mein Vater hat 2003 einen Bausparvertrag für mich abgeschlossen und ich selber bin leider ein absoluter Laie auf diesem Gebiet.
Es geht um Folgendes: Im September 2016 habe ich von der BHW Post bekommen, dass mein Bausparvertrag am 01.11.2016 zugeteilt wurde und ich mich nun entscheiden kann, mein Bausparguthaben auszahlen zu lassen oder ein günstiges Bauspardarlehen zu beanspruchen. Ich würde mir nun gerne das Guthaben auszahlen lassen. Mein Vater meinte darauf hin, dass ich unbedingt den Bonuszinssatz geltend machen soll. Bevor ich beim BHW anrufe, wollte ich mir hier eine Meinung einholen. Habe ich tatsächlich Anspruch auf den Bonuszinssatz - und wenn ja, wie hoch ist dieser? Beim Recherchieren habe ich Zinssätze von 3-4 % gefunden.
Der Vertrag wurde 2003 abgeschlossen. Auf der Rückseite des Zuteilungsschreibens steht folgendes: "Für Vertragsabschlüsse D maXX ab 01.06.2011 gilt §3 wie folgt: Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung beantragen, wenn das Bausparguthaben 40% der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn das Bausparguthaben ab Beantragung 40% der Bausparsumme nicht unterschreitet (...)"
Dies ist bei mir jedoch der Fall, die Summe liegt bei ca. 35% der Bausparsumme. Leider habe ich meine damaligen Unterlagen verschludert und ich würde gerne wissen, wie die AGB´s denn beim Vertragsabschluss 2003 ausgesehen haben. Gab es diesen Passus ebenfalls schon? Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir etwas dazu sagen? Ich würde nur gerne wissen, ob ich einen Anspruch auf die Bonusverzinsung habe und wenn ja, wie hoch diese ist. Dann könnte ich gut gerüstet in das Gespräch mit dem BHW Berater gehen.
Lieben Gruß und schon einmal vielen Dank im Vorraus
Die Bausparsumme beträgt 14.000€ und ich bin jetzt bei Round a bout 5.000€. Konnte eben in der Mittagspause nochmal schnell meine alten Unterlagen durchforsten und in den AGBs von 2003 steht nichts von wegen "erst ab 40% der Bausparsumme"....dann sollten diese AGBs ja auch noch gültig sein.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
Polli1209
Erfahrener Benutzer
27.04.2013
174
1
Polli1209
Title
Erfahrener Benutzer
seit
27.04.2013
Beiträge
174
Danke
41
1
AW: Bausparvertrag Auflösung / BHW D maxx 5
Ich habe auch eine Bausparvertrag von der BHW mit dem Tarif D maxx 5 vom August 2003. Da bekomme ich 2% Basisverzinsung und dann am Ende noch einen Bonuszins von 2,25% (Rückwirkend ab Vertragsbeginn!!). Da ich das Geld momentan nicht brauche, habe ich es nach Erreichen der Zuteilungsreife einfach liegen gelassen (sprich: nix gemacht, das Schreiben der BHW ignoriert, die Zuteilung nicht angenommen) und zahle weiter den tariflichen Sparbeitrag ein.
Das mache ich solange, bis ich entweder das Geld benötige, oder aber höchstens bis zur Bausparsumme (da aber dann inkl. der Bonuszinsen) bzw. bis knapp 10 Jahre nach Zuteilung. Ist eine super Geldanlage, wo bekommt man heutzutage noch 4,25% Zinsen?
Solange nach der Zuteilung noch nicht 10 Jahre vergangen sind, kann die BHW den auch nicht kündigen, da gab es jetzt letztens erst ein BGH-Urteil zu.
Ich würde mir also überlegen, ob ich den Bausparvertrag nicht lieber zum Sparen weiter nutze.
