Was bedeutet es, wenn die Bank für einen Kredit das Haus der Eltern als Sicherheit eintragen möchte?
Unser Sohn möchte ein Haus kaufen, hat aber so gut wie kein Eigenkapital. Wir haben ihm einen bestimmten Betrag (etwa 25 %) des Kaufpreises als Startkapital zugesagt. Den Rest möchte er mit einem Kredit finanzieren. Nun möchte die Bank unser Haus als Sicherheit eintragen. Was bedeutet das genau? Heißt das, dass wir, die Eltern, haften müssen, wenn unser Sohn den Kredit nicht mehr zahlen kann? Wird dann eine Grundschuld auf unser Haus eingetragen?
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noelmaxim
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noelmaxim
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AW: Haus der Eltern als Sicherheit für Kredit
Hallo Oktopus17,
die Grundschuld wird bei Beantragung der Finanzierung auf ihrem Haus in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen. Bei Auszahlung des Darlehens muss die Grundschuld vollstreckbar zugunsten der Bank eingetragen sein.
Mit dieser Grundschuld haften sie für das Darlehen dinglich, persönlich sind sie nicht haftend. Den Darlehensvertrag unterzeichnen sie nicht, lediglich eine Zweckerklärung, die den Zusammenhang zum Darlehen darstellt. Wird der Kredit notleidend, erfahren sie erst einmal nichts von den Problemen oder Rückständen. Möchte die Bank die Zwangsvollstreckung betreiben, geht ihnen die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuld zu, dies über einen Gerichtsvollzieher. Nun haben sie die Möglichkeit einzugreifen. Aus der dinglichen Haftung entsteht nun indirekt eine persönliche Haftung, da sie sicherlich der Vollstreckung der Grundschuld entgegen wirken wollen.
Im Vorfeld wird es zu einem freien Verkauf der Immobilie ihres Sohnes kommen, so man aktiv der Zwangsversteigerung entgegen wirken möchte. Entsteht aus dem Verkauf ein Mindererlös, hat man noch die Möglichkeit den Fehlbetrag der Bank zu bezahlen, in der Regel auch in Raten durch den Sohn, aber auch durch sie, ggf. über eine Zahlung an die Bank aus Eigenmitteln oder einem neuerlichem Kredit. Erst wenn in dieser Phase es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt, wird auch die Zwangsversteigerung ihrer Immobilie betrieben.
Persönlich wird man sie nie belangen, aber aus der dinglichen Haftung entsteht spätestens dann indirekt eine persönliche Haftung, wenn es an ihre Grundschuld geht.
Wenn sie aber nun schon bereit sind 25% der Gesamtkosten zur Verfügung zu stellen, bleibt die Frage warum denn nun die Bank von sich aus Zusatzsicherheiten einfordert. Geschieht das aus Zinsgesichtspunkten - dies kann man überprüfen - kann man darüber nachdenken, Grundschulden zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies allgemein zur Sicherheit des Darlehens gilt es darüber nachzudenken, denn dann ist die Ausgangssituation im allgemeinen als nicht so vernünftig anzusehen, als dass es gilt darüber nachzudenken, wie sinnvoll und sicher das Investitionsvorhaben des Sohnes erscheint.
Es ist auch die Frage ob eine Gesamtgrundschuld auf beiden Objekten eingetragen werden soll oder ob lediglich eine Teilgrundschuld auf ihrem Objekt eingetragen wird.
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Bankkaufmann
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AW: Haus der Eltern als Sicherheit für Kredit
Wenn Sie Ihr Haus als Sicherheit für ein Darlehen an den Sohn zur Verfügung stellen dann haften Sie mit dem Haus dafür, also der Immobilie.
Nicht mit Ihrem persönlichen Einkommen.
Kann Ihr Sohn nicht mehr zahlen, dann wird die zwangsversteigernde Bank sich an beiden Objekten befriedigen.
