Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
mir liegt ein Angebot für ein Annuitätendarlehen mit einer Sollzinsbindung von 25 Jahren vor.
Darin wird mir eine tilgungsfreie Zeit von 12 Monaten eingeräumt, wie auch in dem KfW 153 Baustein.
So ergibt sich für mich in der Bauphase keine Doppelbelastung aus Tilgung und bestehender Mietzahlung.
Nun interessiere ich mich aufgrund attraktiver Verzinsung auch für ein Volltigerdarlehen sowie ein Konstandarlehen der Bausparkasse, beide ebenfalls mit einer Zinsbindung von 25 Jahren.
Ist in diesen beiden Finanzierungsmodellen denn überhaupt eine tilgungsfreie Zeit (bei dem Konstantdarlehen entsprechend die Bausparbesparung) von 12 Monaten darstellbar?
Vielen Dank!
Grüße Jake56