Wohn Riester

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  1. Avatar von buringha
    buringha ist offline
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    Standard Wohn Riester

    Hallo Zusammen,
    ich habe nun sehr viele Foren und Websites durchsucht. Leider habe ich bisher nicht die gewünschte Antwort gefunden.

    Zur Sachelage:
    Im Jahr 2012 habe ich, nach schlechter Beratung hin, einen Wohn Riester abgeschlossen. Eine Wohnung habe ich am 01.01.2013 auch gekauft und das Darlehen soll mit diesem Riester auch abgelöst werden.
    Nach einschlägiger Recherche habe ich leider erst vor kurzem herausgefunden, dass ich nach Beendigung der Tilgung mit Renteneintrittsalter um die 30000 Euro Steuern nachzahlen muss.
    Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
    Die Laufzeit des Vertrags läuft inkl. Ansparphase und Tilgungsphase von 2012 bis vorausichtlich 2030, also 18 Jahre. Sprich 18 Jahre mit jeweils 2100 Euro pro Jahr zzgl. 2% Zinsen p.a.

    Meine Frage lautet nun, ob ich das Wohngeldförderungskonto auch direkt nach Ablauf der gesamten Tilgung (sprich ca. 40000 Euro plus Zinsen) in einem Kalenderjahr mit zb. 42 Jahren in der Steuererklärung ablösen (mit Zahlung der Forderung seitens des FA) kann ohne die weiteren 25 Jahre zu warten und Zinsen aufbauen zu lassen?
    Wie sieht es dann aus, falls ich die Immobilie dann veräußeren oder vermieten möchte bzgl. weiterer Zahlungen wegen förderschädlicher Verwendung?

    Da ich die Wohnung mit 25 gekauft habe, ist es durchaus möglich, dass ich evtl. später ein Haus kaufen möchte, aber die Wohnung nicht verkaufen, sondern nur vermieten werde.

    Ich danke euch für eine Antwort.

    Viele Grüße,
    Patrick

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Das sage ich doch. Solange die Zuteilung nicht erfolgt ist, kann nach BGB 489 kündigen, das Vorausdarlehen ablösen und das Riesterguthaben in ein riesterzertifiziertes Produkt umswitchen.

  3. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Wenn ich das Vorausdarlehen vorzeitig nach BGB kündige, schreiben andere User, dass von der Schwäbisch Hall auch automatisch das BSH gekündigt wird und das Guthaben dann zur Tilgung verwendet wird. Ob das bei mir auch der Fall sein wird, weiß ich nicht, das müsste ich erfragen.

  4. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohn Riester

    Die Schwäbisch hall hat mir nun bestätigt, Die Kündigung des Vorausdarlehens hat auch gleichzeitig die Kündigung des BSH zur Folge. Das Kapital wird dann zwingend zur Teiltilgung eingesetzt. Des Rest des Vorausdarlehens könnte ich dann mit ein ungeförderten Kredit tilgen.
    Ich kann nicht mehr Vordarlehen und BSH trennen, das ist seit ende 2018 nicht mehr möglich.
    Somit fühle ich mich in einer Form benachteiligt, da wenn die Schwäbisch-Hall wären der 10 Jahreslaufzeit ihre Bedingungen ändert, ich aber erst nach 10 Jahren kündigen kann wurden mir die neuen Bedingungen aufgezwängt, ohne dass ich irgendetwas gegen machen konnte.
    Wäre mein Vertag letztes Jahr 10 Jahre alt gewesen, hätte ich entsprechend kündigen und den geförderten BHS vom Vorfinanzierungskredit getrennt.


    Es wird somit zwingend ein fiktives Konto dann angelegt werden. Ich könnte wenn nur dann proforma aus mein Haus ausziehen, das Finanzamt fragt dann ob ich in den nächsten 5 Jahren einziehen bzw. reinvestiere. Beneine ich dies, erst dann muss oder kann ich die Zulagen und Begünstigungen zurückzahlen. Wie dies dann geschied, weiß ich noch nicht. Ob das gesamte versteuert wird oder ob der Vorteil der 10 Jahre zurückgerechnet wird....

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Die Schwäbisch hall hat mir nun bestätigt, Die Kündigung des Vorausdarlehens hat auch gleichzeitig die Kündigung des BSH zur Folge. Das Kapital wird dann zwingend zur Teiltilgung eingesetzt. Des Rest des Vorausdarlehens könnte ich dann mit ein ungeförderten Kredit tilgen.
    Ich kann nicht mehr Vordarlehen und BSH trennen, das ist seit ende 2018 nicht mehr möglich.
    Somit fühle ich mich in einer Form benachteiligt, da wenn die Schwäbisch-Hall wären der 10 Jahreslaufzeit ihre Bedingungen ändert, ich aber erst nach 10 Jahren kündigen kann wurden mir die neuen Bedingungen aufgezwängt, ohne dass ich irgendetwas gegen machen konnte.
    Wäre mein Vertag letztes Jahr 10 Jahre alt gewesen, hätte ich entsprechend kündigen und den geförderten BHS vom Vorfinanzierungskredit getrennt.


