ich hätte in einem Forum für Krankenkassen geschrieben. Leider funktionierte die Anmeldung in zwei Foren nicht.
Deswegen versuche ich meine Frage hier zu stellen:
Ich war bis 22.02.2016 durch meinem letzten Arbeitgeber krankenversichert. Zum 23.02.2016 bekam ich die Kündigung (wohl weil ich mich verplappert habe und gesagt habe, daß ich im Frühjahr wegziehe - Gebäudereinigung - konnte mit mir wohl nicht mehr planen). Egal. Zurück zum Thema:
Bis zum 31.03.2016 und einige Tage darüber hinaus lebte ich von dem letzten Gehalt. Ende März bin ich nach Nürnberg gezogen und habe mich beim Jobcenter Nürnberg arbeitssuchend gemeldet. Leistungen erhielt ich vom Jobcenter Nürnberg rückwirkend ab dem 01.04.2016.
Ich habe nach meiner Kündigung überhaupt nicht an die Krankenkasse gedacht. Es ist also eine Lücke vorhanden ab dem 23.02.2016 bis zum 31.03.2016.
Ich habe nun vor einigen Tagen ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, daß auf Anfragen seitens der Krankenkasse wegen dem Versicherungsschutz für den o.g. Zeitraum keine Reaktion von mir kam und sich für den o.g. Zeitraum lt. Schreiben somit meine Versicherung als freiwillige Versicherung fortsetzt.
Ich muß nun um die 900 EUR Beiträge nachzahlen.
Ich habe keine Anfragen wegen Versicherungsschutz im o.g. Zeitraum erhalten. Definitiv nicht! Sonst hätte ich darauf geantwortet.
Abgesehen davon bin ich gar nicht in der Lage diese 900 EUR zu bezahen. Weiterhin habe ich selbst wenn ich Ratenzahlungen vereinbaren würde noch weitere Gläubiger zu bezahlen. Ein Teil davon ist noch nicht mal geregelt. Mit fünf Gläubigern habe ich schon 10 EUR Raten vereinbart.
Ich habe gerade online gelesen, daß nach einer Kündigung der Versicherungsschutz der Krankenkasse noch einen Monat fortbesteht (Sozialgesetzbuch III $19 Absatz 2 SGBV) Würde das in diesem Fall nicht gelten, weil ich gekündigt worden bin?
Innerhalb eines Monats kann ich Widerspruch einlegen. Dazu müßte ich vorher noch wissen was ich hieb-und stichfestes dagegen setzen kann und ob es überhaupt etwas gibt oder ob die Forderung gerechtfertigt ist. Kann die KK einfach den Versicherungsschutz als freiwillige Versicherung fortsetzen ohne eigene Zustimmung o.ä.?
Ich würde mich auf ein paar fachkundige und brauchbare Antworten freuen.
Ich war bis 22.02.2016 durch meinem letzten Arbeitgeber krankenversichert. Zum 23.02.2016 bekam ich die Kündigung.
Keine Kündigugsfrist? Wie lang war die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber denn? Noch in der Probezeit? Wurde der zustehende Urlaubsanspruch genommen oder finanziell abgegolten? Oft steht einem eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit zu - wurde der Betriebsrat befragt?
Sobald man von der drohenden Kündigung erfährt muss man sich (bis zu 3 Monate vor Beschäftigungsende) beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden - sonst kann es Sperrzeiten ohne Leistung geben.
Soweit ich weiss, ist man im letzten Beschäftigungsmonat und dem darauf folgenden Monat weiter versichert, wenn es keine andere Versicherung gibt.
Aber frag doch einfach bei deiner Krankenkasse nach - das sollten die wissen. Auch über das Arbeitsamt kann man versichert sein - zum Teil auch ohne Leistungsbezug.
(In der Rentenberechnung fehlt dir der Monat dann u.U. auch.
Leistungen erhielt ich vom Jobcenter Nürnberg rückwirkend ab dem 01.04.2016.
Rückwirkend zu welchem Zeitpunkt - wurde für März auch Leistung bewilligt?
Schulden bei der Krankenkasse (soweit berechtigt) werden allerdings mit Strafzins von 1% pro Monat behandelt - und sind vorrangig zu bezahlen ...
Bin aber kein Fachmann - nur meine Lebenserfahrung.
Ich finde das auch alles wirr und unglaubwürdig.
Wenn man zum 23.06. die Kündigung erhält, dann hat man selbst in der Probezeit 14 Tage Kündigungsschutz.
Selbst wenn aus welchen Gründen auch immer fristlos gekündigt wurde, wie kann den für 1 Monat und 7 Tage 900 Versicherung zusammenkommen? Nie und nimmer.
Außerdem weiß doch eigentlich jeder, dass er sich zeitnah beim AA melden muß. Wer das nich macht, ist selber schuld.
Wenn die Krankenkasse in der Konstellation tatsächlich 900 Euro verlangt, dann stimmt irgendwas nicht. Hast du schon mal die nahelegendste Lösung versucht und dort angerufen. Die können dir sicher Auskunft erteilen, wie die 900 Euro zustande kamen, vor allem welchen Zeitraum tatsächlich zugrundegelegt wurde.
