Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Hallo Zusammen,
wen es interessiert, der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das o.a. Gesetz beschlossen.
Dieses tritt am Tag nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft.
Wichtigste Neuerungen sind u.a. die Festlegung bestimmter Mindeststandards durch die Bafin.
Zum Beispiel wurden zwei neue Instrumente geschaffen.
1. Verhältnis Immo Wert zum Darlehen.
Das heißt die Bafin kann eine maximale Beleihungshöhe erlassen bis zu der Immobilien beliehen werden dürfen.
Bei Aktivierung dürften die Zeiten von 100% Finanzierung dann vorbei sein.
2.
Vorgabe einer Mindesttilgung bzw. eines Zeitraums in dem ein bestimmter Bruchteil zurück gezahlt sein muss.
Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, da es erst durch den Bundespräsidenten unterschrieben werden muss.
Wer das Gesetz selbst noch einmal studieren will, ich hänge es an diesen Beitrag dran.
Wer also mit dem Gedanken eines hohen Auslaufs spielt sollte sich ans Werk machen.
Allerdings muss man auch nichts überstürzen. Nach aktueller Lage sieht weder die Bafin keine Gefahr, was die Aktivierung der Instrumente notwendig machen würde. Allerdings hat der Chef der Bundesbank eindeutig von einer Blase gewarnt und ausgesagt die Ampel stünde ganz klar auf gelb
Unserer Auffassung nach ist die Aktivierung irgendwann recht wahrscheinlich.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
noel,
schlechte Laune? Naja.. nach den Vorkomnissen auf der Alm nicht weiter verwunderlich.
Du musst mir kein Angebot machen. Deine Beiträge sprechen für sich. Laut und deutlich.
Wenn Du nicht (mehr) für Geld und Plan arbeitest, ändere deine Signatur.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Wieder so ein Blödsinn, sowas dummes, echt! Schlechte Laune? Du kennst mich doch so gut, wo hat denn ein Buhmann mal schlechte Laune, das musst du mir mal erklären
Ja, Daukind, laut, klar und deutlich. Warum soll ich die Signatur ändern??? Mach dich erst mal schlau, wie das bei erfahrenen und erfolgreichen Maklern läuft, erkundige dich mal wie die Branche das handhabt!
Ich habe dir das Angebot gemacht damit du aufhörst rum zu lügen, falsche Tatsachen zu behaupten, so zu tun als würdest du mich kennen. Das musst du nicht annehmen, aber meiner Bitte wirst du sicher nachkommen Lange lesen wir das hier nicht mehr, verprochen
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Zitat von noelmaxim
Damit politische Entscheidungen weiter zu Enteignungen und Diebstahl von Vermögen führt? Reicht das nicht langsam mal hin? Wer kann denn daran Interesse haben? Warum kommt denn keiner mal auf die Idee die Zinspolitik wieder an unsere wirtschaftliche Verhältnisse anzupassen? Damit würde man mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, stattdessen greift die Politik mit unsinnigen Gesetzen indirekt mal wieder in den Markt ein.
Die zinspolitik ist Sache der EZB. Und die guckt auf die gesamte Eurozone. Und da passt das ja. Im übrigen gibt es in vielen Länder diese Instrumente bzw. sind auch tatsächlich aktiv. (z.b. Holland).
Wo du aber Diebstahl oder Enteignung in diesem gesetz witterst wird wohl dein Geheimnis bleiben.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Ich wittere das nicht, habe mich nur auf Tikonteroga ihren Beitrag bezogen, wenn das dann auch noch zu mangelnder Nachfrage führen würde und dadurch die Preise sinken würden.
Natürlich ist das Eurozone und EZB, aber auch da gibt es ja Diskussionen und Gedankenspiele wie sinnvoll das noch alles ist.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Ihr lieben. Seid mir nicht böse aber könntet ihr eure persönlichen Diskussionen, die nichts mit dem Thema zu tun haben bitte woanders führen. :-)
Das Thema hier sollte eigentlich nur mal konstruktiv die Lage aufgreifen.
Natürlich ist es richtig, dass die Bafin das Gesetz erst mal aktivieren müsste. Nach meiner Einschätzung wird sie dies über kurz oder lang aber tun.
