- In das Hausdarlehen zwischentilgen. Allerdings wenn ich hier 440,-/Mtl. Mehr zahlen würde, bleibt in 10 Jahren ein hohes Restschuld.
Aus diesem Grund eine BV mit niedrigen Zinsen .
Der BV kann geteilt werden und das Rest weiter besparen.
Der Bausparkasse Berater hat mich eben auf die Idee gebracht, statt in die Finanzierung ein zu zahlen besser mehr ins BV einzahlen.
Allerdings war ich diesbezüglich skeptisch und wie es sich zeigt nicht umsonst J
Vielen Dank an alle für die rege Beteiligung!
Angenommen du lässt die 440€ in das Darlehen einfliesen. Dann wäre die Rate 1000€ und zusätzliche 2000 Sondertilgung pro Jahr dann wäre die Restschuld nach sieben Jahren überschaubare 56 TEUR.
Allerdings wird dir mit der Ratenerhöhung die Bank nicht mitspielen! :-)
Die Überlegungen sind ja richtig, aber... ich muss trotzdem für die restliche 56TEU in die BSV einzahlen. Außerdem zur Zeit kann ich die 2TEU Jährlich einzahlen, aber es kann wohl alles passieren...
Oder ich brauche schnell für die neue Heizung das klein Geld. Für diese Fälle habe ich eben der Vertrag (hier fließen noch VWL).
Die Überlegungen sind ja richtig, aber... ich muss trotzdem für die restliche 56TEU in die BSV einzahlen. Außerdem zur Zeit kann ich die 2TEU Jährlich einzahlen, aber es kann wohl alles passieren...
Oder ich brauche schnell für die neue Heizung das klein Geld. Für diese Fälle habe ich eben der Vertrag (hier fließen noch VWL).
Ok. du hast natürlich Recht. Ich möchte dich gar nicht zu etwas drängen. Ich möchte dir nur die Vor und Nachteile aufzeigen.
Mit meiner Variante sparst du dir schon mal die nächsten 7 Jahre 7000€ allein an Zinsen!
So ... klar dann musst du nachfinanzieren. Ich verstehe auch, dass man Angst hat die Zinsen können steigen.
Mal angenommen der Zins ist dann bei 5%! Dann kannst du ein normales Darlehen mit 1000€ Rückzahlung und jährlich 2000€ Sondertilgung machen wie bisher und bist in 7 weiteren Jahren fertig. Nur mal so als Gedankenstütze.
Den BV kannst du ja als Notfallreserve für Reparaturen behalten. Ist ja toll wenn 5 TEUR drin sind und du VL weiter einzahlen lässt. Du kannst jederzeit teilen und dann das Darlehen (vorausgesetzt er ist dann zuteilungsreif) nutzen.
wenn ich nach 7 Jahre das Restschuld mit dem BSV ablöse, wird der Bank aus dem Grundbuch ausgetragen. In diesem Fall gehört das Haus mir, oder wird die Bausparkasse ins Grundbuch eingetragen?
Kann das Haus dann verschenk (z.B. an Kinder) werden?
wenn ich nach 7 Jahre das Restschuld mit dem BSV ablöse, wird der Bank aus dem Grundbuch ausgetragen. In diesem Fall gehört das Haus mir, oder wird die Bausparkasse ins Grundbuch eingetragen?
Kann das Haus dann verschenk (z.B. an Kinder) werden?
I.d.R. wird der Bausparkasse dann eine Grundschuld abgetreten und auch ins Grundbuch eingetragen. Unter 30TEUR wird darauf verzichtet. D.h. die Übertragung auf Kinder wird noch nicht möglich sein!
Ja, ne Der böse Buhmann Natürlich gehe ich nicht und ja, ich kritisiere auch mal Bankkaufmann, warum begründe ich jedesmal unmittelbar!
Diejenigen die eine fundierte Meiung zu dem Commerzbank Modell hören wollten, haben diese fundiert und sachlich per PN und E-mail, ja auch per Telefon dargestellt bekommen. In dem Thread von destructor war ich dazu nicht mehr bereit und als dann noch grym auftauchte, bin ich lieber in die Sauna und danach auf ein Pils in die Sportsbar gefahren.
