Wohn Riester

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  1. Avatar von buringha
    buringha ist offline
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    Standard Wohn Riester

    Hallo Zusammen,
    ich habe nun sehr viele Foren und Websites durchsucht. Leider habe ich bisher nicht die gewünschte Antwort gefunden.

    Zur Sachelage:
    Im Jahr 2012 habe ich, nach schlechter Beratung hin, einen Wohn Riester abgeschlossen. Eine Wohnung habe ich am 01.01.2013 auch gekauft und das Darlehen soll mit diesem Riester auch abgelöst werden.
    Nach einschlägiger Recherche habe ich leider erst vor kurzem herausgefunden, dass ich nach Beendigung der Tilgung mit Renteneintrittsalter um die 30000 Euro Steuern nachzahlen muss.
    Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
    Die Laufzeit des Vertrags läuft inkl. Ansparphase und Tilgungsphase von 2012 bis vorausichtlich 2030, also 18 Jahre. Sprich 18 Jahre mit jeweils 2100 Euro pro Jahr zzgl. 2% Zinsen p.a.

    Meine Frage lautet nun, ob ich das Wohngeldförderungskonto auch direkt nach Ablauf der gesamten Tilgung (sprich ca. 40000 Euro plus Zinsen) in einem Kalenderjahr mit zb. 42 Jahren in der Steuererklärung ablösen (mit Zahlung der Forderung seitens des FA) kann ohne die weiteren 25 Jahre zu warten und Zinsen aufbauen zu lassen?
    Wie sieht es dann aus, falls ich die Immobilie dann veräußeren oder vermieten möchte bzgl. weiterer Zahlungen wegen förderschädlicher Verwendung?

    Da ich die Wohnung mit 25 gekauft habe, ist es durchaus möglich, dass ich evtl. später ein Haus kaufen möchte, aber die Wohnung nicht verkaufen, sondern nur vermieten werde.

    Ich danke euch für eine Antwort.

    Viele Grüße,
    Patrick

  2. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Erst mal vorab, die Schwäbisch Hall bietet auch AVWL an und somit würde die VL Leistung auch in den Wohn Riester reinfließen als Beitrag. Am besten bei Hall anrufen und die senden das Formular dann per Post zu.

    Das Wohnförderkonto startet wenn man das Guthaben für Kauf/Bau oder Entschuldung verwendet. Ab dem Zeitpunkt wird das ganze mit 2% p.a. verzinst bis zum Rentenalter. Wenn man das Riester geförderte Bauspardarlehen dann auch in Anspruch nimmt, dann gehen jedes Jahr max. 2.100 Euro zusätzlich auf das Wohnförderkonto. Dieses Konto wird dann mit Rentenbegnn aufgelöst und der Wert bis 85 geteilt. Beispiel 50.000 Euro Wohnförderkonto mit 65. Daraus folgt 50.000 Euro durch 20J durch 12 Monate = 208,33 Euro mehr an fiktiver Rente.
    Da die Förderung in jungen Jahren überwiegt führt es unter dem Strich zu einem positiven Ergebnis, denn sowohl in der Sparphase als auch in der Darlehensphase kann man 2.100 Euro steuerlich aktivieren.

    In ihrem Fall werden Sie aber um eine Eröffnung des Wohnförderkontos nicht herum kommen, da Sie ein Koppelprodukt mit Vorausdarlehen haben, d.h. der Wohn Riester ist gebunden. Erst wenn Sie in der Darlehensphase sind könnten Sie jederzeit ablösen. Ob das Sinn macht muss man berechnen, da Sie die Steuerersparnis dagegen rechnen müssen (2.100 Euro weniger Brutto p.a.)

  3. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Kredite sind 2010 aufgenommen bzw das Wohnriester eröffnet worden.

    Kann ich eigentlich die Einzahlungen der Vermögenswirksamen Leistung wandeln, sodass diese riesterrelevant werden? Ich bekomme eh keine Förderung. Ich mache das nur, da der Arbeitgeber ein Teil zuzahlt.
    Bei der Wohnungsbaupärmie konnte man ja auch die Vermögenswirksamen Leistungen auf Antag mit in die selbst eingezahlten Beträge einbeziehen lassen wenn man zuwenig für die Wohnungsbauprämie eingezahlt hatte.


    Wenn man 50.000 Wohnriester hat dann kann das in 20 Jahren eine enorme Summe werden, die man versteuern muss. Man freut sich das Haus abbezahlt zuhaben, dann zahlt man doch bis weit ins Rentenalter, wenn man nicht die Steuer mit einmal zurückzahlen tut.

    Angenommen 50% Zuteilung also bei 25.000. Dann geht die Tilgungsphase los. Also werden ab dem 1. Jahr 25.00 Euro mit 2% belegt. Irgendwann so nach 10 Jahren ist alles getilgt und auf dem virtuellen Konto sind 50.000 + die jeweilige 2% Verzinsung und Zinsenszinz.
    Mich würde mal interessieren was da am ende rauskommt, wenn das ganze dann nochmal 10 Jahre so stehen bleibt, bis die Rente beginnt.

