Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

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  1. Avatar von wbs
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    Standard Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Hallo Zusammen,

    jetzt hat der Bundestag das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz beschlossen, wenn auch entschärft. Die Beleihungsgrenzen soll die Bafin weiterhin im Bedarfsfalle aktivieren können. Auch wurde die WIKR angepasst...

    Meint ihr das hat Auswirkungen auf den Markt?
    Sind Kaufpreisfinanzierungen jetzt endgültig möglicherweise Geschichte?

    Noch sind die Instrumente ja nicht scharf geschaltet.
    Aber wir glauben das wird nicht lange auf sich warten lassen und dann wird es nie wieder abgeschaltet. Das ist wie eine Steuer. Einmal eingeführt bleibt sie.

    Was denkt ihr, freue mich über eine spannende Diskussion.

    Lieben Gruß guten Wochenstart.
    Heidi :-)

  2. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Hallo,

    könntest du eine Quelle bereitstellen?

    Grüße

  3. Avatar von wbs
    wbs ist offline
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?


  4. Avatar von Tikonteroga
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Das Gesetz sieht vor, dass Darlehen bis 200.000 Euro bis zu einem Beleihungswert von 80 Prozent von den Beschränkungen ausgenommen werden sollen, Darlehen bis 400.000 Euro bis zu einem solchen Wert von 60 Prozent. Im Übrigen gilt der noch festzusetzende LTV.
    Das würde bedeuten, dass man z. B. eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 250.000 EUR nur mit einem Eigenkapital von mindestens 50.000 EUR zzgl. der Kaufnebenkosten aus Eigenkapital kaufen könnte.

    Naja für die Einen könnte es eine Bevormundung des Kreditnehmers und des Kreditgebers sein. Für den Anderen könnte es ein Schutz des Kreditnehmers vor dem Kreditgeber und vor sich selbst sein.

    Ich könnte mir vorstellen, dass so eine Einschränkung zu niedrigeren Immobilienpreisen führen könnte. Ich glaube hier im Forum ist es gefühlt eher die Minderheit, die mit mind. 20 % Eigenkapital zzgl. der Kaufnebenkosten über Eigenkapital eine Immobilie finanziert. Da wird gefühlt sogar häufiger ein Teil der Kaufnebenkosten über ein Darlehen finanziert.

  5. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Zitat Zitat von Tikonteroga
    Ich glaube hier im Forum ist es gefühlt eher die Minderheit, die mit mind. 20 % Eigenkapital zzgl. der Kaufnebenkosten über Eigenkapital eine Immobilie finanziert. Da wird gefühlt sogar häufiger sogar ein Teil der Kaufnebenkosten ein Darlehen finanziert.
    Wundert dich das? Jemand mit einer ordentlichen Finanzierung hat es doch nicht nötig hier im Forum um Hilfe zu rufen und zu hoffen, dass einer der bekannten Marktschreier sich dem 'schweren Fall' annimmt, 'kein Problem, alles wunderbar' schreit und eine Bank findet, die mit Hängen und Würgen finanziert...

  6. Avatar von guest
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Habe nur ich das falsch verstanden?

    <400.000 Euro = 40% EK
    <200.000 Euro = 20% EK

    Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass ein Neubau nur noch in seltenen Fällen möglich sein wird. Für 200k einen Neubau mit allem? Bei 250.000 Euro müssen 100.000 Euro (nicht 50.000 Euro) EK vorhanden sein.

    Auch bei den "positiven" Postern hier sind selten 40% bei 300k / 350k vorhanden. Der Otto Normalbürger (Angestellter/Arbeiter) wird es dann unheimlich schwer haben ein Haus zu bauen.

    Negative Folge wäre (bezogen auf Neubauten) doch ein erheblicher Rückgang der Bauindustrie, Und Hochtief und ähnliche Firmen bauen lieber BER und ähnliches, die EFH / ZFH werden dann doch eher von den Mittelständlern gebaut...

    Warten wir es einmal ab ...

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  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Daukind, warum nur trittst du immer wieder den Usern, TE's und Informationssuchenden so nah? Warum? Du kennst nicht einen einzigen persönlich, keinen Hintergrund und unterstellst den Kunden Dummheit, dass sie klamm sind oder einfach nur zu doof sich eine Finanzierung zusammen zu stellen.

