Riester-Rente - Keine Steuererklärung gemacht = Doppelbesteuerung?
Hallo,
ich habe eine Frage, so wie ich das verstehe werde ich in Zukunft doppelt Steuern für meine Riester-Rente zahlen.
Derzeit zahle ich direkt von meinem Netto-Lohn in meine Riester-Rente ein. Somit ist das, was ich da einzahle ja schon versteuert.
Später bei Auszahlung wird es dann ja noch mal versteuert. Also hat man eine doppel Besteuerung.
Nun ist es ja nicht so, dass jemand einfach mal so an der Tür klingelt und mir erzählt, dass man diese Sachen bei der Steuererklärung geltend machen kann bzw. sollte.
Ich habe es zufällig erfahren, da ein paar Leute darüber geredet haben.
Wenn ich es richtig verstehe, sagt der Staat, es wird gar nicht doppelt besteuert, da man es zu 100% bei der Steuererklärung absetzen kann. Da ich aber noch nie eine Steuererklärung gemacht habe und der Vertrag nun 10 Jahre läuft, denke ich dass die Riester-Rente für mich ein Plus-Minus-Null Geschäft wird, wenn man den Steuervorteil nie geltend gemacht hat in einer Steuererklärung.
Oder checken, die dass es vom Netto-Lohn bezahlt wurde und später bei der Renten-Auszahlung wird es dann NICHT versteuert?
AW: Riester-Rente - Keine Steuererklärung gemacht = Doppelbesteuerung?
Hallo,
wenn Sie eines Tages in Rente gehen und die Riester-Rente bekommen, wird diese als zu versteuerndes Einkommen angesehen.
Ob darauf tatsächlich Steuern fällig werden hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte ab. Auch für Rentner gibt es eine Freigrenze.
Wenn Sie mit den anderen Einkünften bereits die Freigrenze überschreiten wird die Riester-Rente zu 100 % steuerpflichtig sein.
In jedem Fall wäre es natürlich sinnvoll in der Ansparphase der Rente eine staatliche Förderung zu bekommen. So war das vermutlich beim Abschluss des Vertrages auch geplant.
Es gibt die Steuerrückerstattungen an den Sparer und die Zulagen die vom Staat direkt in den Vertrag einbezahlt werden.
Steuern haben Sie keine zurück bekommen weil Sie keine Steuererklärung gemacht haben. Aber vielleicht haben Sie Zulagen bekommen.
Wie sich das bei Ihrem Vertrag genau verhält kann Ihnen am besten die staatliche Zulagenstelle sagen.
Rufen Sie doch dort einmal an. Die sind erreichbar unter 03381 21 23 24
Für den Anruf sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit halten.
Viel Erfolg
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau