Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von Stromer
    Stromer ist offline
    Themen Starter

    Title
    Benutzer
    seit
    23.01.2016
    Beiträge
    31
    Danke
    0

    Standard Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

    Hallo,
    ich hoffe hier kann mir jemand konkret weiterhelfen. Folgende Situation Haus im März 2009 gekauft bis Oktober 2016 als Ferienhaus vermietet. Seit Oktober 2016 selbst bewohnt.Möchte natürlich steuerfrei verkaufen welche Frist gilt 10 Jahre oder 2 Jahre? Unser Steuerberater ist nicht sicher aber vor allen meint er wir dürften vor Ablauf der Spekulationsfrist auf keinen Fall anbieten.Ich gehe von 2 Jahren aus also Oktober 2018 und würde gern etwa ab Mai 2018 einen Makler beauftragen. Notartermin nach Oktober 2018 . Da wir ein anderes Haus in einem anderen Bundesland erwerben möchten sind einige Monate Vorlaufzeit einfach notwendig um den richtigen Altersruhessitz zu finden.
    Freue mich auf eure Antworten
    Gruß Stromer

  2. Avatar von xlarge
    xlarge ist offline

    Title
    Banned
    seit
    06.03.2015
    Beiträge
    425
    Danke
    21

    Standard AW: Rechtliche Fragen Immobilienverkauf


  3. Avatar von Stromer
    Stromer ist offline
    Themen Starter

    Title
    Benutzer
    seit
    23.01.2016
    Beiträge
    31
    Danke
    0

    Standard AW: Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

    Hallo,
    klar hab ich das Internet bemüht daher meine Einschätzung . Ich hatte gehofft hier einen Experten zu finden der mir beantworten kann ob ich wirklich erst nach Ablauf der Frist anbieten darf oder ob das Blödsinn ist weil das Datum auf dem Kaufvertrag ausschlaggebend wäre aber anscheinend findet man dazu weder etwas im Netz noch hier.

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Stromer
    Hallo,
    ich hoffe hier kann mir jemand konkret weiterhelfen. Folgende Situation Haus im März 2009 gekauft bis Oktober 2016 als Ferienhaus vermietet. Seit Oktober 2016 selbst bewohnt. Möchte natürlich steuerfrei verkaufen welche Frist gilt 10 Jahre oder 2 Jahre?
    Mit 10 Jahren bist Du auf der sicheren Seite. Bei den zwei Jahren ist es so, dass diese sich auf drei Jahre erstrecken müssen.
    Zitat Zitat von Stromer
    Unser Steuerberater ist nicht sicher aber vor allen meint er wir dürften vor Ablauf der Spekulationsfrist auf keinen Fall anbieten.
    Es wäre ein schlechter Steuerberater, wenn er das nicht wüßte. Warscheinlich bist Du selbst Dein Steuerberater. Anbieten kann ich jederzeit, maßgeblich ist der Vollzug des Verkaufes.
    Noch einmal so ein Google-Ergebnis, nein richtigerweise Bing-Ergebnis.

  5. Avatar von Stromer
    Stromer ist offline
    Themen Starter

    Title
    Benutzer
    seit
    23.01.2016
    Beiträge
    31
    Danke
    0

    Standard AW: Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

    Danke, hilfreicher Link bestätigt meine Einschätzung sagt allerdings auch nicht ob man vorab anbieten darf. Und nein ich bin keinerswegs mein eigener Steuerberater

  6. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

    Zitat Zitat von Stromer
    Danke, hilfreicher Link bestätigt meine Einschätzung sagt allerdings auch nicht ob man vorab anbieten darf.
    Warum soll ich nicht vorher anbieten können? Hier sähe ich nur dann ein Problem, wenn man mit der vermieteten Immobilie steuerliche Verluste produziert und demzufolge keine Gewinnerziehungsabsicht (bezogen auf die Vermietung) erkennbar ist. Dies hätte dann möglicherweise die Nichtanerkennung der negativen Einkünfte aus Vermietung zur Folge.

  7. Avatar von wbs
    wbs ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    01.12.2016
    Beiträge
    148
    Danke
    29

    Standard AW: Rechtliche Fragen Immobilienverkauf

    Hallo,
    Wenn Sie das bebaute Grundstück zwischen der Anschaffung bzw. Fertigstellung und der Veräußerung für sich als Privatwohnung genutzt haben, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Gleiches gilt, wenn Sie es im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen 2 Jahren selbst genutzt haben.

    Heidi

Ähnliche Themen

  1. Immobilienverkauf

    Von Shirley im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 13.09.2017, 09:32
  2. Steuer Immobilienverkauf - Wie berechnen ?

    Von kanightlife im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 24.04.2017, 09:01
  3. Spekulationssteuer Immobilienverkauf

    Von Endlich54 im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.01.2017, 20:55
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.08.2013, 11:09
  5. Immobilienverkauf - Vorfälligkeitsentschädigung

    Von Juniperus im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 16.03.2013, 13:59