Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

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  1. Avatar von dezly
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    Standard Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Guten Tag,

    ich bin neu hier uns aufgrund einer Frage auf das Forum gestoßen, auf die ich sonst nirgends eine Antwort finden konnte. Ich hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt.
    Folgendes Szenario:

    Ich bin als Berater für einen Kunden tätig. Es ist vereinbart, dass Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich zum Tagessatz auf Nachweis erstattet werden. Da ich bekannte in der Nähe des Kunden hab, übernachte ich dort. 20€ können mir dafür von meiner Firma steuerfrei gezahlt werden.

    Nehme ich mir stattdessen ein Hotel für z.B. 100€, zahlt dies der Kunde an meine Firma und alles ist gut.

    Übernachte ich jedoch wie oben beschrieben privat, macht meine Firma 20€ verlust, da wir keine Rechnung haben, die wir weitergeben können.

    Welche Lösungen gibt es dazu? Privatpersonen können, soweit ich rausfinden konnte, nur Quittungen ausstellen. Kann ich eine solche weitergeben, reicht dies dem Kunden? Muss ich vorher mit dem Kunden vertraglich Regeln, welcher Satz für Privatübernachtungen zu erstatten sind und wie können diese dann nachgewiesen werden?

    Eigentlich wäre es eine Win-Situation für den Kunden, da ich Privatübernachtungen z.B. 40€ nehmen könnte und er somit ggü. einem üblichen Hotel viel Geld spart. Dies lohnt sich für mich und meine Firma jedoch nur, wenn wir diese 40€ auf erhalten.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Wenn ihr weitere Infos braucht, bitte schreiben

    Danke!

    Christian

  2. Avatar von dezly
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Keiner eine Idee dazu?

  3. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Über Airbnb oder Wimdu laufen lassen?
    Warum sollte eine Quittung kein Nachweis sein?
    Einfach den Kunden fragen?
    Bei Übernachtung gibt es u.U. auch höhere Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen).

  4. Avatar von Haviculd
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Ich weiß nicht ob ich weinen oder lachen soll. Eine Quittung gilt immer und wegen 20 Euro so einen Aufriss zu machen verstehe ich nicht. Freu Dich doch wenn Du einen schönen Abend mit deinen Beakannten und gut ist, braucht ihr gar keine Rechnung stellen und der Kunde freut sich noch mehr darüber.

  5. Avatar von dezly
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Gut, ich habs versucht, schade. Ist ja schlimm, was hier als Antwort kommt.

    Es ist mir egal, ob du lachst oder weinst, aber wenn du zu einem Thema nichts beizutragen hast bzw. es nicht verstehst, spar es dir doch einfach.

  6. Avatar von tneub
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Die Antwort von Havicult ist tatsächlich völlig daneben.
    Du bist ein Arbeitnehmer, der nicht nur an sich selber denkt, sondern auch an die Firma. Da gibt es leider gar nicht soviele.

    Ich habe bisher nicht geantwortet, da ich auch keine richtig passende Lösung für dich habe.

    Vielleicht erstmal generell:
    Eine Privatperson kann Quittungen oder Privatrechnungen erstellen, aber vermutlich bekommst du ja die 20€ und nicht deine Bekannten.
    Insofern wäre eine Rechnung/Quittung von deinen Bekannten natürlich falsch. Sollten deine Bekannten tatsächlich 20€ bekommen und das sehr häufig passieren, dann ist das der Einkommensteuer zu unterwerfen. Also Vorsicht vor Fakebelegen.

    Insofern müsstest eigentlich du deinem Arbeitgeber eine Privatrechnung oder Quittung über 20€ (ohne Umsatzsteuer!!!) ausstellen.
    Ob das der Kunde so anerkennt, ist natürlich fraglich. Auf der anderen Seite kommt er so günstiger weg, als wenn du ins Hotel gehst.
    Das wäre eigentlich die Lösung, die ich als erstes probieren würde.

    Andere Variante, dein Arbeitgeber vereinbart mit dem Kunden eine Übernachtungspauschale von z.B. 50€.
    Auch hier kommt der Kunde besser weg, als wenn du ins Hotel gehst und dein Arbeitgeber würde auch noch 30€ dran verdienen.
    Einziger Nachteil, wenn du irgendwann nicht mehr bei den Bekannten unterkommst und ins Hotel gehst, dann macht dein Arbeitgeber Miese.

  7. Avatar von dezly
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Hey,

    vielen Dank für die Antwort, tneub!
    Das letzte, was du schreibst, was auch für mich die Variante, die mir momentan am sinnvollsten und am besten realisierbar erscheint. Wir würden in entsprechenden Verträgen mit dem Kunden eine solche Pauschale einfach vereinbare, Problem ist dann aber festzulegen, wann diese zu zahlen ist. I.d.R. arbeiten wir auf Nachweis und Reisekosten werden separat durch den Kunden erstattet.
    Wir reisen teilweise am Vortag an, wenn Workshops früh beginnen und zu weit entfernt sind, um morgens anzureisen.
    Die Erfahrung zeigt, dass Kunden sich daran noch nie gestört haben, andererseits konnten wir die Übernachtung durch die Hotelrechnung auch immer klar nachweisen. Das würde bei einer Pauschale je Übernachtung nicht gehen.
    Ich denke daher momentan an eine Klausel wie etwa "Bei Beginn einen Workshops vor X:XX Uhr (je nach Projektstandort durch uns bei Angebotserstellung festzulegen), ist zusätzlich eine Übernachtungspauschale i.H. von XX€ von Auftraggeber an den Auftragnehmer zu leisten".

  8. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Man könnte die Pauschale ja nur für den Fall vereinbaren, dass der Einsatzort mehr als z.B. 80 km vom Firmensitz entfernt ist und keine Hotelkosten nachgewiesen werden können.
    Und damit es eine Win-Win-Win-Win Situation ist, könntest du den Bekannten entsprechend (mit Geschenken?) auch eine Freude machen.

  9. Avatar von dezly
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    Standard AW: Private Übernachtung als Berater bei Kunden in Rechnung stellen

    Zitat Zitat von xlarge
    ... könntest du den Bekannten entsprechend (mit Geschenken?) auch eine Freude machen.
    Das sowieso und mache ich auch schon heute, da ich ja die gesetzlich geregelten, steuerfrei erstattbaren 20€ ohnehin von meinem Arbeitgeber bekomme.
    I.d.R. verpacke ich es aber z.B., indem ich am Abend das Essen bezahle oder ähnliches. Gehört sich auch so

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