Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

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  1. Avatar von Haus
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    Standard Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Guten Abend und zunächst einmal ein Lob an die Macher des Forums.

    Ich habe eine Frage zu meinen Bausparverträgen und meinem Tilgungsaussetzungsdarlehen:

    Bausparvertrag 1:
    Tarif: Fuchs Spezial
    Sparzinssatz: 0,25%
    Bausparsumme: 66.000€
    Lfd. Saldo: 11.111,12€
    Bewertungszahl am 24.3.: 2,752

    Bausparvertrag 2:
    Tarif: Fuchs Rendite
    Sparzinssatz: 1,5%
    Bausparsumme: 10.000€
    Lfd. Saldo: 4.597€
    Bewertungszahl am 24.3.: 46,749

    Tilgungsaussetzungsdarlehen:
    Tarif: Fuchs Spezial
    Sollzinssatz: 2%
    Vorauszahlungsbetrag: 66.000€
    Lfd. Saldo: -65.670€
    Sollzinsrate: 110€


    Ich verfüge demnächst über eine Summe in Höhe von 65.000€ aus einem Immobilienverkauf.
    Habe ich die Möglichkeit, die Bausparverträge zu kündigen und dann die angesparten Beträge (11.111€ + 4.597€), sowie die o.a. ca. 65.000€ zur sofortigen Tilgung des Tilgungsaussetzungsdarlehens einzusetzen?

    Blicke da nicht so ganz durch und hoffe, hier im Forum Spezialisten und FInanzexperten anzutreffen. Möchte mich auch nicht von der Schw. Hall über den Tisch ziehen lassen.................

    Vielen Dank für jegliche Hilfe!


    Gruß
    Haus

  2. Avatar von Banker
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Hallo

    Ich gehe davon aus, dass das TA Darlehen einen Festzins hat mit fester Laufzeit. Somit wirst du da nicht vor diesem Termin rauskommen. Aber normal hat man da Unterlagen, wo das drinsteht.
    Ein Anruf bei der Schwäbisch Hall könnte auch Auskunft geben.

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Fakt ist, steht da "fest bis Zuteilung" kannst du sofort raus, da dieser Passus vom BGH kassiert wurde.

    Hast du einen festen Zinssatz mit einer feststehenden Zinsfestschreibungszeit musst du diese einhalten. Ggf. hast du in den Bedingungen dann einen Passus, dass bei Zuteilung vor Ende der Zinsfestschreibungszeit abgelöst werden darf, musst du schauen wie die Zuteilung beeinflusst werden darf.

  4. Avatar von Haus
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Vielen Dank für die Rückmeldungen,aber ich verstehe nicht alle Passagen. Denke, ich komme nicht mehr raus............

  5. Avatar von nemo
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen FRAGE AN NOELMAXIM !!!

    "Fakt ist, steht da "fest bis Zuteilung" kannst du sofort raus, da dieser Passus vom BGH kassiert wurde. "

    HALLO NOELMAXIM:

    Zu diesem o.g. Satz habe ich die konkrete Frage wie das BGH-Urteil genau lautet und dessen Nummer lautet. Hintergrund: Ich habe in 2013 einen Kombivertag (TA-Darlehen über 100.000 Euro und BSP-Vertrag Fuchs Wohnriester über 100.000 Euro abgeschlossen. Zinssatz TA-Darlehen: 1,95 %, also damals besser als der Annuitäten-Zinssatz bei der PSD-Bank mit 2,19%. Im Schwäbisch-Hall TA-Darlehensvertag steht jedoch bei der Sollzinsfestschreibung "Der Sollzinssatz ist gebunden bos zur Zuteilung". Dazu schreiben Sie (s.o.) bei der Formulierungsart "fest bis Zuteilung" besteht die Möglichkeit aus dem Kombivertrag oder zumindest aus dem TA-Darlehen sofort ohne Entschädigung rauszukommen.

