Ich habe eine Immibilienfinanzierung bei der Postbank. Die monatliche Rate beträgt 407,- Euro. Leider kam es aus einer privaten Situation und auch Dreifachbelastung zu einem hohen Rückstand,die Situation ist nun aber eine ganz andere.
Die Festzinsbindung läuft noch bis 2024.
Nun wird eine andere Bank dieses Darlehen ablösen,somit wird ja auch eine Vorfälligkeit fällig.
Ich habe im Januar ein Ablöseschreiben erhalten, mit knapp 126.000,- Euro. Nun habe ich nochmal ein Schreiben der Postbank zur Ablöse und Vertragsaufhebung erhalten, wo die Bank knapp 133.000,- Euro verlangt.
Die Posten Vorfälligkeit (900,- Euro) und der Rückstand (fast 7000,- Euro)haben sich drastisch erhöht. Wie kann sich der Rückstand um diesen Betrag in nicht mal 5 Monaten so extrem erhöhen, wo ja die Rate nur 407,- Euro beträgt?
Bitte helft mir,die Ablöse kann damit auch daran scheitern.
Ich freue mich auf Eure Nachrichten.
Hallo Fahrenhorst80 im Prinzip ist es doch für die Postbank kein Thema Ihnen die EUR 133.000 genau aufzuschlüsseln.
Das sollte absolut nachvollziehbar sein in einem Schreiben der Postbank.
Meiner Erfahrung nach würde aber bei EUR 7.000 Rückstand und EUR 407 Rate Ihr Darlehen schon gekündigt sein.
Kündigt die Bank ein Darlehen gibt es aber derzeit auch keine Vorfälligkeit.
Da passt was nicht und müsste man alle Eckdaten im Detail anschauen.
Naja, die Bank muss ja nicht nach drei ausständigen Raten kündigen, wenn sie noch Aussicht auf Erfolg hat.
Zur Frage kann man leider keine verlässliche Auskunft geben, da man die Beträge vom Januar nicht aufgeschlüsselt hat. Ist im dem Schreiben vom Januar alles aufgeschlüsselt. Kann mir nur vorstellen, das es an der Vorfälligkeitsentschädigung liegt.
Mir stellt sich vielmehr die Frage, welche Bank das Darlehen umschuldet? Können sie uns da die Bank bitte mal benennen?
1) Ist das Darlehen (wie Bannkaufmann zurecht anmerkt) gekündigt?
2) Haben sie die Widerrufsbelehrung mal auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen?
3) Den Darlehensvertrag prüfen lassen, ob Pflichtangaben fehlen und das Darlehen damit im Nachgang noch zu widerrufen ist?