Wenn Du das Geld haben möchtest, musst Du eigentlich nur die Zuteilung annehmen, aber auf das Darlehen verzichten, dann muss die BHW Dir den Vertrag inkl. Bonuszinsen abrechnen/auszahlen. Ich würde aber vorher dort in Hameln mal anrufen, wie das mit diesen "40% der Bausparsumme angespart" aussieht, und ansonsten erstmal weitersparen, bis die erreicht sind, falls das Dir die Bonuszinsen "kaputt" machen würde. Ich glaube aber, dass für Deinen Vertrag die AGB von 2003 gelten - es steht in den aktuellen AGBs ja auch drin "für Vertragsabschlüsse...ab 01.06.2011", darunter fällt Dein Vertrag ja nicht.
Ich habe gleich gegen 15 Uhr ein Gespräch mit meinem BHW Berater vor Ort. So wie du habe ich es anfangs auch gemacht. Das Schreiben mit der Zuteilung ignoriert (welches September 16' kam) und es einfach weiterlaufen gelassen. Das Geld benötige ich aber jetzt, daher wollte ich es mir nun auszahlen lassen. Ich bin mal gespannt, was der BHW Berater zu den neuen und alten AGBs sagt und schreibe hier mal das Ergebnis des Gesprächs rein. Bin mir auch relativ sicher, dass für mich noch die alten AGBs gelten.
wenn du mir das genaue Abschlussdatum sagst, kann ich morgen mal nachschauen, wie du deinen Bonus bekommst. Habe alle Tarifbedingungen der BHW seot 1970 im Büro.
Ab 15.09.2003 gab es 2% Grundverzinsung + 1,5% Bonus wenn folgendes erfüllt ist. Vorher waren es 2%+2,25%.
Voraussetzungen.
– nicht für Guthaben über BSS
– Darlehensverzicht nach Zuteilung
– 7 Jahr e Laufzeit
-– Bonusanspruch: Bei allen Varianten Darlehensverzicht bei Zuteilunsannahme . Wurde Darlehen bereitgestellt und danach Verzicht, erlischt Bonusanspruch !
Also wichtig!! Setze dein Kreuz bei Darlehensverzicht.
Die Abschlussgebühr gibt es zurück wenn folgendes erfüllt ist.
- nicht durch Tarifumstellung entstanden
– keine Dispo-Auszahlungen
– nicht dur ch Tarifwechsel oder
– SaSu > = Bausparsumme x 10
– keine Vertragsänderungen
– Darlehensverzicht nach Zuteilung
– 7 Jahre Laufzeit
Wie hoch deine Saldensumme kann dir dein BHW Berater sagen, oder wenn der es nicht kann PN.
Bei mir steht genau das gleiche in dem ZUteilungsschreiben und ich habe ebenfalls etwa 35% aktuell angespart.
Zur Erinnerung: "Für Vertragsabschlüsse D maXX ab 01.06.2011 gilt §3 wie folgt: Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung beantragen, wenn das Bausparguthaben 40% der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn das Bausparguthaben ab Beantragung 40% der Bausparsumme nicht unterschreitet (...)"
ich durchstöbere gerade das Forum auf der Suche nach AGB von BHW und bin da auf deine Bemerkung gestossen, dass Du die von uns benötigten Unterlagen evtl. hast.
Wir haben einen BHW D maXX 5 Vertrag aus dem Jahr 2003 mit eine Bausparsumme von 205.000 Euro. Da sind ca. 76.000 Euro angespart. Er ist mal abgestreten gewesen. bzw. hatten wir unsere Hausfinanzierung über Lebensversicherung im Jahr 1999 abgeschlossen und 2003 sind wir nochmal umgeschwenkt und haben anstatt Lebensversicherung einen Bausparvertrag angesparrt. Dieser war dann an die Bank nicht BHW abgetreten.
Wie wir schon erfahren haben gab es eine Änderung in den AGB und hier liegt unser Problem. Wir haben unendlichen Schriftverkehr bzgl. Abtretung und Auszahlung ect.. Weiter haben wir einen BHW Kontoauszug aus 2003 in dem steht Abschlussgebühr Wertstellung am 20.03.03. Aber .... wir haben keinen Vertrag, keine Bausparurkunde dergleichen und schon gar nicht die AGB.
