Hier gebe ich hin und wieder Hinweise auf neue Einträge in der Chronik von test.de.
Mit Stand von heute (14.11.2016) ist folgendes die letzte Meldung dort:
07.11.2016 Die VW-Anwälte meinen allen Ernstes: Die Motorsteuerung in den Skandalautos sei in der EU – anders als in den USA – gar nicht illegal. Die EU-Normen gälten nur für die Tests im Prüfstand. Für den Fahrbetrieb gebe es gar keine Grenzwerte. So trugen sie es in einem Rechtsstreit zwischen dem Käufer eines Skandal-Autos und einem Autohändler vor. Das Landgericht Frankfurt am Main wies das zurück. Besitzer von Autos mit illegaler Motorsteuerung müssten mit dem Entzug der Zulassung rechnen, wenn die Wagen nicht mit einer legalen Motorsteuerung nachgerüstet werden, argumentierte das Gericht (Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen: 2-23 O 149/16, siehe test.de-Urteilsliste zum VW-Skandal). Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte mit Unverständnis. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums der Zeitung „Die Welt“. Sie widerspreche auch dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge zurück in die Werkstätten müssen. Ganz ähnlich äußerte sich die EU-Kommission. „Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist nach eindeutig“, sagte ein Sprecher.
14.11.2016 Auch beim Spritverbrauch haben die Autohersteller offenbar noch stärker geschummelt als bisher bekannt. Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe: Bei Abgasmessungen im Auftrag der wegen des VW-Skandals vom Verkehrsministerium eingesetzten Untersuchungskommission fielen vor allem zwei Modelle des Audi A6 auf. Sie hatten über ein Drittel mehr Kohlendioxid im Abgas, als sie bei dem angegebenen Norm-Kraftstoffverbrauch hätten haben dürfen. Mit anderen Worten: Der Spritverbrauch liegt um über zwei Liter je 100 Kilometer höher als angegeben.
Bei zahlreichen weiteren Autos mit Dieselmotor gab es ebenfalls große Abweichungen, darunter Jaguar XE, Mercedes C220, Opel Zafira, Volvo V60 und Porsche Macan. Sollten sich die Messungen bestätigen, werden wahrscheinlich auch Steuernachzahlungen fällig. Der Spiegel geht davon aus: Die Hersteller müssen zahlen.
Ein Nachspiel hat das womöglich auch noch für die Behörden. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden hat Strafanzeige gegen Verkehrsminister Alexander Dobrindt und Ekhard Zinke, den Präsidenten des Kraftfahrtbundesamtes, erstattet. Diese hätten die Messergebnisse nach dem Umweltinformationsgesetz sofort veröffentlichen müssen. Es zu unterlassen, könne eine strafbare Beihilfe zum Betrug darstellen, meinen die Anwälte.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
Neues von test.de (aaO):
17.11.2016 Durch die zunehmend ausgefeilten Tricks der Hersteller bei der Norm-Verbrauchsmessung wird die Diskrepanz zwischen dem von den Herstellern angegebenen Kraftstoffverbrauch und dem tatsächlichen Verbrauch im Fahrbetrieb immer größer. Sie liegt nach einem Spiegel Online-Bericht unter Berufung auf das Öko-Forschungsinstitut International Council on Clean Transportation (ICCT) inzwischen bei durchschnittlich 42 Prozent. Mit anderen Worten: Ein Auto mit einem Norm-Durchschnittsverbrauch von 7,0 Liter Kraftstoff je 100 Kilometer verbraucht tatsächlich im Durchschnitt 9,9 Liter je 100 Kilometer. Bei einem Kraftstoffpreis von 1,30 Euro und 150 000 Kilometern Gesamtfahrleistung summiert sich der Unterschied auf über 5 500 Euro.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
Neues von test.de (aaO):
08.12.2016 Die EU will offenbar gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren einleiten, weil die im Abgas-Skandal nicht entschieden genug gegen VW und andere Autohersteller vorgehen. Das berichtet der Spiegel. Die EU-Beamten verlangen eine Bestrafung der Unternehmen, in deren Autos die Motorsteuerung die Abgasreinigung im Fahrbetrieb illegal verringert oder abschaltet.
12.12.2016 Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) hat zwei VW-Skandalautos vor und nach der Nachrüstung untersucht. Ergebnis: Der Ausstoß von Stickoxiden verringert sich durch die neue Motorsteuerung um bis zu ein Viertel, fanden die Techniker des Vereins heraus. Der Kohlendioxidausstoß und damit auch der Kraftstoffverbrauch stiegen an, aber nur um höchstens 4,5 Prozent – bei einer Messgenauigkeit von plus minus zwei Prozentpunkten.
