Wohn Riester

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  1. Avatar von buringha
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    Standard Wohn Riester

    Hallo Zusammen,
    ich habe nun sehr viele Foren und Websites durchsucht. Leider habe ich bisher nicht die gewünschte Antwort gefunden.

    Zur Sachelage:
    Im Jahr 2012 habe ich, nach schlechter Beratung hin, einen Wohn Riester abgeschlossen. Eine Wohnung habe ich am 01.01.2013 auch gekauft und das Darlehen soll mit diesem Riester auch abgelöst werden.
    Nach einschlägiger Recherche habe ich leider erst vor kurzem herausgefunden, dass ich nach Beendigung der Tilgung mit Renteneintrittsalter um die 30000 Euro Steuern nachzahlen muss.
    Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
    Die Laufzeit des Vertrags läuft inkl. Ansparphase und Tilgungsphase von 2012 bis vorausichtlich 2030, also 18 Jahre. Sprich 18 Jahre mit jeweils 2100 Euro pro Jahr zzgl. 2% Zinsen p.a.

    Meine Frage lautet nun, ob ich das Wohngeldförderungskonto auch direkt nach Ablauf der gesamten Tilgung (sprich ca. 40000 Euro plus Zinsen) in einem Kalenderjahr mit zb. 42 Jahren in der Steuererklärung ablösen (mit Zahlung der Forderung seitens des FA) kann ohne die weiteren 25 Jahre zu warten und Zinsen aufbauen zu lassen?
    Wie sieht es dann aus, falls ich die Immobilie dann veräußeren oder vermieten möchte bzgl. weiterer Zahlungen wegen förderschädlicher Verwendung?

    Da ich die Wohnung mit 25 gekauft habe, ist es durchaus möglich, dass ich evtl. später ein Haus kaufen möchte, aber die Wohnung nicht verkaufen, sondern nur vermieten werde.

    Ich danke euch für eine Antwort.

    Viele Grüße,
    Patrick

  2. Avatar von Spiagei
    Spiagei ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Hallo Patrick,

    ganz so schlimm ist es nicht. Du musst nicht 30000€ Steuern zahlen, sondern 30000€ werden auf dein zu versteierndes Einkommen dazugerechnet und daraus musst du dann Steuern zahlen. Sprich bei 20% Steursatz sind es dann "nur" 6000€!

    Falls du deine Wohnung verkaufst hast du 4 Jahre Zeit dir wieder ein neues eigenes Objekt zu zulegen. Dann ist das Förderunschädlich.
    Falls nicht, kannst du auch dein Guthaben aus dem Bausparvertrag in einen anderen Riester einzahlen. z.B. Riesterrentenversicherung. Ebenfalls Förderunschädlich.

    Habe ich damit deine Fragen beantwortet?

    lg Stefan

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Lediglich das Bausparguthaben ist relevant und wird dem fiktiven Wohnförderkonto Jahr für Jahr mit 2% zugeführt, nicht das gesamte Kapital (nicht das erworbene Bausparlehen) aus der Zuteilug des Wohnriesters!

    Ist es ein zinsgünstiges Bausparlehen - also zugeteilt - und wird man das nach Verkauf mit auf die neue übernommene Immobilie übernommen, wäre dies nicht förderschädlich. Verkaufst du, hast den Wohnriester nicht in die Zuteilung gebracht, nimmst das Guthaben somit nicht in die Entschuldung - weil nicht zugeteilt - dann geht dir nichts verloren, so du das Guthaben in einen anderen Riestervertrag überträgst oder es in dem Wohnriester belässt.