    Es muss doch echt mal reichen! Du provizierst, unterstellst und hast überhaupt keine Ahnung was für Menschen sich hier hilfesuchend informieren wollen! Was soll das? Wenn du nur ein wenig Ahnung von der Materie Immobilienfinanzierung hättest, nur ein wenig, nein, da disqualifizierst du dich auch noch in der Einschätzung der Menschen, die sich hier Information holen, sich absichern wollen - ja Daukind glaube es mir - die besten Konzepte, Konditionen und Unterstützung für ihre Lebensinvestition bekommen!!

    Viele der letzten User hier deren Finanzierung ich begleiten durfte waren Beamte, angestellte Ärtze (ja auch ein Psychiater und auch ein selbstständiger Psycholoe mit Praxis), Akademiker! Soll ich dir mal das durchschnittliche Eigenkapital und Einkommen der letzten 10 Verbraucher die ich finanzieren durfte und hier über das Forum in den Kontakt gekommen bin benennen? Aber selbst wenn, auch der Arbeiter mit gesicherten Einkommen kann ein "gut aufgestellter" Kunde/Verbraucher sein!

    Ich verstehe dich nicht, echt nicht, ich wiederlege deine Aussagen von den Verbrauchern hier sowas von und du hörst nicht auf zu pöbeln! Das Forum hier, insbesondere der Widerrufsthread und der Finanzierungsthead suchen seines Gleichen in Deutschland, weißt du das eigentlich? Warum antwortest du noch nicht mal auf solch einen Thread hier vernünftig, gesittet und der Sache dienlich? Was bringt dir das? Was ist dein Auftrag?

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Zitat Zitat von Daukind
    Jemand mit einer ordentlichen Finanzierung hat es doch nicht nötig hier im Forum um Hilfe zu rufen und zu hoffen, dass einer der bekannten Marktschreier sich dem 'schweren Fall' annimmt, 'kein Problem, alles wunderbar' schreit und eine Bank findet, die mit Hängen und Würgen finanziert...
    Ich empfinde es nach nochmaligem Lesen als absolute Frechheit! Lest euch mal die letzten Beiträge durch, wo das Einkommen und das EK benannt wurde! Unfassbar!

    Hast du dir den Müll und die Frechheiten mal angeschaut den viele Verbraucher angeboten bekommen? Die Konzepte, die Konditionen? Den Service? Das ist teilweise eine Frechheit und wird tagtäglich in Deutschland unterschrieben!

  9. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Ach noel,

    wenn Du glaubhaft belegen kannst, dass die EK-Quote aller Finsnzierungen, die Du über das Forum hier begleiten durftest durchschnittlich auch nur in die Nähe von 20% kommt fresse ich einen Besen und poste hier nie wieder

    Von dem meist lächerlich geringen Nettoeinkommem (in Relation zur Darlehenshöhe) mal ganz zu schweigen

  10. Avatar von Spiagei
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Daukind für dich zur Info: Die Finanzierungen die hier angefragt werden, unterscheiden sich nicht von denen, die ich täglich erfolgreich begleite.
    Und nachdem ich nun das Forum kennengelernt habe, kann ich nur jedem, der keine Ahnung von Baufi hat empfehlen, sich hier Tips zu holen.

    Aber zurück zum Thema: Diese Instrumente mit dem Eigenkapital würden nur eingesetzt werden wenn sich eine Immobilienblase abzeichnen würde, also kein Stress......
    wer das allerdings entscheidet, wann so eine Blase vorliegt, das ist eine andere Frage.

  11. Avatar von wbs
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Hallo,

    bitte nicht in diesem Thread persönliche Dinge austragen. Hier geht um die sachliche Diskussion zum Topic.
    Also auch wenn wir glauben das die Instrumente bald scharf geschaltet werden könnten hat sich am heutigen Tage herausgestellt, dass wohl doch einiges dagegen spricht. Vertreter zweier großer Banken haben mir das so kommentiert. Natürlich zusammengefasst.