Allerdings: Der Kraftstoffverbrauch lag bei den Normmessungen sowohl vor als auch nach dem Austausch der Motorsteuerung um rund 10 Prozent über dem von VW angegebenen Wert. Und: Die Stickoxid-Obergrenze von 180 Milligramm je Kilometer halten der Polo 1.2 TDI und der Golf 2.0 TDI, die der ADAC untersucht hat, nur im Neuen Europäischer Fahrzyklus (NEFZ) ein.
In der realitätsnäheren Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTC) stößt der Polo 1.2 TDI nach der Nachrüstung 274 und vor der Nachrüstung 357 Milligramm je Kilometer aus. Der Gold 2.0 TDI lag bei 397 vor und 308 Milligramm nach der Nachrüstung. Bei Autobahnfahrten steigt der Stickoxid-Ausstoß noch mal deutlich an.
Im vom ADAC selbst entwickelten Zyklus „Bundesautobahn 130“ stieß der Polo 1.2 TDI vor der Nachrüstung 872 und danach 655 Milligramm aus. Die Vergleichswerte für den Golf 2.0 TDI lagen bei diesen Testfahrten erstaunlicherweise niedriger: 724 und 464 Milligramm. Weitere Ergebnisse und Details zu den Messungen liefert der ADAC unter www.adac.de/ecotest.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
21.12.2016 Mehr als ein Jahr nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals hat Volkswagen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach eigener Darstellung die letzten noch ausstehenden Freigaben für den Rückruf der betroffenen Autos erhalten. Die Besitzer würden „in den kommenden Wochen“ benachrichtigt, teilte der Konzern mit.
29.12.2016 Am Mittwoch und Freitag kommender Woche fallen an den Landgerichten in Hildesheim und Frankfurt die – soweit bekannt – ersten Entscheidungen zu Schadenersatzklagen von Autokäufern direkt gegen VW als Hersteller. Das kündigt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich an. Er geht davon aus, dass die Gerichte VW letztlich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung ihrer Kunden verurteilen werden. Möglicherweise beschließen die Gerichte zunächst allerdings, bestimmte Beweise zu erheben.
05.01.2017 My-right.de hat in Braunschweig eine erste Klage gegen VW eingereicht. Anders als ursprünglich geplant, ist ein Kunde des Unternehmens der Kläger. Er hatte einen VW Eos mit TDI-Motor für über 40 000 Euro gekauft. VW soll den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten – und nicht bloß den Minderwert ausgleichen. Grundlage für die Forderung ist nicht nur der Vorwurf einer sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung, sondern vor allem der Vorwurf der Verletzung von EU-Zulassungsregeln.
Die Autos mit der skandalösen Motorsteuerung hätten – entgegen der Darstellung der Rechtslage durch das Kraftfahrbundesamt und durch das Bundesverkehrsministerium – nicht zugelassen werden dürfen. VW habe fälschlich versichert, dass sie den Regeln entsprächen, erklärte My-right.de-Chefjurist Jan-Eike Andresen. Deshalb habe die EU ja auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das Unternehmen will in diesen Tagen mindestens zwei weitere Klagen in Berlin und München einreichen.
06.01.2017 Nach einer Studie des Institute for Clean Transportation (ICCT) ist der Abgas-Skandal noch nicht überstanden. Die Wissenschaftler unternahmen umfangreiche Messfahrten mit nach der EU6-Abgasnorm zugelassenen Diesel-Autos. Erschreckendes Ergebnis: Statt der zugelassenen 80 Milligramm je Kilometer Fahrt enthielten die Abgase im Fahrbetrieb 560 Milligramm Stickoxid je Kilometer Fahrt. Grund sind aus Sicht der Wissenschaftler die Vorschriften zur Ermittlung des Schadstoffausstosses – dieser muss nur in Prüfstandversuchen und nicht bei „richtigen“ Fahrten gemessen werden.
„Die Ergebnisse“, schreiben die ICCT-Experten, „lassen mit großer Sicherheit darauf schließen, dass es auch für die neueste Generation von Diesel-Pkw eine systematische Überschreitung von NOX-Limits unter realen Fahrbedingungen gibt.“ Im Klartext: Nach wie vor ist die Motorsteuerung bei den meisten Autos so eingerichtet, dass nur bei den für die für die Zulassung maßgeblichen Prüfstandversuchen die Abgasreinigung so wie vorgeschrieben funktioniert.
Nötig ist das nicht. Laut der Ergebnisse der Wissenschaftler halten zumindest einzelne Autotypen die gesetzlichen Grenzwerte auch im Alltag ein. Welche Autotypen getestet wurden und wie sie abschnitten, sagten die Wissenschaftler nicht. Ausgewertet wurden Messergebnisse für 15 Autos von sechs Herstellern. Die ICCT hat die Untersuchungsergebnisse im Detail veröffentlicht und hält eine deutschsprachige Zusammenfassung bereit. Englische Fassung Deutsche Fassung
12.01.2017 Sowohl das Landgericht Hildesheim als auch das in Frankfurt haben die Verkündung von Entscheidungen über Schadenersatzklagen direkt gegen Volkswagen verschoben (s. u., 29.12.2016).
