Modernisierungsdarlehen für ein Miethaus mit 10 Wohnung
Hallo zusammen,
wir, fünf Eigentümer eines Miethauses mit 10 Wohnung benötigen für Modernisierungsarbeiten ein weiteres Darlehen von der Sparkasse.
Im Jahr 2014 erhielte wir ohne größere Umstände bereits ein Darlehen in ähnlicher Höhe.
Die Finanzierung der Darlehen sind über Mieteinnahmen mehr als abgesichtert.
Jetzt aktuell müssen für das neue Darlehen alle Miteigentümer eine 4seitige Selbstauskunft ausfüllen, quasi "komplett die Hosen runterlassen"
und z.B. auch die privaten Steuererklärungen und die gemeinschaftliche Steuererklärung vorlegen.
Dass die nicht auch noch die Schuhgröße und den derzeitigen Inhalt der Kühltruhe wissen wollen ist ein Wunder.
Das Hauskonto haben wir seit 50 Jahren bei dieser Sparkasse.
Nun möchte ich gerne wissen welche Angaben man lt. Gesetzgeber unbedingt machen muss um aktuell ein Modernisierungs-Darlehen erhalten zu können.
Ich gehe davon aus, dass viele dieser Fragen der Selbstauskunft für die Sparkasse "nice to have" jedoch nicht erforderlich sind.
AW: Modernisierungsdarlehen für ein Miethaus mit 10 Wohnung
Hallo
Leider bin ich nicht mehr so gesetzeskonform, da ich schon eine Weile aus der Bank bin. Ich selbst musst erst vor kurzem eine Selbsauskunft ausfüllen und hatte damit keine Probleme.
Aber was wollt ihr machen, auch wenn es nicht Pflicht ist? Die Bank möchte das haben und wenn ihr es verweigert, wird's halt bei der Bank wahrscheinlich nix mit einem Darlehen.
AW: Modernisierungsdarlehen für ein Miethaus mit 10 Wohnung
Nicht ganz Daukind, das bestimmt - zu deiner richtigen Anmerkung dass das die Bank bestimmt - die Wohnimmobilienkreditrichlinie vom 21.3.2016 und somit sehr wohl der Gestzgeber mit der Richtlinie mit.
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Die Refinanzierungsgrundsätze geben aufgrund gesetztlicher Vorgaben und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor, welche Unterlagen zwingend vom Kunden eingeholt und belegt werden müssen.
Konnten Banken das bis zum 21.3.2016 noch lapsig handhaben, so werden sie jetzt auch aufgrund der verbraucherfreundlichen Urteile bei dem "Widerrufsjoker" einen Teufel tun, mal eben so etwas zu beteiligen und sich über gesetzliche Vorgaben hinweg zu setzen.
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Daukind, ich gucke gerade meine Braunschweiger Eintracht. Poste wie immer was du willst, so oft du willst, es wird dadurch nicht richtig.
Ich habe es oft genug geschrieben wenn ich angegriffen wurde, es werden die Kredite nicht nach irgendeinem Gefühl vergeben, auch wurde oft geschrieben die Banken nehmen was sie kriegen. Begründe ich das aufgrund eines Posts eines Verbrauchers hier dass das nicht mehr geht, schreibst du, es geht, die Banken könnten machen was die wollen!!
Daukind, nervt, klare gesetzliche Vorgaben für die Banken hindern mich - Spaß an - Provisionsgeier daran alles zu platzieren, was ich in die Finger kriege! Spass aus - nimm das doch einfach mal so hin, akzeptiere doch einfach mal was ich sage und schreibe!!!
AW: Modernisierungsdarlehen für ein Miethaus mit 10 Wohnung
Die Antwort des angeblich so erfahrenen und gewissenhaften Experten für Immobilienfinanzierungen auf die Frage
"Welche Dokumente und/oder Unterlagen werden in der Wokri denn explizit genannt, nach denen die Bank(en) Kreditwürdigkeitsprüfungen durchführen müssen?"
Lautet also:
"Die Braunschweiger Eintracht hat 1:0 gewonnen!"
Nun... soll sich jeder selbst ein Bild von Thomas "Provision" Buhmann machen.
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Nexttry, das stimmt doch überhaupt nicht. Ich beantworte alles, aber ich habe keine Lust gegen Windmühlen zu argumentieren, da freue ich mich lieber über ein glückliches, aber verdientes 1:0 unserer Braunschweiger Eintracht.
