Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Das Haus meiner Schwiegereltern ist aktuell noch mit 140.000,- Euro an Darlehen belastet. Das Haus hat einen enormen Instandhaltungsrückstau. Ein Anbau müsste abgerissen und neu aufgebaut werden. Ein über der Restschuld liegender Verkaufserlös wird nicht erzielt werden können.
Meine Schwiegereltern wollen nun die Zahlung der Darlehensraten mit genau dieser Begründung einstellen. Die Bank wird dann früher oder später die Darlehen fällig stellen und es geht anschließend in die Zwangsversteigerung. Wie lange dauert es, bis die Bank die Darlehen kündigt?
Was passiert nach der Zwangsversteigerung wenn das Haus da für 100.000,- Euro verkauft wird, hat die Bank dann noch eine Forderung von 40.000,- Euro gegen meine Schwiegereltern oder darf sie sich nur aus dem Verkaufserlös befriedigen?
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Nicht mein Ernst aber der meines Schwiegervaters. Er fragt sich, warum er weiter ein Darlehen für eine Schrottimmobilie bedienen soll. Wenn man mal ausblendet, dass er nicht ganz unschuldig an der Situation ist, finde ich das zumindest eine durchaus vernünftige Überlegung.
Welche Kosten und Gebühren fallen an wenn die Bank die Darlehen kündigt und fällig stellt? Die Gesamtsituation ist eher verfahren und könnte auch in einer Privatinsolvenz enden.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Das wird im Konkurs oder der Privatinsolvenz enden, sollte die Zwangsversteigerung nicht den Erlös der Forderungssumme erbringen oder der Schuldner die Differenz nicht ausgleichen kann und die Forderungssumme ergibt sich aus der Valuta zzgl. der Zinsen die bis Zinsende noch anfallen (sollte die Bank kündigen entfällt das), den Kosten des Verfahrens, sowie allen Gebühren.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Hallo,
also bevor ihr die vertraglich vereinbarte Kreditrate nicht mehr zahlt, solltet ihr euch vertragsrechtlich beraten lassen.
Mir stellt sich z. B. auch die Frage, ob die Bank nicht nur die Restschuld über 140.000 EUR einfordert bzw. einfordern kann, sondern auch den Zinsbetrag, der bis zum Ende der Zinsbindung fällig gewesen wäre. In bestimmten Fällen ist ja bei einer Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen...
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Es bedarf keines Inkasso- oder Mahnverfahrens, da die Bank aus der vollstreckbaren Urkunde (Grundschuldbestellungsurkunde), in der man sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, vollstrecken kann.
Diese Urkunde wird nach Kündigung des Darlehns durch die Bank zugestellt, sodann kann der Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt werden.
Die Bank wird im Versteigerungsverfahren den Kapitalbetrag der Grundschuld sowie die laufenden und rückständigen Zinsen in der im Grundbuch eingetragenen Zinshöhe einschließlich eventueller Nebenleistungen anmelden.
Bei einem Versteigerungserlös von angenommen 100.000 Euro wird das Gericht die Verfahrenskosten und die Gutachterkosten sowie - soweit angemeldet - die laufenden öffentlichen Lasten vorrangig in Abzug bringen und den Resterlös an die bestrangig betreibende Gläubigerin auskehren. Reicht der Erlös nicht für die die vollständige Befriedigung, kann der Restbetrag persönlich gegen den Schuldner weiter verfolgt werden (Gerichtsvollzieher, Lohn- und Kontenpfändung, usw.). Dies übrigens auch aus der o.g. Urkunde, auch hier bedarf es keiner weiteren Mahn- oder Gerichtsverfahren.
Je nach Höhe verbleibt dem Schuldner dann nur noch der Weg in die Privatinsolvenz. Den Konkurs gibt es seit ca. 15 Jahren nicht mehr.
Die günstigere Alternative dürfte sein, einen Käufer für die Immobilie zu finden. Das ist in aller Regel deutlich günstiger.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
... und ergänzend zu sagen:
bei einem freihändigen verkauf der Immobilie für angenommen 100.000 Euro, bleibt ggf. eine geringere Restschuld gegenüber der Bank, als bei einer Zwangsvollstreckung.
Man KANN alles machen, aber man sollte sich vorher über die Konsequenzen bewusst sein. Unabhängig davon, dass man wahrscheinlich weder bei einem Verkauf noch bei einem Verkauf über eine Zwangsvollstreckung in dem Haus wohnen bleiben kann und hier auch Miete zu zahlen haben wird.