13.01.2017 Während der VW-Konzern sich in Europa nach wie vor weigert, Käufern von Skandal-Autos überhaupt Rechte jenseits der Nachrüstung einzuräumen, hat sich das Unternehmen in den USA verpflichtet, weitere umgerechnet 4,3 Milliarden Euro Entschädigung zu zahlen. Insgesamt erhöht sich die Summe der Entschädigungszahlungen damit auf 20 Milliarden Euro. Unabhängig davon ermitteln die US-Justizbehörden gegen mehrere VW-Manager. Einer davon ist jetzt verhaftet worden. Seinen Antrag, ihn gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen, lehnten sie ab. Der Mann könnte ja nach Deutschland flüchten.
Außerdem interessant: Eine frühere Variante der Motorsteuerung zumindest für die US-Skandal-Autos schaltete die Abgasreinigung offenbar viel weniger häufig ab. Sie führte aber wohl zu Mängeln, vor allem bei der Haltbarkeit der an der Abgasreinigung beteiligten Bauteile des Motors. Daraufhin wurde anscheinend die Motorsteuerung so geändert, dass sie im Fahrbetrieb gar nicht mehr in Betrieb war. Spiegel online liefert weitere Einzelheiten zum aktuellen Stand im VW-Skandal.
19.01.2017 Spektakulärer Erfolg für Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte: Das Landgericht Hildesheim verurteilte VW wegen Betrugs und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz. Der Hersteller muss den Kaufpreis für einen Skoda Yeti 2.0 TDI abzüglich Entschädigung für die damit gefahrenen Kilometer erstatten und den Wagen zurücknehmen. Weitere Detail in der Extra-Meldung VW-Skandal: Richter gehen von Betrug aus.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
27.01.2017 Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) hat jetzt auch einen Golf mit 1.6 Liter-TDI-Motor getestet, der anders als die übrigen Skandalmotoren bei der Nachrüstung nicht nur eine neue Motorsteuerung, sondern auch einen so genannten Strömungsgleichrichter im Ansaugtrakt erhalten hat. Ergebnis: Der Stickoxidausstoß sinkt deutlich, liegt aber bei Fahrten jenseits der für die Zulassung maßgeblichen Prüfstandversuche weiter deutlich über 180 Milligramm pro Kilometer. Der Verbrauch steigt zwar, aber nur leicht. Dafür liegt auch die Leistung um einige Prozent höher als vor der Nachrüstung. Zur Lebenserwartung des Motors vor und nach der Nachrüstung äußert sich der ADAC nicht. Details zum Test bei www.adac.de/ecotest. Dort sind auch die Testergebnisse für einen Wagen mit 1.2 und einen mit 2.0-TDI-Motor vor und nach der Nachrüstung veröffentlicht (siehe unten, Eintrag zum 12.12.2016).
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
03.02.2017 Die Antikorruptions-Organisation Transparency Deutschland hat die Bundesregierung zu einem entschiedenen Eingreifen bei dem vom Dieselskandal betroffenen Autobauer Volkswagen aufgefordert. „Das Bundesverkehrsministerium muss Druck ausüben, um einen tatsächlichen Kurswechsel zu initiieren.“
Die Korruptions-Bekämpfer verlangen, die Politik müsse sich viel stärker für eine „Aufarbeitung“ des Abgasskandals bei VW einsetzen. „Wegen der Unfähigkeit von Volkswagen, die eigenen, von deutschen Gerichten als betrügerisch gekennzeichneten, Machenschaften aufzuklären, ist nun dringend auch der Bundesverkehrsminister gefragt“, erklärte Hartmut Bäumer, stellvertretender Vorsitzender der deutschen Sektion von Transparency International. Kürzlich hatte sich der VW-Konzern von Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt getrennt (siehe Eintrag 26.01.2017).
03.02.2017 Besitzer von noch nicht nachgerüsteten VW-Dieselmodellen müssen wegen des Abgasskandals nach derzeitigem Stand keine Probleme bei Hauptuntersuchungen des TÜV Nord befürchten. Das erklärte ein Sprecher der Prüforganisation in Reaktion auf einen aktuellen Medienbericht. „Der Gesetzgeber hat bislang keine Regelung zum Umgang mit nicht umgerüsteten Fahrzeugen beschlossen. Insofern erteilt TÜV Nord – wie alle anderen Prüforganisationen auch – die Plakette weiter, bis der Gesetzgeber über das weitere Verfahren entschieden hat“, teilte der Sprecher mit. Basis solcher Entscheidungen sei „allein eine gesetzliche Regelung“.
