Hilfe bei der berechnung der Zuteilungsreife eines bausparvertrages
Hallo zusammen.
Nehmen wir an, ein Bausparvertrag aus dem Jahre 1991. Im Januar 2007 zuteilungsreif. Im AUgust 2007 Teilung. Der bleibendeTeil ist jedoch sofort wieder zuteilungsreif gewesen.
Was ist jetzt die Ausgangsbasis für die 10JahresKündigungsfrist ?
AW: Hilfe bei der berechnung der Zuteilungsreife eines bausparvertrages
Meiner Meinung nach August 2007, da der BV hier auch eine neue Bausparnummer erhält und somit als Vertragsbeginn auch August 2007 angesetzt wird.
Nur meine Meinung, sicher bin ich mir da nicht.
AW: Hilfe bei der berechnung der Zuteilungsreife eines bausparvertrages
Was ist denn die 10 jährige Kündigungsfrist??? Was hast du mit dem BSV vor?
Wie kann nach Teilung der andere Teil auch nach 6 Monaten wieder zuteilungsreif sein? Wurde proportional oder unproportional geteilt? Was habt ihr mit dem anderen abgeteilten Vertrag gemacht?
AW: Hilfe bei der berechnung der Zuteilungsreife eines bausparvertrages
Ja und? Wenn der BSV nicht zugeteilt ist, kann und darf die Bausparkasse nach 10 Jahren gar nicht kündigen. Zudem tut sie das nur bei Verträgen, wo es einen Bonusanspruch gibt und den gibt es nur bei bei Zuteilung. Wenn der Vertrag die Mindestansparung nicht hat, dann kann nicht zugeteilt werden, dann gibt es auch keinen Bonus und wenn er diesen anstrebt, dann darf er bis zur Zuteilung auch ansparen und den Vertrag dann mit Bonus in Anspruch nehmen.
AW: Hilfe bei der berechnung der Zuteilungsreife eines bausparvertrages
ok,
ich wollte nicht zu viel Schreiben, um keine Verwirrung zu stiften
Es wurde proportional geteilt, anderes wurde mir verweigert. Das heisst prozentual ist das Verhältnis meines Guthabenens zur Bausparsumme gleich geblieben.
Die Bausparkasse hat dann einen Teil ausgezahlt (Wohnungskauf) und den Rest unter der bisherigen Nummer weiterlaufen lassen.
Ich habe die Kündigung von der Bausparkasse bekommen. Die gehen davon aus, dass zu 28.2.07 Zuteilung erfolgt sei.
AW: Hilfe bei der berechnung der Zuteilungsreife eines bausparvertrages
Zitat von toli
Hallo zusammen.
Nehmen wir an, ein Bausparvertrag aus dem Jahre 1991. Im Januar 2007 zuteilungsreif. Im AUgust 2007 Teilung. Der bleibendeTeil ist jedoch sofort wieder zuteilungsreif gewesen.
Was ist jetzt die Ausgangsbasis für die 10JahresKündigungsfrist ?
Bauparsumme ist noch nicht erreicht
Danke !!
Der ist doch seit der Teilung Zuteilungsreif. Also können sie den kündigen meiner Meinung nach.
Allerdings bin ich der Meinung im August 2017. Kann aber schon sein, dass hier die "erste" Zuteilung gilt.
Aber ich bin natürlich nicht sicher. Kannst ja klagen! :-) Dauert halt ein paar Jahre