Ein Mitglied des Ausschusses für Finanzstabilität ist schließlich der Präsident der Bundesbank. Und der hat bereits mehrfach zu Protokoll gebracht, dass die Ampel auf Gelb steht. Und natürlich sitzt die Bankenlobby mit am Tisch. Nicht umsonst wurden 2 der eigentlich 4 Instrumente gestrichen.
Nicht umsonst zwingt das Gesetz die Bafin bei Aktivierung alle 6 Monate mit den Vertretern der Wirtschaft und Banken die weitere Notwendigkeit zu überprüfen. Anders als dies in anderen EU Staaten der Fall ist. Dort wurde es eingeführt und aktiviert. Schluss, Ende, Aus. Das Gesetz besagt in der Einleitung schon: Wenn es nötig ist. Es ist nur meine subjektive Meinung das es aktiviert werden könnte.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass es gar niemals passiert. Oder man eben eine maßvolle Aktivierung durchführt.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, das Finanzierungen mit hohen Ausläufen nicht Risikoreicher sind als Finanzierungen die mit 30% Eigenkapital begleitet werden. Die gesamte Risikopalette des Kreditausfalls besteht in beiden Fällen.
Die Bank erhöht im Gegenzug den Zins weil sie die Finanzierung mit entsprechend mehr Eigenkapital hinterlegen und sichern muss.
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Zitat von wbs
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, das Finanzierungen mit hohen Ausläufen nicht Risikoreicher sind als Finanzierungen die mit 30% Eigenkapital begleitet werden. Die gesamte Risikopalette des Kreditausfalls besteht in beiden Fällen.
Die Bank erhöht im Gegenzug den Zins weil sie die Finanzierung mit entsprechend mehr Eigenkapital hinterlegen und sichern muss.
Lächerlich. Nur weil ein Risiko besteht, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht identisch.
Es ist unbestritten, dass bei Vollfinanzierungen die Kreditausfälle höher sind als bei Finanzierungen mit EK-Quoten jenseits der 30%
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Daukind, Ausfälle, die von denen bezahlt werden die aufgrund einem höheren Auslauf höhere Zinsen zahlen müssen und den Kredit auch zurück führen! Aus dieser Marge werden die Ausfälle bedient, das ist eingepreist!
Ich verstehe dich nicht. Du hast noch nie in einer Bank gearbeitet, keine Bankkaufmannlehre, möglicherweise auch keine wirtschaftliche Ausbildung. Möglicherweise nie etwas mit Kunden und dem Markt zu tun gehabt, sich mit dem Kreditwesen lediglich bei deiner eigenen Geschäftsbesorgung auseinander gesetzt. Willst aber mein Kundenklientel kennen, das Riskomenagment und die Kalkulation dafür von den Banken, Geld und Plan und die Zusammenhänge, was einen erfahrenen und wertgeschätzen Makler mit solch einer Gesellschaft verbindet.
Ich verstehe nicht warum du mit so viel gefährlichem Halbwissen oft so eine Unruhe entfachen willst. Ich verstehe das nicht, wirklich nicht.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Zitat von Daukind
Lächerlich. Nur weil ein Risiko besteht, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht identisch.
Es ist unbestritten, dass bei Vollfinanzierungen die Kreditausfälle höher sind als bei Finanzierungen mit EK-Quoten jenseits der 30%
Doch genau das, Daukind! Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist nahezu gleich hoch. Bitte vergiss dabei nicht, dass wir von der üblichen Familie sprechen. Die eine hat es geschafft 30% anzusparen. Die andere nicht. Gründe sind ja egal. Nehmen wir nur mal an der Hauptverdiener wird arbeitslos. Kann das beide Familien an den Rand des Ruins bringen. Nehmen wir an der Hauptverdiener wird Berufsunfähig gibt es das selbe Ausfallrisiko. Ich könnte noch sehr viel mehr aufzählen. Entscheidend ist am Ende wie sehr eine Finanzierung auf Kante genäht ist. Auch eine 100% Finanzierung was übrigens ein Unterschied zu deiner genannten Vollfinanzierung ist, muss nicht auf Kante genäht sein und super laufen.