    "Die Idee als solche ist bestimmt gut, aber wieder mal völlig falsch umgesetzt.
    Welches Signal hätte die Aktivierung? Das würde ja bedeuten, das die Bafin bzw. der Finanzausschuss sagt genau jetzt ist Blase.
    Das hätte enorme wirtschaftliche Folgen. Besser wäre gewesen keine Instrumente zu schaffen sondern eine gesetzliche Regel, die besagt die höchstmögliche Beleihungsgrenze liegt bei 85% - maximal 100%. Natürlich würde das dazu führen, dass die faulen Kredite weg fallen. Aber das wäre ja positiv für alle. Denn Statistiken zeigen, dass insbesondere Finanzierungen die über 100% liegen sehr oft Not leidend werden. Auch 100% sind risikoreicher aber bei weitem nicht so problematisch."

    Ich fand das zwei spannende Kommentare. U.a. wurde auch gesagt, dass es z.B. ich bin nichtz ganz sicher aber ich meine es wäre Holland gewesen diese Verordnung gilt. Maximal 100%. Die Kredite dort sind wenig Notleidend.

    Also vielleicht doch ein Hinweis, dass sie erst gar nicht zum Einsatz kommen?

    Heidi

  12. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    @wbs, wo steht, dass bei 85% Beleihungsgrenze die faulen Kredite wegfallen?

    Ich habe schon genug Zwangsversteigerungen umgeschuldet mit einem Beleihungsauslauf von 50% oder auch mal darunter.
    Ich persönlich denke gar nicht dass es "so" schlimm ist wenn man 100% finanziert oder mit Kaufpreisnebenkosten dazu wenn es sich um eine Immobilie handelt die selbst genutzt wird.
    Eher würde ich die Ratenkreditvergabe beschränken auf vielleicht 3 Stück um der Konsumwut auf Kreditbasis Kontra zu geben.
    Nur meine persönliche Meinung.

    Bleibt aber insgesamt spannend was hier passiert

  13. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Zitat Zitat von Spiagei
    Daukind für dich zur Info: Die Finanzierungen die hier angefragt werden, unterscheiden sich nicht von denen, die ich täglich erfolgreich begleite.
    Was nicht unbedingt ein gutes Bild auf dein Klientel wirft und mich ja nur bestätigt.

  14. Avatar von Caspar2020
    Caspar2020 ist offline

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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Naja, das Gesetz hat an sich ja noch nichts definiert sondern ermächtigt ja erstmal nur BFinanzministerium, BJustizministerium und die Bafin entsprechende Verordnungen zu erlassen. Zuerst einmal sollen Klarstellungen erarbeitet werden um die Darlehensvergabe an junge Familien und Rentner zu "erleichtern". Sprich erstmal wird die Kreditvergabe "ausgeweitet":

    Im Bereich der aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Kreditwürdigkeitsprüfung nach derWohnimmobilienkreditrichtlinie soll im Interesse von Darlehensgebern undVerbraucherinnen und Verbrauchern die Rechtssicherheit erhöht werden. Dies geschiehtdurch gesetzliche Klarstellungen zu den sog. Immobilienverzehrkreditverträgen und zuder Möglichkeit, Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmenim Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung zu berücksichtigen.

    Und dann kommt KWG §48u:


    Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert (KreditvolumenImmobilienwert-Relation bzw. „Loan-To-Value“: LTV);
    – Vorgabe eines Zeitraums, in dem ein bestimmter Anteil des Darlehens getilgt werden muss, beziehungsweise im Fall von endfälligen Darlehen einer maximalen Laufzeit (Amortisationsanforderung);
    – Anforderungen an die Schuldendienstfähigkeit in Form einer Obergrenze für den Schuldendienst im Verhältnis zum Einkommen („Debt-Service-To-Income“: DSTI) beziehungsweise in Form einer Untergrenze für den Schuldendienstdeckungsgrad („Debt-Service-Coverage-Ratio“: DSCR) sowie eine
    – Obergrenze für das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen (GesamtverschuldungEinkommens-Relation, „Debt-To-Income“: DTI).
    Noch sind offiziell diese zugrundeliegenden Werte, inklusive Bagatellgrenzen nicht festgelegt. Wann, und welche eingesetzt werden...

