Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand konkret weiterhelfen. Folgende Situation Haus im März 2009 gekauft bis Oktober 2016 als Ferienhaus vermietet. Seit Oktober 2016 selbst bewohnt.Möchte natürlich steuerfrei verkaufen welche Frist gilt 10 Jahre oder 2 Jahre? Unser Steuerberater ist nicht sicher aber vor allen meint er wir dürften vor Ablauf der Spekulationsfrist auf keinen Fall anbieten.Ich gehe von 2 Jahren aus also Oktober 2018 und würde gern etwa ab Mai 2018 einen Makler beauftragen. Notartermin nach Oktober 2018 . Da wir ein anderes Haus in einem anderen Bundesland erwerben möchten sind einige Monate Vorlaufzeit einfach notwendig um den richtigen Altersruhessitz zu finden.
Freue mich auf eure Antworten
Gruß Stromer
Hallo,
klar hab ich das Internet bemüht daher meine Einschätzung . Ich hatte gehofft hier einen Experten zu finden der mir beantworten kann ob ich wirklich erst nach Ablauf der Frist anbieten darf oder ob das Blödsinn ist weil das Datum auf dem Kaufvertrag ausschlaggebend wäre aber anscheinend findet man dazu weder etwas im Netz noch hier.
Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand konkret weiterhelfen. Folgende Situation Haus im März 2009 gekauft bis Oktober 2016 als Ferienhaus vermietet. Seit Oktober 2016 selbst bewohnt. Möchte natürlich steuerfrei verkaufen welche Frist gilt 10 Jahre oder 2 Jahre?
Mit 10 Jahren bist Du auf der sicheren Seite. Bei den zwei Jahren ist es so, dass diese sich auf drei Jahre erstrecken müssen.
Zitat von Stromer
Unser Steuerberater ist nicht sicher aber vor allen meint er wir dürften vor Ablauf der Spekulationsfrist auf keinen Fall anbieten.
Es wäre ein schlechter Steuerberater, wenn er das nicht wüßte. Warscheinlich bist Du selbst Dein Steuerberater. Anbieten kann ich jederzeit, maßgeblich ist der Vollzug des Verkaufes.
Noch einmal so ein Google-Ergebnis, nein richtigerweise Bing-Ergebnis.
Danke, hilfreicher Link bestätigt meine Einschätzung sagt allerdings auch nicht ob man vorab anbieten darf. Und nein ich bin keinerswegs mein eigener Steuerberater
Danke, hilfreicher Link bestätigt meine Einschätzung sagt allerdings auch nicht ob man vorab anbieten darf.
Warum soll ich nicht vorher anbieten können? Hier sähe ich nur dann ein Problem, wenn man mit der vermieteten Immobilie steuerliche Verluste produziert und demzufolge keine Gewinnerziehungsabsicht (bezogen auf die Vermietung) erkennbar ist. Dies hätte dann möglicherweise die Nichtanerkennung der negativen Einkünfte aus Vermietung zur Folge.
Hallo,
Wenn Sie das bebaute Grundstück zwischen der Anschaffung bzw. Fertigstellung und der Veräußerung für sich als Privatwohnung genutzt haben, bleibt der Verkaufserlös steuerfrei. Gleiches gilt, wenn Sie es im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen 2 Jahren selbst genutzt haben.