Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Das Haus meiner Schwiegereltern ist aktuell noch mit 140.000,- Euro an Darlehen belastet. Das Haus hat einen enormen Instandhaltungsrückstau. Ein Anbau müsste abgerissen und neu aufgebaut werden. Ein über der Restschuld liegender Verkaufserlös wird nicht erzielt werden können.
Meine Schwiegereltern wollen nun die Zahlung der Darlehensraten mit genau dieser Begründung einstellen. Die Bank wird dann früher oder später die Darlehen fällig stellen und es geht anschließend in die Zwangsversteigerung. Wie lange dauert es, bis die Bank die Darlehen kündigt?
Was passiert nach der Zwangsversteigerung wenn das Haus da für 100.000,- Euro verkauft wird, hat die Bank dann noch eine Forderung von 40.000,- Euro gegen meine Schwiegereltern oder darf sie sich nur aus dem Verkaufserlös befriedigen?
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
War sicher auf die Privatinsolvenz bezogen. Hier liegt übrigens auch der Hund begraben, sorry. Die Privatinsolvenz sollte eigentlich dazu dienen den Menschen eine zweite Chance zu geben. Wie man hier sieht, der Missbrauch läuft auf Hochtouren und die Zeche zahlt die Gesellschaft, sollte man bei allem Verständnis nicht vergessen.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Insolvenz 6 Jahre
Restschuldbefreiung 1 Jahr
Danach ist der Score meiner bisherigen Kundenerfahrung immer noch bei 5% und es dauert weitere 3 Jahre bis man "klinisch rein" ist.
Also von A-Z insgesamt 10 Jahre.
Ich selbst habe noch niemand gesehen der nach Wegfall des Merkmales Restschuldbefreiung in der Schufa sofort einen Score über 90% hat. Das ist ein weitverbreiterter Trugschluss.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
ein brauchbares Erbe ist nicht zu erwarten, die Situation hat sich in den letzten Tagen deutlich verschärft. Es gibt noch weitere Kredite. Unterm Strich reden wir von 80.000,- Euro Schulden. Das hat jetzt mit dem ursprünglichen Thema nichts mehr zu tun, ein Schuldenschnitt und falls nötig auch eine Privatinsolvenz sind unvermeidbar. Ich werde dazu an anderer Stelle im Forum einige Fragen stellen und würde mich über Antworten freuen.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
wobei ich bringe es auch hier gerne an:
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Meine Schwiegereltern sind beides Rentner, er bekomme 1465,- Euro und sie 615,- Euro mtl.
Sie haben etwa 80.000 Euro an Schulden. Darlehen und Krediten von etwa 180.000,- Euro steht eine Immobilie im Wert von etwa 100.000,- Euro gegenüber. Weitere Wertgegenstände, bis auf ein 10 Jahre altes Wasserbett, gibt es eigentlich nicht.
Meine Schwiegereltern sind vor einem Jahr aus ihrem Haus in eine Mietwohnung gezogen. Ein Rückzug erneut ins Haus macht keinen Sinn, das Haus ist stark sanierungsbedürftig und auch nicht wirklich altersgerecht.
Es sind "nur" Bankschulden, Handy, Telefon, Strom und Miete werden immer pünktlich bezahlt. Auch die Kreditraten wurden bislang immer bezahlt, geholfen haben die Töchter.
Ich möchte mit den Gläubigern über einen Schuldenschnitt sprechen, dafür bräuchte ich aber ein paar Zahlen um zu verstehen, welchen Anspruch die Gläubiger während der Privatinsolvenz hätten.
Das nachfolgende habe ich mir ergoogelt, insofern bin ich um Berichtigungen sehr dankbar:
Die Rente meiner Schwiegermutter unterliegt mit 615,- Euro der Pfändungsfreigrenze. Von der Rente meines Schwiegervaters sind 270,28 Euro pfändbar. Dabei ist wohl noch fraglich, ob es sich bei meiner Schwiegermutter um eine für ihn unterhaltspflichtige Person handelt, von 615,- Euro könnte sie im Monat alleine nicht leben. Dann wäre auch bei meinem Schwiegervater nichts pfändbar.
Der pfändbare Teil der Gesamtrente bei meinen Schwiegereltern liegt bei 270,28 Euro monatlich, ist das richtig?
In der Summe reden wir dann also über 72 monatliche Pfändungen in Höhe von jeweils 270,28 Euro, insgesamt also 19.460,16 Euro. Die Restschuld, außer den Verfahrenskosten wird dann erlassen. Ist das richtig?
Unterm Strich werden 5 Gläubiger übrig bleiben, zwei Banken die zusammen etwa noch 30.000,- Euro fordern werden und ihre beiden Töchter und ich als Schwiegersohn, die wir rund 50.000,- Euro fordern. Unsere Forderungen sind gegenüber dem Insolvenzverwalter darstellbar und alle über die Bankkonten gelaufen.
Kann man überschlägig die Insolvenzverwalter- und Verfahrenskosten beziffern?
Wenn wir bei den 270,28 Euro bleiben, wie werden diese verteilt?
Was geht davon an den Insolvenzverwalter, was geht ans Gericht und was bleibt für die Gläubigen?