Wenn die Immobilie heute tatsächlich den Wert von 140.000 Euro hat und die Restschuld tatsächlich in dieser Summe valutiert, wo ist dann für den Herrn Schwiegervater ein Grund, dass man ggf. nicht weiter das Darlehn bedienen sollte? Wenn die Immobilie wirklich nur 60.000 Euro wert wäre und die Restschuld 140.000 Euro beträgt (Stichwort Schrottimmobilie, wobei der Ausdruck aber anders belegt ist, als oben verwendet), stellt sich in der Tag die Frage nach einer Privatinsolvenz. Sollte der Herr Schwiegervater heute zahlungsunfähig oder überschuldet sein, kann unabhängig einer Zwangsvollstreckung bereits die Privatinsolvenz beantragt werden.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Da die Bank vielleicht abschätzen kann dass sie auf einer Forderung sitzen bleibt ist es überhaupt kein Problem die Bank anzusprechen, anzuschreiben inwiefern man auf einen Großteil der Forderung verzichtet w e n n man die Forderung umschuldet durch eine andere Person.Beispiel hier Forenstarter Testbild, wäre das eine Option?
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Zitat von Bankkaufmann
Da die Bank vielleicht abschätzen kann dass sie auf einer Forderung sitzen bleibt ist es überhaupt kein Problem die Bank anzusprechen, anzuschreiben inwiefern man auf einen Großteil der Forderung verzichtet w e n n man die Forderung umschuldet durch eine andere Person.Beispiel hier Forenstarter Testbild, wäre das eine Option?
Wieviel Raten gibt es schon Rückstand?
Blödsinn. Nichts von dem geschriebenen macht Sinn, geschweige denn dass es stimmt.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
@Daukind, in meinem täglichen Job schulde ich gekündigte Bankdarlehen um und habe schon viele Zwangsversteigerungen abgewendet.
Es ist bei gekündigten Bankdarlehen sehr viel möglich.
Und wenn mich zwischenzeitlich Mitarbeiter von der Mahn-Vollstreckungsabteilung einer Bank an die Kunden weiterempfehlen damit ich mir den ganzen Sachverhalt anschaue dann spricht das auch dafür.
Wie gesagt jeder Fall ist anderst.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Zitat von Daukind
Blödsinn. Nichts von dem geschriebenen macht Sinn, geschweige denn dass es stimmt.
Klar macht das Sinn! Ob es klappt steht auf einem anderen Blatt.
Ich habe das schon einigemale gemacht, dass wir nach Prüfung und Gutachten geeinigt haben und auf einen Teil der Forderung verzichtet haben.
Allerdings ist der Betrag doch noch etwas hoch. Als ich noch in der Bank war, waren die Beträge bis 20TEUR auf welche verzichtet wurde.
Ein Versuch ist es Wert.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
@Banker, Beispiel dass vieles möglich ist.
Ein Kunde aus Aschaffenburg hat rückständige Krankenkassenbeiträge von EUR 47.000 aus einigen Jahren. (Gründe egal).
Sicherungshypothek Grundbuch = Problem Finanzierung.
Habe die Krankenkasse angeschrieben, Gründe erläutert und man reduzierte die Forderung auf EUR 12.000.
Hat sozusagen auf EUR 35.000 auf einen Schlag verzichtet.
Deswegen, niemals aufhören selbst mit dem Rücken zur Wand, es geht nichts mehr.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Der Verzicht bei einer Sicherungshypothek (die ohnehin ein recht dürftiges Sicherungsmittel darstellt angesichts ihrer Rangstelle im Grundbuch) ist allerdings ein völlig anders gelagerter Fall als derjenige des TE, bei dem es wohl um die (erstrangige) Grundschuld gehen dürfte.
Wie jemand schon sagte.. Versuchen kann man einiges. Ob´s klappt, ist eine andere Frage.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Für wie dumm Banken manchmal gehalten werden ?!
Zum einen hat die Bank einen Titel, mit dem Sie munter vollstrecken kann. Außerhalb des Grundstücks / der Immobilie.
WENN allerdings ein Schuldner nachweislich "nix hat" (zum Arbeitsplatzverlust, Hartz IV etc.), ein entsprechendes Alter hat (min 65+ wird man kaum noch einen neuen Job finden sondern eher in Rente gehen) und die Bude in einer Zwangsversteigerung aufgrund baulicher Mängel einen Betrag von 100k erbringen würde, wieso sollte sich die Bank dann nicht darauf einlassen auf z. B. 20k zu verzichten aber den Rest zu erhalten? Nicht umsonst versuchen auch Banken im freihändigen Verkauf vor einer Zwangsversteigerung einen höheren Betrag für eine Immobilie zu erzielen. Das machen die ja nicht, damit die "armen Schuldner" hinterher weniger Schulden haben.
WENN die Rahmenbedingungen stimmen, ist ein Gespräch sicher sinnvoll.
WENN jedoch der Schuldner mittelfristig wieder ein Vermögen aufbauen kann, einen "guten" Job hat oder ein dickes Aktiendepot. Wieso sollte die Bank auch nur auf einen Cent verzichten? Ich lasse heute noch aus 20 / 25 Jahre alten Titeln vollstrecken und wer heute pleite ist, kann morgen schon Geld haben.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Kommende Zinskosten die fällig werden oder aber Gebühren, Abschreibungen oder Kosten aus einer Zwangsversteigerung sind doch noch überhaupt keine real existierenden Forderungen, somit noch überhaupt nicht verhandelbar. Lediglich vorerst Ratenrückstände, sollte es diese geben.
