Schenkungen

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  1. Avatar von Benzi
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    Frage Schenkungen

    Guten Tag,

    ich streame auf Twitch.

    Zur Erklärung was Twitch ist: Es handelt sich um eine Website, auf der angemeldete User live Videospiele streamen können.


    Meine Frage bezieht sich auf Schenkungen.
    Mir möchte jemand über die Amazon Wunschliste etwas schenken/kaufen.
    (Man kann über die Amazon Wunschliste für eine andere Person ein Sachgut kaufen, dass an diese andere Person geschickt wird.)


    Müsste ich die Schenkungen beim Finanzamt angeben, wenn ich mich innerhalb des Freibetrages von 20.000 € befinde? (Die Summe aller Schenkungen in 10 Jahren).


    MFG
    Ben

  2. Avatar von benny203
    benny203 ist offline

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    Standard AW: Schenkungen

    Hallo,

    na wie teuer ist das denn, was dir da geschenkt werden soll? Bedenke nämlich, dass es einen Unterschied zwischen Schenkung und Aufmerksamkeit gibt. Die Aufmerksamkeit brauchst du nicht angeben.

  3. Avatar von gardenha
    gardenha ist offline

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    Standard AW: Schenkungen

    Hallo Benzi,

    ich hatte wegen Twitch vor kurzem erst auf einen anderen Post geantwortet, siehe hier: https://www.finanz-forum.de/threads/18067-twitch-spenden

    Vielleicht hilft dir das weiter.

    Zum Thema "Sachspenden" vielleicht noch folgender Hinweis: Entgelt für eine Dienstleistung kann auch die Hingabe einer Sache sein (Beamtendeutsch). Wenn du also meinetwegen über deine Amazon-Wunschliste ein Buch für deine Videos auf Twitch geschenkt bekommst, dann wird der Wert des Buches zu deinen anderen "Spenden" (was eigentlich Entgelte für deine Leistung sind) addiert. Es erhöht also deinen Verdienst (Wertung beispielsweise als "tauschähnlicher Umsatz").

    Geh doch zu deinem Steuerberater und lass dir das genau erklären und prüfen!

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