TÜV für VW-Diesel nur mit Nachrüstung
Schummelsoftware muss raus
Das Verkehrsministerium sieht VW-Fahrer in der Pflicht, ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten zu lassen. Die Grünen fordern Entschädigung oder Rücknahme.
BERLIN taz | Wer als Halter eines VW-Diesels seinen Stinker nicht nachrüsten lässt, kann die Zulassung für das Auto verlieren. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt auf eine Kleine Anfrage der Grünen klargestellt. Nur die Teilnahme an dem Rückruf von VW, mit dem die Schummelsoftware in den Dieselmodellen ausgetauscht werden soll, stelle einen „genehmigungskonformen Zustand des betroffenen Fahrzeugs her“, heißt es. Damit klärt das Ministerium eine Unsicherheit, die es in den letzten Wochen bei der Nachrüstung gab.
VW hatte angeboten, 18 Monate lang „freiwillig“ die betroffenen Motoren umzurüsten. Wer warum auch immer diese Frist versäumt, dem droht also die Stilllegung seines Autos.
„Bei Nichtteilnahme an Rückrufaktionen kann für das betroffene Fahrzeug die Rechtsfolge gemäß Paragraf 5 der Kraftverkehrszulassungsverordnung erfolgen“, heißt es in dem Schreiben. Diese Bestimmung regelt, dass die „zuständige Behörde“ eines Landes den Betrieb eines Autos beschränken oder untersagen kann, wenn es nicht den Vorschriften entspricht.
Schon im VW-Untersuchungsausschuss am Montag hatte der Unter-Abteilungsleiter im Verkehrsministerium, Guido Zielke, ebenfalls erklärt, ohne Nachrüstung gebe es „keine TÜV-Plakette“. Er habe aber auch „kein Verständnis für Kunden, die nicht nachrüsten“.
...