Hallo,

gibt es schon Urteile zum benutzen des irreführenden Passus:

Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.

Obwohl es keine Kosten im Vertrag gibt. Und Kann sich die Bank auf die Schutzwirkung berufen?