Hallo Zusammen,
ich habe nun sehr viele Foren und Websites durchsucht. Leider habe ich bisher nicht die gewünschte Antwort gefunden.
Zur Sachelage:
Im Jahr 2012 habe ich, nach schlechter Beratung hin, einen Wohn Riester abgeschlossen. Eine Wohnung habe ich am 01.01.2013 auch gekauft und das Darlehen soll mit diesem Riester auch abgelöst werden.
Nach einschlägiger Recherche habe ich leider erst vor kurzem herausgefunden, dass ich nach Beendigung der Tilgung mit Renteneintrittsalter um die 30000 Euro Steuern nachzahlen muss.
Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
Die Laufzeit des Vertrags läuft inkl. Ansparphase und Tilgungsphase von 2012 bis vorausichtlich 2030, also 18 Jahre. Sprich 18 Jahre mit jeweils 2100 Euro pro Jahr zzgl. 2% Zinsen p.a.
Meine Frage lautet nun, ob ich das Wohngeldförderungskonto auch direkt nach Ablauf der gesamten Tilgung (sprich ca. 40000 Euro plus Zinsen) in einem Kalenderjahr mit zb. 42 Jahren in der Steuererklärung ablösen (mit Zahlung der Forderung seitens des FA) kann ohne die weiteren 25 Jahre zu warten und Zinsen aufbauen zu lassen?
Wie sieht es dann aus, falls ich die Immobilie dann veräußeren oder vermieten möchte bzgl. weiterer Zahlungen wegen förderschädlicher Verwendung?
Da ich die Wohnung mit 25 gekauft habe, ist es durchaus möglich, dass ich evtl. später ein Haus kaufen möchte, aber die Wohnung nicht verkaufen, sondern nur vermieten werde.
Ich danke euch für eine Antwort.
Viele Grüße,
Patrick