    Es wird somit zwingend ein fiktives Konto dann angelegt werden. Ich könnte wenn nur dann proforma aus mein Haus ausziehen, das Finanzamt fragt dann ob ich in den nächsten 5 Jahren einziehen bzw. reinvestiere. Beneine ich dies, erst dann muss oder kann ich die Zulagen und Begünstigungen zurückzahlen. Wie dies dann geschied, weiß ich noch nicht. Ob das gesamte versteuert wird oder ob der Vorteil der 10 Jahre zurückgerechnet wird....

    Das würde ich von einem Fachanwalt, spezialisiert auf Banken-, und Kapitalmarktrecht, prüfen lassen!

    Ich weiß auch ehrlich überhaupt nicht, welchen Vorteil die Bausparkasse dadurch hat, bzw. welcher Nachteil entsteht, wenn man das Vorausdarlehen nicht durch das Bausparguthaben ablöst. Ich würde verstehen, wenn man den Kunden zwingt, das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu müssen, aber das Guthaben???

    Ergibt mich keinen Sinn, Bausparkasse hat keinen Vorteil, aber der Bausparer einen gravierenden Nachteil!

  6. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Ja ein Nachteil. Ich weiß nicht warum dies ab Ende 2018 geändert wurde. Ob eine Gesetzesänderung der Grund ist... Jedenfalls fühlt man sich verar... da es bei Vertragsabschluss möglich war und nun am Ende nicht. Hätte ich denn ein Sonderkündigungsrecht letztes Jahr gehabt, wenn ich die Änderung mit aktiver Aufmerksamkeit mitbekommen hätte?

    Aber es geht nicht mur mir so. In diesem Thread beschreiben User die gleiche Situation mit der Schwäbisch Hall.
    https://www.finanz-forum.de/threads/...uendigen/page2

  7. Avatar von Nordskorpion
    Nordskorpion ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Hier das gleiche Problem wie bei hallo_spencer.
    Der Berater der Bausparkasse SH erklärte mir das seit 2019 eine Trennungsvereinbarung nicht mehr möglich sei.
    Das Guthaben aus dem Bausparvertrag wird mit dem Vorausdarlehen verrechnet und damit die Entstehung eines
    Wohnförderkontos ausgelöst, das sei so unwiderruflich bei Vertragsabschluss vereinbart worden.

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Senden sie mir bitte beide mal per Mail ihre Vorausdarlehensverträge zu.

    Gerne lasse ich über Herrn Sebastian Koch, Fachanwalt für Banken-, und Kapitalmarktrecht (user hier im Forum sebkoch) die Verträge mal kostenlos prüfen!

  9. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Senden sie mir bitte beide mal per Mail ihre Vorausdarlehensverträge zu.

    Gerne lasse ich über Herrn Sebastian Koch, Fachanwalt für Banken-, und Kapitalmarktrecht (user hier im Forum sebkoch) die Verträge mal kostenlos prüfen!
    Ich finde, dass das ein tolles Angebot ist. Im Interesse anderer Verbraucher wäre es schön, wenn die Ergebnisse anonymisiert vielleicht auch hier gepostet werden könnten.

  10. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Laut der Info vom Servicetelefon der Schwäbisch Hall, war es bis Ende letzten Jahres möglich, den Kredit und Riestervertrag zu trennen. Die haben es ab diesem entsprechend geändert. Nun soll es nicht mehr möglich sein, und diese Ändereung ist für uns Kunden ein Nachteil.

    Ich schicke Ihnen gerne mein Vertrag zur Püfung zu.
    Ich finde dass man sehr verarscht wird, seit dem die Schwäbisch Hall dieses geändert hat. Somit ist man sozusagen lebenslang gebunden, ohne Möglichkeit der Änderung oder gar Kündigung.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Was die Schwäbisch Hall sagt, ist das eine und das wird vertraglich auch erst mal richtig sein. Ob das dann aber haltbar ist und vor allem, ob es in der Widerrufsbelehrung Formfehler gibt und/oder in dem gesamten Vertragswerk, insbesondere bezüglich der Zinsfestschreibungszeit, dass kann mein Anwalt kostenlos als Serviceleistung prüfen.

    Gerne biete ich das auch für alle anderen an, da es ggf. doch unterschiedliche Vertragswerke gibt.

    Einfach Mail an mich (Signatur) und dann wird das vertrauensvoll und diskret behandelt und kostenlos geprüft!

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