Bitte nicht verurteilen, wir sind schon sehr Gewissenhaft mit unseren Unterlagen. Aber diese sind einfach nicht aufzufinden.
Der Vertrag ist im November 2017 Zuteilungsreif gewesen. Die Zweite Sollbindung hat auch zu dieser Zeit geendet, daher haben wir nochmal anders Finanziert. Also das Bauspardarlehen nicht angenommen, aber weiter unsere Rate eingezahlt bzw. abbuchen lassen.
Jetzt zu unserer Frage, wie kommen wir an evtl. benötigte Bausparurkunde. Gerne würden wir aus den AGB lesen, ob es wir auch die Bonusverzinsung bekommen.
Da in zwei drei Jahren noch andere Finanzierungen auslaufen würden wir gerne vorab planen bzw. uns eher informieren, wie wir evtl. weiter vorgehen können. Braucht man den für die Auszahlung des Bausparguthabens vorherige Unterlagen wie Abschlussvertrag. Wir denken eher weniger, nur wenn es sich um die Bonusverzinsung und evtl. Abschlussgebührrückzahlung geht wäre es sicherlich doch gut diese zu haben.
Kannst Du uns einen Tip geben, ob wir uns diese vorher besorgen sollen. Evtl. hast Du ja zumindest die AGB von 2003. Gerade 2003 gab es ja Änderungen.
da ich zu der Zeit bei BHW war, kann ich dir sagen, das meines Wissens bei Abtretung es noch nie einen Bonus gegeben hat. Die Abschlußgebühr gibt es sicher nicht mehr zurück, daran kann ich mich noch gut erinnern.
Aber AGBs habe ich aus der Zeit keine mehr. Die waren damals noch in eurem Antrag drinnen mit einem Bild mit einem mit blauer Sonnenbrille drauf. :-)
Wenn es diesen Bonus doch geben sollte, bekommt ihr den automatisch unter 2 Voraussetzungen. Da gibt es bei BHW keine Probleme.
1. Annahme der Zuteilung (keine Kündigung)
2. Ankreuzen auf Annahme. Endgültiger Verzicht auf das "Zinsgünstige" Darlehen.
Ansonsten könnt ihr mich auch gerne anrufen, dann kann ich genaueres sagen.
Ist hier der Zeitpunkt der Abtretung oder die Freigabe der Abtretung zu beachten??
Ggf. hat es hier eine rückwirkende Änderung der AGB gegeben, sprich bei Vertragsabschluss gab es die Einschränkung noch nicht, später wurde diese aber mit der Maßgabe des Abtretungszeitpunktes geändert.
Ggf. möglich ist es aber auch, dass der Passus den Zeitpunkt der Freigabe betrifft, sprich, liegt die Freigabe nach dem Änderungszeitpunktes, wird der Bonus und die Rückerstattung ebenfalls nicht gezahlt.
Hat mir keine Ruhe gelassen. Habe nochmal nachgekuckt. in einer internen Zusammenfassung aller Bauspartarife der BHW habe ich nachgeschaut und ja vor 2004 gibt es zwar die Abschlußgebühr nicht mehr zurück, allerdings steht da nix das auch der Bonus fallen würde.....
ruf mich einfach morgen im Büro an. Mit der Bausparnummer kann ich nachschauen ob es einen Bonus gibt.
Natürlich erhältst Du auf Nachfrage alle Unterlegen direkt von der BHW und kannst Dir anhand desssen auch die Bonuszahlung erklären lassen, direkt von der BHV - ist deren Aufgabe, sie verdienen damit ihr Geld ;-)
UND
Frage bei der BHW nach folgendem:
Ob eine Teilkündigung möglich ist. Und welche Kosten entstehen, die Abschlussgebühr fällt schon mal weg.
