Teile eines verpfändeten Kontos freigeben

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  1. Avatar von Tobi6806
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    Standard Teile eines verpfändeten Kontos freigeben

    Schönen guten Morgen zusammen,

    leider befinde ich mich in einer sehr unglücklichen Situation.
    Um kurz den Hintergrund anzureißen:
    Vor ca. 8 Jahren hatte ich zwei Eigentumswohnungen gekauft, eine vermietet (und auch vermietet gelassen), eine selbstgenutzte.
    Das Eigenkapital von ca. 100.000,- hatte ich natürlich aus steuerlichen Gründen auf die selbstgenutzte Wohnung genommen und im Prinzip die vermietete Wohnung vollfinanziert.
    Der Finanzberater hatte mir für die vermietete Wohnung den Vorschlag gemacht, ein sogenanntes Sofort-Bauspardarlehen zu nehmen, da man hier dies noch besser steuerlich absetzten kann.
    Damit bekommt man ein volles Darlehen und fängt an in einen Bausparer einzuzahlen. Das Darlehen wird nach ca. 12 Jahren dann auf einmal getilgt, wenn der Bausparer genug angespart hat.
    Nun, ich hatte dem Berater vertraut, ist ja sein Job, hinterher hatte ich dann erfahren dass man das eigentlich viel besser hätte machen sollen. Das ist aber ein anderes Thema!

    Ein weiteres Unglück war, dass man die Grundschuld für das Darlehen auf beide Wohnungen genommen hatte. Hier hatte ich auch ihm vertraut. Ok, vielleicht hatte das bei einer Vollfinanzierung der vermieteten Wohnung nicht ausgereicht.
    Jetzt hatte ich vor ca. 3 Jahren angefangen zu Bauen und die selbstgenutzte Etw verkauft. Die gemeinsam eingetragene Grundschuld hatte keiner im Focus, doch auf einmal beim Verkauf hatte für das Darlehen der vermieteten Wohnung ca. 33.000,- an Sicherheit gefehlt. Das Darlehen für die selbstgenutze Wohnung hatte ich mit einer saftigen Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst,

    Die Bank hatte mir zwei Möglichkeiten aufgezeigt.

    1. Wohnung verkaufen und Darlehen ablösen. Hier wären Vorfälligkeitsentschädigungen von ca. 30.000,- fällig gewesen. Zudem hätte ich auf den Gewinn der Wohnung (war bei der anderen Wohnung knapp 100.000,- gewesen) auch noch Steuern hätte zahlen müssen (da unter 10 Jahren vermietet).
    2. Wohnung behalten aber 33.000,- auf ein Bankkonto zu legen, welches dann verpfändet wird.

    Logischerweise hatte ich mich für Möglichkeit 2 entschieden, da man wohl in 10 Jahren generell aus dem Vertrag rauskommt.

    Jetzt ist es aber auch gerade bei der Zinslage sehr ungünstig einen solchen Betrag auf einem Tagesgeldkonto zu haben.
    Monatlich zahle ich ca. 440,- allein in den Bausparer ein, was der Bank wiederum mehr Sicherheit gibt.

    Um etwas an das Geld zu kommen, versuche ich jährlich das verpfändete Konto zu wechseln, somit habe ich auch immer die Möglichkeit den Betrag zu verringern und etwas davon ab zu zwacken.
    Immer ein sehr langwieriger Prozess.

    Nun möchte ich aber das (verpfändete) Konto behalten und habe die Bank, die das Darlehen gegeben hatte gebeten, den verpfändeten Betrag einfach zu reduzieren, damit ich wieder ein Stückchen von dem Geld bekomme.
    Das ist lediglich ein Schriftstück an die Bank mit dem verpfändeten Konto.
    Das dauert aber mittlerweile Wochen. Auf Nachfragen meinte die Bank, die Bearbeitung würde eben so lange dauern.

    Ich habe halt das Gefühl, dass so etwas bei denen unterste Prio ist. Für mich sind die 5000,- viel Geld!

    Meine Fragen: Muss ich mir das Gefallen lassen und ist das lediglich ein Entgegenkommen der Bank, dass sie den verpfändeten Betrag überhaupt reduziert oder kann ich hier mehr Druck aufbauen, da sie jetzt auch mehr Sicherheit hat und die Höhe des verpfändeten Betrags nicht legitim ist.

    Ich habe Angst, dass die Bank bei mehr Druck und Nachfrage hier dicht macht und den verpfändeten Betrag so für Jahre auf dem Niveau lässt.

    Gibt es sonst Möglichkeiten was ich der Bank an Sicherheit anbieten kann, und sie akzeptieren muss? Lebensversicherung?

    Danke und viele Grüße
    Tobi

  2. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Teile eines verpfändeten Kontos freigeben

    Hallo Tobi,

    auch wenn ich nachvollziehen kann warum die Grudnschuld für die vermietet WHG auf beide Wohnungen gelegt wurde (sehr viel günstigerer Zins für dich) ist das eine saublöde Situation.

    Du hast Recht, solche Freigaben haben eine sehr niedrige Priorität und die Bank ist nicht verpflichtet eine Sicherheit freizugeben. Aber wenn du nett nachfragst kann das durchaus was helfen.

    Du kannst der Bank aber durchaus als Ersatzsicherheit eine Kapitallebensversicherung anbieten. (Evtl steureliche Auswirkungen beachten) I.d.R akzeptiert die Bank 80% vom Rückkaufswert.

    lg Stefan

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