Scheidung & Abfindung

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  1. Avatar von Baufinachfi
    Baufinachfi ist offline
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    Standard Scheidung & Abfindung

    Guten Tag,

    ich brauche bitte eure Vorschläge zum folgenden Fall:

    - Einfamilienhaus gehört Ehepaar jeweils zu Hälfte
    - Aufgrund von Trennung und laufenden Scheidungsantrag möchte ein Ehepartner an den andern eine Abfindung zahlen
    - Für die Abfindung braucht er eine Finanzierung
    - Beide Ehepartner sind Darlehensnehmer und Schuldner
    - Es gibt zwei Grundschulden: Rang1 : Bank, Rang 2: KFW

    Wie würdet Ihr vorgehen bzgl. der Nachfinanzierung?

    Rang1-Bank anfragen? oder KFW? oder Drittanbieter?

    Aufgrunde der soliden finanziellen Situation (keine negativen Schufaeinträge) und gutes Einkommen ist von einer relativ einfachen Haftungsentlassung des (Ex-) Partners auszugehen.

    Danke im Voraus für eure Hinweise.

    Mit den besten Baufi-Grüßen

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Man müsste mit der bisher finanzierten Bank prüfen ob diese bei einem Verkauf der 50% auch einer vorzeitigen Rückzahlung aller vorhandenen Darlehen zustimmt.
    Dann alles in eine Rate packen ( Umschuldung und Auszahlung )
    Auf jeden Fall alles vorher klären bevor man zum Notar geht.

  3. Avatar von Baufinachfi
    Baufinachfi ist offline
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Danke für die Rückmeldung.
    Ich habe Ihre Antwort nicht ganz verstanden.
    Der Fall sieht wie folgt aus:
    Eine Hälfte des Hauses wird nicht verkauft, sondern von einem Ehepartner übernommen.
    Nach der Übernahme gehört das Haus zu 100% zu einem Ehepartner. Für die Übergabe seiner Hälfte bekommt der andere Partner eine Abfindung.
    Beide Darlehen laufen noch. KFW hat Rang 2 und eine Darlehenssumme, die ca. 50% des Darlehens von der Rang1-Bank beträgt.

  4. Avatar von Baufinachfi
    Baufinachfi ist offline
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Der Ehepartner, der das Haus übernimmt, wird es nicht verkaufen.
    D.h. Vorfälligkeitsentschädigung spielt in diesem Fall keine Rolle.

  5. Avatar von wbs
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Guten Abend,

    zunächst muss mit der Bank geklärt werden, ob sie den zweiten Darlehensnehmer überhaupt aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen möchten. Denn dazu ist die Bank nicht verpflichtet. §426 BGB.

    Dann wird es wichtig sein ob der Darlehensnehmer, der die Immobilie übernehmen möchte diese auch alleine tragen kann.
    Hier sollten nicht mehr als maximal 45% des Netto Einkommens aufgewendet werden. Und das ist schon das maximale Maximum.
    Zur Bonität wird auch gerechnet ob in der Scheidungsfolgevereinbarung ein Unterhalt zu bekommen oder zu zahlen ist.
    Da keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen muss man hier keine zusätzlichen Kreditkost einrechnen.
    Auch dürfte es so sein, dass die Immobilie noch einmal neu eingewertet wird.

    Ansonsten bleibt das Gespräch mit der Bank ob z.B. eine geringere Tilgung möglich ist. Banken lassen da mit sich sprechen wenn es nicht aussichtslos erscheint.
    Wenn sich beide Partner noch gut verstehen wäre auch ein "Familiendarlehen" des Schuldanteils des Ex Partners zu den Überlegungen möglich.
    In dem Fall würde der Partner, welcher die Immobilie behält an den Ex Partner und an die Bank zahlen. Aber auch hier muss die Haushaltsrechnung passen.

    Eine weitere Möglichkeit wäre die Vermietung. Das würde zwar den Auszug bedeuten, sofern die Immobilie aber im Wert steigt wäre das auch eine Überlegung wert.

    Hat mit dem Thema weniger zu tun, aber: Ich stelle mir noch die Frage, warum die KFW im Grundbuch steht. In der Regel gibt das durchleitende Institut ein Gesamtgrundschuld so dass die KFW gar nicht auftaucht.

    Lieben Gruß,
    Heidi

  6. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Schade, dass keiner die Frage verstanden hat aber trotzdem werden Romane geschrieben...

  7. Avatar von Tikonteroga
    Tikonteroga ist offline

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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Zitat Zitat von Baufinachfi
    Guten Tag,

    ich brauche bitte eure Vorschläge zum folgenden Fall:

    - Einfamilienhaus gehört Ehepaar jeweils zu Hälfte
    - Aufgrund von Trennung und laufenden Scheidungsantrag möchte ein Ehepartner an den andern eine Abfindung zahlen
    - Für die Abfindung braucht er eine Finanzierung
    - Beide Ehepartner sind Darlehensnehmer und Schuldner
    - Es gibt zwei Grundschulden: Rang1 : Bank, Rang 2: KFW

    Wie würdet Ihr vorgehen bzgl. der Nachfinanzierung?