Ein Sprecher des TÜV Nord war zuvor in der Neuen Osnabrücker Zeitung mit der Aussage zitiert worden, es werde ab Mitte 2017 keine TÜV-Plaketten für noch nicht umgerüstete VW-Diesel geben. Dies werde ab dann als erheblicher Mangel im Rahmen der HU bewertet.
06.02.2017 Der Staat Luxemburg hat in der VW-Affäre Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt – wegen Betrugs und Fälschung. Die luxemburgische Prüfstelle hatte den Skandal-Motor EA 189 zertifiziert. Es sei sehr wahrscheinlich, dass bei Abgastests eine Abschaltvorrichtung verwendet worden sei, teilte das luxemburgische Verkehrsministerium mit. Daher solle die Typgenehmigung für Fahrzeuge mit dem betroffenen Motor zurückgezogen werden. In Luxemburg seien insgesamt mehr als 31 000 Autos der Volkswagen-Marken VW, Seat, Skoda und Audi von dem Skandal betroffen.
06.02.2017 Als soweit bekannt erster und bisher einziger Großkunde hat die Deutsche See GmbH Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Hintergrund: Das Unternehmen wirtschaftet bewusst nachhaltig, im Jahr 2010 wurde es dafür ausgezeichnet. Es wollte den gesamten Fuhrpark auf eine ganzheitliche, schadstoffarme sowie elektroangetriebene Flotte umzustellen. Der Volkswagenkonzern habe versichert, zu diesen Zielen passende Fahrzeuge liefern zu können. Außerdem vereinbarten beide Unternehmen, umweltfreundliche und zukunftsweisende Mobilität weiter zu entwickeln. Die Deutsche See kaufte rund 500 Autos, von denen später bekannt wurde: Die Motorsteuerung umgeht die Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb.
Das Unternehmen hat jetzt beim Landgericht Braunschweig Klage erhoben. VW habe die Deutsche See-Verantwortlichen arglistig getäuscht. Egbert Miebach, Geschäftsführender Gesellschafter von Deutsche See: „Wir sind tief enttäuscht über VW und fühlen uns hingehalten und betrogen, da die gemeinsam angedachte Partnerschaft im Bereich der umweltfreundlichen Mobilität nur von unserer Seite eingehalten wurde. Entsprechende Gespräche, dieses zu verändern, wurden von Seiten VW abgeblockt.“
06.02.2017 Der frühere Chef des VW-Aufsichtsrats, Ferdinand Piëch, hat in der Abgasaffäre den ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn belastet. Der habe bereits im Februar 2015 gewusst, dass die US-Behörden VW im Verdacht haben, bei der Reinigung der Abgase von Schadstoffen illegal zu tricksen. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Winterkorn selbst hatte stets behauptet, er habe erst im September 2015 von der Manipulation erfahren. Wann und in welcher Weise verantwortliche VW-Manager in den Skandal verwickelt wurden, ist wichtig für Schadenersatzansprüche von Skandalautobesitzern. Der Konzern haftet nur, wenn die nach dem Aktiengesetz verantwortlichen Organe des Unternehmens selbst für den Betrug verantwortlich sind. Allerdings: Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht keine Unschuldsvermutung. Eine Kammer des Landgerichts Hildesheim hatte die Darstellung von VW, wonach noch unklar sei, wann die Führung vom Skandal erfahren hat, für unzureichend und unglaubwürdig gehalten.
07.02.2017 Der Volkswagen-Konzern lehnt eine Entschädigung europäischer Verbraucher in der Abgasaffäre weiter ab. Dies teilte die EU-Kommission nach einem Treffen von Volkswagen-Konzernchef Matthias Müller mit Justiz- und Verbraucherkommissarin Vera Jourova heute in Brüssel mit. Der Konzern hat demnach nur zugesichert, monatlich Berichte über die bis zum Herbst geplanten Umrüstungen an Fahrzeugen europäischer Kunden vorzulegen sowie Autobesitzer besser über diese Möglichkeit zu informieren.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
09.02.2017 Verwirrung um die Prüfplaketten von Tüv, Dekra und Co. für Skandalautos: Zunächst hatte es geheißen, dass es ab Juli 2017 ohne Nachrüstung keine Plakette mehr gibt. Dann war der Tüv Nord zurückgerudert und hatte das wieder dementiert (siehe Eintrag 03.02.2017). Jetzt berichtet der Focus: Tüv-Plaketten werden Skandalautos nur noch dann bekommen, wenn sie innerhalb der 18-monatigen Frist nachgerüstet wurden. Wer sein Auto nach Ablauf dieser Frist bei Tüv, Dekra oder einer anderen Prüfstelle vorstellt, bekommt keine Plakette mehr, wenn der Wagen nicht die neue Motorsteuerung hat. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Halter eines Skandalautos vom Hersteller die Aufforderung erhalten hat, zur Nachrüstung einen Werkstatttermin zu vereinbaren.