Wären diese verhandelbar, würde das Schreckgespenst ja jeder aufbauen und sagen, macht doch mir egal, holt was ihr kriegen könnt, von mir gibt es nichts mehr. Eben dies ist der Fall, kommt es zu einer Drittverwertbarkeit, statt mit dem Gläubiger ein sauberes Gespräch zu führen, wie man über Umschuldung oder Aussetzung/Stundung der Tilgung die Kapitaldienstfähigkeit wieder herstellen kann. Keine Bank, schon gar nicht wenn es keine 3 Ratenrückstände gibt, verfolgt sofort die Zwangsvollstreckung und ich glaube in dem Fall des TE hier sind der Bank Auffälligkeiten oder Ansichten des Kunden noch gar nicht bekannt.
Ist nicht erkennbar, dass Sanierungskonzepte Aussicht auf Erfolg haben und/oder zeigt sich der Schuldner nicht kooperativ, wird die Bank die Zwangsvollstreckung einleiten. Vor dem Termin der Zwangsvollstreckung prüft diese aber alle evtl. Möglichkeiten, auch einen freihändigen Verkauf, so dieser mehr Aussicht auf Erfolg hat. Die Vollstreckung einleiten muss sie aber, da sie anders nicht verkaufen oder das Objekt anderweitig verwerten dürfte.
Die Absichten des TE bzw. seines Schwiegervaters sind aus meiner Sicht ganz andere, auch kennen wir den tatsächlichen Verfahrenstand (Rückstände, schon Gespräche gelaufen, wie finanziell aufgestellt) nicht, insofern ist es aus meiner Sicht müßig weiter darüber zu diskutieren wie die Bank verahren und entscheiden wird. Dies mal zu dem noch ungeachtet der Tatsache, dass die eine Bank so verfährt und eine andere wieder anders.
Wenn es eine Lösung gibt, dann nur in Kooperation und mit ehrlichen, vernünftigen und offenen Gesprächen mit der Bank. Gibt es diese Gespräche nicht fährt man es an die Wand, macht die Privatinsolvenz oder gibt die eidesstattliche Versicherung ab und hat alle 2 Jahre Ruhe, so man nichts hat. Gibt es die Gespräche kann man sanieren und Lösungen erarbeiten, lassen sich diese nicht finden und man verliert das Haus lässt sich so aber mindestens in der Kooperation der Schaden geringer halten, letztenendes ja auch über den eigenen, freihändigen Verkauf, um dann über die Restschuld eine Lösung zu finden.
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Mich erinnert der hier beschriebene Schwiegervater an folgende Situation:
Ein Handwerker pfuscht am Bau, der Bauherr behält einen Teil des in der Rechnung geforderten Betrags ein, der Handwerker kündigt bald daraufhin die Insolvenz an und ein paar Wochen später laboriert er wieder (sogar mit demselben Firmennamen, aber mit seiner Frau als Geschäftsführerin) munter weiter. Der ist "fein raus", aber der Bauherr stellt fest, dass er eigentlich zu wenig einbehalten hat, und so wird es wohl auch anderen ergangen sein.
Auf die Bank übertragen:
Wenn der Schwiegervater nun (nach wie bekundet teils eigenem Verschulden) eine "Schrottimmobilie" bewohnt, will er nun den Karren an die Wand fahren, in der Hoffnung, die Bank macht das irgendwie mit und er kommt irgendwie da einigermaßen glimpflich raus. Also als Schwiegersohn würde ich mich bedanken, denn - falls ich mich nicht irre - kann es sein, dass die Schulden des Herrn Schwiegervaters am Ende an seinen Erben hängenbleiben, also auch an seiner Tochter, der Ehefrau des Threaderstellers. Habe ich hier etwas übersehen, oder sollte sich 'testbild' auch darüber ein paar warme Gedanken machen?
Auch wenn folgendes evtl. schon abgelutscht ist: Was ist mit dem Widerrufsjoker? Lässt sich der Kredit ggf. noch jetzt widerrufen? Infos dazu gibt es hier im Forum und auch anderenorts zu Hauf...
AW: Welche Ansprüche hat die Bank noch nach der Zwangsversteigerung?
Naja, aber das Erbe muss die Schwiegertochter ja nicht annehmen, zu dem, nach 6 Jahren sind die ja weg.
Finde das auch alles nicht gut und auch nicht der richtige Weg. Der WRJ wäre sicherlich mal ein Versuch wert, allerdings schafft dieser es ja nicht, das Darlehen so zu verringern, als dass die Schrottimmobilie (so es überhaupt eine ist) den Erlös der Restschuld nach Widerruf bringt.