@tneub: Die Kündigung erfolgte wegen interner Umstrukturierung oder so ähnlich. Ich habe das nicht mehr auf dem Schirm. Es war auch nichts großes. Nur eine Stelle als Reinigungskraft in Ostdeutschland. Wie die Versicherungssumme zusammenkommen kann weiß ich doch nicht, deswegen frag ich hier ja. Müßte man die Krankenkasse fragen was ich morgen telefonisch erst mal tue. Vorab wollte ich mich mal hier informieren.
Ich bin von Halle nach Nürnberg gezogen und habe dort beim Jobcenter problemlos ab dem 01.04.2017 neue Leistungen erhalten (rückwirkend).
Davor war ich noch seit der Kündigung am 22.02.2017 bis zum ca. Ende März in Halle. Danach ab Ende März in Nürnberg.
@xlarge: Die Beschäftigung war von Anfang September 2016 bis zum 22.02.2017. Reinigungskraft in Halle (Saale). Urlaubsanspruch bestand. Den Urlaub bekam ich auch, das war nach Weihnachten bis irgendwann im Januar. Die Kündigung kam nach dem Urlaub. Ich glaube Kündigungsfrist war auch mit drin, da ja die Kündigung zum 22.02.2017 erfolgte. Das ist schon alles korrekt gewesen.
Ich hatte dem Arbeitgeber dummer weise mal gesagt, daß ich im Frühjahr irgendwann wegziehe und er konnte mich ja nun nicht mehr einplanen. Ich vermute das war der eigentliche Grund. Das nur nebenbei.
Was eigentlich wichtiger ist ist die Frage, ob denn der Versicherungsschutz der KK über die Kündigung hinaus gilt? Oder ist dies nur der Fall, wenn man selbst kündigt? Wenn ich dort anrufe muß ich schließlich ja auch Gegenargumente bringen können, falls keine Kooperation anwesend ist ;o)
Mit rückwirkenden Leistungen ab 01.04. war eigentlich gemeint, daß ich die Leistungen etwas später erhielt/überwiesen bekam also so ca. eine Woche später. Aber dann komplett ab dem 01.04. eben. War evtl. falsch ausgedrückt, denn ist ja logisch. Für März habe ich keine Leistungen bekommen, da habe ich in Halle noch vom Gehalt des letzten Arbeitgebers gelebt. Ich wollte ja weg und deswegen konnte ich nicht zum Jobcenter gehen.
der ehemalige Arbeitgeber hat sie offensichtlich bei der Krankenkasse als "Ausgeschieden" gemeldet und dann keine Beiträge mehr abgeführt.
Da nicht zeitnah ein neuer Arbeitgeber oder die Bundesanstalt für Arbeit sie als "Versicherungspflichtig" gemeldet hat, musste die Krankenkasse sie als "freiwillig versichert" einstufen. Einen Übergangszeit in der man nicht versichert ist gibt es in diesem System nicht.
Da ihr kein Einkommen bekannt war, hat sie den gesamten Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung nach dem Höchstbeitrag für freiwillig versicherte berechnet. Der bezieht sich auf ein fiktives Monatseinkommen das man jedem Unterstellt der nichts anderes nachweist.
Sie müssen also mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und denen erklären, dass sie im März kein Einkommen hatten. Man wird ihnen dazu sicher ein Formular schicken. Dann kann man sie auf den Mindestbeitrag von ca. 175 € monatlich reduzieren.
Oder gibt es einen Ehepartner bei dem sie sich im Rahmen der Familienversicherung für einen Monat mitversichern können? Das wäre dann bei seiner KK kostenlos.
Ab 01.04. müsste sich die Bundesanstalt um die Beiträge kümmern.
MfG
Alexander Reibold Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
@Reibold: Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort. Ich habe inzwischen bei der Krankenkasse angerufen und mir wurde das dann auch so in etwa erklärt. Wollte mich eben vorab nur schon mal informieren, damit ich argumentieren kann. Da es aber so nun mal ist und man versichert sein muß ist es eben so. Ich muß nun - wie Sie schon richtig erwähnen - ein Formular ausfüllen und meine damalige Situation darlegen. Das weitere ergibt sich dann.
Was den einmonatigen Versicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeht:
Das ist zwar richtig so sagte man mir, aber vom 23.02.2016 bis 31.03.2016 sind mehr als ein Monat. Bis zum 23.03.2016 wäre es ein Monat gewesen und bis zum 31.03.2016 fehlt nun eine Woche. Deswegen werden die vollen Gebühren/Beiträge für die genannte Zeitspanne berechnet.
Frage:
Warum wird die volle Zeit berechnet, wenn nur eine Woche unklar ist?
Warum wird nicht nur die eine Woche berechnet?
Wieso muß ich krankenversichert sein, wenn der Arbeitgeber mich abgemeldet hat? Ich hatte schon öfter den Fall, daß nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch einige Tage bis zum nächsten dazwischen waren aber die KK hatte sich noch nie gemeldet.