    Übrigens zu Holland.

    Holland hat nur die LTV und Ammortisation (2012 bzw. 2013) als Instrumente von den oben genannten eingeführt (2018 wird diese 100% betragen; seit 2016 102%; ausgenommen Neubau-Wohnungen mit A++; für die gilt weiterhin 106% LTV) , aber zusätzlich wurden die steuerlichen Vergünstigungen bezügl. Absetztbarkeit von Kreditkosten stark eingeschränkt.


    In Holland waren Finanzierungen vor deren Immobilienkrise durchaus üblich mit 0% Tilgung. Auch die Küchen und eine neues Auto wurden gerne mitfinanziert (sprich ein LTV in Richtung 120% oder sogar mehr). Die gingen nämlich immer schön davon aus das Immobilienpreise nur eine Richtung kennen; nämlich nach oben. Und auf einmal gab es ne Menge "Problemkredite im Bestand".
    Neuverträge sind steuerlich jetzt nur noch absetzbar, wenn das auch in der Laufzeit komplett getilgt wird. Bei Altverträgen nur dann wenn auch tatsächlich getilgt wird.


    Übrigens aus bankenverband Sicht zu dem Thema:
    https://bankenverband.de/fachthemen/...anzungsgesetz/

    Da gibt es eine nette Übersicht wie das so sonst in Europa aussieht:
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:2017-04-04 09_30_43-DK_Stn_FinErgWohn_Anlage_EF.pdf.png 
Hits:9 
Größe:116,0 KB 
ID:3122

  15. Avatar von wbs
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @wbs, wo steht, dass bei 85% Beleihungsgrenze die faulen Kredite wegfallen?
    Hallo,

    jedenfalls in keinem offiziellen Papier. Das waren die Kommentare von zwei großen deutschen Banken.
    Kommentare per Telefon.

    Zitat Zitat von Daukind
    Was nicht unbedingt ein gutes Bild auf dein Klientel wirft und mich ja nur bestätigt.
    Die Praxis entspricht aber nun mal der Tatsache das ein großer Teil echte Kaufpreisfinanzierungen sind.
    Die meisten bringen einen gewissen EK Satz mit, der meistens für die Kaufnebenkosten reicht und einen Puffer zurückhält.

    Pauschal auch Modelle die 110% abbilden schlecht zu machen kann man so nicht stehen lassen.
    Ich möchte dazu gerne ein kleines Beispiel geben, denn die Banken vergeben solche Kredite nicht leichtfertig.
    Die Immobilie wird zudem nur mit dem maximalen Beleihungssatz beliehen. Der Rest ist in der Regel ein Personalkredit für welchen Du mit deinen Lohnansprüchen haftest.

    Eigenkapital ist ein scheues Reh und das sollte man da einfangen wo es geht. Angenommen ich bin ausgelernter Akademiker. Habe viel Geld in meine Ausbildung gesteckt und deshalb nur einen geringen Satz an EK. Meine Bonität lässt aber 110% zu.
    Was also tun? Warte ich ab riskiere ich das der Zins steigt und der Vorteil des eingesetzten EK verloren ist. Das selbe gilt auch andersrum. Ich kann jetzt handeln und finanziere eben 110%.

    Oder nehmen wir ein anderes Beispiel. Ich bin Familienvater mit 2 Kindern. Habe ein ausreichendes Einkommen. Die Bank stellt fest, ich kann mit meinem Einkommen ein Haus finanzieren. In der Vergangenheit mussten Kredite getilgt werden für die Anschaffung von Möbeln, Kinderkram, Auto, Küche usw. Es ist alles vorhanden, die Kredite sind getilgt und die Bank stellt fest nach Abzug aller Lebenshaltungkosten und einem Puffer kann die Summe X finanziert werden. Jetzt gibt es ein Objekt das diese Anforderungen erfüllt und die Finanzierung aber einen Auslauf von 110% hat. Warum sollte die Familie warten? Worauf? Ein niedrigeres Zinsniveau wird sie in aller Wahrscheinlichkeit nach in der Zukunft wenn sie EK angespart hat nicht finden. Also muss man sich doch die Frage stellen, worauf warten?

