Bewertung unserer Jugendsünden (LV, fondsgebundene RV) im Vgl. zu ETF

+ Antworten
1Antworten
  1. Avatar von FrankDr
    FrankDr ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    20.04.2017
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Beitrag Bewertung unserer Jugendsünden (LV, fondsgebundene RV) im Vgl. zu ETF

    Hallo,
    habe mit meiner Frau drei Versicherungen laufen, die wir damals jeweils ca. 2004 abgeschlossen haben. Nun sind viele Jahre vergangen, man beschäftigt sich mehr mit Finanzen (Bau, Kinder, Ü30). So richtig verstehen wir nicht, was wir haben und da wir jede Menge Geld bezahlen (Macht weitere Dynamisierung Sinn?), fragen wir uns, ob einfache ETF MSCI World o.a. nicht besser wären. Ich finde auch nirgends Garantieverzinsungen o.a.
    Eine Beraterin der Debeka und einer der DKV haben mal drübergesehen und meinten das wäre gut (ich hatte aber den Eindruck, dass sagen sie aufgrund der steuerlicher Begünstigung pauschal zu allen alten Verträgen). Es laufen:

    Sie 1: Rentenversicherung
    R+V Tarif L

    Beginn der Vers.: Mitte 2004. Beginn der Rente: 1.05.2049
    Monatsbeitrag: 48€
    monatlicher Rente 133€ oder Kapitalleistung 35.000€
    Bei sofortiger Beitragsfreistellung jährliche Rente von 490€.
    Auszahlbarer Garantiewert bei Rückkauf: 4.800€

    Sie 2: Kapitallebensversicherung
    Nürnberger Versicherungen
    . Tarif N2194/3X*F.
    Beginn der Vers.: Mitte 2004.
    Monatsbeitrag: 60€
    Versicherungssumme bei Erleben und Tod 1.12.2044: 28.500€
    Auszahlbarer Wert bei jetzigem Rückkauf: 3.000€ (2021 zB 6000)
    beitragsfreie Versicherungssumme aktuell: ca. 6.000€ (2021 zB 10.600€)

    Er: Fondsgebundene Rentenversicherung
    HDI Gerling. Tarif FRL04
    mit der Anpassungsform P(10%).
    Beginn der Vers.: 1.12.2004. Beginn der Rente: 1.12.2048
    Monatsbeitrag: 72€
    Ausgewählter Fond: MFK Chance (100%). Anteile 82. Rücknahmepreis: 47,66€
    Fondsguthaben/Gesamtkapital zum 1.1.2016 waren 3.900€ (super wenig!?)
    Die Prämiensumme ihrer fondsgebundenen Versicherung veträgt 29.500€.
    Je 10.000€ Fondsguthaben erhalten Sie ab 2048 eine Rente von 330€, bzw. ab 2043 300€.
    Bei einer Hochrechnung von 2% ergibt sich 140€ Rente oder 34.500€ Kapitalleistung
    Bei einer Hochrechnung von 4% ergibt sich 222€ Rente oder 55.500€ Kapitalleistung
    Bei einer Hochrechnung von 6% ergibt sich 360€ Rente oder 90.00€ Kapitalleistung


    Bin im Prinzip für jegliche Analyse und Tipps offen, wie damit umzugehen ist, da ich mich mit der Materie zu wenig auskenne. Aber nach fast 15 Jahren möchte ich dies nicht nur dem Schicksal überlassen, was wir damals als Teenies gemacht haben.

  2. Avatar von VersBeratGamper
    VersBeratGamper ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    30.03.2017
    Ort
    Fulda, Wilhelmstraße 5
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Bewertung unserer Jugendsünden (LV, fondsgebundene RV) im Vgl. zu ETF

    Hallo FrankDr,

    ich glaube – offen gesagt – nicht, dass die Fragestellungen rund um Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherungen im Rahmen eines Tipps oder einer Empfehlung in einem Forum gelöst werden können.

    Natürlich kann man allgemein sagen, welche Handlungsoptionen Sie haben. Das können Sie aber auch in einem Ratgeber wie diesem nachlesen (https://www.finanztip.de/lebensversicherung-kuendigen/).

    Bitte beachten Sie das Urteil des Bundesfinanzhofes:

    Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.09.2016 (Aktenzeichen VIII R66/13) hin. Die Leitsätze lauten:

    „1. Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteileeingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht ein neuer Vertrag vor (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 VIII R71/04, BFHE 210, 326, BStBl II 2006, 53, m.w.N.).
    2. Erfolgt die Änderung des Vertrages vor Fälligkeit der vertragsgemäß geschuldeten Versicherungsleistung unter (neuer) Vereinbarung eines späteren einheitlichen Fälligkeitszeitpunkts für die dem Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer zustehenden Zinsen (auch hinsichtlich des Zeitraums vor Änderung des Vertrages), entsteht die Zahlungspflicht des Versicherungsunternehmens erst zu diesem Zeitpunkt; erst mit dem dann veranlassten tatsächlichen Eingang der Zahlungen fließen die Zinsen dem Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 11 EStG zu.“

    M.E. sollten die Handlungsoptionen alle finanziell und steuerlich im Hinblick auf ihre Wirkungen bewertet werden.

    Vor allem halte ich bei Ihnen eine Ruhestandsplanung erforderlich. In dieser Ruhestandsplanung (oder privaten Finanzplanung) sollten Versorgungslücken ermittelt, die Entwicklung von Vermögen und Liquidität geplant und berechnet und Steuerwirkungen bis zum Ende der jeweiligen Lebenserwartung dargestellt werden.

    Mit einer Produktauswahl (oder Abwahl; wie Sie es jetzt vorhaben) würden Sie die gleichen Fehler machen, wie zu Beginn der Strukturierung des Altersvorsorgevermögens im Jahr 2004.

    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).

    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt. Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).


    Mit besten Grüßen

    Versicherungsberater
    Robert Gamper
    Wilhelmstraße 5
    36037 Fulda

    Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda, www.ihk-fulda.de

    Vermittlerregister (vermittlerregister.info): D-YHT7-58YTW-36

Ähnliche Themen

  1. Fragen zu unserer Finanzierung

    Von Hauskauf01 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 03.05.2019, 08:49
  2. Forwarddarlehen-Vorschläge unserer Bank

    Von Steffen67 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 05.05.2015, 21:58
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.10.2013, 14:12
  4. Dazuverdienst unserer Tochter

    Von Tim999 im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.05.2010, 00:24
  5. Die Zinsbindung unserer Baufinanzierung läuft ab

    Von A. Streit im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.03.2009, 10:02