Heiliger Gral ist Blödsinn, aber fundiert und fachlich auf einem sehr, sehr hohen Niveau und da kannst du dir doch denken wie die Geschäfte laufen Es ist kaum noch auszuhalten, aber seit 20 Jahren
Alles klar, muss wohl weiter sparen und Tilgen :-) Vielen Dank!
Unabhängig davon solltest Du herausfinden, ob die angestrebte Teilung in sieben Jahren, zu den gewünschten - und vom Bausparkassenvertreter zugesagten, aber nicht im Beratungsprotokoll dokumentierten - Voraussetzungen machbar ist.
Zitat von Tikonteroga
Schauen wir uns doch mal die Situation an:
Es besteht ein Darlehen von ursprünglich mindestens 130.000 EUR mit einem Zinssatz von 3.8 %! Die Kreditrate beträgt 562 EUR. Der Tilgungsanteil der Kreditrate beträgt bei einer Restschuld von 130.000 EUR gerade mal etwa 150 EUR. Die restlichen 410 EUR sind Zinsen. Es scheint so dass hier 1 % Tilgung vereinbart wurde...
Und jetzt stellen wir fest, dass insgesamt 440 EUR in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Zudem sind in dem Bausparvertrag schon 5.000 EUR enthalten, was darauf schließen lässt, dass seit mindestens 2 Jahren eingezahlt wird.
So Herr Buhmann warum wurde jetzt mit diesen 440 EUR monatlich nicht das Darlehen getilgt? Also quasi 440 EUR monatlich zu 3,8 % Zinsen zzgl. Zinseszins angelegt?
Ein Grund ist sicherlich der existierende Wohnriester-Vertrag, der hier einfach so ignoriert wird.
Zitat von HAS-SI
Aus diesem Grund ist auch die Frage - soll ich lieber in die Finanzierung tilgen oder in die Bausparvertrag?
Der Bausparer ist bis 100.000, hier zahle ich 200,-/Mtl.
Noch in ein Wohnrister Bausparer (50.000) , hier zahle ich 220,- Mtl. + Riester Zulagen (1 Erwachsene unf 1 Kind). Hier ist 5000,- auch schon bespart.
Für die vollständige Beantwortung Deiner ursprünglich gestellten Frage, sollte man vorerst noch folgende Details kennen:
- Warum zahlst Du in den Wohnriester mehr ein, als für die maximale Förderung (Max. 2.100 € abzüglich Zulagen) notwendig wäre?
- Vielleicht, weil Du ihn schon in sieben Jahren zur Schuldentilgung einsetzen willst? (dann aber Vorsicht mit dem Verschenken der Immobilie)
- Beanspruchst Du neben den Zulagen auch noch die steuerliche Förderung?
- Welche Zinskonditionen hat der Wohnriester?
- Wann soll er zugeteilt werden?
- Wenn Du nicht Alleinstehend bist, wie riestert Dein Ehepartner?
Wenn Du bereits vom Verschenken der Immobilie redest, dann bist Du vermutlich nicht mehr die/der Jüngste und musst nicht unbedingt eine längere fiktive Verzinsung des Wohnförderkontos fürchten. Sobald des geförderte Kapital zur Tilgung verwendet wird, wird zwecks späterer Versteuerung ein fiktives Wohnförderkonto angelegt. Eine spätere Aufgabe der Immobilie (auch Verschenken) führt zu einer förderschädlichen Verwendung, mit der Folge, dass das fiktiv angelegte Wohnförderkonto sofort voll versteuert werden muss.
ich würde an ihrer Stelle noch ca. 15.000 Euro einzahlen in den Bausparvertrag, so dass Sie zum Ablösezeitpunkt ca. 20.000 Euro Guthaben im Bausparvertrag haben und dann 30.000 Euro als Darlehen ziehen können. Das Bauspardarlehen ist dann blanko und somit sehr unkompliziert zu generieren. Sie müßten dazu ihre Bausparsumme auf 50.000 Euro reduzieren oder ermäßigen, so dass es dann passt. Je schneller Sie die 20.000 Euro Guthaben erreichen, desto besser ist das dann in diesem Tarif für ihre Zins- und Tilgungsleistung. Ab 20.000 Euro würde ich die Besparung dann rausnehmen und die Zuteilung abwarten oder nur noch dezent besparen.