    Anderes Beispiel: Ich bin jung (nicht ich, ich war mal jung) verdiene sehr gutes Geld. Habe einiges an EK gespart. Nun will ich ein Haus kaufen und gehe zur Bank und sage, finanziert mir den Kaufpreis wenn der Immobilienwert die Beleihung hergibt und ich übernehme die weichen Kosten. Auf meinen Sparkonten, Tagesgeld etc. bleibt mir Summe X weil ich das so möchte.
    Der Auslauf wäre dann 100% - Wenn der Kunde das so möchte, warum nicht?

    Ich finde die Betrachtung muss immer auf die Wirtschaftliche Betrachtung des Antragsstellers gerichtet sein. Kann er sich das auch in Zukunft leisten, wenn die Zinsbindung endet und z.B. bei 6% steht? Es gibt noch ganz viele andere Gründe. Aber pauschal hohe Ausläufe zu rügen ist meiner Meinung nach falsch.

    Lieben Gruß
    Heidi

  16. Avatar von wbs
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Hallo,
    also der Bundestag hat ja auch nur zwei Instrumente verabschiedet. Nämlich:
    -Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert (KreditvolumenImmobilienwert-Relation bzw. „Loan-To-Value“: LTV);

    – Vorgabe eines Zeitraums, in dem ein bestimmter Anteil des Darlehens getilgt werden muss, beziehungsweise im Fall von endfälligen Darlehen einer maximalen Laufzeit (Amortisationsanforderung);
    Heidi

  17. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Zitat Zitat von wbs
    Die Praxis entspricht aber nun mal der Tatsache das ein großer Teil echte Kaufpreisfinanzierungen sind.
    Die meisten bringen einen gewissen EK Satz mit, der meistens für die Kaufnebenkosten reicht und einen Puffer zurückhält.
    Die durschnittliche EK-Quote in Deutschland liegt bei ca. 30%

  18. Avatar von wbs
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Zitat Zitat von Daukind
    Die durschnittliche EK-Quote in Deutschland liegt bei ca. 30%
    Ja die Zahl kenne ich auch. Bleiben wir dabei. Sagen wir du kaufst in NRW in Top Lage.
    Sämtliche Nebenkosten, Makler, Küche usw. machen 15% aus. In der Regel etwas weniger, aber sagen wir es ist ein teure Küche. Ich weiß wie Frauen da sind. :-)

    Die Bank stellt fest, die Immobilie ist nicht so Werthaltig wie gedacht. Die Bank sagt dir, wir können das finanzieren aber der Beleihungswert beträgt Summe X. Mit deinen 15% kannst Du die Differenz ausgleichen weil Du die Immobilie haben willst. Als Käufer bist Du doch eh blind wenn du dich in ein Objekt verguckt hast. Sagt dir jemand lass es sein, geht das links rein und rechts wieder raus und verbucht als: "Der gönnt mir mein Glück eben nicht." Jetzt setzt der Käufer die 15% ein und die Bank finanziert den Rest und hat trotzdem einen BLA von 100%.

    Ich stimme zu, diese Situation ist von der angedachten Ausgangsbasis von 110% eine ganz andere, klar.
    Aber dennoch kann und ist es genau so schon passiert.

    Heidi

  19. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Nun... man sollte weder blind heiraten, noch blind ein Haus kaufen. Dass es einige dennoch machen, sieht man tagtäglich hier im Forum. Gutheißen muss ich es trotzdem nicht.

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Was haltet ihr vom Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz?

    Stelle mir gerade vor ich bin sehbehindert oder blind.

    Daukind, achte doch mal darauf was und wie du etwas formulierst, warum immer so plum? Wir wissen ja was gemeint ist, aber warum immer so plump, so diskriminierend, so negativ und so mit Vorwürfen behaftet?

    Es gibt diese Träumer, Selbstzerstörer und Unvernünftigen ja wirklich, aber glaubst du immer noch dass deine Posts mit den oben genannten Attributen diese Menschen und Verbraucher von ihrem Vorhaben abbringen? Glaubst du das die Banken mit den Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinien warten auf diese Kunden und wir Makler, Vermittler und die die das gerne sein möchten können den Banken noch einen unterjubeln?

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