22.02.2017 Die Polizei in Bayern rüstet ihre 500 VW-Skandal-Autos vorerst nicht nach. Hintergrund laut Focus: Die Beamten im Bayerischen Innenministerium befürchten, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung schneller kaputt gehen. Unterdessen drohen Kraftfahrtbundesamt und Verkehrsministerium Skandal-Autobesitzern mit Stilllegung und Durchfall bei der Tüv-Prüfung, wenn sie die Nachrüstung ihrer Autos verweigern. Rechtsanwalt Marco Rogert fühlt sich vom Innenministerium in Bayern bestätigt. „Jetzt wird auch der letzte Bürger begreifen, dass das Bundesverkehrsministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt und der VW-Konzern eine unheilige Allianz gegen den Bürger geschmiedet haben“, erklärte er. Rogert und sein Partner Tobias Ulbrich empfehlen schon seit längerem, die Nachrüstung zu verweigern. Die beiden Rechtsanwälte vertreten insgesamt rund 1 500 Skandalautobesitzer.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
23.02.2017 Die Juristen des ADAC sind der Meinung: Die Verweigerung der Tüv-Plaketten für Skandalautos ohne Nachrüstung ist rechtlich zumindest zweifelhaft. Das sei rechtliches Neuland und die Rechtsgrundlage ungeklärt. Auf eine Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium habe der Automobilclub bisher nur eine wenig erhellende Antwort erhalten, erklärte Rechtsanwalt Klaus Heimgärtner aus der Juristischen Zentrale des Automobilclubs auf test.de-Anfrage. Eine genaue Nachfrage der Club-Juristen haben die Ministerial-Beamten bislang nicht beantwortet.
Unterdessen hat das Ministerium die Darstellung der Prüforganisationen nach einem Bericht der taz offiziell bestätigt: Skandalautos ohne Nachrüstung erhalten ab Sommer keine Prüfplaketten mehr, wenn der Zeitraum für die Nachrüstung, wie ihn der jeweilige Hersteller zum Rückruf genannt hat, abgelaufen ist. Zunächst sind nur Autos vom Typ VW Amarok betroffen. Für sie stand das Software-Update bereits im Frühjahr 2016 zur Verfügung. VW hatte die Besitzer solcher Autos aufgefordert, innerhalb von 18 Monaten zur Nachrüstung in die Werkstatt zu kommen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ist der Meinung: Die Skandalautos sind gar nicht genehmigt; auf die Prüfplakette kommt es nicht an. Die Genehmigung sei für Autos ohne Abschaltung der Abgasreinigung beantragt und erteilt worden und gelte daher nicht für die tatsächlich von VW und Tochterunternehmen gelieferten Autos. Das lässt er derzeit von Verwaltungsgerichten feststellen. Weitreichende Folge: Wenn die Skandalautos nicht genehmigt sind, dann kann die Nachrüstung der Autos daran auch nichts mehr ändern. Die Anordnung der Nachrüstung durch das Kraftfahrbundesamt in Flensburg ist nämlich eine Auflage zum Erhalt der nach Auffassung des KBA bestehenden Genehmigung. Diese ist nach Auffassung des Rechtsanwalts aber längst erloschen.
08.03.2017 Das Oberlandesgericht Braunschweig hat aus den knapp 1 500 Aktionären, die wegen des Abgasskandals gegen die Volkswagen AG klagen, nun einen Musterkläger bestimmt. Das hat das Oberlandesgericht heute mitgeteilt. Die Klage der Deka Investment GmbH (Frankfurt am Main) soll jetzt stellvertretend für die übrigen Fälle geklärt werden. Es geht um viel Geld. Knapp 1 500 Anleger fordern insgesamt fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz. VW-Aktionäre, die bisher noch nicht vor Gericht gezogen sind, können ihre Ersatzansprüche über Rechtsanwälte sechs Monate lang nachträglich anmelden. Voraussetzung: Ihre Forderungen sind noch nicht verjährt. Wann Verjährung eintritt, ist umstritten. Es trat zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung in Kraft, von der nicht klar ist, welche Fälle sie noch nicht oder schon erfasst. Immerhin: Die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen ist nicht allzu teuer. Die genauen Kosten hängen von der Höhe des möglichen Schadensersatzes ab.
09.03.2017 Die EU-Kommission fordert erneut: VW soll die betroffenen Kunden auch in Europa entschädigen. Das hat Justizkommissarin Vera Jourova gefordert. Nach über einem halben Jahr ergebnisloser Gespräche über Entschädigungen für die 8,5 Millionen vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden in Europa sei es nun an der Zeit, gemeinsame Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, erklärte die Politikerin. Die Reparatur der Autos reiche nicht aus.