    Rang1-Bank anfragen? oder KFW? oder Drittanbieter?

    Aufgrunde der soliden finanziellen Situation (keine negativen Schufaeinträge) und gutes Einkommen ist von einer relativ einfachen Haftungsentlassung des (Ex-) Partners auszugehen.

    Danke im Voraus für eure Hinweise.

    Mit den besten Baufi-Grüßen
    Hallo,

    also ich könnte mir vorstellen, dass ihr den KFW-Kredit nicht auf die ursprüngliche Darlehenshöhe aufstocken könnt. Einem Ehepartner eine Abfindung zu zahlen, wird ja nicht durch KFW gefördert...

    Man könnte ja mal bei der Rang1-Bank fragen, ob man euch ein Darlehen in Höhe der Grundschuld im 1. Rang abzüglich der Restschuld geben kann und dafür die vorhande Grundschuld weiterverwenden kann. Dann könnte man sich auch die Kosten für den Notar und die Kosten für das Grundbuchamt sparen. Hier kommt es wohl darauf an wie hoch die Grundschuld im 1. Rang und die zugehörige Restschuld ist und ob die Differenz für die Abfindung ausreichen ist...

  8. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten,

    Ich möchte die Fragen eindeutiger formulieren:

    Annahmen:
    - Eherpartner, der das Haus übernimmt, bleibt da wohnen. Er wird das Haus weder vermieten noch verkaufen
    - Die Einnahmen sind ausreichend um die monatlichen Raten des Darlehens (unter Berücksichtigung des zu zahlenden Unterhalts). Wir sollten die Themen Schufa, Bonität usw. im folgenden nicht berücksichtigen

    Die Frage lautet: Wie ist die beste Strategie, um ein Angebot zu bekommen das sowohl eine Finanzierung der Abfidung (ca. 60.000,- EUR) und Haftungsentlassung vom Ex-Partner beinhaltet?

  9. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Aus meiner Sicht gibt es viele Möglichkeiten:

    1- Verhandlung mit Rang1-Bank (das ist die einfachste Variante und die die momentan stattfindet)
    2- Verhandlung mit KFW als Rang-2 Bank (wird schwieriger wie geschrieben hat, weil die KFW stark reglementiert ist)
    3- Verhandlung mit Drittanbieteren mit Grundschuldeintragung (Rang3? Gibt es Bank, die den dritten Rang akzeptieren?)
    4- Verbraucherkredit: Für einen Zinssatz von ca. 4% bekommt man ja mittlerweile Verbraucherkredite, auch in der gennanten Höhe von 60.000,- EUR, ohne Angabe von Zweck und Grund

  10. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Bitte um Kommentare zu den Varianten 1 bis 4.
    Wenn Ihr andere Varianten kennt, dann bitte auf jeden Fall vorschlagen.

  11. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Es ist u.U. auch ein ING-Diba Wohnkredit möglich - 2,99% für max. 50.000€ - oder ist der nur für Renovierung?
    Wäre evtl. auch eine Ratenzahlung der Abfindung an den Expartner direkt möglich?

    Für eine Beurteilung wären natürlich viele Daten interessant - Kaufdatum/-preis - Kredithöhe damals/heute - Einkommen/Ausgaben etc.
    Bei einer Scheidung kann ein Steuerklassenwechsel/weniger Kinderfreibeträge das Nettoeinkommen drücken.

  12. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Vielen Dank xlarge.
    ING-DIBA Wohnkredit wäre Variante 4. Diese wird auch geprüft (Verbraucherkredit, Wohnkredit, Renovierungskredit, Modernisierungskredit usw. sind unterschiedliche Bezeichnungen für sehr ähnliche Produkte).
    Einnahmen/Ausgaben, Steuerklassenwechsel wurden bereits berücksichtigt und sind in diesem Fall nicht problematisch.

    Gibt es evtl. Ideen bzgl. der Varianten 2- und 3-?

  13. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Das Haus wurde vor ca. 5 Jahren gekauft. Dessen Wert ist um ca.5% p.a. gestiegen.

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Wenn wir keine Werte der Immobilie und das Konstrukt der derzeitigen Finanzierung kennen, kann individuell nicht geholfen werden und dann wird nur rumspekuliert.