Der BSV, die BSSumme wird geteilt, auf einen kommt das Guthaben, das Du brauchst, der wird dann gekündigt, und auf den anderen der Rest. Der BSV, der bestehen bleibt wird weiter bespart. Das hat den Vorteil, das Du hier einen vermutlich noch recht vernünftigen Zinssatz erhältst für eine sichere Anlage, rechne die mponatlichen Kosten aber dagegen, wenn Du nicht vorhast mal zu bauen oder zu sanieren.
Ohne Kündigung kommst Du beim BSV allerdings nicht zu Deinem Geld. Und es gibt Kündigungsfristen.
Wenn Du vermögenswirksame Leistungen bekommst, frage ob der Vertrag auf Dich übertragen werden kann, kostenfrei, dann kannst Du ggf. diese mit darauf einzahlen lassen.
Also etwas rechnen ist gefragt.
Natürlich erhältst Du auf Nachfrage alle Unterlegen direkt von der BHW und kannst Dir anhand desssen auch die Bonuszahlung erklären lassen, direkt von der BHV - ist deren Aufgabe, sie verdienen damit ihr Geld ;-)
UND
Frage bei der BHW nach folgendem:
Ob eine Teilkündigung möglich ist. Und welche Kosten entstehen, die Abschlussgebühr fällt schon mal weg.
Der BSV, die BSSumme wird geteilt, auf einen kommt das Guthaben, das Du brauchst, der wird dann gekündigt, und auf den anderen der Rest. Der BSV, der bestehen bleibt wird weiter bespart. Das hat den Vorteil, das Du hier einen vermutlich noch recht vernünftigen Zinssatz erhältst für eine sichere Anlage, rechne die mponatlichen Kosten aber dagegen, wenn Du nicht vorhast mal zu bauen oder zu sanieren.
Ohne Kündigung kommst Du beim BSV allerdings nicht zu Deinem Geld. Und es gibt Kündigungsfristen.
Wenn Du vermögenswirksame Leistungen bekommst, frage ob der Vertrag auf Dich übertragen werden kann, kostenfrei, dann kannst Du ggf. diese mit darauf einzahlen lassen.
Also etwas rechnen ist gefragt.
Es geht hier um einen theoretischen Bonusanspruch, der aufgrund der Abtretung ggf. verwirkt ist, wovon ich auch ausgehe.
Eines aber steht fest, Teilungen und Ermäßigungen haben ab einem gewissen Zeitpunkt (meine Mitte 2000er Jahre) bei allen Bausparkassen schon zu dem Bonusverlust geführt.
Natürlich erhältst Du auf Nachfrage alle Unterlegen direkt von der BHW und kannst Dir anhand desssen auch die Bonuszahlung erklären lassen, direkt von der BHV - ist deren Aufgabe, sie verdienen damit ihr Geld ;-)
UND
Frage bei der BHW nach folgendem:
Ob eine Teilkündigung möglich ist. Und welche Kosten entstehen, die Abschlussgebühr fällt schon mal weg.
Der BSV, die BSSumme wird geteilt, auf einen kommt das Guthaben, das Du brauchst, der wird dann gekündigt, und auf den anderen der Rest. Der BSV, der bestehen bleibt wird weiter bespart. Das hat den Vorteil, das Du hier einen vermutlich noch recht vernünftigen Zinssatz erhältst für eine sichere Anlage, rechne die mponatlichen Kosten aber dagegen, wenn Du nicht vorhast mal zu bauen oder zu sanieren.
Ohne Kündigung kommst Du beim BSV allerdings nicht zu Deinem Geld. Und es gibt Kündigungsfristen.
Wenn Du vermögenswirksame Leistungen bekommst, frage ob der Vertrag auf Dich übertragen werden kann, kostenfrei, dann kannst Du ggf. diese mit darauf einzahlen lassen.
Also etwas rechnen ist gefragt.
Ja nicht teilen!!!! Defintiver Bonusverlust! Das wäre richtig teuer
da ich zu der Zeit bei BHW war, kann ich dir sagen, das meines Wissens bei Abtretung es noch nie einen Bonus gegeben hat. Die Abschlußgebühr gibt es sicher nicht mehr zurück, daran kann ich mich noch gut erinnern.