Es existieren 2 BV:
1. Mit VWL - Bausparsumme 100.000,-
Hier 1,6 % Sollzins und und Guthabenzins 0,5%
2.Mit Wohnriester - Bausparsumme 50.000
Hier Sollzins 2,45% und Guthabenzins 0,25%
Der Plan ist in 7 Jahre FALLS die Konditionen vom Bank ziemlich ungünstig sind, nur in diesem Fall habe ich die Möglichkeit aus beiden BSV ca. 100TEU für die Finanzierung verwenden.
Sonst, falls die Bank Zinsen günstig bleiben, habe ich die Möglichkeit das Angezahlte als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen lassen.
Ich weiß, dass wenn ich die Riestergelder nutzen soll, muss ich es später versteuern.
Unsere Situation ist folgende: mein Mann hat eine Freiberufliche Tätigkeit und keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. D.h. wenn wir Rentner sind, dann leben wir von meiner Rente (ca. 1300 vom Stadt + Betriebliche Rente) + wie bis jetzt 450,-/Mtl. Von Freiberuflicher Tätigkeit meines Mannes. Ich glaube in dieser Konstellation müssen wir ziemlich wenig bis gar kein Steuer zahlen. Kann es hier jemand berechnen?
Wieso der Vertrag reduzieren? Der Berater hat mir so erklärt:
- Ich kann der Vertrag in 7 Jahre teilen - das was eingezahlt ist + 50% kann ich in dem geteilten Vertrag rausnehmen - der Rest weiter besparen und anderes dann nutzen
Ermässigen möchte ich eben nicht, denn mann weis nicht was uns in Zukunft erwartet. Wenn ich der Vertrag teile und weiter einzahle, kann ich es mal zu günsigen Zinsen nutzen.
Ermässigen möchte ich eben nicht, denn mann weis nicht was uns in Zukunft erwartet. Wenn ich der Vertrag teile und weiter einzahle, kann ich es mal zu günsigen Zinsen nutzen.
Wenn dir die Bausparkasse da keinen Strich durch deine Rechnung macht. Sie können nämlich bei Teilung den Vertrag der dann weiterläuft in einen dann aktuellen Tarif umwandeln. Hatten wir in einem anderen Thread gerade.
Auch kann die BSK die Teilung verweigern. Muss nicht sein aber kann!
Die Verweigerung einer Teilung müsste in den ABB's verankert sein und solche ABB kenne ich nicht. Eien Teilung kann mit Bonusverzicht einhergehen, ja, aber eine Teilung wird eine Bausparkasse nicht verweigern könne, so es in den Bedingungen seinerzeit nicht festgehalten war.
Ob ein abgeteilter Vertrag oder ein Neuabschluss oder gar eine Tarifänderung (egal ob nun vor oder nach Teilung) des abgeteilten Vertrages Sinn macht kann nur individuell beurteilt werden!
Noch in ein Wohnrister Bausparer (50.000) , hier zahle ich 220,- Mtl. + Riester Zulagen (1 Erwachsene unf 1 Kind). Hier ist 5000,- auch schon bespart.
Zitat von HAS-SI
Der Plan ist in 7 Jahre FALLS die Konditionen vom Bank ziemlich ungünstig sind, nur in diesem Fall habe ich die Möglichkeit aus beiden BSV ca. 100TEU für die Finanzierung verwenden.
Sonst, falls die Bank Zinsen günstig bleiben, habe ich die Möglichkeit das Angezahlte als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen lassen.
Ich weiß, dass wenn ich die Riestergelder nutzen soll, muss ich es später versteuern.
