Wohn Riester

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  1. Avatar von buringha
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    Standard Wohn Riester

    Hallo Zusammen,
    ich habe nun sehr viele Foren und Websites durchsucht. Leider habe ich bisher nicht die gewünschte Antwort gefunden.

    Zur Sachelage:
    Im Jahr 2012 habe ich, nach schlechter Beratung hin, einen Wohn Riester abgeschlossen. Eine Wohnung habe ich am 01.01.2013 auch gekauft und das Darlehen soll mit diesem Riester auch abgelöst werden.
    Nach einschlägiger Recherche habe ich leider erst vor kurzem herausgefunden, dass ich nach Beendigung der Tilgung mit Renteneintrittsalter um die 30000 Euro Steuern nachzahlen muss.
    Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
    Die Laufzeit des Vertrags läuft inkl. Ansparphase und Tilgungsphase von 2012 bis vorausichtlich 2030, also 18 Jahre. Sprich 18 Jahre mit jeweils 2100 Euro pro Jahr zzgl. 2% Zinsen p.a.

    Meine Frage lautet nun, ob ich das Wohngeldförderungskonto auch direkt nach Ablauf der gesamten Tilgung (sprich ca. 40000 Euro plus Zinsen) in einem Kalenderjahr mit zb. 42 Jahren in der Steuererklärung ablösen (mit Zahlung der Forderung seitens des FA) kann ohne die weiteren 25 Jahre zu warten und Zinsen aufbauen zu lassen?
    Wie sieht es dann aus, falls ich die Immobilie dann veräußeren oder vermieten möchte bzgl. weiterer Zahlungen wegen förderschädlicher Verwendung?

    Da ich die Wohnung mit 25 gekauft habe, ist es durchaus möglich, dass ich evtl. später ein Haus kaufen möchte, aber die Wohnung nicht verkaufen, sondern nur vermieten werde.

    Ich danke euch für eine Antwort.

    Viele Grüße,
    Patrick

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Hanomag, das geht mir richtig auf den Sack!!

    Wenn ich 2 Fragezeichen setze, dann ist das eine Frage, keine Aussage und wenn du schon alte Threads und Posts ins Spiel bringst, dann insbesondere bitte auch die, wo ich gesagt habe, ich bediene mich hier der Experten, einer davon ist C. Andreas und auf Heimatexperte hatte ich auch schon verwiesen und C. Andreas galt die Frage!

    Kaum zu glauben, wirklich, nie habe ich kundgetan Riester Experte zu sein, unfassbar, mich nervt diese Art von Fehlinterpretieren und Fehldeuten, mehr als das so kundzutun bzw. mit einem Fragezeichen kann man ja gar nicht mehr machen.

    Manchmal verstehe ich MatthewMack, unfassbar!

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Und wenn dich was stört, dann bringe das anders zum Ausdruck, als mit.......ich habe dir das schon tausendmal erklärt......

    Bist doch nicht mein Opa oder irgendein Erzieher, der die Zeichen der Zeit nicht mehr erkennt!!!

