Zitat von
hallo_spencer
Die Schwäbisch hall hat mir nun bestätigt, Die Kündigung des Vorausdarlehens hat auch gleichzeitig die Kündigung des BSH zur Folge. Das Kapital wird dann zwingend zur Teiltilgung eingesetzt. Des Rest des Vorausdarlehens könnte ich dann mit ein ungeförderten Kredit tilgen.
Ich kann nicht mehr Vordarlehen und BSH trennen, das ist seit ende 2018 nicht mehr möglich.
Somit fühle ich mich in einer Form benachteiligt, da wenn die Schwäbisch-Hall wären der 10 Jahreslaufzeit ihre Bedingungen ändert, ich aber erst nach 10 Jahren kündigen kann wurden mir die neuen Bedingungen aufgezwängt, ohne dass ich irgendetwas gegen machen konnte.
Wäre mein Vertag letztes Jahr 10 Jahre alt gewesen, hätte ich entsprechend kündigen und den geförderten BHS vom Vorfinanzierungskredit getrennt.
Es wird somit zwingend ein fiktives Konto dann angelegt werden. Ich könnte wenn nur dann proforma aus mein Haus ausziehen, das Finanzamt fragt dann ob ich in den nächsten 5 Jahren einziehen bzw. reinvestiere. Beneine ich dies, erst dann muss oder kann ich die Zulagen und Begünstigungen zurückzahlen. Wie dies dann geschied, weiß ich noch nicht. Ob das gesamte versteuert wird oder ob der Vorteil der 10 Jahre zurückgerechnet wird....