Steuer: (fachfremdes) Studium nach Erwerbstätigkeit mit Ausbildung wie angeben?

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  1. Avatar von ujbso
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    Standard Steuer: (fachfremdes) Studium nach Erwerbstätigkeit mit Ausbildung wie angeben?

    Hallo!
    Ich versuche meinen Fall kurz und knapp mit den benötigten Eckdaten darzustellen:
    - Pharmazeutische Ausbildung (2 Jahre Schule, 6 Monate Praktikum auf Lohnsteuerkarte)
    - mehrere Jahre in Vollzeit gearbeitet
    - jetzt: duales Studium im Sozialen Bereich, kein Verdienst außer nebenbei 450€(-RV-Beitrag)
    - Wohnungseigentümer
    - kein Recht auf Bafög etc, gesetzliche Krankenversicherung bezahle ich voll selbst (ü30...)

    Meine Fragen nun:
    Gilt das Studium als Zweitausbildung und ich kann Kosten als Werbungskosten geltend machen und auch damit einen Verlustvortrag einreichen? Oder zählt das Studium, da es nichts mit meiner vorherigen Arbeit zu tun hat, als "Erstausbildung"(in dem Bereich) und ich kann lediglich in Jahren wo ich Steuern zahle Sonderausgaben geltend machen?

    Ich studiere dual, verdiene dort allerdings nichts, da der Bertrieb direkt an die private Hochschule die Studiengebühren zahlt.
    2016 habe ich noch Steuern gezahlt, durch meine bisherige Tätigkeit und zum Wintersemester das Studium aufgenommen. Seitdem zahle ich meine Krankenversicherung komplett. Kann ich die Kosten hierfür zu den Abgaben während meiner steuerpflichtigen Tätigkeit hinzuzählen oder müssen diese gesondert (als/wo?) angegeben werden?

    Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann!

    Liebe Grüße
    🙂

  2. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Steuer: (fachfremdes) Studium nach Erwerbstätigkeit mit Ausbildung wie angeben?

    Zitat Zitat von ujbso
    Gilt das Studium als Zweitausbildung und ich kann Kosten als Werbungskosten geltend machen und auch damit einen Verlustvortrag einreichen? Oder zählt das Studium, da es nichts mit meiner vorherigen Arbeit zu tun hat, als "Erstausbildung"(in dem Bereich) und ich kann lediglich in Jahren wo ich Steuern zahle Sonderausgaben geltend machen?
    Das dürfte eine Zweitausbildung sein.
    Zitat Zitat von ujbso
    Ich studiere dual, verdiene dort allerdings nichts, da der Bertrieb direkt an die private Hochschule die Studiengebühren zahlt.
    Das würde sich eh egalisieren. M. E. hast Du da kein Einkommen, kannst aber auch keine Kosten ansetzen, d. h. die Studiengebühren sind für Dich keine Werbungskosten.
    2016 habe ich noch Steuern gezahlt, durch meine bisherige Tätigkeit und zum Wintersemester das Studium aufgenommen. Seitdem zahle ich meine Krankenversicherung komplett. Kann ich die Kosten hierfür zu den Abgaben während meiner steuerpflichtigen Tätigkeit hinzuzählen oder müssen diese gesondert (als/wo?) angegeben werden?
    Krankenkassenbeiträge sind als Sonderausgaben nur im Jahr des Anfalls absetzbar.
    Zitat Zitat von ujbso
    kein Verdienst außer nebenbei 450€(-RV-Beitrag)
    Wenn der Lohn dieses Jobs über eine Steuerklasse, also nicht vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, dann werden anfallende Werbungskosten dagegen gerechnet.

  3. Avatar von ujbso
    ujbso ist offline
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    Standard AW: Steuer: (fachfremdes) Studium nach Erwerbstätigkeit mit Ausbildung wie angeben?

    Danke schon mal für die Antwort!
    Dass ich die Studiengebühren nicht absetzten kann, ist mir klar. Es bleiben ja aber auch noch Kosten für Fachliteratur, Fahrtkosten etc.

    Die KV bezahle ich das komplette Studium über selbst. Das heißt ich bleibe darauf auch komplett sitzen, da ich keine Steuern zahle in der Zeit oder kann ich diese auch mit einem Verlustvortrag anrechnen lassen?

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Steuer: (fachfremdes) Studium nach Erwerbstätigkeit mit Ausbildung wie angeben?

    Zitat Zitat von ujbso
    Die KV bezahle ich das komplette Studium über selbst. Das heißt ich bleibe darauf auch komplett sitzen, da ich keine Steuern zahle in der Zeit
    Ja
    Zitat Zitat von ujbso
    ... oder kann ich diese auch mit einem Verlustvortrag anrechnen lassen?
    Nein, nur die Werbungskosten. Aber, wenn Du in den Jahren ein geringes Einkommen - innerhalb des Grundfreibetrages - hättest (z. B. Minijob über Steuerklasse) würden die KV-Beiträge als Sonderausgaben dieses Einkommen reduzieren und nur der reduzierte Rest könnte die vortragbaren Werbungskosten schmälern. Damit würden die KV-Beiträge mittelbar den Verlustvortrag erhöhen.

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