Habe in meiner Widerrufsbelehrung das Folgende gefunden:
"Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausgezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit Absendung der Widerrufserklärung.
Für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens für das Unterkonto XX pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von x,xx Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruchgenommen wurde.
Wenn der Darlehensnehmer nachweist, dass der Wert seines Gebrauchsvorteils niedriger war als der Vertragszins, muss er nur den niedrigeren Betrag zahlen. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn der marktübliche Zins geringer war als der Vertragszins.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen
Ist der Darlehensnehmer aufgrund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Vertrag über eine Zusatzleistung nicht mehr gebunden, sind soweit die beiderseits empfangene Leistungenzurückzugewahren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben."
Der letzte Absatz, welcher auch die Folgen für die Bank behandelt, steht unter der Überschrift "Besonderheiten bei weiteren Verträgen", auch wird keine Frist genannt.
Habe ich hier eine Chance aus dem Vertrag rauszukommen?