Planungshilfe benötigt

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  1. Avatar von Stromer
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    Standard Planungshilfe benötigt

    Moin an alle Nutzer,
    bräuchte mal eure Hilfe um einschätzen zu können ob meine Planung aufgeht oder ich etwas übersehen habe.
    Ende 2018,Anfang 2019 werden wir unser Haus im Münsterland verkaufen um in Ostfriesland unseren Altersruhesitz zu erwerben.Finanzielle Situation wird dann wie folgt aussehen. EK 300000,- knapp 100000,- Anuitätendarlehen zu1,3 plus3% Tilgung hier ist ein Objektausch geplant also für den Kauf etwa 400000,- zur Verfügung . Kaufpreis 230000,-.
    Restsumme bar 170000,- davon bis 2027 rund 42000 in die Sondertilgung jährlich5% sowie circa 350000 Restsumme 2027
    Ab 2019 Renten 950,- und 1250,- plus 400,- Kaltmiete im neuen Objekt da Freunde mitziehen.
    380,- für den Objekttausch keine sonstigen Verpflichtungen.Geplante Sparrate ab 2019 300,- monatlich
    So sollte 2027 das Objekt schuldenfrei und mindestes 100000,- Kapital vorhanden sein.
    Bitte um eure Einschätzung und fachlichen Rat
    Gruß Stromer

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: Planungshilfe benötigt

    Wie ist die Frage?

  3. Avatar von Stromer
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    Standard AW: Planungshilfe benötigt

    Als Frage stellt sich ob die Planug so sinnvoll ist oder irgendwo die Weichen anders gestellt werden sollten um mit 65
    sorgenfrei zu sein
    Gruß Stromer

  4. Avatar von Banker
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    Standard AW: Planungshilfe benötigt

    Hallo Stromer

    Ich möchte dir ja gerne eine Einschätzung geben aber leider verstehe ich nach dem o.g. nicht was sie meinen. ich denke so geht's einigen drum kommen keine Antworten.
    Können sie den komplexen Sachverhalt einfacher darstellen?

  5. Avatar von Stromer
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    Standard AW: Planungshilfe benötigt

    Sorry, versuche mal zu vereinfachen.
    Neues Objekt lieber bar zahlen oder nur einen Teil um bei Objekttausch weiter eine Verschuldung zu haben damit keie Steuern und Vorfälligkeit anfallen da ja ein Teil des Objektes vermietet wird.Daneben stellt sich für mich die Frage ob es sinnvoll ist bis zum Ablauf der Festschreibung die komplette Sondertilgung zu nutzen oder eben nicht. Habe gehört dass eine Immobilie besser nie ganz schuldenfrei seien soll. Blödsinn oder ist das so?

  6. Avatar von Hanomag
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    Zitat Zitat von Stromer
    Neues Objekt lieber bar zahlen oder nur einen Teil um bei Objekttausch weiter eine Verschuldung zu haben damit keie Steuern und Vorfälligkeit anfallen da ja ein Teil des Objektes vermietet wird.[
    Zur Vermeidung einer höheren Vorfälligkeitszahlung macht es sehr viel Sinn, aber auch damit die Mieteinnahmen nicht allzu sehr das steuerpflichtige Einkommen erhöhen.
    Zitat Zitat von Stromer
    Daneben stellt sich für mich die Frage ob es sinnvoll ist bis zum Ablauf der Festschreibung die komplette Sondertilgung zu nutzen oder eben nicht.
    Das würde ich von den alternativen Anlagemöglichkeiten abhängig machen.
    Zitat Zitat von Stromer
    Habe gehört dass eine Immobilie besser nie ganz schuldenfrei seien soll. Blödsinn oder ist das so?
    Für eigengenutzte Immobilien ist die Aussage blödsinnig. Bei Renditeobjekten muss man berechnen was besser ist.

  7. Avatar von Banker
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    Zitat Zitat von Stromer
    Sorry, versuche mal zu vereinfachen.
    Neues Objekt lieber bar zahlen oder nur einen Teil um bei Objekttausch weiter eine Verschuldung zu haben damit keie Steuern und Vorfälligkeit anfallen da ja ein Teil des Objektes vermietet wird.Daneben stellt sich für mich die Frage ob es sinnvoll ist bis zum Ablauf der Festschreibung die komplette Sondertilgung zu nutzen oder eben nicht. Habe gehört dass eine Immobilie besser nie ganz schuldenfrei seien soll. Blödsinn oder ist das so?
    Für den Teil der Eigengenutzt ist, kannst du keine Zinsen absetzen. Auch eine Abschreibung ist nicht möglich.
    Ich glaube sogar, dass das nicht einmal für den vermieteten Teil geht. Bin aber kein Steuerexperte.
    Somit würde ich sagen, wenn das Bargeld vorhanden ist dann ins Eigenheim investieren. Kleinen Puffer evtl. als Rücklage behalten.

    Aber vielleicht sind hier ein paar Steuerexperten, die dir die Frage beantworten können.

  8. Avatar von Hanomag
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    Zitat Zitat von Banker
    Ich glaube sogar, dass das nicht einmal für den vermieteten Teil geht.
    Ein Banker sollte aber wissen, dass sofern eine marktübliche Miete verlangt wird, das FA seinen Anteil möchte, ansonsten - geringe Miete und dadurch kein Gewinn - wäre es Liebhaberei.
    Zitat Zitat von Banker
    Somit würde ich sagen, wenn das Bargeld vorhanden ist dann ins Eigenheim investieren.
    Dann ggf. nur den selbst genutzten Anteil bar bezahlen und den vermieteten per Darlehen. Die Schuldzinsen können mindern dann neben der anteiligen Abschreibung und den sonstigen Kosten die steuerpflichtige Mieteinnahme.

  9. Avatar von Banker
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    Zitat Zitat von Hanomag
    Ein Banker sollte aber wissen, dass sofern eine marktübliche Miete verlangt wird, das FA seinen Anteil möchte, ansonsten - geringe Miete und dadurch kein Gewinn - wäre es Liebhaberei.Dann ggf. nur den selbst genutzten Anteil bar bezahlen und den vermieteten per Darlehen. Die Schuldzinsen können mindern dann neben der anteiligen Abschreibung und den sonstigen Kosten die steuerpflichtige Mieteinnahme.
    Natürlich weiß ich das auf Mieteinnahmen Steuern anfallen. Mit der Abschreibung bzw. auch der Absetzbarkeit der Zinsen bin ich nicht so bewandert. Bzw. wieviel abgeschrieben werden kann und was?

    Und dann den Vorteil ausrechnen, ob das Bargeld investiert werden soll oder eher ein Darlehen aufgenommen werden soll. Dafür gibt es Steuerberater.

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