Hallo allerseits!
Ich möchte mir hier als Finanzlaie mal einige Meinungen erfahrener Leute einholen,um unser Immobiliendarlehen etwas genauer zu beleuchten.Zu den Fakten: Wir haben uns vor 3,5 Jahren ein Haus gekauft,wovon wir für 60000 Euro einen Kredit benötigten.Da meine Lebensgefährtin von ihrer damaligen Bank keinen Kredit in der Höhe gewährt bekam,richtete ich die Anfrage an meine damalige Bank.Wir einigten uns auf ein Immobiliendarlehen mit (anfänglich) gebundenem Sollzins von 3,19.Dieser Zinssatz ist noch bis Juni 2024 gebunden.Nebenher zahlen wir in einen Bausparvertrag mit einem Sollzinssatz von 2,9% ein .Laut der Gesamtübersicht der Bank hätten wir eine Gesamtleistung von knapp 86000 Euro.Im Vertrag selber sind allerdings über 99000 Euro angegeben.Die Bankangestellte versicherte uns,das wir uns an den Betrag von 85000 richten sollten,allerdings bereiten mir die 99000 im Vertrag ein wenig Sorge.Ich fühle mich da von der Bank etwas verarscht.Mache mir jetzt so einige Gedanken wie ich aus dem Vertrag rauskommen kann und ob sich das überhaupt lohnen würde.Habe jetzt bei einer anderen Bank ein Angebot gesehen,wo ich die 60000 innerhalb 6 Jahren abbezahlt haben könnte bei einer monatlichen Mehrausgabe von 170 Euro.Würde dann bei 460 Euro jeden Monat zahlen.Ich habe keine Lust,fast 40000 Euro mehr zu bezahlen,wo ich jetzt bei der anderen Finanzierung gerade mal knapp 7000 mehr zahle bei nur 6 Jahren Laufzeit,statt jetzt 20 Jahren.Was könnt Ihr mir da raten?
Liest sich ein wenig wie wenn der "Bankberater" scharf auf den Abschluss des Bausparvertrags war...
Darlehen: Kannst du kündigen, aber du musst dann Vorfälligkeitsentschädigung zahlen => Googeln; rechnet sich wahrscheinlich nicht.
Bausparvertrag: Kannst du einfach ruhen lassen.
Geht also, musst du aber genau rechnen ob sich das lohnt.
@Matze39, so wie sich das liest haben Sie ein Bausparprodukt mit Besparung des Bausparvertrages und ein Zwischenkredit.
Hierbei zahlen Sie Zwischenkreditzinsen und besparen den Bausparvertrag bis zur Zuteilung.
Zuerst einmal die Info dass Sie von sich aus während der Sollzinsbindung bis 2024 nicht kündigen können. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nur mit Zustimmung und Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Dann die Frage wo die EUR 99.000 Gesamtbetrag stehen? Ist das als Gesamtkosten so ausgewiesen oder wie genau ist es beschrieben?
Es zählt das was Sie unterschreiben und auch rechtsgültig ist.
Haben Sie die EUR 85.000 was der Bankberater Ihnen sagte schriftlich vorliegen?
Habe jetzt bei einer anderen Bank ein Angebot gesehen,wo ich die 60000 innerhalb 6 Jahren abbezahlt haben könnte bei einer monatlichen Mehrausgabe von 170 Euro.Würde dann bei 460 Euro jeden Monat zahlen.
Bitte zeigen, mit dieser Bank würde ich auch sehr gerne ins Geschäft kommen
Zitat von Matze39
Im Vertrag selber sind allerdings über 99000 Euro angegeben.Die Bankangestellte versicherte uns,das wir uns an den Betrag von 85000 richten sollten,allerdings bereiten mir die 99000 im Vertrag ein wenig Sorge.
Warum unterschreibt man dann??? ...oder blind unterschrieben?
Also ohne das genau zu wissen, tippe ich darauf, dass die 85 TEUR die Kosten für die ersten 10 Jahre sind. Ich denke ihr zahlt vom Darlehen derzeit nur Zinsen und spart den Bausparvertrag an. Nach 10 Jahren wird das Darlehen durch den Bausparvertrag abgelöst und Ihr bezahlt dann noch das Bauspardarlehen ab in ca. 10 weiteren Jahren.
Aber um das genau sagen zu können bitte alle Angaben machen:
- Darlehensangaben: Rate fehlt noch
- Alle Bausparangaben: Höhe, Gesellschaft, Tarif, Sparrate
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe bei einer Frage zum Sonderkündigungsrecht bei Immobilien Darlehen.
Ich habe im Jahre 2002 eine Hypothek aufgenommen und im Jahre 2012 verlängert. Nun sind die Zinsen aber so günstig, dass ich diesen Vertrag gerne umschulden würde. Dazu müsste die Bank aber zustimmen. Ich habe gelesen, dass gemäß §489 BGB ein Sonderkündigungsrecht von 6 Monaten möglich ist. Trifft dies bei mir zu oder ist der Verlängerungsvertrag als eigenständiger Vertrag mit Laufzeit 10 Jahre zu sehen? Dann frage ich mich aber nach der Sinnhaftigkeit des §489 da die meisten Hypotheken über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden, hier nie eine Anwendung möglich, oder liege ich hier falsch?
Würde mich über Kommentare sehr freuen.
Beste Grüße
Der Verlängerungsvertrag wird als eigenständiger Vertrag angesehen. Der Paragraph auf den du dich beziehst kommt nur zum tragen wenn die Zinsen länger als 10 Jahre festgeschrieben wurden. D.h. wenn beispielsweise 15 Jahre Zinsbindung vereinbart wurden, dann hat man das Recht nach 10 Jahren nach Vollauszahlung, da muss man bei einem Neubau aufpassen, mit einer Kündigungszeit von 6 Monaten das Darlehen zu kündigen. Bei 10-Jahres Zinsbindungen kommt der Paragraph sowieso nicht zum tragen.
Innerhalb der 10 Jahre muss die Bank der Kündigung zustimmen und das tut sie dann, bzw. muss es, wenn der §490 zum Tragen kommen kann. Die persönlichen Verhältnisse verlangen bzw.bedíngen einer anderen Verwertung/Verwendung der Sicherheit und das ist dann der Fall, wenn z.B. wegen Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit das Haus verkauft werden muss. Auch ein Grund kann die Ablehnung der Ausweitung des Kreditengagements sein, dh. ein weiteres Darlehen wurde abgelehnt.
Bei einem Vertrag der 2012 abgeschlossen wurde würde ich klären bzw. prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, denn dann kann der Vertrag immer noch widerrufen werden, da es für Verträge nach 5/2010 immer noch das ewige Widerrugsrecht gibt, wenn der Lauf der Widerrufsfrist aufgrund der Fehlerhaftigkeit nicht in Gang gesetzt wurde.
Gerne kannst du dich oder ihr an mich wenden, ich prüfe dann kostenlos ob die Möglichkeit des Widerrufs aufgrund der Fehlerhaftigkeit noch besteht. Dies ist im übrigen bei Verträgen nach 2010 noch bei 50-60% der Widerrufsbelehrungen der Fall. Vor 2010 war das bei bis zu 85% der Verträgen der Fall.