi 2 Jahre "Auszeit" genommen hat, nach dem Zivildienst und nach dem Bachelorstudium. Dadurch ist ja auch das Kindergeld im letzten Jahr weggefallen. Sind wir trotzdem verpflichtet, ihm sein Masterstudium zu finanzieren? Ich habe gelesen, dass das nur der Fall ist, wenn sich der Master direkt an den Bachelor anschließt und dass Kinder maximal ein halbes Jahr nach dem Abi "chillen" dürfen und dann mit ihrer Ausbildung beginnen müssen.
Besten Dank im voraus für hoffentlich fundierte Antworten!
Scout