Vermutlich zuerst an der Kaufimmobilie und falls noch etwas übrig ist dann an Ihrem Haus.
Sie können es beispielsweise auch so machen dass 2 Darlehen aufgenommen werden.
Ein Darlehen von Ihrem Sohn auf der Kaufimmobilie und ein weiteres Darlehen auf Ihrem Haus.
Dort erfolgt dann eine Rückzahlung mit hoher Tilgung.
Auf der Kaufimmobilie erfolgt dann eine Rückzahlung mit geringer Tilgung.
Gestaltungsmöglichkeiten gibt es viele.
Frage ist nur zu was Sie für Ihren Sohn bereit sind als Maximales Darlehen.
Was genau will euer Sohn den kaufen? Es ist unüblich, bei 25% Startkapital noch eine andere Immobilie in die Grundschuld mit aufzunehmen. Andere Bank suchen oder hinterfragen, ob der Sohnemann sich finanziell nicht übernimmt.
Dann habe ich das wohl richtig gesehen. Im Extremfall würde dann auch unser Haus "unter den Hammer" kommen.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Bank die gekaufte Immobilie als Sicherheit reichen müsste.
Hallo Oktopus17, im Versteigerungsfall wird in der Regel zuerst die gekaufte Immobilie von Ihrem Sohn unter den Hammer kommen.
Reicht der Verwertungserlös aus, dann passiert Ihrem Haus nichts.
Reicht aber der Verwertungsserlös für die Rückzahlung von gekündigter Darlehen nicht aus dann wird die Bank auch Ihr Objekt versteigern können.
Ich kann Ihnen nur empfehlen von einem unabhängigen und erfahrenen Finanzierungsmakler kostenlos prüfen zu lassen, ob Ihre Immobilie als Sicherheit zwingend notwendig ist.
Persönlich sehe ich - so man sich mit der Thematik fachmännisch auseinandersetzt - in dieser Tatsache grundsätzlich das Problem nicht, da es durchaus Vorteile bringen kann,wenn eine weitere Sicherheit zur Verfügung steht. Allerdings müssen die Risiken - ich glaube diese ganz gut aufgezeigt zu haben - auch besprochen werden.
Allerdings neigen Banken auch zu unnötigen Überbesicherungen, ohne dass sich das in den Konditionen niederschlägt, sprich es gross den Beleihungsauslauf und somit die Konditionen verbessert.
Dieses lässt sich, so nähere Informationen vorliegen, leicht überprüfen. Der Markt an Banken mit ihren Konditionen ist sehr transparent. Mal eben so die Sicherheit zur Verfügung zu stellen, ohne zu prüfen, ob das bei den angebotenen Konditionen überhaupt erforderlich ist, kann ich nicht empfehlen.
Das Stellen einer Ersatzsicherheit von einem Sicherheitengeber sollte nicht entscheidend für das Kreditvotum sein. Vielmehr eine Zugabe, das Kreditvotum so zu stärken, als dass die Konditionen günstiger und besser werden. Das scheint bei Ihnen - trotz der zur Verfügungstellung von 25% EK - nicht der Fall zu sein, entsprechend skeptisch sollte das durch sie und einem Experten und Fachmann überprüft und hinterfragt werden.
Unser Sohn holt mehrere Angebote ein, auch von einem unabhängigen Finanzberater. Bisher hat nur die eine Bank das Haus ins Gespräch gebracht. Ich hoffe, es geht auch ohne diese Belastung, denn es widerstrebt mir, unser Haus als Sicherheit einzubeziehen.
Wenn man Ihr Haus draussen vor lässt, dann schauen Sie bitte dass Ihr Sohn nur eine 100% Finanzierung benötigt (Kaufpreis oder Neubauherstellungskosten)
Und dass wenigstens die Kaufpreisnebenkosten (Grunderwerbsteuer Makler Notar) in Form von Eigenkapital vorhanden sind.