14.03.2017 Immer häufiger urteilen Gerichte im VW-Skandal verbraucherfreundlich. Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte berichten: Auch das Landgericht Bochum hält Klagen wegen des VW-Skandals jetzt für aussichtsreich. Es urteilte in einer Klage gegen den Rechtsschutzversicherer Arag SE: Das Unternehmen muss die Kosten einer VW-Skandal-Klage übernehmen. Noch im Sommer vergangenen Jahres hatte das Landgericht Bochum die Klage auf Erstattung des Kaufpreises für ein Skandal-Auto gegen Rückgabe des Wagens abgewiesen und wäre wohl auch eine Klage gegen Rechtsschutzversicherer gescheitert.
17.03.2017 Neue Myright.de-Klage: Hartmut Bäumer fordert von Audi Schadenersatz wegen des Abgasskandals. Der inzwischen pensionierte Richter, Grünen-Politiker und Ministerialbeamte fährt seit 25 Jahren Audi. Weil sein aktueller Wagen die Abgasreinigung abschaltet, sobald er losfährt, und dann fünf Mal mehr Stickoxid ausstößt als erlaubt, zieht er jetzt vor Gericht. Weitere Einzelheiten im Bericht des RBB-Inforadio. Außerdem will myright.de noch in diesem Jahr die Ansprüche der insgesamt bisher rund 25 000 Kunden des Unternehmens gerichtlich gesammelt geltend machen. Sie können dann nicht mehr verjähren.
21.03.2017 Der Rechtswissenschaftler Jan Dirk Harke glaubt: VW und die übrigen Unternehmen des Konzerns müssen Kunden wegen Verletzung der EU-Regeln über die Fahrzeugzulassung entschädigen. In einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „Verbraucher und Recht“ befasst sich der Hochschullehrer aus Jena mit allen Rechtsfragen rund um Schadenersatzansprüche gegen VW. Zentraler Punkt: Selbst wenn nicht nachzuweisen ist, dass Vorstandsmitglieder oder jedenfalls hochrangige Manager von der Abschaltung der Abgasreinigung im Fahrbetrieb wussten, haben Käufer der Autos Anspruch auf Schadenersatz. Nach Harkes Ansicht reicht aus, wenn die Verantwortlichen im Unternehmen die Manipulation aus Nachlässigkeit nicht bemerkten.
21.03.2017 Anwälte werden im Auftrag von myright.de voraussichtlich im April den in den USA inhaftierten VW-Manager Oliver Schmidt im Gefängnis befragen. Schmidt war von 2012 bis 2015 Leiter des VW-Umwelt- und Ingenieurbüros in den USA. Er soll bereits 17 Monate vor Bekanntwerden des Abgasskandals führende Manager informiert haben. Myright.de erhofft sich Erkenntnisse darüber, wer im Unternehmen von den Manipulationen wusste und sie gebilligt oder jedenfalls nicht verhindert hat. Details dazu bei myright.de.
AW: PKW-Besitzer - Neues aus der Chronik von test.de
24.03.2017 Erneut herbe juristische Schlappe für den Volkswagenkonzern und seine Händler: Das Landgericht Arnsberg hat heute fünf Urteile verkündet, wonach Händler Skandalautos zurückzunehmen haben und entweder den Kaufpreis erstatten oder einen neuen Wagen liefern müssen. In einem der Fälle war gleichzeitig auch VW direkt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verklagt. Zu dieser Forderung fiel noch kein Urteil. Das Gericht gab VW auf, im Detail vorzutragen, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und welche Personen daran beteiligt waren. Insbesondere wurde das Unternehmen verpflichtet, konkret Namen zu nennen. In zwei weiteren Fällen hat das Gericht Verfahren auf Antrag der Parteien ausgesetzt. Offenbar verhandeln sie jetzt über einen Vergleich. In beiden Fällen war VW direkt als Verkäufer von Skandalautos verklagt.
30.03.2017 Rechtsanwalt Ralf Stoll berichtet: Nach dem Landgericht Hildesheim hat jetzt auch das Landgericht Karlsruhe [Anm.: Urteil vom 22.03.2017 - 4 O 118/16] VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Novum in dem Verfahren: Da VW und der Autohändler gemeinsam verklagt waren, verurteilte das Gericht beide als Gesamtschuldner. Das heißt: Der Käufer des Skandalautos kann wählen, ob er von VW oder dem Händler Zahlung fordert. Er erhält das Geld aber nur einmal. VW und der Händler müssen anschließend intern klären, wer letztlich verantwortlich ist.