Ich habe doch klar gesagt wie es sich verhält, Daukind aber will daraus ableiten, dass es eine Gesetztesfibel gibt, wo die Gesetze für die Vergabe der Kredite stehen. So blöde und so dumm kann ich doch gar nicht sein, dass hier so darzustellen. Daukind aber denkt immer noch, ich schreibe hier irgendeinen dummen Schwachsinn! So etwas - eine Gestzesfibel - gibt es doch gar nicht, das BGB mit seinen Gesetzen (unter anderem auch die WoKri), die Bafin mit ihren Vorgaben, die Refinanzierungsgesetzmäßigkeiten (Risikostrukuren und Risikomanagment für den Preis für den Pfandbriefkauf und Tausch) ergeben doch in der Summe die Vorgaben, an die die Banken sich zu richten haben und das zukünftig aufgrund der Widerrufsthematik und den verbraucherfreundlichen Urteilen der LG's, OLG's und des BGH auch streng handhaben werden. Und selbstverständlich kann jede Bank seine eigene Fantasie in die Auslegung bringen, im großen und ganzen aber wird das vom Grundsatz her gleich gehandhabt.
Der Gesetzgeber schafft den Rahmen, die Bafin überwacht und die Europäische Zentralbank bewertet die Risiken und vergibt entsprechend die Refinanzierungssätze! Knallt es hinten raus, entscheiden die Gerichte anhand der Gesetze, ob ein Verbraucher Recht bekommt oder aber die Bank. Schlussendlich sind es die Gesetze, an die sich orientiert wird, ob ein Darlehen zurecht gewährt wurde oder nicht und gäbe es diese Gesetze nicht, würde keine Bank ein Darlehen vergeben, denn warum sollte ein Verbaucher sich dann an die Rückzahlung halten!
AW: Modernisierungsdarlehen für ein Miethaus mit 10 Wohnung
Zitat von Daukind
Nein. BGB 505a-d geben nicht dediziert vor, welche Informationen die Bank zur Kreditwürdigkeitsprüfung erheben und/oder verarbeiten soll/muss/darf.
Zitat von noelmaxim
Die Refinanzierungsgrundsätze geben aufgrund gesetztlicher Vorgaben und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor, welche Unterlagen zwingend vom Kunden eingeholt und belegt werden müssen.
Zitat von Daukind
Bennene doch die Dokumente und Unterlagen der Wokri.. ich bin gespannt
Zitat von noelmaxim
So etwas - eine Gestzesfibel - gibt es doch gar nicht, das BGB mit seinen Gesetzen (unter anderem auch die WoKri), die Bafin mit ihren Vorgaben, die Refinanzierungsgesetzmäßigkeiten (Risikostrukuren und Risikomanagment für den Preis für den Pfandbriefkauf und Tausch) ergeben doch in der Summe die Vorgaben, an die die Banken sich zu richten haben und das zukünftig aufgrund der Widerrufsthematik und den verbraucherfreundlichen Urteilen der LG's, OLG's und des BGH auch streng handhaben werden. Und selbstverständlich kann jede Bank seine eigene Fantasie in die Auslegung bringen, im großen und ganzen aber wird das vom Grundsatz her gleich gehandhabt.
Realsatire vom Feinsten. Ich weiß echt nicht ob ich lachen oder heulen soll.
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Zitat von noelmaxim
Nicht ganz Daukind, das bestimmt - zu deiner richtigen Anmerkung dass das die Bank bestimmt - die Wohnimmobilienkreditrichlinie vom 21.3.2016 und somit sehr wohl der Gestzgeber mit der Richtlinie mit.
Mal eben so gibt es gar nichts mehr.
Die Erläuterungen dazu und die Zusammenhänge, insbesondere wenn im Nachgang ein Richter ein Urteil fällen muss, habe ich erläutert! Das Urteil fällt man aufgrund von Gesetzen und nicht aufgrund der Aussage, dass es gesetzlich keine Vorgaben gibt, was eine Bank verlangen muss, darf oder soll!
AW: Modernisierungsdarlehen für ein Miethaus mit 10 Wohnung
Red doch keinen Scheiss. Du hast wörtlich - und ich habe es zitiert - behauptet, dass der Gesetzgeber definiert welche Unterlagen zwingend anzufordern und zu prüfen sind. Das tut er nicht. Punkt.