ich habe einen BHW D maXX 1,90 vom 23.12.2009 mit Bausparsumme 100 000 €. Im Moment liegt das Guthaben bei 16 000 €. Für den Vertrag wurden Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gewährt.
Ich würde das Guthaben gerne für Renovierungsmaßnahmen verwenden, aber der Vertrag ist noch weit von der Zuteilung entfernt. Auf das Darlehen (1,9 % Zins) würde ich verzichten. Das erscheint mir beim derzeitigen Zinsniveau auf dem freien Markt nicht lukrativ.
Ich hatte folgende Ideen:
1. Das Guthaben durch eine entsprechende Sondereinzahlung so hoch zu bringen, dass der Vertrag in Zuteilung kommt. In diesem Fall würden Bonuszinsen auf das Guthaben gezahlt werden. Der BHW-Berater meinte dazu, dass BHW eine solche Sonderzahlung nicht akzeptiert und ich nur weiter mit den regulären Sparraten einzahlen könne.
2. Den Vertrag zu teilen, z. B. in 20 000 € / 80 000 €. Das Guthaben im kleinen Teil zu lassen, so dass dieser in Zuteilung kommt. Der BHW-Berater meinte hierzu, dass dies nicht möglich sei, da mein Tarif nicht mehr angeboten würde. Für den großen Teil müsse ein neuer Tarif abgeschlossen werden mit Gebühren um die 1000 €.
Ich habe das Gefühl, vom BHW-Berater schlecht beraten worden zu sein. Nach allem, was ich bisher hier gelesen habe, müsste zumindest die Teilung des Vertrages ohne Änderung der Konditionen und ohne Gebühren problemlos möglich sein. Könnt ihr das bestätigen? Gibt es weitere sinnvolle Ideen?
Wie schon in einem anderen Forum geschrieben besteht kein Anspruch darauf das die Bausparkasse einer Teilung bzw. auch einer Sondereinzahlung annehmen muss. Allerdings hört sich das von deinem Berater schon sehr stark danach an, dass er wieder mal Geschäft machen will.
Ich kann dir raten, selber in der Zentrale anzurufen und denen sagen, dass du deinen BV gerne teilen möchtest und sie dir das entsprechende Formular zuschicken sollen.
ich habe einen BHW D maXX 1,90 vom 23.12.2009 mit Bausparsumme 100 000 €. Im Moment liegt das Guthaben bei 16 000 €. Für den Vertrag wurden Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gewährt.
Wieder mal so ein Beispiel, wo's dem Vertreter nur um eine hohe Provision ging. Zum Abschöpfen von Prämie und Zulage hätte ein kleiner Vertrag ausgereicht.
Ich würde das Guthaben gerne für Renovierungsmaßnahmen verwenden, aber der Vertrag ist noch weit von der Zuteilung entfernt. Auf das Darlehen (1,9 % Zins) würde ich verzichten. Das erscheint mir beim derzeitigen Zinsniveau auf dem freien Markt nicht lukrativ.
Da bleibt wohl nur die Teilung.
1. Das Guthaben durch eine entsprechende Sondereinzahlung so hoch zu bringen, dass der Vertrag in Zuteilung kommt. In diesem Fall würden Bonuszinsen auf das Guthaben gezahlt werden. Der BHW-Berater meinte dazu, dass BHW eine solche Sonderzahlung nicht akzeptiert und ich nur weiter mit den regulären Sparraten einzahlen könne.
2. Den Vertrag zu teilen, z. B. in 20 000 € / 80 000 €. Das Guthaben im kleinen Teil zu lassen, so dass dieser in Zuteilung kommt.
Hier dem Rat von Banker folgen und bei der Zentrale nachfragen.
Der BHW-Berater meinte hierzu, dass dies nicht möglich sei, da mein Tarif nicht mehr angeboten würde. Für den großen Teil müsse ein neuer Tarif abgeschlossen werden mit Gebühren um die 1000 €.
Und noch einmal will er max. Provisionen machen ohne Rücksicht wie Du in 10 Jahren an das Geld kommst.
...nach längerer Abstinenz mal wieder ein Beitrag:
1. Sparzahlungen werden von der BSK in diesem Tarif nur noch in Höhe des Regelsparbeitrages akzeptiert (3.600,-- p.a.)
2. Vertragsänderung / Teilung wird nur noch akzeptiert, wenn der (ab)geteilte Vertrag (in dem Beispiel Teuro 80) in den aktuellen Tarif gewechselt wird. Zusätzlich geht auch noch der Bonusanspruch für den Ursprungsvertrag verloren. Somit nicht wirklich empfehlenswert...
Ich würde prüfen lassen, ob eine Wahlzuteilung (=Erhöhung des Tilgungsbeitrages) in dem Tarif mit der bisherigen Bewertungssumme möglich ist (Auszahlung dann zum Beispiel zum 01.06.17, dann Darlehensverzicht bei Zuteilungsannahme = Bonus). Alternativ besteht auch die Möglichkeit in den "schlechteren" Darlehenszins von 3,75% zu wechseln (kostenfrei, ein Darlehen soll ja eh nicht in Anspruch genommen werden). Hier sollte dann eine Wahlzuteilung auf jeden Fall möglich sein.