31.03.2017 Das könnte der endgültige Durchbruch für Schadenersatzforderungen von Skandalautobesitzern gegen den Volkswagenkonzern sein: Das Landgericht Kleve hat das Unternehmen heute wegen der Verletzung der Regeln aus der EU-Zulassungsverordnung zum Schadenersatz verurteilt. Es folgte der Argumentation von Rechtswissenschaftlers Jan Dirk Harke (s. u., 21.03.2017). Der meint: Die Regeln über die Typzulassung sind nicht nur Verwaltungsrecht, das die Umwelt und die Allgemeinheit schützen will, sondern sie sollen gerade auch die Käufer von Autos davor schützen, ein nicht den Bestimmungen entsprechendes Auto zu erhalten. Anders als bei Verurteilung zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt es nicht darauf an, dass Verantwortliche im Konzern von den Manipulationen wussten. Ausreichend ist schon, wenn sie fahrlässig handelten und etwa nicht genau genug kontrollierten, dass die mit jedem Auto mitgelieferte Erklärung der Übereinstimmung mit den Zulassungsregeln zutreffen. Klägeranwälte waren erneut Dr. Stoll & Sauer. Sie vertreten nach eigener Darstellung rund 35 000 Besitzer von Skandalautos. Bericht zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.
03.04.2017 Jetzt steht fest: VW und seine Händler lassen es sich viel Geld kosten, verbraucherfreundliche Oberlandesgerichtsurteile zu verhindern. Das Oberlandesgericht München macht öffentlich, was die Anwälte hinter den Kulissen verhandelt haben: Der Käufer eines VW Golf Bluemotion TDI soll gegen Rückgabe des schon 80000 Kilometer alten Wagens den Kaufpreis abzüglich von nur 2000 Euro Nutzungsentschädigung zurück bekommen. Weitere Einzelheiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt.
21.04.2017Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf berichten: Das Landgericht Kleve verlangt von VW, die Karten auf den Tisch zu legen. Das Unternehmen soll laut Gerichtsbeschluss (vom 13.02.2017, Aktenzeichen: 3 O 201/16) mitteilen, auf welcher Ebene die Entscheidung fiel, die korrekte Abgasreinigung nur im Prüfstand zu aktivieren und sie sonst zu reduzieren oder abzuschalten, welches Budget für die Entwicklung der Software zur Verfügung stand und wen die unmittelbar verantwortlichen Ingenieure informiert haben. VW habe selbst vorgetragen, dass das Unternehmen die Vorgänge umfassend aufklären lässt und müsse nun den Stand der Ermittlungen darstellen. Aktuell sei nicht ausgeschlossen, dass das auch der VW-Vorstand lange vor September 2015 Bescheid wusste. Der sei schließlich dafür verantwortlich, das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zu organisieren und zu führen. Es sei davon auszugehen, dass VW-Mitarbeiter verpflichtet seien, über wesentliche Entscheidungen die jeweils Vorgesetzten zu informieren. Implikation des Gerichts: Auf diese Weise müsste auch der VW-Vorstand von der skandalösen Motorsteuerung erfahren haben.
24.04.2017 Zusatzchance für VW-Skandal-Opfer, die ihren Wagen mit einem Kredit der VW-Bank oder ihrer Zweigstellen bei Seat, Skoda und Audi finanziert haben: Sie können ihren Kreditvertrag widerrufen und sind dann berechtigt, den Wagen zurückzugeben – bei ab 14. Juni 2014 abgeschlossenen Kreditverträgen sogar ohne für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen müssen. Möglich machen es Fehler in den VW-Bank-Kreditverträgen. Alle Einzelheiten und Tipps dazu sowie einen Mustertext für den Widerruf unter test.de/autokreditwiderruf.
28.04.2017 Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich und Stoll & Sauer berichten: Allein gestern haben Gerichte in Fällen der beiden Kanzleien mindestens zwölf Urteile zugunsten von VW-Skandalautobesitzern verkündet. In drei weitere Fällen in Berlin, Düsseldorf und Wiesbaden ist noch nicht bekannt, wie die Gerichte jeweils entschieden haben. Es liegen jetzt mindestens verbraucherfreundliche Gerichtsurteile zum VW-Skandal vor. Pro Kläger entscheiden bisher folgende Landgerichte: Aachen, Arnsberg, Baden-Baden (neu), Bochum (neu), Bonn, Braunschweig, Darmstadt (neu), Detmold (neu), Dortmund, Essen, Frankfurt, Hagen, Hamburg, Hildesheim, Karlsruhe, Kleve, Köln (allerdings nicht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung), Krefeld, Mönchengladbach (neu), München I und II, Münster (neu), Paderborn, Stralsund, Nürnberg (neu), Wuppertal (neu). Gegen den Kläger entscheiden soweit bekannt: Düsseldorf (bis auf eine Ausnahme), Ellwangen (wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung), Fulda, Hannover, Köln (wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung), Limburg, Marburg, . Rechtsanwalt Marco Rogert erwartet in den kommenden Wochen eine Reihe weiterer verbraucherfreundlicher Urteile. Mit den ersten Oberlandesgerichtsurteilen rechnet er bis Sommer; er glaubt, dass Hamm und München verbraucherfreundlich entscheiden. Wie Celle urteilt, hält er für offen.