    Um eine Empfehlung auszusprechen wäre z.B. wichtig zu erfahren, wie - insbesondere die Zinssätze und die Zinsfestschreibungszeit - die derzeitige Finanzierung aufgebaut ist. Grundsätzlich kann es Sinn machen sich mit der derzeitig finanzierenden Bank gar nicht rum zu ärgern und mit dem Verkauf der 50% nach BGB§490 das Darlehen komplett abzulösen und eine neue, vernünftige Finanzierung aufzubauen. Möchte die Zinssätze im Nachrang nicht sehen und ob ich bereit wäre 60.000 Euro zu um die 3 % aufzunehmen weiß ich auch nicht. Die alten Zinsen, auslaufend möglicherweise in 5 Jahren (wo ein Zinsrisiko lungert) in Kombi mit den 60.000 Euro kann teurer sein im Mischzins, als die Bereitschaft zur Zahlung einer Vorfälligkeit, um dann eine komplette Umschuldung mit sicheren längerfristigen Zinsfestschreibungen vor zu nehmen.

    Zu dem, es wäre die Widerrufsbelehrung der DV zu prüfen, möglicherweise ensteht die Zahlung der Vorfälligleitszinsen überhaupt nicht, so dass komlett umgeschuldet werden kann.

    Im übrigen, das durchleitende Kreditinstitut wird für ihr Darlehen und das der KfW eine Gesamtgrundschuld eingetragen haben. Insofern ist das Obligo immer die gesamte Valuta. da wird nichts "zwischen zu stecken" sein, die Bank wird aller Voraussicht nach kein Anlass sehen an dem derzeitigen Konstrukt etwas zu ändern, es sei denn das Haus ist 500.000 Euro wert und die Valuta liegt bei 300.000 Euro und eben diese Werte kennen wir nicht.

    Ich persönlich würde mich hier parallel zu den Errungenschaften mit der derzeitigen Bank fachmännisch und ganzheitlich von einem unabhängigen Finanzierungsmakler beraten lassen, eben auch um ggf. die Widerrufsbelehrungssituation nutzen zu können, ein Gesamtkonzept komplette Umschuldung mit Zahlung der Vorfälligkeitszinsen berechnen zu lassen und dies der Fortführung des alten Darlehens mit Bereitschaft 60.000 Euro Nachrangdarlehen gegenüber zu stellen.

    Was nützt es z.B., wenn die derzeitige Bank ihnen die 60.000 Euro teuer gibt, die ggf. alte Finanzierung weiterläuft, während man aus dem Darlehen möglicherweise im Vergleich eh aussteigen kann, weil die Widerrufsbelehrung falsch ist und ein Widerruf immer noch möglich ist.

  15. Avatar von brainy
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Eigentlich ist nur Variante 1 zielführend.

    2 geht nicht.

    An 3 hat keine Bank so wirklich Interesse.

    4 dürfte der Notnagel sein und die teuerste Lösung.

    Wieviel Cash steht denn monatlich für eine Zusatzfinanzierung zur Verfügung?

    60 TEUR in 60 Monaten sind 1.100 - 1.200 EUR Monatsrate
    60 TEUR in 120 Monaten sind 600 - 700 EUR Monatsrate

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Bei 120 Monaten aber mit katastrophalen Zinssatz.

    Das kann doch die Lösung nicht sein.

  17. Avatar von brainy
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Genau, oder der TE hat es ganz dicke, wie der berühmte Bauer mit den Kartoffeln.

  18. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Vielen Dank für die bishering Ideen.
    Anbei sind die Eckdaten, damit man über konkrete Zahlen sprechen kann.
    Siehe Bild im Anhang.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken  


  19. Avatar von xlarge
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Grade mal 40k nach 5 Jahren getilgt - dann einen Bürgen/Miteigentümer aus der Haftung entlassen und um 60k aufstocken - wird die Bank bestimmt nicht gern machen.
    Wenn natürlich beim zukünftig alleinigen Eigentümer trotz evtl. neuer Steuerklasse / Unterhalt / Kinderfreibeträgen / sicherem gut bezahltem Job / ... noch genug über ist um die bisherige Rate von 1353€ um weitere 600-1200€ aufzustocken (warum wurde dann nicht mehr getilgt in der Vergangenheit?) - könnte es möglich sein.
    Was ist in 5 Jahren geplant? (Zinsbindung läuft ab ...) - wenn bisher in 5 Jahren nur 1/8 getilgt wurde, dauert das ja noch Jahrzehnte ...

  20. Avatar von Baufinachfi
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    Standard AW: Scheidung & Abfindung

    Hallo xlarge,

    danke für deine Hinweise.

    Die Rate wird um ca. 250 EUR erhöht. D.h. von ca. 1400,- EUR auf 1650,- EUR pro Monat.

    Die Berechnung für die 60.000,- EUR sieht ungefähr wie folgt aus bei einer Laufzeit von 30 Jahren und mind. 10 Jahre Zinsb:

    Die erforderliche regelmäßige Rate beträgt:
    252,96
    Euro (monatlich)
    ?
    Zinsen und Gebühren gesamt:
    31.066,47
    Euro
    ?
    Gesamtaufwand:
    91.066,47
    Euro
    ?
    Effektiver Jahreszinssatz:
    3,04
    % p.a. (interner Zinssatz, IRR)

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