    Am besten man würde ein Wohnriester abschließen welcher getilgt ist und kurz danach die Rente beginnt, damit möglichst wenige Jahre diese 2% Versinsung gegenübersteht.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    2.100 Euro zusätzlich aber nur, wenn die Zins-, und Tilgungsrate die 2.100 Euro erreicht, die man dann wiederum forderfähig einsetzt???

  5. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Wie ich gelesen habe muss der Arbeitgeber AVWL zahlen und nich VL. Ob VL dann bei Schwäbisch Hall in AVWL gewandelt werden kann.... Wobei AVWL steuerfrei vom Arbeitgeber eingezahlt wird und VL ist doch aus dem Netto? Somit wäre die AVWL Einzahlung besser, wenn der Arbeitgeber dieses macht.

  6. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    In ihrem Fall werden Sie aber um eine Eröffnung des Wohnförderkontos nicht herum kommen, da Sie ein Koppelprodukt mit Vorausdarlehen haben, d.h. der Wohn Riester ist gebunden. Erst wenn Sie in der Darlehensphase sind könnten Sie jederzeit ablösen. Ob das Sinn macht muss man berechnen, da Sie die Steuerersparnis dagegen rechnen müssen (2.100 Euro weniger Brutto p.a.)
    Man kann doch auch die Vorausdarlehen bei solchen Koppelprodukten anderweitig ablösen, wenn man dafür eine Bank findet. Das müsste doch ebenfalls nach 10 Jahren kündbar sein. Die BSVs lässt man dann weiter laufen. Oder übersehe ich hier gerade etwas?

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Es könnte sein, dass man per Vertag gebunden ist, das Vorausdarlehen zwingend mit dem zugeteilten BSV ablösen zu müssen.

    Das hängt von dem Vertrag des Vorausdarlehens der jeweiligen Bausparkassen zusammen, weniger mit der Riesterkomponente.

  8. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Interessant.Wie sähe so eine Klausel denn aus?

  9. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    2.100 Euro zusätzlich aber nur, wenn die Zins-, und Tilgungsrate die 2.100 Euro erreicht, die man dann wiederum forderfähig einsetzt???
    Wie oft habe ich Dir schon geschrieben, dass die Zinsraten nicht förderfähig sind. Nur die jährlichen Tilgungsraten einschließlich der Zulagen in Höhe von max. 2.100 € sind förderfähig und werden zu den bis dahin bereits erfolgten Tilgungen incl. ihrer fiktiven Verzinsung ins Wohnförderkonto gestellt und bis zum Rentenbeginn weiterverzinst.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    HannoMack, entschuldige, wie konnte ich so doof sein, sorry für mein Ungehorsam!!!!

  11. Avatar von HannoMack
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    HannoMack, entschuldige, wie konnte ich so doof sein, sorry für mein Ungehorsam!!!!
    Sei dir verziehen. Ich bin da nachsichtig. Mit Schaum vor dem Mund übersieht man manchmal, wer einem tatsächlich geantwortet hat. #einfachnurich

  12. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohn Riester

    Es könnte sein, dass man per Vertag gebunden ist, das Vorausdarlehen zwingend mit dem zugeteilten BSV ablösen zu müssen.

    Das hängt von dem Vertrag des Vorausdarlehens der jeweiligen Bausparkassen zusammen, weniger mit der Riesterkomponente.
    Da hier keiner Antwort kommt gehe ich mal davon aus, dass so eine Klausel eher unwahrscheinlich ist.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    ?? Diese Klausel gibt es, die Frage war, ob sie der TE bei der BSH hat.

  14. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohn Riester

    Naja, die Frage war eher:

    Wie sähe so eine Klausel denn aus?

  15. Avatar von Batman_BU
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    Standard AW: Wohn Riester

    aaalso... Ich lehne mich einfach noch mal aus dem Fenster und behaupte, dass es diese Klausel dann wohl nicht gibt bzw. sie von unseren "Experten" noch nicht gesehen wurde ;-)

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Doch batman_bu, die gibt es bei Vorausdarlehen wirklich. Da ist die Zuteilung zwingend und bindend.

    Vielleicht kann das mal ein Verbraucher, ggf. sogar der TE bestätigen.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohn Riester

    Kurz noch an HannoMack, das war exakt so gewollt, dass nur mal am Rande, denn Hanomag hat sich deines Auftretens angenommen, wenn er schreibt, wie oft er mir doch schon was gesagt hat!!

    @hanomag

    Du hast meine Frage nicht richtig gelesen oder verstanden!

  18. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    wird schwer, wenn niemand sagen kann, wie diese Klausel so formuliert ist.