Aber AGBs habe ich aus der Zeit keine mehr. Die waren damals noch in eurem Antrag drinnen mit einem Bild mit einem mit blauer Sonnenbrille drauf. :-)
Wenn es diesen Bonus doch geben sollte, bekommt ihr den automatisch unter 2 Voraussetzungen. Da gibt es bei BHW keine Probleme.
1. Annahme der Zuteilung (keine Kündigung)
2. Ankreuzen auf Annahme. Endgültiger Verzicht auf das "Zinsgünstige" Darlehen.
Ansonsten könnt ihr mich auch gerne anrufen, dann kann ich genaueres sagen.
lg Stefan
Hallo Stefan,
ich hätte eine Frage zu Deiner Aussage "Die Abschlußgebühr gibt es sicher nicht mehr zurück, daran kann ich mich noch gut erinnern." aus dem oben angeführten Zitat.
Das verstehe ich nicht. Wieso gibt es die Abschlussgebühr nicht mehr zurück?
Wie passt das mit der Aussage zusammen, die Du am 12.06.2017 gemacht hattest, und die nach meinem Verständnis für einen im Jahr 2003 abgeschlossenen BHW Dispo maXX auch völlig korrekt ist?
Damals schriebst Du Folgendes:
"Die Abschlussgebühr gibt es zurück wenn folgendes erfüllt ist.
- nicht durch Tarifumstellung entstanden
– keine Dispo-Auszahlungen
– nicht dur ch Tarifwechsel oder
– SaSu > = Bausparsumme x 10
– keine Vertragsänderungen
– Darlehensverzicht nach Zuteilung
– 7 Jahre Laufzeit"
Wie ist das also zu verstehen? Ich finde in den AGB von 2003 keine Formulierung, die einen Zusammenhang oder eine Abhängigkeit von Bonuszinsen/Abschlussgebühr und Abtretung des Bausparvertrages beschreibt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir das kurz erläutern könntest oder mir kurz aufzeigen könntest, was ich möglicherweise falsch verstanden habe.
Ich hatte auch schon einmal den User "Nelsonhw" (Heike) am 07.05.2020 (um 13:37 Uhr) persönlich angeschrieben, um zu erfahren, wie die Sache bei BHW in ihrem Fall ausgegangen ist, jedoch habe ich nie eine Antwort erhalten, obwohl ich anhand der "Letzten Aktivitäten" des Users (ebenfalls am 07.05.2020 - 14:51 Uhr) erkennen konnte, dass meine Nachricht offenbar gelesen wurde.
Daher habe ich mir die Frage gestellt, ob die BHW möglicherweise die Bonuszinsen und Abschlussgebühr bezahlt hat (trotz zwischenzeitlicher Abtretung des Bausparvertrages), jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Stillschweigen über die Angelegenheit bewahrt wird.
Für den User "Nelsonhw" scheint die Sache auf jeden Fall geklärt zu sein, denn es gab ja keine weiteren Nachrichten mehr von "Nelsonhw" hier zu dem Thema.
Aber vielleicht weißt Du ja auch, wie die Sache ausgegangen ist, und kannst hier kurz berichten. Das würde mich wirklich sehr freuen. :-)
Besten Dank vorab für eine kurze Rückmeldung und schöne Grüße,
Der Bausparvertrag war nicht abgetreten. Siehe erste Nachricht von mir. Wir hatten eine Lebensversicherungen zur Ansparung und einen Bankvertrag für die Zinsen. Die Ansparung wurde 2003 von Lebensversicherung zum Bausparvertrag. Nach der zweimaligen Zinsenverlängerung haben wir das Haus anders Weiterfinanziert. So benötigten wir den Bausparvertrag nicht und nach der Zuteilung sparten wir ihn mit den guten Zinsen nur weiter an. Was sich natürlich rückwirkend nun auszahlte inkl. Abschlussgebühr.