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Zitat von wbs
Doch genau das, Daukind! Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist nahezu gleich hoch. Bitte vergiss dabei nicht, dass wir von der üblichen Familie sprechen. Die eine hat es geschafft 30% anzusparen. Die andere nicht. Gründe sind ja egal. Nehmen wir nur mal an der Hauptverdiener wird arbeitslos. Kann das beide Familien an den Rand des Ruins bringen. Nehmen wir an der Hauptverdiener wird Berufsunfähig gibt es das selbe Ausfallrisiko. Ich könnte noch sehr viel mehr aufzählen. Entscheidend ist am Ende wie sehr eine Finanzierung auf Kante genäht ist. Auch eine 100% Finanzierung was übrigens ein Unterschied zu deiner genannten Vollfinanzierung ist, muss nicht auf Kante genäht sein und super laufen.
Heidi
Schade. Das Risk-Management eines jeden Finanzierers spricht eine ganz andere Sprache.
Dass eine 100%Finanzierung nicht super laufen kann, habe ich auch nie behauptet.
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Und warum wetterst du dann immer dagegen? Ohne die Menschen und die Verbraucher zu kennen? Teilweise hast du diese beleidigt, ausgelacht und indirekt gefragt ob sie einen an der Waffel haben.
Lese mal deine Posts! Ich belege dir das. Da kam - ohne Bezug auf den Eröffnungsthread - einer aus der Hecke von dir geschossen, das man sich erschrocken hat und Angst haben musste sie sperren dich und deine Abmahnungen und Bitten der Admins kennst du ja selbst.
Wie dem auch sei, ich glaube du meinst das manchmal gar nicht so, dumm bist du auch nicht, aber wir müssen doch jetzt mal für mehr Ruhe und inhaltliche Posts werben, mehr auf das eingehen was der TE erfragt, weniger auf das, was der davor von uns geschrieben hat, um dann wieder meinen zu müssen irgendetwas zu wissen oder eine Meinung dadurch schlecht zu machen, weil man einen vermeintliche Intension dahinter vermutet oder meint zu kennen.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Zitat von wbs
Doch genau das, Daukind! Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist nahezu gleich hoch. Bitte vergiss dabei nicht, dass wir von der üblichen Familie sprechen. Die eine hat es geschafft 30% anzusparen. Die andere nicht. Gründe sind ja egal. Nehmen wir nur mal an der Hauptverdiener wird arbeitslos. Kann das beide Familien an den Rand des Ruins bringen. Nehmen wir an der Hauptverdiener wird Berufsunfähig gibt es das selbe Ausfallrisiko. Ich könnte noch sehr viel mehr aufzählen. Entscheidend ist am Ende wie sehr eine Finanzierung auf Kante genäht ist. Auch eine 100% Finanzierung was übrigens ein Unterschied zu deiner genannten Vollfinanzierung ist, muss nicht auf Kante genäht sein und super laufen.
Die Frage ist doch was passiert wenn der Fall eintritt. Bei z.B. 30%EK und normaler Tilgung ist ja oft die Restschuld deutlich unter dem Verkehrswert.
Bei Vollfinanzierung sieht das oft für ne längere Zeit deutlich anders auch (meist ist ja das Nachrang auf 10 jahre angelegt). Sprich, man kommt ohne größereren Schaden nicht aus der Nummer im Fall des Falles. Auch bei 100% dauert es meistens ne gewisse Zeit bis man die RS unter den Verkehrswert bekommen hat.
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Zitat von Caspar2020
Die Frage ist doch was passiert wenn der Fall eintritt. Bei z.B. 30%EK und normaler Tilgung ist ja oft die Restschuld deutlich unter dem Verkehrswert.
Bei Vollfinanzierung sieht das oft für ne längere Zeit deutlich anders auch (meist ist ja das Nachrang auf 10 jahre angelegt). Sprich, man kommt ohne größereren Schaden nicht aus der Nummer im Fall des Falles. Auch bei 100% dauert es meistens ne gewisse Zeit bis man die RS unter den Verkehrswert bekommen hat.
Vielen ist diese besondere Risiko nicht bewusst.
Hallo, das sehe ich ein. Da bin auch absolut bei dir. Ich bin auch der Meinung, dass Vollfinanzierungen nicht sein müssen.
