Von einer LBS zu anderen Bank wechsel sinnvoll bzw. möglich?
Hallo Leute,
ich habe eine Fragebezüglich eines Immobilien Kredits.
Vielleicht kann mirjemand einen Tipp geben.
Ich besetze eine 3Zimmerwohnung. Vor 5 Jahren habe ich diese Wohnung gekauft und dabeieinen Kredit bei der LBS aufgenommen.
Was ich damals nichtverstanden habe: Ich habe einen Bausparvertrag von 100kabgeschlossen. Zu einem Zinssatz von 3.1% + Tilgung.
Nach 5 Jahre hat manmir erklärt, das ich bis heute bei der LBS noch 79K Euro schulde.
Und was noch vielwichtiger ist: Ich zahle die Zinsen immer noch von 100K.
Erst in 3 Jahren,wird mein Kredit einen normalen Kredit umgewandelt und dann zahle ichZinsen von dem Betrag den ich noch übrig habe.
Eine Änderung aufeinen normalen Hypothek Darlehen, ist laut LBS nicht möglich.
Ein vorzeitigerWechsel zu einer anderen Bank, wird sicherlich nicht ohne Abfindungan LBS ausgehen.
Kann mir jemandeinen Rat geben was ich machen kann?
AW: Von einer LBS zu anderen Bank wechsel sinnvoll bzw. möglich?
Zitat von fandorin
Kann mir jemandeinen Rat geben was ich machen kann?
Vor dem Unterschreiben eines Vertrags - den Vertrag durchlesen und verstehen - wenn etwas unklar ist nachfragen - wenn es dann immer noch nicht klar wird, nicht unterschreiben.
Bei 3,1% Darlehnszins sind das also 258,33€ Zinsen pro Monat - der Rest der Rate ist Tilgung/Ansparen vom Bausparvertrag (bei 21k/5Jahren sind das 350€) - was würde die Wohnung denn an Miete pro Monat kosten???
AW: Von einer LBS zu anderen Bank wechsel sinnvoll bzw. möglich?
Was ihnen widerfahren ist, ist nicht unüblich. Typisch Sparkassen und LBS, LBS im übrigen mit den schlechtesten Tarifen am Markt. Da geht der unwissende Kunde zu seiner Hausbank oder seinem Bausparkassenberater, denkt das wird schon passen, zeichnet und zack, sitzt er in der Falle! Man muss nicht immer das Fachewissen haben, auch muss man sich das nicht zwingend aneignen, wehe dem aber wenn man dann bei den falschen sitzt und dazu zähle ich immer mal wieder gerne die Sparkassen. Nicht alle, aber immer mal wieder!
Selbst gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - die auf die vollen 100.000 Euro durchgängig (!!!) berechnet wird - muss die Sparkasse der Ablösung nicht zustimmen.
Ich gebe dir den Tip die Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen, ebenso den Vertrag bzw. die Bedingungen als solches. Steht das drin "fest bis Zuteilung" bist du sofort ohne Vorfälligkeitsentschädigung draußen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, wo du gute Chancen hast bei einem Vertrag aus 2012, kann der Vertrag widerrufen werden und möglicherweise lässt sich ein Vergleich "raus ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Verzicht auf Klage" schließen.
Gerne kannst du mir den Darlehensvertrag zukommen lassen. Ich lasse den von erfahrenen Fachanwälten kostenlos prüfen, lasse prüfen wie die Chancen stehen. Wende dich einfach per Mail an mich.