    Bei der aktuellen und günstigen Zinslage wäre die PSD sogar bereit, mit ein tolle Annuitätendahrlehen zu 1,39 anzubieten, wobei ich mit den heutigen monatlichen Raten fast in 10 Jahren (inkl. Sondertilgungen) ganz fertig sein könnte.

    Können Sie mir bitte das genaue BGH-Urlteil zu dieser "schwammigen Zinsfestschreibungszeit bei TA-Darlehen" nennen und was damals für ein Fall behandelt wurde ?

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße
    NEMO

  6. Avatar von nemo
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    "Fakt ist, steht da "fest bis Zuteilung" kannst du sofort raus, da dieser Passus vom BGH kassiert wurde. "

    HALLO NOELMAXIM:

    Zu diesem o.g. Satz habe ich die konkrete Frage wie das BGH-Urteil genau lautet und dessen Nummer lautet. Hintergrund: Ich habe in 2013 einen Kombivertag (TA-Darlehen über 100.000 Euro und BSP-Vertrag Fuchs Wohnriester über 100.000 Euro abgeschlossen. Zinssatz TA-Darlehen: 1,95 %, also damals besser als der Annuitäten-Zinssatz bei der PSD-Bank mit 2,19%. Im Schwäbisch-Hall TA-Darlehensvertag steht jedoch bei der Sollzinsfestschreibung "Der Sollzinssatz ist gebunden bos zur Zuteilung". Dazu schreiben Sie (s.o.) bei der Formulierungsart "fest bis Zuteilung" besteht die Möglichkeit aus dem Kombivertrag oder zumindest aus dem TA-Darlehen sofort ohne Entschädigung rauszukommen.

    Bei der aktuellen und günstigen Zinslage wäre die PSD sogar bereit, mit ein tolle Annuitätendahrlehen zu 1,39 anzubieten, wobei ich mit den heutigen monatlichen Raten fast in 10 Jahren (inkl. Sondertilgungen) ganz fertig sein könnte.

    Können Sie mir bitte das genaue BGH-Urlteil zu dieser "schwammigen Zinsfestschreibungszeit bei TA-Darlehen" nennen und was damals für ein Fall behandelt wurde ?

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße
    NEMO

  7. Avatar von nemo
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    Cool AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    [QUOTE=noelmaxim;144987]Fakt ist, steht da "fest bis Zuteilung" kannst du sofort raus, da dieser Passus vom BGH kassiert wurde.

    "Fakt ist, steht da "fest bis Zuteilung" kannst du sofort raus, da dieser Passus vom BGH kassiert wurde. "

    HALLO NOELMAXIM:

    Zu diesem o.g. Satz habe ich die konkrete Frage wie das BGH-Urteil genau lautet und dessen Nummer lautet. Hintergrund: Ich habe in 2013 einen Kombivertag (TA-Darlehen über 100.000 Euro und BSP-Vertrag Fuchs Wohnriester über 100.000 Euro abgeschlossen. Zinssatz TA-Darlehen: 1,95 %, also damals besser als der Annuitäten-Zinssatz bei der PSD-Bank mit 2,19%. Im Schwäbisch-Hall TA-Darlehensvertag steht jedoch bei der Sollzinsfestschreibung "Der Sollzinssatz ist gebunden bos zur Zuteilung". Dazu schreiben Sie (s.o.) bei der Formulierungsart "fest bis Zuteilung" besteht die Möglichkeit aus dem Kombivertrag oder zumindest aus dem TA-Darlehen sofort ohne Entschädigung rauszukommen.

    Bei der aktuellen und günstigen Zinslage wäre die PSD sogar bereit, mit ein tolle Annuitätendahrlehen zu 1,39 anzubieten, wobei ich mit den heutigen monatlichen Raten fast in 10 Jahren (inkl. Sondertilgungen) ganz fertig sein könnte.

    Können Sie mir bitte das genaue BGH-Urlteil zu dieser "schwammigen Zinsfestschreibungszeit bei TA-Darlehen" nennen und was damals für ein Fall behandelt wurde ?