Es gibt natürlich immer die Ausnahme. Aber: Zumindest die Erwerbsnebenkosten sollten schon da sein.
Wenn das Objekt den Kaufpreis von der Beleihung hergibt, dann sind auch 100% Finanzierungen in Ordnung sofern sich ein Darlehensnehmer das dann leisten kann. Das sollte dann aber die Bank sicherstellen. Tut sie in der Regel auch. Zum Beispiel in dem man gleich mit einer Tilgung von 3% beginnt. Dann ist nämlich die Restschuld auch vertretbar, selbst wenn es 100% Auslauf sind.
Vollfinanzierungen brechen doch nur deshalb zusammen, weil keiner wirklich schaut ob sich der zukünftige Darlehensnehmer die Immobilie auch nachhaltig leisten kann. Da gibt es dann Konstrukte wie z.B. Nachrang über eine weitere Bank für die Nebenkosten plus Immo Darlehen mit 2,5% Zinsen und 1%. Das Konzept funktioniert dann in den ersten 10 Jahren und danach bricht das Ding zusammen. Kann ich mir aber heute schon eine Annuität von 5% oder 5,5% leisten, ist die Wahrscheinlichkeit dass ich es nach 10 Jahren wenn sich die Zinsen evtl. merkbar erhöht haben in der Regel auch.
Zumal sich auch insbesondere jetzt die Zinsen bis zur vollständigen Entschuldung sichern lassen. Auf das Konzept kommt es nämlich tatsächlich auch an.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Eins würde ich gerne noch aus Sicht der Bank beitragen, da wir ohnehin schon mehr als Off-Topic sind:
Für die Bank sind Bindungen von 30 Jahren das größte Risiko. Sie haben nämlich dann auf ihrer Seite das Zinsänderungsrisiko.
Ändert sich der Zins nach oben sind es diese Verträge die der Bank Kopfzerbrechen bereiten. Sie kann sich nicht refinanzieren.
Auch das ist ein Risikoindikator einer Immobilienblase. Ein Verbraucher oder Darlehensnehmer wird sich dazu keine Gedanken machen wollen.
Jedoch sehe ich jetzt schon u.a. Bausparkassen selbst wenn die Zinsen wieder steigen unter dem Druck der niedrig verzinsten Darlehen zu straucheln.
Und daran ändert übrigens auch kein Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz etwas. Aber auch die Banken werden darunter noch sehr lange Zeit leiden. Und damit letztlich auch die Kunden.
Ich kann mir deshalb auch sehr gut vorstellen, dass die Bank lieber ein Geschäft nicht macht anstatt sich 30 Jahre lang dem Zinsänderungsrisiko auszusetzen.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Ok, ich will das mal einsehen. Die Verbraucher und Kunden müssen sich zurecht mit den Risiken auseinandersetzen, das gilt aber für alle, egal ob nun 30% EK oder null. Risiken bewertet jeder für sich, entsprechend seiner Mentalität, seinem Sein und seinem Sinn vom Leben. Nur glaubt ihr, dass diese Auseinandersetzung im Zuge der Finanzierungsberatung nicht stattfindet? Anders gesagt, dass die Banken nicht von sich aus aufgrund ihres eigenen Risikos mit Risikobewertungen, Bestätigungen und Erklärungen seitens des Kundes bezüglich Daten, Zahlen und Fakten und Berechnungen erhalten zu haben, darauf achten, dass das auch geschieht?
Nehmen wir als erstes die Beratung. Dem Kunden muss das doch alles vorgelegt werden, wirklich alles. Setzt er sich damit auseinander und das muss er - denn er muss das ja alles im Zuge der Beantragung im Sinne von der WoKri unterzeichen - hat er eine Grundlage zu entscheiden, ob die Lebensumstände, die Beschäftigungssituation sowie die Einnahmen/Ausgaben dazu passen. Ich denke schon, dass pflichtbewusste und erfahrene Finanzierungsmakler Einfluss auf die Entscheidungen nehmen. Ich denke nicht, dass der Kunde die risikobehaftete Entscheidung deswegen trifft, damit der Makler seine Vergütung bekommt. Zu dem kenne ich einige Makler die nicht in den Musterhäusern auf Kunden geiern und im Interesse des Hausverkaufs oder des Werkvertrages alles schön rechnen und jedem einreden wollen jeder könne sich Eigentum aneignen oder Steuer(Schrott)immobilien mit Kickback als Geldanlage verkaufen und die Finanzierung dafür bereit stellen. Damit will ich sagen sich aktiv mit windigen Begleitanlagen das Finanzierungsgeschäft sichern. Zu dem, diese würde hier im Forum kein Stand auf die Beine bekommen oder aber von alleine verschwinden, weil enttäuschte und betrogene Kunden sie ausfindig gemacht haben, hatten wir ja alles schon.