Unsere Situation ist folgende: mein Mann hat eine Freiberufliche Tätigkeit und keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. D.h. wenn wir Rentner sind, dann leben wir von meiner Rente (ca. 1300 vom Stadt + Betriebliche Rente) + wie bis jetzt 450,-/Mtl. Von Freiberuflicher Tätigkeit meines Mannes. Ich glaube in dieser Konstellation müssen wir ziemlich wenig bis gar kein Steuer zahlen. Kann es hier jemand berechnen?
Bei Deinem Einkommen nutzt Du den Wohnriester suboptimal, weil Du wesentlich mehr einzahlst, als zur Zulagengewährung notwendig ist. Dies ist zwar für eine schnellere Zuteilung förderlich, aber dafür bekommst Du keinerlei steuerliche Förderung und musst trotzdem im Alter - von der aus dem Höchstförderungsbetrag von 2.100 € resultierenden Rente - Steuern bezahlen. Da Dein Mann mittelbar förderberechtigt ist, kann mit der Mindesteinzahlung von 60 € 154 € Zulagen ziehen. Das heißt, Du musst bei einem unterstellten Vorjahreseinkommen von 40.000 € und einem vor 2008 geborenen Kind ist, nur (40.000 € * 4% - 154 - 154 -185 =) 1.107 € einzahlen, um Deine maximal mögliche Höchstförderung zu bekommen. Die überschießenden 993 € bis 2.100 € führen aber auch zu einer vollen Versteuerung der Rente. Die (fiktive) Rente der darüber hinaus eingezahlten Beträge werden nur noch ermäßigt besteuert.
Ich würde in den Riester nur noch das max. Notwendige einzahlen und den Rest zur Darlehenstilgung oder zur schnelleren Zuteilung des anderen Bausparers nutzen. Um seinen Zulagenanspruch auszunutzen, sollte Dein Mann einen kostengünstigen Banksparplan abschließen.
Die gesetzliche Rente ist in 2017 bereits zu 74 % steuerpflichtig, ab 2030 sind es 90 % und ab 2040 100%. Betriebs- und die Riesterrenten sind von Anfang an zu 100 % steuerpflichtig, Einkommen sowieso. In der für 2017 geltenden Steuertabellen beginnt die Besteuerung eines Ehepaares bei ca. 17.600 €. Wenn man weitere steuerfreie Leistungen (KV- und PV-Beiträge, Haftpflicht- , Unfall- und bestimmte Risikoversicherungen sowie außergewöhnliche Belastungen (Behinderungs-, Krankheits- oder durch Unterstützungsleistungen an Kinder bedingt) absetzt, dann kann die Steuerfreiheit gut über 20.000 € liegen.
Na ja, ich muss zugeben, die Steuer im Alter wird wohl nicht allzu hoch ausfallen.
Die Verweigerung einer Teilung müsste in den ABB's verankert sein und solche ABB kenne ich nicht. Eien Teilung kann mit Bonusverzicht einhergehen, ja, aber eine Teilung wird eine Bausparkasse nicht verweigern könne, so es in den Bedingungen seinerzeit nicht festgehalten war.
Ob ein abgeteilter Vertrag oder ein Neuabschluss oder gar eine Tarifänderung (egal ob nun vor oder nach Teilung) des abgeteilten Vertrages Sinn macht kann nur individuell beurteilt werden!
Ich vermute, dass die Einzahlungen in Riester vertrag fest sind. Sonnst
ist der Vertrag nicht Zuteilungsreif und kann nicht in voller Umfang
später genutzt werden.
Einen Riester für meinen Mann haben wir auch, aber dieser habe ich beitragsfrei gelegt:
in 10 Jahre - 2140,- Euro, also kann noch nicht für die Finanzierung genutzt werden (ab 3000,- und es muss noch etwas im Vertrag übrig bleiben).
in 20 Jahre sind es 4280,- aber ich hoffe bis dahin haben wir schon alles ausbezahlt. Dann kann man die Summe für die Rente auszahlen lassen, aber ich vermute erst hier kommt die ganze Besteuerung ins Spiel...
Also lieber lege ich paar Euro auf ein Tagesgeld Konto