Banken und Sparkassen beauftragen des öfteren externe Gutachter, um den Beleihungswert festzustellen. Nach §6 BelWertV können dies nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte oder ö.b.u.v Sachverständige oder Gutachter sein. Ich würde gern wissen, wie dies in der Praxis aussieht. Ist Hypzert absolut zwingend oder hat man auch mit einer anderen Zertifizierung (z.B. DIAZert) eine Chance, Aufträge zu bekommen.
Hypzert ist nicht unbedingt zwingend, da auch angestellte Gutachter in den Kreditinstituten nicht alle Hypzert haben. DIAZert ist ebenfalls nach 17024 zertifiziert, ich weiß nicht, ob hier wie bei der Hypzert oder Sprengnetter üblich unterschiedliche Stufen (Standard, Gewerbe, Renditeobjekte etc.) existieren.
Da Sie von Aufträgen schreiben, sind Sie sicherlich Freiberuflich tätig. Hier sind die Institute, falls denn extern vergeben wird, in der Regel mit bekannten Unternehmen (Kenstone, Weritas, VRWert, JKT, TÜV...) vertraglich verbunden, so dass "Einzelkämpfer" meiner Meinung nach maximal nur bei kleineren Instituten eine Chance haben, die keine eigene Gutachterabteilung haben.
Ich persönlich kenne einige ö.b.v. Sachverständige, die für Kreditinstitute arbeiten und über klassische Gerichtsgutachten zur Beleihungswertermittlung gekommen sind.