  4. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hanomag, das geht mir richtig auf den Sack!!
    Diesen Spruch kenne ich. Den hast Du in Deiner Erregung anderen gegenüber auch schon des öfteren geäußert. Einfach nur ruhig bleiben.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wenn ich 2 Fragezeichen setze, dann ist das eine Frage, keine Aussage
    Bei dem schnell (in diesem Thread) gefunden Beitrag #32 ist m. E. mehr eine Feststellung als einen Frage.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    und wenn du schon alte Threads und Posts ins Spiel bringst, dann insbesondere bitte auch die,
    Dir besser in den Kram passen? Unabhängig davon eignen sich die von mir zitierten Threads bestens zur Vertiefung der Riesterthematik. Ich will mich ja nicht ständig wiederholen müssen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    wo ich gesagt habe, ich bediene mich hier der Experten, einer davon ist C. Andreas
    den habe ich ja auch schon belehren müssen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    und C. Andreas galt die Frage!
    Dann mach das doch bitte per PN, oder akzeptiere die Reaktion der Forengemeinschaft.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kaum zu glauben, wirklich, nie habe ich kundgetan Riester Experte zu sein, unfassbar,
    Und dann willst Du innerhalb eines Tages in der Lage sein, Riesterexperte zu werden? Unfassbar, diese Selbstüberschätzung.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    mich nervt diese Art von Fehlinterpretieren und Fehldeuten,
    Dann gebe nicht ständig mehrdeutige Schnellschüsse oder Rohrkrepierer ab.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    mehr als das so kundzutun bzw. mit einem Fragezeichen kann man ja gar nicht mehr machen.
    Oh doch, man kann und wenn man eine Sache nicht versteht, dann ist es besser einmal mehr zu schweigen als zu plaudern.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Manchmal verstehe ich MatthewMack, unfassbar!
    Deinen ärgsten Widersacher in diesem Forum? Bezüglich Dir beginne ich so langsam, andere zu verstehen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kurz noch an HannoMack, das war exakt so gewollt,
    Aber die Retourkutsche konntest Du nicht verkraften?
    Zitat Zitat von noelmaxim
    dass nur mal am Rande, denn Hanomag hat sich deines Auftretens angenommen, wenn er schreibt, wie oft er mir doch schon was gesagt hat!!
    Dann nimm endlich etwas an. Das ist besser als ständig langatmige Rechtfertigungen abgeben zu müssen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Und wenn dich was stört, dann bringe das anders zum Ausdruck, als mit.......ich habe dir das schon tausendmal erklärt......
    Solche Steigerungsformen überlassen ich anderen.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Bist doch nicht mein Opa
    Hattest Du so einen Opa?
    Zitat Zitat von noelmaxim
    oder irgendein Erzieher, der die Zeichen der Zeit nicht mehr erkennt!!!
    Ich sehen mich eher als Mahner für Foristen die glauben, hier Unsinn für bare Münze verkaufen zu können. Und da bin ich durchaus auf Höhe der Zeit. Früher konnte beispielsweise ein Finanzverkäufer im stillen Kämmerlein unwidersprochen jeden Schund verkaufen. Heute gibt es Gott sei Dank das Internet. Und nun frage ich mich, ob nicht Du die Zeichen der Zeit nicht erkannt hast?

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    ?????? Und wo sondere ich meinen Müll ab? Hier lieber Hanomag, nicht im stillen Kämmerlein, also auch da, wo du den Forenpolizisten miemst.

    Mein Opa? Willst du gar nicht wissen, wie der auf dich reagiert hätte ;-))

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mein Opa? Willst du gar nicht wissen, wie der auf dich reagiert hätte ;-))
    Der hat die Zeichen der Zeit schon länger verpasst. Damit ist hier für mich Schluss. Es sei denn der TS hätte noch offene Fragen.

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Das hättest du schon eher haben können!

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Es könnte sein, dass man per Vertag gebunden ist, das Vorausdarlehen zwingend mit dem zugeteilten BSV ablösen zu müssen.

    Das hängt von dem Vertrag des Vorausdarlehens der jeweiligen Bausparkassen zusammen, weniger mit der Riesterkomponente.
    @batman_bu, meinst das?

  9. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester ab wann wird das virtuelle Konto eröffnet.

    Ich habe kürzlich von einem Bausparkassenberater gesagt bekommen, dass das virtuelle Konto erst dann eröffnet wird und somit die 2% zerzinsung anläuft, wenn der Wohnriester und der dazugehörige Kredit vollständig abgeschlossen ist. Somit hat man eine Ansparphase des Wohnriesterbausparvertrages und dann ist der Zuteilungsreif und dann wird der Kredit mit dem angesparten teils abbezahlt und durch weitere Einzahlungen der Rest nach xx Jahren getilgt. Erst wenn alles erledigt ist, wird das virtuelle Konto eröffnet.

    Ist das richtig so? Ich habe hier gelesen dass diese 2% verzinsung dann anfällt, wenn der Wohnriester zuteilungsreif ist und das Guthaben zum Tilgen eingetzt wird. Dann wäre die Aussage des Beraters ja falsch....

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester ab wann wird das virtuelle Konto eröffnet.

    Zitat Zitat von hallo_spencer
    Ich habe kürzlich von einem Bausparkassenberater gesagt bekommen, dass das virtuelle Konto erst dann eröffnet wird und somit die 2% zerzinsung anläuft, wenn der Wohnriester und der dazugehörige Kredit vollständig abgeschlossen ist. Somit hat man eine Ansparphase des Wohnriesterbausparvertrages und dann ist der Zuteilungsreif und dann wird der Kredit mit dem angesparten teils abbezahlt und durch weitere Einzahlungen der Rest nach xx Jahren getilgt. Erst wenn alles erledigt ist, wird das virtuelle Konto eröffnet.

