Berechnung Privatinsolvenz Risiken einer unmöglichen Baufinanzierung
Ich bin mir unschlüssig, ob das Thema überhaupt in dieses Forum passt aber um aufzuzeigen, was am Ende des Lebens mit einer zu heißen Immobilienfinanzierung passieren kann und auch um ein bisschen davor zu warnen, dass Eigentum nicht für jeden geeignet ist und solide Risiken birgt versuche ich es hier einfach mal
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Meine Schwiegereltern sind beides Rentner, er bekomme 1465,- Euro und sie 615,- Euro mtl.
Sie haben etwa 80.000 Euro an Schulden. Darlehen und Krediten von etwa 180.000,- Euro steht eine Immobilie im Wert von etwa 100.000,- Euro gegenüber. Weitere Wertgegenstände, bis auf ein 10 Jahre altes Wasserbett, gibt es eigentlich nicht.
Meine Schwiegereltern sind vor einem Jahr aus ihrem Haus in eine Mietwohnung gezogen. Ein Rückzug erneut ins Haus macht keinen Sinn, das Haus ist stark sanierungsbedürftig und auch nicht wirklich altersgerecht.
Es sind "nur" Bankschulden, Handy, Telefon, Strom und Miete werden immer pünktlich bezahlt. Auch die Kreditraten wurden bislang immer bezahlt, geholfen haben die Töchter.
Ich möchte mit den Gläubigern über einen Schuldenschnitt sprechen, dafür bräuchte ich aber ein paar Zahlen um zu verstehen, welchen Anspruch die Gläubiger während der Privatinsolvenz hätten.
Das nachfolgende habe ich mir ergoogelt, insofern bin ich um Berichtigungen sehr dankbar:
Die Rente meiner Schwiegermutter unterliegt mit 615,- Euro der Pfändungsfreigrenze. Von der Rente meines Schwiegervaters sind 270,28 Euro pfändbar. Dabei ist wohl noch fraglich, ob es sich bei meiner Schwiegermutter um eine für ihn unterhaltspflichtige Person handelt, von 615,- Euro könnte sie im Monat alleine nicht leben. Dann wäre auch bei meinem Schwiegervater nichts pfändbar.
Der pfändbare Teil der Gesamtrente bei meinen Schwiegereltern liegt bei 270,28 Euro monatlich, ist das richtig?
In der Summe reden wir dann also über 72 monatliche Pfändungen in Höhe von jeweils 270,28 Euro, insgesamt also 19.460,16 Euro. Die Restschuld, außer den Verfahrenskosten wird dann erlassen. Ist das richtig?
Unterm Strich werden 5 Gläubiger übrig bleiben, zwei Banken die zusammen etwa noch 30.000,- Euro fordern werden und ihre beiden Töchter und ich als Schwiegersohn, die wir rund 50.000,- Euro fordern. Unsere Forderungen sind gegenüber dem Insolvenzverwalter darstellbar und alle über die Bankkonten gelaufen.
Kann man überschlägig die Insolvenzverwalter- und Verfahrenskosten beziffern?
Wenn wir bei den 270,28 Euro bleiben, wie werden diese verteilt?
Was geht davon an den Insolvenzverwalter, was geht ans Gericht und was bleibt für die Gläubigen?