Vorzeitige Rückzahlung

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  1. Avatar von Benice
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    Standard Vorzeitige Rückzahlung

    Hallo Zusammen,

    so wie es aussieht muss ich leider mein Haus verkaufen.
    Situation wie folgt:

    Vollständige Auszahlung des Darlehen vor ca. 7Monaten.
    Restschuld: ca. 245.000€
    (davon KFW 124 + 153 je 50.000€)

    Vermeiden lässt sich in diesem Fall wohl einen Vorfälligkeitszinszahlung nicht. Sehe ich zumindest nicht...
    Wenn ich noch 15-20.0000€ auf der "hohen" Kante habe, sollte ich diese am besten sofort einlösen als Sondertilgung?
    5% Sondertilgung jährlich möglich....

    Ich weiss in der Situation ja nicht wirklich, wie am besten voran gehen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

    Vielleich können die Profis hier noch Tipps geben, wäre super!

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Rückzahlung

    Eine Sondertilgung reduziert das Darlehen und somit auch die Vorfälligkeitsentschädigung...Rechnerisch.

    Wichtig sind jedoch auch Ihre persönlichen Umstände wie es nach dem Hausverkauf weitergeht.
    Fehlt Geld ist eine Kreditaufnahme wieder mit neuen Umständen verbunden.
    Gibt es bei Ihnen einen neuen Arbeitsplatz?

    Möglich jedoch auch, dass es einen Pfandtausch gibt wenn Sie ein neues Objekt gefunden haben.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihre Immobilie auch per Mietkauf zu verkaufen.
    Wäre auch prüfenswert oder?

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Vorzeitige Rückzahlung

    Berechnet sich die VFE nicht unter Berücksichtigung der maximalen Sondertilgung?
    Dann würde die VFE nach einer tatsächliche durchgeführte Sondertilgung zum gleichen Ergebnis führen, wie die VFE, wenn die Sondertilgung vereinbart, aber noch nicht durchgeführt wurde.
    Zuindest in den Vorfälligkeitsrechner, den ich mal im Internet ausprobiert hatte, mußte man die vereinbarte Sondertilgung und die davon für dieses Jahr schon ausgenutzte Sondertilgung angeben.

  4. Avatar von Freeliner
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    Standard AW: Vorzeitige Rückzahlung

    So ist auch mein Kenntnisstand.

    Auch wenn man zuvor nie eine Sondertilgung durchgeführt hat, wird die Höhe der VFE berechnet, als ob man die Restlichen zukünftig maximal wahrnehmen würde.

  5. Avatar von Benice
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    Standard AW: Vorzeitige Rückzahlung

    Das ist u.a. die Frage... weiss einer der Experten da was genaues?

    Sollte man die VFE auch auf jeden Fall nochmal prüfen lassen, z.B. beim Verbraucherschutz?
    Was gibt es noch zu beachten?

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Rückzahlung

    @Benice, manchmal wirkt ein einfaches Telefonat mit dem Bankpartner auch Wunder.

    Haben Sie Ihre Frage dem Bankpartner mal vorgetragen?

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Vorzeitige Rückzahlung

    Nicht nur die Sondertilgungen müssen fiktiv als geleistet gesetzt werden, auch deine Tilgungssatzänderungsoptionen. Diese müssen so gestellt werden, als würdest du ab sofort den höchsten Tilgungssatz zahlen. Zu dem müsste man prüfen, ob die Allianz Verträge einer Prüfung der Widerrufsbelehrung standhält, lieber Benice

    Ein Verkauf der Immobilie, so die Nachfrage hoch ist, kannst du ggf. von der Übernahme deines Darlehens abhängig machen. Deine Konditionen entsprechen dem heutigen Zinsniveau.

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