meine Lebensgefährtin und ich haben 2012 ein Haus gekauft und per Immobilienkredit finanziert.
Die Finanzierung sieht folgendermaßen aus:
2 Kreditverträge über jeweils die Hälfte der Kreditsumme; Laufzeit 10 Jahre
Kredit 1:
Ein ganz "normaler" Kredit mit festen Raten (Tilgung+Zins)
Kredit 2:
Wir bezahlen nur Zinsen und tilgen nichts. Dafür bezahlen wir parallel in einen Bausparvertrag ein, der nach 10 Jahren zuteilungsreif ist und dann diesen Kredit ablöst.
(Das haben wir gemacht, damit wir nach den 10 Jahren einen bereits ausgehandelten garantierten Zinssatz bekommen)
Beide Kredite haben ein Zinssatz von 3,25%. Da die Zinsen ja mittlerweile deutlich runter sind, würden wir diese Verträge gerne kündigen und auf günstigere umstellen. (Bei der Sparda wurden uns 0,99% angeboten)
Ich habe mir die Verträge und die AGBs angeschaut. Leider gibt es da keine Möglichkeit, die Kredit vorzeitig zu tilgen, außer 6500€/Jahr.
Ich habe aber im Vertrag von "Kredit 2" etwas entdeckt:
Die erwähnte "Ziffer 4" ist hier:
Unsere Idee ist jetzt folgende:
- In den Bausparvertrag (Wüstenrot) können wir ja jederzeit beliebig viel einzahlen.
- Wir besorgen uns einen günstigen Kredit in Höhe der Kreditsumme von "Kredit 2"
- Diesen bezahlen wir auf einen Schlag in den Bausparvertrag ein. Der Bausparvertrag ist dann auf 100% und damit zuteilungsreif.
- Mit dem 100%-Bausparvertrag lösen wir Kredit 2 sofort komplett ab.
Wäre diese Vorgehensweise möglich oder übersehen wir etwas?
Das müsste dann doch sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich sein?
(Da die AGBs für den Upload hier zu groß sind, habe ich sie hier hochgeladen)
Bei vielen Bausparverträgen darf man nicht jederzeit beliebig viel einzahlen (bei mir ist nur 3,6% der Bausparsumme pro Jahr erlaubt - zuzüglich VWL und WbP) - oft ist dies allerdings nach Darlehensbeginn möglich.
Ob das ganze bei Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung lohnenswert ist, muss man sich ausrechnen (lassen).
Ich habe den Bausparvertrag gerade nicht da, aber am WE schaue ich nach, ob es beim "auffüllen" ein Limit gibt.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung sollte es nicht geben, da ja im Kreditvertrag (Bild 1) steht, dass der Kreditvertrag mit der Zuteilungsreife des Bausparvertrags endet.
dann wäre noch wichtig, welche Kriterien die Zuteilungsreife bestimmen und ob das alleinige Auffüllen des Vertrages schon ausreicht. Ich vermute, dass das nicht so ist. Schau Dir mal an, was bei Zuteilungskriterien steht. Wie wird die Bewertungszahl berechnet?