    Ist das richtig so? Ich habe hier gelesen dass diese 2% verzinsung dann anfällt, wenn der Wohnriester zuteilungsreif ist und das Guthaben zum Tilgen eingetzt wird. Dann wäre die Aussage des Beraters ja falsch....

    Die Inanspruchnahme des mit den förderfähigen Einzahlungen erkaufte Bauspardarlehens stößt das fiktive Wohnförderkonto nicht an, lediglich die Inanspruchnahme des Bausparguthabens.

    Es ist denkbar, dass mit/bei Zuteilung das Guthaben in einen anderen riesterzertifizierten Vertrag umgeswitcht wird und das Bauspardarlehen zur Schuldentilgung verwendet wird.

  11. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Nein das angesparte Guthaben wird bei Zuteilung zur Tilgung des Kredites genutzt, welches man zur Vorfinanzierung bekommen hat. Somit wäre der Kredit ganz getilgt und man zahlt das Darlehen des Wohnriester dann ab.
    Wird das virtuelle Konto dann erst eröffnet, wenn dann der Wohnriesterdrahlehen abbezahlt ist? Das angesparte Guthaben ist doch mit Zuteilung dann sofort weg und es wird damit der Vorfinanzierungskredit getilgt. Irgendwie bin ich mit der Aussage des Beraters skeptisch. Gerade weil mit Zuteilung in ein neuen Wohnriester umgewandelt werden soll, da die heutigen Wohnriester geringere Darlehenszinsen haben als die vor 10 Jahren.

    Die Idee die ich habe wäre, den Wohnriester einfach weiter anzusparen ohne die Zuteilung in Anspruch zu nehmen und den Vorfinanzierungskredit, welcher die letzten 10 Jahre 0% getilgt wurde, einen durch einen neuen Kredit mit heutigen Zinsen zu tilgen, und weitere 10 Jahre mit 0% Tilgung laufen lassen. Dann wäre der Wohnriester zu 100% angespart und könnte somit den neuen Vorfinanzierungskredit tilgen und erst dann würde das virtuelle Konto mit den 2% Verzinsung losgehen. Problem ist evtl den bestehen Vorfinanzierungskredit, welcher mit den Wohnriesrer gebunden ist, dann zu ein neuen umzuswitchen, welcher dann auch zu den Wohnriester gebunden werden müsste.

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Bei Zuteilung, je nach Darlehensform und Art der Vorfinanzierung (Vertragswerk) , muss das Guthaben nicht zwingend zur Entschuldung verwendet werden und noch mal, dann wird das fiktive Wohnförderkonto auch nicht zwingend angestoßen!

  13. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Ein Berater der Schwäbisch Hall sagte mir jedoch, dass das virtuelle 2% Konto erst dann angelegt wird, wenn der Kredit der Vorfinanzierung komplett abgeschlossen worden ist, somit nicht nach Zuteilung des BSH sondern dann, wenn ich das Darlehen des BSH zurückgezahlt habe.
    Das widerspricht genau das, was hier oft zu lesen ist, dass dieses virtuelle Konto bei Zuteilung des BSH angelegt wird, wenn das Guthaben und BSH Darlehen den Vorfinanzierungskredit tilgt. Das machen zumindest knapp 10 Jahre aus.

    Zumindest sind, wie ich es verstanden habe, der Vorfinanzierungskredit und Wohnriester BSH fest gekoppelt. Gibt es so ein Produkt, wo der virtuelle Konto erst angelegt wird, wenn Ansparphase und Rückzahlungsphase komplett abgeschlossen ist?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Nein, vielmehr gibt es Konstrukte (Vertragswerk), wo die Annahme der Zuteilung nicht zwingend vorgeschrieben, bzw. an das Vorausdarlehen geknüpft ist!

  15. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohn Riester

    Dachte ich es mir dass mir da vom Berater Zeugs erzählt worden ist, genau die Aussage, dass ich bei geschätzten 2000 Euro Rente doch eh keine Steuern zahlen muss also wäre die Versteuerung des Wohnriesters doch eh hinfällig.
    Bei dieser Aussagte kamen mir Zweifel, dass überhaupt etwas stimmt was mir, wie gesagt erst kürzlich, gesagt worden ist.
    Wirklich krass was einen so aufgebunden wird. Ich muss mir ein anderen Berater suchen. Davon ab, habe ich eh kein festen Berater. Den bei Vertragsabschluss arbeitet dort eh nicht mehr und der jetzige, erzählt halt dieses komische Zeugs.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Die vorzeitige Inanspruchnahme des Guthabens - und das geschieht bei der Tilgung des Vorausdarlehens aus förderfähigen Einzahlungen/Riesterguthaben - stößt das fiktive Wohnförderkonto an, welches bei Rentenbeginn versteuert werden muss.