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße
    NEMO

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Nemo, Klammer und Quaote müssen am Anfang und Ende eines Zitates stehen.

    Ja, ich melde mich auf deine E-Mail

  9. Avatar von Haus
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Ich möchte als Threadstarter noch einmal auf meine Frage zurückkommen.

    Mittlerweile habe ich mit meiner Bausparkasse gesprochen Hier das Ergebnis:

    Aus dem Bausparvertrag kann ich vorzeitig heraus, d.h. ohne Einhaltung der 6-Monatsfrist kostet dann ca. 200€ Gebühr
    Bis zur Inanspruchnahme des Tilgungsaussetzungsdarlehens sind es noch 4 Jahre. Hier kann ich vorab raus, ich muss aber die Zinsen für 4 Jahre als Aufwandsentschädigung zahlen. Jedoch nicht komplett. Auf jeden Fall etwas weniger als wenn ich noch für die 4 Jahre normal die Zinsen weiterzahlen müsste.
    Lohnt sich somit also.......
    Für die Berechnung dieser ganzen Sache verlangt die Bausparkasse 175€
    Mit dem aus einem Immobliienverkauf zur Verfügung stehendem Geld könnte ich das dann komplett begleichen.

    Frage: WIe sieht es eigentlich mit den Gebühren aus? Darf die Bausparkasse hier wie beschrieben "zulangen"? Hoffe, dass ich das so auch alles richtig verstsnden habe.

    Vielen Dank an diejenigen, die mir evtl. den einen oder anderen Kommentar dazu schreiben.


    Gruß
    Haus

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Fakt ist, steht da "fest bis Zuteilung" kannst du sofort raus, da dieser Passus vom BGH kassiert wurde.
    Muss das leider etwas korrigieren, ein BGH Urteil war dann doch noch nicht ergangen, aber es gibt diesbezüglich Urteile, so dass sich an der Aussage den Vertrag noch widerrufen zu können nichts ändert.

  11. Avatar von Banker
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Die Gebühren der Banken sind in deren Gebührenverzeichnis und somit in der Entscheidung der Bank bzw. Bausparkasse.
    Diese sind bei Kreditangelegenheiten meist sehr hoch und stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand (Kann ich aus eigener Erfahrung sagen).
    Leider kann man nix dagegen machen.

    Das von dir beschriebene, dass die Zinsen bis Ablauf bezahlt werden müssen nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung. In der Regel lohnt sich das aber nicht, außer evtl. in deinem Fall, wenn ich das Geld für eine Kompletttilgung habe.


    --------------------------------------------------
    Bsp. Abrechnung eines variablen Darlehens durch Ablösung einer anderen Bank mit Grundschuldübertragung 500€. Habe ich selbst bezahlt.
    Der Aufwand der abgebenden Bank ist nahezu Null. Lediglich die Abtretung der Grundschuld muss unterschrieben werden.

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Ohhh lieber Banker, bei letzterem irrst du dich ein wenig. Bei einer Abtretung sind Notare der Banken involviert und die machen das auch nicht umsonst.

  13. Avatar von Banker
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    Standard AW: Ablösung Tilgungsaussetzungsdarlehen - Laie benötigt Hilfe

    Ohhh Nein

    Den Notar musste ich noch extra bezahlen und die Aufnehmende Bank hat (aus Kulanz nur 100€ Gebühr verlangt (normal lt. Preis Leistungsverzeichnis 250€)

    Lt. Preis Leistungsverzeichnis der Abgebenden Bank 500€ Gebühr für Abtretung Grundschuld; Notargebühren sind nicht inbegriffen und werden separat berechnet.
    Der Aufwand für die Kreditabteilung ist nur das Ausdrucken des Formulars und die Unterschrift des Vorstandes.
    Ich weiß das weil ich selber vor wenigen Jahren in der Kreditabteilung gearbeitet habe. (Sogar bei der gleichen Bank)

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