Mein Freund wohnt seit ein paar Jahren in Deutschland und er hat hier eine kleine Gewerbe.
Seine Frau wohnt noch im Ausland (EU-Land).
Sie will nach Deutschland kommen, um zusammen hier mit dem Mann leben.
Deswegen, dass in Deutschland ein Krankenversicherungpflicht ist, muss sie sich versichern.
Sie kann nicht arbeiten (aus gesundheitlischen Grunden). Sie will aber sich auch nicht in Deutschland als ein Arbeitslosenperson anmelden, um die Versicherung zu bekommen (Harz IV usw.), denn sie weiss, dass sie die ev. Arbeit nicht aufnehmen kann.
Mein Freund wollte seine Frau mitversichern. (sowie ich gesagt habe, er ist Selbsständig und er zählt für sich die Versicherung selbst)
Die Versicherungsfirma hat die Krankenversicherung für seine Frau für ~400 euro berechnet.
Es ist für ihr zu viel.
Jetzt kommt die Frage. Wo kann sich die Frau günstig versichern? Gibt es in diesem Fall nur eine Privatkrankenkasse oder es gibt auch einne ?Gesetzlichekasse?, wo den Beitrag nicht hoch ist. Sie braucht nur die einfachste Versicherung. Ich habe etwas im Internet gelesen und da steht, dass der Beitrag von Verdienst abhängig ist. Wenn die Frau verdient selbst gar nichts, liegt dann einen pauschalen Minimalbeitrag? Oder wenn sie mit dem Mann verheiratet ist, sind damals die Einkommen des Mannes auf 50:50 geteilt?
Hallo ichfragenur,
ich gehe davon aus, dass "er" privat versichert ist (denn bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wäre sie kostenfrei familienversichert, sofern sie verheiratet wären und sie bestimmte Einkommenshöhen nicht überschreitet). Ich gehe davon aus, dass sie keine Einnahmen hat. Sie müsste sich dem Grunde nach ab Einreise bei einer deutschen Krankenkasse versichern, sofern sie im Ausland keinen Versicherungsschutz hat. Kannst im Internet eingeben: § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Wie Du richtig geschrieben hast, besteht seit 01.04.2013 eine Versicherungspflicht in Deutschland.
Falls sie im EU-Ausland versichert wäre, gäbe es über das Sozialversicherungs-Auslandsabkommen ebenfalls Möglichkeiten. Aber ich gehe davon aus, dass sie im Ausland nicht versichert ist. Vorteil in der gesetzlichen Kasse wären keine Gesundheitsprüfungen im Gegensatz zur Privatversicherung, um das nebenbei anzumerken. Günstiger versichern? Unter den gesetzlichen Kassen gibt es einheitliche gesetzliche Regelungen, abweichend ist der Zusatzbeitrag, sinnvoll wäre jedoch auch etwas auf Mehrleistungen zu achten, aber das scheint bei ihr momentan eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Es gibt einen Mindestbeitrag der bei ca. 180,00 Euro liegt. Wenn der Ehegatten von den Einnahmen her jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (4350,-), dann wäre die Hälfte dieses Betrages, aus dem Beiträge berechnet werden, als aus 2175,- Euro. Das ist auch üblich. Das wären ca. 340,-. Wenn Einnahmehöhe von 4.350,- nicht überschritten wird, müssten es also um die 180,00 Euro Beitrag sein.
Ich würde folgendermaßen vorgehen bzw. stelle folgende Fragen:
Hat sie keine Möglichkeit, in ein Angestelltenverhältnis bei ihm zu gehen, wenn er schon ein Gewerbe hat?
Es würde ein Entgelt knapp über 450,00 Euro ausreichen, um pflichtversichert zu werden. Das ist günstiger, als sich wie oben beschrieben zu versichern.
Möchte "er" nicht ggf. auch aus der Privatversicherung raus? Dann ggf. Gewerbe anmelden auf sie, sofern möglich. Sie geht in die Gesetzliche Kasse, nimmt ihn in die Pflichtversicherung, dann ist man wieder im System, und es würde später die kostenfreie Familienversicherung wieder funktionieren..
Falls Du weitere Unterstützung -von einem Kassenmitarbeiter- benötigst, schicke mir eine Nachricht.
Gruß
RonMcDon
RonMcDon - erst Mal vielen Dank für so detaillierte Erklärung !
Zitat von RonMcDon
ich gehe davon aus, dass "er" privat versichert ist
Genau, er ist in einer Privatkrankenkasse versichert.
Zitat von RonMcDon
Ich gehe davon aus, dass sie keine Einnahmen hat.