    Wer Wohn-Riester nutzt, hat während der Sparphase wie bei allen Riester-Produkten Steuervorteile. Allerdings müssen die Erträge, die der Sparer in der Auszahlungsphase erhält, auch versteuert werden. Bei der Riester-Rente wird die monatliche Rentenzahlung versteuert. Da dies bei Wohn-Riester nicht möglich ist, legt das Finanzamt ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ an, um daraus die spätere Steuerzahlung anhand des jeweiligen Steuersatzes abzuleiten. Das Wohnförderkonto ist demnach ein virtuelles Konto, das lediglich aus steuerrechtlichen Gründen genutzt wird.
    Eingerechnet werden dabei Eigenbetrag, Zulagen sowie Tilgungsraten. Das Guthaben wird mit jährlich zwei Prozent verzinst. Auf diesen Gesamtbetrag werden im Ruhestand die Steuern erhoben, die der Verbraucher bis zu seinem 85. Lebensjahr abbezahlen muss. Auf Wunsch kann die fällige Steuerlast auch in einem Betrag an das Finanzamt gezahlt werden. Der Ruheständler muss dann nur 70 Prozent der fälligen Steuern überweisen.

  17. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohn Riester

    Das ist alles verstanden und ist mir bewusst. Daher hatte ich dem Berater auch gleich wegen dem virtuellen Konto gefragt, wenn mein BSH bald zuteilungsreif ist. Daher kam mir diese Aussage so komisch vor und die Glaubwürdigkeit des Beraters war dahin. Es soll nach Zuteilung nur das Guthaben genutzt werden und ein für die Restschuld ein neuer Vertrag geöffnet werden, da die heutigen Zinsen 0,8% anstatt 3,8% günstiger sind. Nach 10 Jähren wäre der neue Vertrag auch fertig und ich wäre Schuldenfrei. Aber das nervige fiktive Konto hat man dann mindestens 15 Jahre lang nach Schuldenfreiheit an der Backe.

  18. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Warum switchen sie das Riesterguthaben nicht um und nehmen die gesamte Restschuld zu einem niedrigem Zinssatz auf?

    Meine schon, dass die Rendite in der Riesteranlage (auch unter Berücksichtigung Wegfall Nachversteuerung des fiktiven Wohnförderkontos) höher sein dürfte, zumal die ggf. zu Rentenbeginn eine Restschuld in Höhe einer möglichen 30%-igen Kapitalabfindung aus dem jetzt aufzunehmenden Neudarlehen stehen lassen können.

  19. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohn Riester

    Wie ich hier im Forum gelesen habe, ist das bei den anderen Usern nicht möglich dieses Guthaben umzuswitchen bzw das Guthaben ohne die Förderung zu nutzen, da der Wohnriester der Schwäbisch Hall mit dem Vorfinanzierungskredit fest gekoppelt ist. Den BSH habe ich seinerzeit bei Abschluss abtreten müssen.
    Sicher würde ich das gerne machen, das Guthaben stehen zulassen und den Vorfinanzierungskredit mit ein neuen Kredit mit aktuellen günstigen Zinsen zu tilgen. Aber andere User schreiben, wenn man den Vorfinanzierungskredit nach 10 Jahren bezug auf BGB kündigt, das automatisch der BSH auch aufgekündigt wird und das Kapital in diesen Kredit einfließt.
    Somit habe ich nur Vorteil, dass ich 1-2 Jahre früher aus den heutzutage teurer Vorfinanzierungskredit komme aber gleichzeitig das fiktive 2% Konto angelegt wird.

  20. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Das kann man so pauschal nicht sagen, da müsste man das Vertragswerk lesen.

    Entscheidend ist, bzw. zu berücksichtigen gilt es, u.a., das habe ich ja aufgezeigt, wann der BSV zugeteilt wird und wie die Zinsfestschreibungszeit geregelt bzw. festgeschrieben wurde.

  21. Avatar von hallo_spencer
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    Standard AW: Wohn Riester

    Das Darlehen wurde 2010 aufgenommen bzw. das Kombi Darlehen Wohnriester BSH. Somit habe ich nächstes Jahr ein Kündigungsrecht, auch wenn der BSH noch nicht zuteilungsreif ist.

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