Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

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  1. Avatar von onst
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    Standard Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezgl. §489 BGB. Angenommen ein (Volltilger-)Hypotheken-Darlehen soll eine 20jährige Zinsbindung haben.
    Ist es richtig, dass ich dieses Hypotheken-Darlehen aufgrund §489 BGB schon nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten teiltilgen kann?
    Kann ich nach dieser Teiltilgung nach einem weiteren Jahr wieder teiltilgen nach §489 BGB und nach einem weiteren Jahr dann wieder usw. bis letztendlich das Hypotheken-Darlehen komplett abgezahlt ist? Wurde mir von einem Berater vorgeschlagen bzw. bestätigt. Es müsste nur immer die 6 Mnats-Frist eingehalten werden.
    Also hätte ich bei einem Hypotheken-Darlehen ohne Sondertilgungsmöglichkeit, nach 10 Jahren praktisch doch eine Möglichkeit jährlich zu tilgen?!?
    Gibt es bei der Höhe der Teiltilgung ggf. etwas zu beachten? Bleibt der ursprüngliche Sollzins dabei unberührt?
    Das wäre natürlich wichtig, da ich davon ausgehe, dass der Zinssatz in 10 Jahren höher als aktuell ist.

    Vielen Dank

    onst

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Es stellt sich bei einer Teilkündigung vielmehr die Frage, was mit dem restlichen Vertrag passiert. Hat man ihnen erläutert, wie mit dem Restdarlehen und der Zins-, und Tilgungsrate dann verfahren wird? Welche Zins-, und Tilgungsrate gilt dann? Wird diese angepasst und das Restdarlehen tilgt sich dann schneller? Wird gemessen an dem Restdarlehen dann eine neue Zins-, und Tilgungsrate vereinbart, um damit die ursprüngliche Laufzeit einzuhalten?

    Warum spekulieren sie auf eine Teilkündigung? Erwarten sie in 10 Jahren Geld oder beabsichtigen sie weitere Tilgungsgelder dann einzusetzen?

  3. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Es stellt sich bei einer Teilkündigung vielmehr die Frage, was mit dem restlichen Vertrag passiert. Hat man ihnen erläutert, wie mit dem Restdarlehen und der Zins-, und Tilgungsrate dann verfahren wird? Welche Zins-, und Tilgungsrate gilt dann? Wird diese angepasst und das Restdarlehen tilgt sich dann schneller? Wird gemessen an dem Restdarlehen dann eine neue Zins-, und Tilgungsrate vereinbart, um damit die ursprüngliche Laufzeit einzuhalten?
    Quatsch. Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. Der restliche Vertrag gilt zu unveränderten Konditionen fort.

    Warum spekulieren sie auf eine Teilkündigung? Erwarten sie in 10 Jahren Geld oder beabsichtigen sie weitere Tilgungsgelder dann einzusetzen?
    Steht doch da? Er will sich so eine Sonderkündigungsmöglichkeit schaffen, obwohl diese vertraglich nicht vorgsehen ist.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Zu unveränderten Konditionen ist doch klar und was passiert mit der Zins-, und Tilgungsleistung? Die bleibt auch bestehen und das Darlehen ist eher fertig?

  5. Avatar von onst
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    Standard AW: Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Vielen Dank für die Beiträge. Mir ist unklar gewesen, was dann mit dem Vertrag bzw. den Konditionen passiert.
    Zur weiteren Erklärung: Bei meiner Anschlussfinanzierung (2018 bzw. 2019) soll noch ein weiteres Volltilger-Darlehen mit einer 15jährigen Zinsbindung abgeschlossen werden. Nach Ablauf soll dann die freigewordene Rate in das 20jährige durch beschriebene Sondertilugung fließen. Mir ist wichtig, dass die vereinbarten Konditionen erhalten bleiben. Ob ich die Rate später zu einem guten Zinssatz anlege oder damit wie vorgesehen sondertilge muss dann ggf. neu beurteilt werden.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Wie weit liegen denn die beiden Auszahlungszeitpunkte 2018 und 2019 auseinander? Welchen Zinssatz hat man ihnen angeboten?

  7. Avatar von onst
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    Standard AW: Teiltilgung nach Sonderkündigungsrecht §489 BGB

    Das 15jährige (1,79%) soll 30.06.2018 und das 20jährige (2,23%) 01.08.2019 ausgezahlt werden.

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