  19. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Kurz noch an HannoMack, das war exakt so gewollt, dass nur mal am Rande, denn Hanomag hat sich deines Auftretens angenommen, wenn er schreibt, wie oft er mir doch schon was gesagt hat!!
    Häufig habe ich mich zurückgehalten, wenn andere z. T. berechtigt auf Dich eingeprügelt haben. Dennoch wirst Du akzeptieren müssen, dass ich Falschaussagen, die Hilfesuchende dieses Forums verunsichern könnten, korrigieren darf. Auch Dich habe in der Tat bereits mehrfach in Sachen Riester belehren müssen. Wer immer wieder Falsches von sich gibt, muss die Konsequenten akzeptieren. Trotz der Mühen, die ich mir für Dich in diesem verlinkten Beitrag gemacht habe, hast Du wenig bis nichts dazugelernt. Offensichtlich hast Du ihn nicht richtig gelesen und/oder verstanden.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    @hanomag

    Du hast meine Frage nicht richtig gelesen oder verstanden!
    Ich habe hier nur den einen Punkt Deiner Aussage "Förderfähigkeit der Zinsrate" zum wiederholten Male kritisiert. Den konnte ich gut lesen und auch nicht missverstehen. Und für den letzten Fall musste ich gar nicht so weit zurückblättern, weil ich Dich hier letztmals am 02.06.2018 auf die gleiche Falschaussage hingewiesen habe. Meine dabei verwendete Formulierung lässt vermuten, dass es damals nicht das erste Mal war.

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    2.100 Euro zusätzlich aber nur, wenn die Zins-, und Tilgungsrate die 2.100 Euro erreicht, die man dann wiederum forderfähig einsetzt???
    Hanomag, ich glaube du hast das immer noch nicht begriffen!! Warum stehen hinter meinem Satz 2 Fragezeichen??

    Ich habe das hinterfragt und nein, ich bin kein Riesterexperte und möchte auch keiner sein. Wollte ich das sein, sei dir gewiss, ich wäre es, dafür benötige ich einen einzigen Tag, der aus meinem gefährliches Halbwissen den Experten formt!!!

  21. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hanomag, ich glaube du hast das immer noch nicht begriffen!!
    Ich habe begriffen, dass Du nicht begriffen hast. Ich sage, dass bei einem klassischem Wohnriester die Förderfähigkeit der 2.100 € nur gegeben ist, wenn es sich um Leistungen (Einzahlungen und Zulagen) handelt, die zur Tilgung verwendet werden. Du dagegen sprichst von 2.100 € Zins- und Tilgungsraten die förderfähig eingesetzt werden können. Dies ist in zweifacher Hinsicht falsch: Zum einen ist der Zins nicht förderfähig, zum anderen unterschlägst Du die Tatsache, dass die zustehenden Zulagen bei den 2.100 € inkludiert sind. Man hat also bereits mit einer Einzahlung (Tilgung) von 2.100 € abzüglich der zustehenden Zulagen den maximal möglichen Betrag zur Förderung erreicht. Die Summe aus Einzahlung und zustehender Zulage ergibt den zum Sonderausgabenabzug maximal möglichen Gesamtbetrag von 2.100 €, der darüber hinaus noch steuerliche Entlastung bringen kann. Wobei die mögliche Steuererstattung um die zustehenden Zulagen gekürzt wird.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Warum stehen hinter meinem Satz 2 Fragezeichen??
    Soll das jetzt ein Witz sein. Zum einen kannst Du mich mit diesem fragwürdigen Erklärungsversuch nicht irritieren. Zum anderen verschwendest Du doch sehr häufig mehrere Satzzeichen, wo oft keines notwendig ist oder nur eines genügt, siehe z. B. den Beitrag #32.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ?? Diese Klausel gibt es, die Frage war, ob sie der TE bei der BSH hat.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Ich habe das hinterfragt und nein,...
    Was ist da in Frage zustellen? Wenn ich etwas nicht verstehe, dann gebe ich anderen keinen Rat. Außerdem hast Du die Zinsleistungen bereits in der Vergangenheit als förderfähig angeführt.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    ich bin kein Riesterexperte und möchte auch keiner sein.
    Jetzt machst Du Dich vollends lächerlich. Als Finanzierungsexperte, der häufig hier und sicher auch anderswo, den Wohnriester anprangert, solltest Du auf jeden Fall mehr als ein Halbwissen haben.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wollte ich das sein, sei dir gewiss, ich wäre es, dafür benötige ich einen einzigen Tag, der aus meinem gefährliches Halbwissen den Experten formt!!!
    Und es ist schon sehr vermessen zu glauben, Du könntest mit Deiner bisher zur Schau gestellten Auffassungsgabe in Sachen Riester, innerhalb eines Tages zum Experten werden. Dennoch wäre Dir anzuraten, mehr Hirn in die Angelegenheit zu investieren. Etwas, was man tagtäglich braucht, nicht zu wollen, ist schon sehr unglaubwürdig.

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