Ja
Zitat von RonMcDon
Sie müsste sich dem Grunde nach ab Einreise bei einer deutschen Krankenkasse versichern, sofern sie im Ausland keinen Versicherungsschutz hat.
Auch richtig. Sie ist in ihrem Heimatsland nicht versichert.
Zitat von RonMcDon
Unter den gesetzlichen Kassen gibt es einheitliche gesetzliche Regelungen
Ich habe etwas darüber gelesen, aber ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe.
Nämlich die Gesetzlichekrankenkasse muss die Versicherung von ca. 15-16% des monatlichen Einkommens berechnen ?
Zitat von RonMcDon
Es gibt einen Mindestbeitrag der bei ca. 180,00 Euro liegt. Wenn der Ehegatten von den Einnahmen her jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (4350,-), dann wäre die Hälfte dieses Betrages, aus dem Beiträge berechnet werden, als aus 2175,- Euro. Das ist auch üblich. Das wären ca. 340,-. Wenn Einnahmehöhe von 4.350,- nicht überschritten wird, müssten es also um die 180,00 Euro Beitrag sein.
Also, ich hoffe, dass ich es verstehe.
Wenn der Mann bis zu 4350 euro brutto pro Monat verdient, zahlt die Frau bei einer Gesetzlichekrankenkasse ca. 180 euro.
Wenn aber der Mann mehr als 4350 euro brutto pro Monat verdient, dann ist der monatliche Einkommen durch zwei geteilt, und davon ~16% für die Versicherung berechnen?
Zitat von RonMcDon
Hat sie keine Möglichkeit, in ein Angestelltenverhältnis bei ihm zu gehen, wenn er schon ein Gewerbe hat?
Es würde ein Entgelt knapp über 450,00 Euro ausreichen, um pflichtversichert zu werden. Das ist günstiger, als sich wie oben beschrieben zu versichern.
Meinst du, dass er nimmt ihr auf 450,01 Euro Minijob in seinem Firma? Und dann sieht es so, als ob sie 450euro/monatlich Einkommen hätte und die Versicherung wird von die Summe berechnet? Wie viel wäre es damals?
Zitat von RonMcDon
Möchte "er" nicht ggf. auch aus der Privatversicherung raus? Dann ggf. Gewerbe anmelden auf sie, sofern möglich. Sie geht in die Gesetzliche Kasse, nimmt ihn in die Pflichtversicherung, dann ist man wieder im System, und es würde später die kostenfreie Familienversicherung wieder funktionieren..
Ich denke nicht, dass der Mann sowas machen wollte
Du hast alles korrekt wiedergegeben. Der Beitragssatz wäre 14,0 % (gesetzlich festgelegt) zuzüglich individueller Kassen-Zusatzbeitrag.
Ab 450,01 Euro beginnt die Pflichtversicherung, bis 850,- Euro nennt man eine sogenannte Gleitzone, da kannst Du nicht mit den o. g. Beitragssätzen rechnen. Du kannst auf irgendeiner Krankenkassenseite unter Suche "Gleitzone oder Gleitzonenrechner" eingeben, gibst dort die Beträge ein, dann erhältst du die gestaffelten Beiträge für die Sozialversicherung angezeigt.
Ok, jetzt ist schon alles ein bisschen klarer geworden.
Also, meine Freunde haben jetzt eigentlich 3 Möglichkeiten. /Falls ich etwas schlecht schreibe, bitte korriegieren mich/
1. Die Frau nimmt eine Gesetzlicheversicherung (obwohl der Mann selbst privat versichert ist)
für ca. 180 euro im Monat (wenn der Mann nicht mehr als 4350EUR brutto pro Monat verdient)
2. Der Mann kann die Frau in der eigenen Firma auf Minijob 451euro nehmen.
Ich habe im AOK-Rechner die Daten eingegeben und als Ergebniss bekame ich:
Arbeitsgeber (also der Mann) zahlt die Frau 451euro und zusatzlich 87euro für Sozialversicherungen (Kranken- Renten- Arbeitslosen-).
Die Frau muss für dasselbe 48euro zahlen.
Also, sie mussen für den Job ingesamt 135 euro zahlen. (Hier hat aber die Frau noch Rentenversicherung dazu).
3. Und hier bin ich nicht sicher. Denn Sie mir gesagt haben, dass wenn der Mann in einer Gesetzlichekrankenkasse gehen will, soll er erst Mal die Firma ab- und wieder anmelden, um wieder im System zu sein? Kann er nicht einfach die bisherige Privatversicherung kündigen und sich in einer Gesetzlichekrankenkasse (mit kostenlose Versicherung für Ehepartner) versichern?