Ich denke schon, dass es bei dem klassischen Finanzierungskunden genügend Instrumente gibt, die den Kunden den Weg aufzeigen, den Weg der auch mit Risiken, Verlust der Existenz usw. einhergehen kann. Diese Verantwortung muss ich den Menschen und Verbrauchern schon überlassen, ebenso zusprechen das bewerten und einschätzen zu können und die meisten können das auch. Oftmals kann man den ein oder anderen vom Neubauvorhaben abbringen, auch gelingt es mal kleiner bauen zu lassen oder aber eben ein günstigeres Haus zu erwerben, auch ist das mal die zwinende Ansprache, da eine Finanzierung nicht darstellbar ist. Da haben doch dann aber auch alle Mechanismen wie WoKri, der vernünftige Berater, die Herauslagekriterien der Bank, aber auch die Vernunft und Einsicht des Kunden im Zusammenspiel gegriffen.
Gut, nehmen wir die Unbelehrbaren, die wo es wirklich eng aussieht, ein Vorhaben nicht sinnvoll erscheint. Die wo die Argumente nicht überzeugen, dass das Vorhaben eine Nummer zu gewagt, eine Nummer zu groß ist. Glaubt ihr wirklich die nehmen von dem Vorhaben Abstand, wenn ich da oberlehererhaft sage, sind sie verrückt? Die Unbelehrbaren gehen dann um die Ecke und da lungert der Geier, aber doch nicht hier im Forum. Zu dem, meine Einstellung sagt mir, Buhmann, dann berate du den, unterstütze ihn, wenn er sich schon nicht abbringen lässt, dann weißt du dass er wenigstens was vernünftiges bekommt, vernünftig betreut wird und nicht bei dem um der Ecke das volle Programm übergezogen bekommt.
Ich denke schon, dass diese Beratungen alle im Sinne des Verbraucherschutzes auch ablaufen können, auch die bei den Unbelehrbaren. Auch denke ich, dass es hinten raus genügend Absicherung bei den Banken gibt, ein Vorhaben dann mal scheitern zu lassen. So ein Fall hatte ich jetzt aktuell aus dem Forum auch wieder. 2 mal 2 verschiedene Immobilien über 1 Jahr versucht zu finanzieren, 2 mal aus den verschiedensten Gründen nicht geklappt. Etwas Zeit ins Land ziehen lassen und zack bekommt man dann die Nachricht, haben jetzt gekauft, hat die Hausbank finanziert, aber wir benötigen noch Summe X für Modernsisierungen. Die Wege suchen sich die Verbraucher und wir seriösen Makler sagen dann auch mal schluss jetzt, sieh zu und alles Gute. Will sagen, geht was nicht, dann geht das bei den Verbrauchern weiter, solange bis was halb geht und was dann daraus wird, wird sich zeigen.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Zitat von wbs
Doch genau das, Daukind! Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist nahezu gleich hoch. Bitte vergiss dabei nicht, dass wir von der üblichen Familie sprechen. Die eine hat es geschafft 30% anzusparen. Die andere nicht. Gründe sind ja egal. Nehmen wir nur mal an der Hauptverdiener wird arbeitslos. Kann das beide Familien an den Rand des Ruins bringen. Nehmen wir an der Hauptverdiener wird Berufsunfähig gibt es das selbe Ausfallrisiko. Ich könnte noch sehr viel mehr aufzählen. Entscheidend ist am Ende wie sehr eine Finanzierung auf Kante genäht ist. Auch eine 100% Finanzierung was übrigens ein Unterschied zu deiner genannten Vollfinanzierung ist, muss nicht auf Kante genäht sein und super laufen.
