In den USA erhielt jeder VW-Kunde mit manipuliertem Diesel bis zu 10.000 Dollar Schadensersatz, konnte sogar seinen Wagen zurückgeben. Nicht so in Deutschland: 2,4 Millionen Autofahrer besitzen einen Wagen mit manipulierter Abgassteuerung von VW, Skoda, Seat oder Audi. Sie bekommen aber kein Geld, sondern nur ein Softwareupdate und eventuell ein Plastikrohr, das den Luftstrom im Motor verändert.
Einige wenige sind den Klageweg gegangen. Viele Verbraucher sind jedoch verunsichert, die meisten warten einfach ab. Am besten wäre es, wenn der Konflikt vor den Bundesgerichtshof käme. Auf ein höchstrichterliches Urteil könnten sich nämlich alle Verbraucher berufen. Doch so ein Urteil ist noch nicht in Sicht.
Die Zeit läuft ab Bislang hat VW darauf verzichtet, sich auf Verjährung zu berufen. Im Gegenteil: Der Konzern hat zugesagt, noch bis zum 31. Dezember 2017 alle Reklamationen anzunehmen. Doch was ist danach? Verbraucherschützer fordern eine Verlängerung der Frist. Doch es sieht nicht danach aus, dass es so kommt. VW setzt offenbar darauf, dass Kunden den Klageaufwand scheuen und die Frist verstreichen lassen.
Das sollten Sie jetzt tun
Wenn Sie als Besitzer eines manipulierten Autos jetzt klagen, haben Sie gute Chancen. Die Gerichte urteilen immer häufiger zugunsten der VW-Kunden – auch wenn bisher noch keins der Urteile rechtskräftig ist. Zudem gibt es Anbieter, die das Prozessrisiko für Sie übernehmen.
So geht's:
1. Mit Rechtsschutzversicherung
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich einen spezialisierten Anwalt suchen. Anfangs haben sich viele Versicherer geweigert, die Kosten zu übernehmen. Mittlerweile ist aber klar, dass sie sich so leicht nicht drücken können: Einige Gerichte haben die Rechtsschutzversicherungen bereits verpflichtet, ihre Kunden zu unterstützen. Einige Versicherte holten sich die Hilfe des Ombudsmanns, der in sehr vielen Fällen Recht gab.
Wenn Sie keine Rechtsschutzpolice besitzen, können Sie einen Rechtsdienstleister in Anspruch nehmen. Es gibt derzeit zwei Anbieter mit unterschiedlichen Strategien, die beide empfehlenswert sind:
2. Per Sammelklage
Der erste Rechtsdienstleister namens Myright strebt eine Art „Sammelklage“ direkt gegen den VW-Konzern an. VW soll die Fahrzeuge zurücknehmen und dafür den vollen Kaufpreis erstatten. Der Unterscheid zwischen Neupreis und Zeitwert wäre also praktisch die Entschädigung für Sie als Kläger.
Da es in Deutschland eine Sammelklage eigentlich nicht gibt, will Myright viele gleichartige Ansprüche in einer Klage gegen den Hersteller bündeln. Das ist für Sie kostenlos. Hat die Klage Erfolg, behält der Anbieter zum Ausgleich 35 Prozent der erstrittenen Entschädigung für sich. Gerichtlich wird Myright von der Kanzlei Hausfeld vertreten. Die „Sammelklage“ soll im September 2017 starten. Achtung: Dieser Klage können Sie sich nur noch bis 30. Juni anschließen.
3. Mit individueller Taktik
Der Rechtsdienstleister vw-verhandlung.de ist eine Kooperation der Anwaltskanzleien Gansel sowie Baum Reiter & Collegen mit einem Prozessfinanzierer. Die Anwälte verfolgen eine andere Strategie als Myright. Sie wollen ein Klagepaket von etwa 150 Einzelklagen bei verschiedenen Gerichten einreichen und dabei verschiedene Ansprüche geltend machen: von kaufrechtlichen gegen den Händler über mögliche Widerrufe von Autokrediten bis hin zu Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller. Hat der Anbieter Erfolg, behält er etwas weniger als Myright, nämlich 29 Prozent der erstrittenen Summe, höchstens aber 2.900 Euro.
Hallo,
auch ich bin VW Käuferin und habe mich mit dem Themabefasst. Eine Klage ist leider zu unsicher, da der BHG noch nicht entschiedenhat. Schadensersatzforderungen sind nur bis zum 31.12.2018 möglich. Wenn derBHG also in 2019 entscheidet, bringt mir das nichts mehr. Deswegen werde ichjetzt einen Güteantrag einreichen, der die Verjährung hemmt und die Verjährungdann erst in 2019 stattfindet. Nach einer Entscheidung des BGH kann ich dann nochin 2019 mit VW verhandeln und habe gute Chancen! So ein Güteantrag ist kostengünstig und ihr habt nicht die Risiken einer Klage. Schaut mal bei www.franz-ritter.de vorbei. Unter Aktuelles seht ihr mehr dazu.
LG
Neueste Masche der Rechtsschutzversicherer: Es wird keine Kostendeckung für die Klage erteilt, weil der VN sich an der kostenlosen Musterfeststellungsklage beteiligen könne...