Hallo und guten Abend.
Nach langem suchen haben wir endlich unsere Traumimmobilie gefunden. Diese wollten wir jetzt auch gerne kaufen und haben dann wieder einen Dämpfer bekommen, denn das Haus steht auf einem Grundstück auf dem ein privates Erbbaurecht besteht. Dieses Erbbaurecht läuft noch 70 Jahre und laut Vertrag gibt es die Möglichkeit dieses in einigen Jahren käuflich zu erwerben. Im erbbau Vertrag steht geschrieben dass eine Beleihung maximal zu 100% möglich wäre. Im Internet finde ich aber Hinweise darauf dass man es nur zu 60 oder 70% beleihen kann und ich wollte jetzt mal fragen bevor ich mir die Mühe mache was denn nun richtig ist.
Der Erbbaurechtsgeber ist bereit die stillhalteerklärung und belastungsgenehmigung vollumfänglich für die Eintragung einer Grundschuld zu gewähren.
AW: Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
Hallo aus meiner Sicht ist ein Kauf generell prüfbar, warum denn nicht? Wenn es im Erbbauvertrag so niedergeschrieben ist dann kann man das doch auch so "bankseitig" vortrag.
Wenn Ihre Hausbank oder die finanzierende Bank dann prüft sieht Sie ja die Eckdaten auch vom Grundstück, Vertrag usw.
Aus meiner Sicht eher wichtig dass es noch 70 Jahre läuft, somit länger als die Darlehenslaufzeit.
AW: Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
Weil meine Bank am Telefon gesagt hat nein das machen sie nicht. Deshalb wollte ich das so genau wissen. Deshalb frage ich noch mal nach. Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
AW: Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
Von deren Geschäftspolitik. Ist ja immer noch Sache der Bank ob sie ein Darlehen machen oder nicht. Grundsätzlich können sie jedem ein Darlehen verweigern.
Jede Bank hat da andere Kriterien.
AW: Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
Achso. Aber es gibt jetzt keine rechtlichen Verordnungen oder sowas? Ich versuche gerade einfach zu verstehen warum denn Banken sagen sollten Sie machen kein Erbbaurecht also was ist die Gefahr oder das Problem dahinter?
AW: Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
Hierzu hätte ich auch eine Frage liebe Experten ich hoffe das ist in Ordnung. Sonst mach ich ggf. ein neues Thema auf.
Es geht mir um folgende Fragestellung. Angenommen ich habe ein Haus, welches aber meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Weil der Endpreis schlicht zu teuer ist und ich finanziell nicht stark genug bin. Allein diese Erkenntnis tut ja schon mal weh bewahrt aber auch vor einer falschen Entscheidung.
Angenommen der Verkäufer sagt, dann kaufst Du eben das Haus, für den Preis den es wert ist auf Basis meines Gutachtens.
Er behält das Grundstück und verkauft mir dieses in 15 Jahren. Dafür würde er einen Betrag von jährlich 1% des Grundstückswertes bekommen. Und der gezahlte Betrag wird auf den Kaufpreis angerechnet. Und der heutige Grundstückswert als Verkaufsgrundlage im Vertrag festgeschrieben.
Auf den Monat abgerechnet funktioniert die Haushaltsrechnung der Bank plötzlich. Sie hätte wohl auch kein Problem damit weil privates Erbbaurecht genau so möglich ist wie öffentliches, kirchliches usw. Die Bank sagte mir ihnen wäre das egal weil es geht primär immer nur um Ausgaben/Einnahmen. Das muss passen.
Plötzlich wäre der Kauf also möglich mit dem Unterschied das ich das Grundstück für eine begrenzte Zeit "miete" und es dann später aufkaufe.
Die Bank erwartet aber mindestens 50 Jahre Erbbaurecht.
Nun wäre für mich die Frage: Es wäre ja eine Möglichkeit die Finanzierung aufzustellen und sie wäre auch nicht mehr auf Kante genäht.
Macht das denn tatsächlich Sinn oder sugeriere ich mir selbst etwas das ich mir genau genommen ja doch nicht leisten kann.
Sonst könnte ich ja alles per sofort kaufen... Ist zumindest eine Erkenntnis bzw. Denkweise.
Die Bank als "Verkäufer" einer Finanzierung sagte das müsste ich alles gar nicht so schwarz sehen. Weil der Vertrag auch die Erneuerung des Erbbaurechts vorsehen würde, ihnen liegt ein Entwurf über den man sprechen kann vor, das Darlehen ausserdem dann lange getilgt wäre und es eine Alternative darstellt. Und in 50 Jahren wäre ich immerhin über 80. Vielleicht habe ich das Grundstück bis dahin auch schon gekauft.
AW: Kann man privates Erbbaurecht zu 100% beleihen?
Möchte niemandem zu nahe treten, aber ich würde mich schwer täuschen, wenn das hier unter einem anderen Namen und auch im Baufinanzforum nicht schon angefragt wurde.
Wenn sie als Käufer keinen der Experten hier persönlich kontaktieren und scheinbar nur die Hausbank in Frage kommt oder aber als Verkäufer das nur mal angefragt wird, dann kommen sie kein Stück weiter!
Entweder hilft - so sie der Käufer sind - die Hausbank weiter oder aber - so sie der Verkäufer sind - nehmen sie zu einem Experten persönlichen Kontakt auf und stellen dem Käufer das Konstrukt dar!
Was soll da nicht gehen? In dem anderen Thread habe ich ganz klar Stellung bezogen. Soetwas lässt sich mit einer Restkaufhypothek regeln. Zu dieser schließt man dann einen privaten Vertrag. Zu dem, mit Erbbaurecht - wie der TE aus dem Eingangsthread anspricht - hat das überhaupt nichts zu tun. Erbbaurecht hat in ihrer Situation überhaupt nichts zu suchen, weil viel zu kompliziert (unnötige Behördengänge), zu teuer (Erbbaurechtsgrundbuch muss gebildet werden) und unnötig, da der Verkäufer nichts vermieten, sondern verkaufen will.