Heidi
Hallo Heidi,
ich bin da anderer Meinung. Ich möchte es aber begründen.
Hartz IV
Also wenn man z. B. Hartz IV beziehen müsste, dann übernimmt nach meiner Kenntnis die Bundesagentur für Arbeit die Zinszahlungen, wenn die Wohnung in ihre Größe angemessen ist. Außerdem kann die Bundesagentur für Arbeit auch den Tilgungsanteil übernehmen, wenn dieser angemessen ist und das Darlehen "fast" getilgt ist.
Arbeitslosengeld oder Krankengeld
Wenn man Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld beziehen muss, muss man die monatliche Kreditrate neben den anderen Kosten weiter zahlen können.
Nachforderung einer Ersatzsicherheit
Im Kreditvertrag meiner Finanzierung steht, dass die Bank eine Ersatzsicherheit verlangen kann, sollten sich meine Vermögensverhältnisse ändern. Hier stellt sich mir die Frage in welchen Fällen die Bank diese Ersatzsicherheit verlangen darf. Wäre das z. B. der Fall, wenn die Immobilienpreise deutlich fallen - abstürzen - würde und deshalb der Beleihungswert meiner Immobilie niedriger ist als meine Restschuld?
Um dieses Risiko zu vermeiden sollte man 1) die Immobilie möglichst niedrig beleihen und die Restschuld möglichst schnell durch Tilgung reduzieren.
Nachfinanzierung
Je höher die Restschuld nach dem Ende der Zinsbindung ist, desto höher ist das Risiko, dass man ein Problem bekommt, wenn die Zinsen für die Nachfinanzierung deutlich höher sind.
Schlussfolgerung
Ich schließe jetzt daraus, dass 1) Die Kreditrate möglichst niedrig sein soll und 2) das Darlehen möglichst schnell zurückgezahlt und 3) die Restschuld möglichst niedrig sein soll.
Wenn man jetzt z. B. eine bestimmte Immobilie im Fall A) mit 30 % am Eigenkapital finanziert und im Fall B) mit 0 % an Eigenkapital finanziert, dann hätte man im Fall A) mit niedrigeres Darlehen das 70 % des Kaufpreises entspricht und im Fall B) ein höheres Darlehen das 100 % vom Kaufpreis entspricht - also um den Faktor 1,42 höher ist. Aufgrund der niedrigeren Beleihung müsste man im Fall A) auch einen niedrigeren Zinssatz haben.
Man kann deshalb im Fall A) eine niedrigere Kreditrate wählen und das Darlehen auch in einer kürzeren Zeit zurückzahlen. Außerdem ist die Restschuld zu Beginn um 30 % niedriger und kann bei gleicher Kreditrate durch den höheren Tilgungsanteil schneller reduziert werden.
Deshalb finde ich, dass das Risiko im Fall A) niedriger ist.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Da gibt es so viel zu zu schreiben, aber niemals sollten wir und das können wir auch nicht einem Menschen, einem Verbraucher etwas vorschreiben!
Zu dem, man kann auch weiter zur Miete wohnen und darauf warten, das diese negativen Punkte wirklich alle eintreffen.
Wenn der Verbraucher eine Idee entwicklet hat, dann ist es die Aufgabe sich dieser Idee anzunehmen, so sie einem interessiert. Den meisten hier interessiert diese Idee weil sie helfen wollen, das ist löblich. Mich interessiert sie zu dieser Intension zusätzlich auch beruflicher Natur. Keiner aber kann aufgrund der hier dargestellten Informationen eine Entscheidung treffen, wie sinnvoll oder wie unsinnig diese Idee ist, zumindest nicht abschließend. Ich aber lerne viele TE persönlich kennen, erahalte weitere, tiefgründigere Informationen. Inforamtionen die hier selten abgefragt werden, Inforamtionen die viele hier auch gar nicht geben können und geben wollen.
Möchte man einen Effekt erreichen, sollte man dem Verbraucher und dem TE auch das Gefühl gegeben haben, da hat sich jemand mit mir und meiner Ausgangssituation individuell beschäftigt und auseinander gesetzt, nur so sehe ich dann auch eine Chance, dem TE von einer Idee abzubringen, abzuraten, fundiert, punktuell und individuell. Andernfalls bekommen wir den gar nicht mehr zu packen, denn zack ist er raus aus der Nummer hier und tingelt woanders herum.