Gänzlich andere Alternative: BSS auf Euro 45.000,-- reduzieren, Differenz zum Guthaben als Blankodarlehen mit einem Sollzins von 1,9% nehmen (ist aus meiner Sicht kein schlechter Zins, da aus Banksicht "Kleindarlehen" und unbesichert).
2. Vertragsänderung / Teilung wird nur noch akzeptiert, wenn der (ab)geteilte Vertrag (in dem Beispiel Teuro 80) in den aktuellen Tarif gewechselt wird. Zusätzlich geht auch noch der Bonusanspruch für den Ursprungsvertrag verloren. Somit nicht wirklich empfehlenswert...
Dies wurde den Sparern vermutlich durch so eine scheinbar nichtssagende Bedingungsänderung untergejubelt.
Eine Zuteilung mit Bonus über Teilung oder einer größeren Einzahlung zu erzielen (Spargeldabwehr) wird nicht möglich sein, insofern wird dir der Bonus nur dann zu Gute kommen, wenn du die 100.000 Euro mit den max. höchstmöglichen Einzahlungen (3.600 Euro) zur Zuteilung bringst.
Wenn eine Teilung nicht möglich ist, weil der Restvertrag (in deinem Beispiel 80.000 Euro) nicht mehr bestehen bleiben darf, dann ermäßigst du ihn und lässt dir das Guthaben (und die erhaltenen Prämien) ohne Bonus nach Zuteilung auszahlen. Alternativ, wie ja mjh auch zurecht angemerkt hat überlegst du, ob du ein kleines Blankodarlehen 1.000 Euro bis max. 30.000 Euro) zu deinem Guthaben mit aufnimmst.
Vielen Dank für die Antworten und Vorschläge. Ich werde mich bei der Zentrale erkundigen, ob eine Teilung möglich ist, auch wenn es nicht aussichtsreich aussieht. Die Wahlzuteilung wäre ja noch besser, finde ich. Ich werde prüfen lassen, ob das geht.
Zitat von Hanomag
Wieder mal so ein Beispiel, wo's dem Vertreter nur um eine hohe Provision ging. Zum Abschöpfen von Prämie und Zulage hätte ein kleiner Vertrag ausgereicht.
Mir kommt auch der Verdacht, dass ein Bausparvertrag in dieser Höhe wenig Sinn hat. Dann schon eher fünf kleine mit dergleichen Summe. Ich hätte nicht gedacht, dass es so schwer wird, ohne saftige Zusatzgebühren an sein Guthaben zu kommen. Liegt das daran, dass es den Bausparkassen so schlecht geht im Moment?
Vielen Dank für die Antworten und Vorschläge. Ich werde mich bei der Zentrale erkundigen, ob eine Teilung möglich ist, auch wenn es nicht aussichtsreich aussieht. Die Wahlzuteilung wäre ja noch besser, finde ich. Ich werde prüfen lassen, ob das geht.
Mir kommt auch der Verdacht, dass ein Bausparvertrag in dieser Höhe wenig Sinn hat. Dann schon eher fünf kleine mit dergleichen Summe. Ich hätte nicht gedacht, dass es so schwer wird, ohne saftige Zusatzgebühren an sein Guthaben zu kommen. Liegt das daran, dass es den Bausparkassen so schlecht geht im Moment?
Ja, Wohneigentum ist vorhanden.
Ganz ehrlich ... Auch fünf kleine machen keinen Sinn. Ein vernünftiger würde reichen. Aber wenn du den so weiter besparst wie bis jetzt wird das nix und war total sinnlos.
Wenn du das Darlehen nicht in Anspruch nimmst war der Bausparer von sage und schreibe 100 TEUR auch sinnlos! Nur wegen der Wohnungsbauprämie und ANSPZLG einen derart großen BV zu machen grenzt schon an Falschberatung!
Ich habe mich inzwischen bei der BHW-Zentrale erkundigt. Wechsel in den Darlehenszins von 3,75% ist problemlos und ohne Nachteile möglich. Ob die Wahlzuteilung mit dem neuen Darlehenszins möglich ist, konnte mir die Mitarbeiterin leider nicht berechnen. Habe es selbst berechnet und ist möglich, wenn ich keinen Fehler gemacht habe. Der Zinswechsel mit anschließender Wahlzuteilung wird morgen beantragt. Danke nochmal für den Tipp!
Zitat von Banker
Ganz ehrlich ... Auch fünf kleine machen keinen Sinn. Ein vernünftiger würde reichen. Aber wenn du den so weiter besparst wie bis jetzt wird das nix und war total sinnlos.
Wenn du das Darlehen nicht in Anspruch nimmst war der Bausparer von sage und schreibe 100 TEUR auch sinnlos! Nur wegen der Wohnungsbauprämie und ANSPZLG einen derart großen BV zu machen grenzt schon an Falschberatung!
Für was hast du den Bausparer denn gemacht??
Der Vertrag wurde ursprünglich gemacht, um das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dass der Vertrag jetzt im Nachhinein nicht das Optimale war, stimmt mit Sicherheit, aber es hat auch wenig Sinn, sich darüber zu ärgern.