05.05.2017 Nach wie vor verweigern zumindest einzelne Rechtschutzversicherer Besitzern von Skandalautos die Deckung für Klagen gegen VW und/oder Händler. Der Fachverlag Kapital-Markt intern_berichtet ausführlich und liefert einen genauen Überblick. Die test.de-Urteilsliste enthält Stand heute eine Verurteilung der ADAC Rechtsschutzversicherungs AG, 23 der ARAG SE, eine der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vier der Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung AG, 15 der Örag Rechtsschutzversicherungs-AG und eine der WGV Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
08.05.2017 Die niederländische Stiftung Stichting Volkswagen Car Claim und die Kanzleien Baum Reiter & Kollegen und Gansel Rechtsanwälte bieten jetzt deutschen Besitzern von Skandalautos an, gerichtlich gegen Volkswagen vorzugehen. Kunden mit und ohne Rechtsschutzversicherungen können unter vw-verhandlung.de wählen, ob sie ihr Auto zurückgeben, Ersatz für die Wertminderung fordern oder über den Autokreditwiderruf gegen Volkswagen vorgehen wollen. Das gaben die Rechtsanwälte Timo Gansel, Julius Reiter und Gerhard Baum bei einer Pressekonferenz in Berlin bekannt.
Kosten für Autobesitzer ohne Rechtsschutzversicherung: 29 Prozent des finanziellen Vorteils, den das Vorgehen am Ende bringt, höchstens allerdings 2 900 Euro. VW habe sich Verhandlungen mit der niederländischen Stichting verweigert. Die Stichting habe keine Möglichkeit, VW zu Verhandlungen über Zahlungen an deutsche Autofahrer zu zwingen. Gleichwohl hoffen Stichting und Anwälte auf eine außergerichtliche europäische Lösung für alle Verbraucher. Dazu sei es aber offensichtlich nötig, juristischen Druck auf das Unternehmen auszuüben. Die Rechtsanwälte wollen gleichzeitig auch für europäische Verbaucherschutzorganisationen die Herausgabe der mit den Skandalautos erwirtschafteten Gewinne verlangen.
12.05.2017 Myright.de hat Kunden gegenüber angekündigt: Im September will das Unternehmen Klage einreichen. Und: Anmeldungen für die Teilnahme bei myright.de sind nur noch bis 30. Juni 2017 noch möglich. Details enthält die Ankündigung nicht; test.de vermutet, dass das Unternehmen wegen der von inzwischen rund 25 000 Skandalauto-Besitzern an sie abgetretenen Forderungen gegen den VW-Konzern eine Klage erheben wird. Das ist wegen der im Verhältnis zum Streitwert nur degressiv steigenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltshonorare der günstigste Weg, die Forderungen der Skandalautobesitzer gerichtlich geltend zu machen. Einzelne Klagen hatte Myright.de bereits im Namen der jeweiligen Kunden auf den Weg gebraucht, um den Druck auf Volkswagen zu erhöhen. Eine erste mündliche Verhandlung hat das Landgericht Braunschweig für Ende Juni anberaumt. test.de hatte das Myright.de-Angebot als fair und aussichtsreich bewertet. Es ist zunächst kostenlos, im Erfolgsfall allerdings wohl teurer als vw-verhandlung.de. Von dem Angebot kennt test.de allerdings nur die Eckdaten, die genauen Geschäftsbedingungen und vor allem die Regeln für die Ermittlung der Erfolgsprovision liegen test.de nicht vor.
12.05.2017 Ein Focus-online-Bericht zum VW-Skandal mit dem Titel: „Das Geheimnis der Golden Cars“ lässt noch deutlicher als die bisher bekannten Fakten erkennen: Das Bundeswirtschaftsministerium und das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben offenbar mehr Wirtschaftsförderung betrieben, als die Einhaltung der für Autohersteller geltenden Umwelt- und Verbraucherschutzregeln zu überwachen und durchzusetzen. Den zuständigen Beamten war der Darstellung beim Focus zufolge offenbar schon früh klar, dass die Einhaltung der Grenzwerte bei Prüfstandversuchen praktisch nichts mit dem Schadstoffausstoß im Fahrbetrieb zu tun hatte und dass auch der Kraftstoffverbrauch im wirklichen Leben immer weit höher liegt als im Prüfstand unter absurd günstigen Bedingungen ermittelt. Besonders beunruhigend: Der Untersuchungsausschuss der Bundestag will diese aus test.de-Sicht rechtsfeindliche Haltung der Behörden in seinem Abschlussbericht der Sache nach billigen und findet sogar das Verhalten des VW-Konzerns offenbar nicht weiter schlimm. Darauf deuten Berichte über den Stand des Entwurfs hin. Die endgültige Version soll noch vor der Sommerpause erscheinen.