Manchmal möchte ich so manch einen Verbraucher hier mal in der Konsequenz mit all dem Vorstellen, was sich dann so in dem Kennenlernen ergeben hat und dies dem Eröffnungsthread gegenüber stellen oder mal Aussagen von einigen hier posten oder einfach nur Mails oder PN's posten, wo die Verbraucher schreiben, dass sie sich mit einigen hier gar nicht auseinander setzen wollen. Beamter, Akademiker, die gar keine Lust haben sich hier einigen gegenüber erklären zu müssen, sich einen einfangen zu müssen, wo sie innerlich drüber lachen, wo es ihnen zu wider ist, sich damit beschäftigen zu müssen.
Nicht dass ich dadurch Recht haben soll, nein, darum geht es mir nicht, vielmehr um das Pauschalisieren, um die Gleichmacherei und das posten der eigenen Empfindungen ohne dabei zu berücksichtigen, dass andere Menschen andere Einstellungen und Empfindungen haben. Besonders deutlich wird das bei den Diskussionen, wo der Verbraucher wenig EK hat.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Oh man. Letzten Endes geht es ausschließlich um Mathematik. Ich werde weiterhin jedem(!) von einer Voll- bzw. 100%-Finanzierung abraten. Jeder Euro mehr Eigenkapital ist deutlich mehr wert als nur ein Euro. Wer das nicht kapiert sollte weder finanzieren noch Finanzierungen vermitteln.
Edit: Und natürlich bleibe ich dabei. Die meisten hier im Forum diskutierten Finanzierungswünsche haben absolut miese Voraussetzungen. Dass darunter auch mal ein Beamter oder Akademiker ist, ändert an der pauschalen Aussage auch nichts. Im Schnitt verwenden die Deutschen ca. 30% Eigenkapital bei einer Finanzierung. Hier im Forum und auch in den Finanzierungen bei noelmaxim - egal wie oft er das noch leugnet - sind es signifikant weniger. Wer der Meinung ist, dass dadurch das Risiko für den Erwerber nicht deutlich höher ist, dem ist nicht mehr zu helfen.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Zitat von Daukind
Wer das nicht kapiert sollte weder finanzieren noch Finanzierungen vermitteln.
Zum Glück bist nicht Du das Maß der Dinge.
Ich werde weiterhin jedem(!) von einer Voll- bzw. 100%-Finanzierung abraten.
Selbstverständlich wirst Du das tun. Du hast Deine Überzeugung. Das ist auch alles in Ordnung.
Um aber mal zum Ausgangsthema zurück zu kommen. Das Gesetz ist jetzt erst mal beschlossen. Die Instrumente wurden geschaffen.
Ob und wie diese nun aktiviert werden wird abzuwarten sein. Wir werden es jedenfalls früh genug mitkriegen.
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Daukind, du bist ein Ignorant, ein feiger Stänkerer, ein Brandherdleger!! Sowas von....ich muss mich zusammen reissen. Was bist du nur für ein ekliger Mensch! Ich belege es dir, will es dir - was ich überhaupt nicht nötig habe - belegen, aber du lehnst das ab und bezichtigst mich des Leugnens!!! Statt dir das belegen zu lassen, damit du hier mal Ruhe gibst, stänkerst du immer weiter!
Die EK Quoten meiner Kunden, wo ich aus der Hilfestellung heraus aus dem Forum ihr Vorhaben begleiten durfte und auch die Anzahl der Beamten, sowie Akademiker lege ich sehr gerne offen!!!
Aber Daukind pöbelt hier rum, ich werde das jetzt unterbinden. Schnauze voll!
AW: Bundesrat billigt das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz
Zitat von noelmaxim
Die EK Quoten meiner Kunden, wo ich aus der Hilfestellung heraus aus dem Forum ihr Vorhaben begleiten durfte und auch die Anzahl der Beamten, sowie Akademiker lege ich sehr gerne offen!!!
Die EK-Quoten der Finanzierungswünsche hier im Forum musst Du nicht offen legen, die liegen bereits offen.