Bei mir war inzwischen der Widerruf erfolgreich in 2016 und alle Zahlungen sind abgeschlossen. Aussergerichtlich mit der Bank war nicht erfolgreich; Daher geklagt und vor dem ersten Gerichtstermin dann geklärt und gewonnen. Nutzungsersatz erhalten und gerichtliche Kosten wurde von der Bank gezahlt. Vom Nutzungsersatz wurden aber Kirchensteuer usw und Kapitalertragssteuer abgezogen und ans Finanzamt abgeführt.
Und nun sitze ich vor der Steuererklärung und würde gerne wissen wo und wie ich die ganzen Beträge angeben kann.
1. Kosten für meinen Anwalt (aussergerichtlich)
2. Kosten für Berechnung des Nutzungsertrages
3. Kapitalertragssteuer usw? und vor allem wo angeben damit man es erstattet bekommt?