Denn ich einen GKV-Rechner gefunden habe. Einkommen meines Freundes eingegeben und dort steht, dass die GKV ihm 440 euro kostet kann.
Jetzt zahlt er in der PKV 360 euro, aber wenn ich gut verstehe, in der GKV ist die Frau kostenlos mitversichern.
Wenn ich richtig denke, dass wäre das dritte Option (440-360=80euro) das beste, oder?
1. Richtig
2. Könnte hinkommen, ohne dass ich das nochmals selbst durchgerechnet habe, da Du mehrere Sachen eingeben musst...
3. Der PKV-Ehegatte kann nicht von einer PKV in die GKV rein, wenn sich an seinem hauptberuflichen Selbständigen-Status nichts ändert.
Wenn überhaupt, müsste er das Gewerbe abmelden, und sich in ein Angestelltenverhältnis begeben, eventuelle Gewerbe über Ehefrau laufen lassen, und sich bei Ihr in das Angestelltenverhältnis bringen. Dann ist er wieder im GKV-System, kann sich künftig auch wieder als selbständiger in der GKV bleiben und seine Ehefrau wieder mitversichern...Müsste nur die Gewerbe ab-/anmelden. Steuerberater beraten dahingehend auch, wie es am besten gestaltet werden kann. Durchaus diesen nochmals fragen, welche individuellen Möglichkeiten bei Dir bestehen.
Stiftung Warentest hat "Rückkehrmöglichkeiten PKV in GKV" näher erläutert, kannst Du Dir für ein paar Euros runterladen und ausdrucken. Da wird alles sehr gut beschrieben.
3. Der PKV-Ehegatte kann nicht von einer PKV in die GKV rein, wenn sich an seinem hauptberuflichen Selbständigen-Status nichts ändert.
Wenn überhaupt, müsste er das Gewerbe abmelden, und sich in ein Angestelltenverhältnis begeben, eventuelle Gewerbe über Ehefrau laufen lassen, und sich bei Ihr in das Angestelltenverhältnis bringen. Dann ist er wieder im GKV-System, kann sich künftig auch wieder als selbständiger in der GKV bleiben und seine Ehefrau wieder mitversichern...Müsste nur die Gewerbe ab-/anmelden.
Also die Ehefrau würde als Geschäftsinhaberin ihren Ehemann so gut bezahlen, dass ihr selbst weniger die Freigrenze, die noch unter 450 € liegt, bleibt und könnte deshalb in die kostenlose Familienversicherung des Ehemannes.
Könnte der Ehemann nach Aufgabe der Selbstständigkeit auch dann von der PKV zur GKV wechseln, wenn er als Angestellter weiterhin mehr als 4.350 € (BBG) verdienen würde?
3. Der PKV-Ehegatte kann nicht von einer PKV in die GKV rein, wenn sich an seinem hauptberuflichen Selbständigen-Status nichts ändert.
Wenn überhaupt, müsste er das Gewerbe abmelden, und sich in ein Angestelltenverhältnis begeben, eventuelle Gewerbe über Ehefrau laufen lassen, und sich bei Ihr in das Angestelltenverhältnis bringen. Dann ist er wieder im GKV-System, kann sich künftig auch wieder als selbständiger in der GKV bleiben und seine Ehefrau wieder mitversichern...Müsste nur die Gewerbe ab-/anmelden. Steuerberater beraten dahingehend auch, wie es am besten gestaltet werden kann. Durchaus diesen nochmals fragen, welche individuellen Möglichkeiten bei Dir bestehen.
Stiftung Warentest hat "Rückkehrmöglichkeiten PKV in GKV" näher erläutert, kannst Du Dir für ein paar Euros runterladen und ausdrucken. Da wird alles sehr gut beschrieben.
Danke für die Erklärung. Mit der Gewerbe Ab- und Anmeldung wäre schwer und zusatzlich der Mann ist im Sommer 55 Jahre Alt.
Sowie ich gelesen habe, ab 55 ist der Rückkehr in GKV unmöglich.
Aber sowie du vorgeschlagst hattest, wäre nicht schlecht nochmal die Steuerberaterin darüber fragen...
Mir fällt jetzt noch eine Frage ein. Wenn der Mann über 55 Jahre Alt ist, und will teoretisch die Firma schliessen, oder als Arbeiter bei einer anderen Firma schaffen (nicht als Selbstständig, sondern 'normaler' Mitarbeiter) wäre damals kein Problem bei der GKV sich versichern?