  4. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von buringha
    ich habe nun sehr viele Foren und Websites durchsucht. Leider habe ich bisher nicht die gewünschte Antwort gefunden.
    Dann such mal in diesem Forum. Deine Fragen wurden hier bestimmt schon beantwortet.
    Zitat Zitat von buringha
    Im Jahr 2012 habe ich, nach schlechter Beratung hin, einen Wohn Riester abgeschlossen. Eine Wohnung habe ich am 01.01.2013 auch gekauft und das Darlehen soll mit diesem Riester auch abgelöst werden.
    Dann ist es vermutlich ein riestergeförderter Bausparvertrag.
    Zitat Zitat von buringha
    Nach einschlägiger Recherche habe ich leider erst vor kurzem herausgefunden, dass ich nach Beendigung der Tilgung mit Renteneintrittsalter um die 30000 Euro Steuern nachzahlen muss.
    Das ist sicher falsch.
    Zitat Zitat von buringha
    Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
    Im fiktiven Wohnförderkonto werden alle Zahlungen (incl. Zulagen) vermerkt, die zur Tilgung verwendet werden. Und wohlbemerkt - erst ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Tilgung - wird das dort fiktiv angesammelte Guthaben p. a. mit fiktiven 2 % hochgezinst.
    Zitat Zitat von buringha
    Die Laufzeit des Vertrags läuft inkl. Ansparphase und Tilgungsphase von 2012 bis vorausichtlich 2030, also 18 Jahre. Sprich 18 Jahre mit jeweils 2100 Euro pro Jahr zzgl. 2% Zinsen p.a.
    Schlimmer noch: Das fiktiv verzinslich angesammelte Guthaben wird bis zum Renteneintritt weiterverzinst. Erst mit dem Rentenbeginn beginnt die Versteuerung, entweder aufgeteilt in Raten bis zum 85 Lj. oder um 30 % reduziert bei sofortiger Einmalversteuerung.
    Zitat Zitat von buringha
    Meine Frage lautet nun, ob ich das Wohngeldförderungskonto auch direkt nach Ablauf der gesamten Tilgung (sprich ca. 40000 Euro plus Zinsen) in einem Kalenderjahr mit zb. 42 Jahren in der Steuererklärung ablösen (mit Zahlung der Forderung seitens des FA) kann ohne die weiteren 25 Jahre zu warten und Zinsen aufbauen zu lassen? [
    Du könntest den im Wohnförderkonto angehäuften Betrag in einen anderen zur Verrentung vorgesehenen Vertrag umschichten. Dann wird das Wohnförderkonto geleert und gemeinsam mit dem angelegten Kapital wird mit Rentenbeginn der echte Wertzuwachs anstelle der fiktiven 2 % versteuert. Vor der Umschichtung könntest Du einen günstigen Zeitpunkt an der Börse (Tiefpunkt nach Crash) abpassen und in einen geförderten Aktienfonds investieren. Wenn Du die Steuer sofort nach der Tilgung ablösen möchtest, dann musst Du die Immobilie vermieten oder verkaufen.
    Zitat Zitat von buringha
    Wie sieht es dann aus, falls ich die Immobilie dann veräußeren oder vermieten möchte bzgl. weiterer Zahlungen wegen förderschädlicher Verwendung?
    Wenn nicht in ein Folgeobjekt begonnen oder der Betrag des Wohnförderkontos in einen anderen Riestervertrag umgeschichtet wird, wird er zum Jahresende steuerpflichtig.

  5. Avatar von buringha
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    Standard AW: Wohn Riester

    Hallo Hanomag,
    kannst du mir dann bitte verständlich erklären, was ich in folgenden Punkten falsch verstanden habe:

    Bzgl. Punkte 3 und 4 der zitierten Aussagen:
    angenommen, es wird lediglich die maximale Förderung in Höhe 2100 p.a. verzinst. Ab wann gilt das? Ab der Ansparphase oder ab der Auszahlung des Darlehens (idR 10 Jahre Ansparphase).

    Angenommen, ich spare über einen Zeitraum von 10 Jahren Geld an, welches ich mit 154,- Euro pro Jahr bezuschusst bekomme. Darüberhinaus erhalte ich über die ESt einen gewissen Betrag zurück.
    Wenn ich am Ende der 10 Jahre noch kein Darlehen in Anspruch genommen habe, sondern nur angespart, ist das Wohnförderkonto dann schon eröffnet oder gilt es erst ab Auszahlung des über das angesparte Geld hinausgehende Darlehen?

    Habe ich innerhalb dieser 10 Jahre (bzw. vor der Zuteilungsreife) dann noch die Möglichkeit, die Zulagen und die Steuerersparnis zurückzuzahlen, das angesparte Gutahben auszahlen zu lassen und somit den Vertrag zu kündigen und ein Wohnförderkonto zu vermeiden, damit ich mit der Immoblie "machen kann, was ich will" ohne in die Gefahr zu geraten, dass noch Kosten bzgl. der Bausparkasse oder des Finanzamtes auf mich zukommen?

    Wäre dir für eine Antwort sehr dankbar.

    VG
    Patrick

  6. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von buringha
    angenommen, es wird lediglich die maximale Förderung in Höhe 2100 p.a. verzinst. Ab wann gilt das? Ab der Ansparphase oder ab der Auszahlung des Darlehens (idR 10 Jahre Ansparphase).
    Ab dem Zeitpunkt der Tilgung ggf. auch schon, wenn das angesparte zum Bau oder Kauf verwendet wird.
    Zitat Zitat von buringha
    Angenommen, ich spare über einen Zeitraum von 10 Jahren Geld an, welches ich mit 154,- Euro pro Jahr bezuschusst bekomme. Darüberhinaus erhalte ich über die ESt einen gewissen Betrag zurück.
    Wenn ich am Ende der 10 Jahre noch kein Darlehen in Anspruch genommen habe, sondern nur angespart, ist das Wohnförderkonto dann schon eröffnet oder gilt es erst ab Auszahlung des über das angesparte Geld hinausgehende Darlehen?
    Das Wohnförderkonto wird ab dem Zeitpunkt der Auszahlung (für Tilgung, Kauf oder Baukosten) eröffnet. Dort wird das ausgezahlte Kapital (angespartes Sparvermögen und getilgtes Darlehen) vermerkt und fiktiv verzinst. Das Darlehen wird erst mit und zum Zeitpunkt der Tilgungsraten vermerkt. Deshalb muss es ja auch vor dem (Vertragsende) Rentenbeginn getilgt sein.

    Habe ich innerhalb dieser 10 Jahre (bzw. vor der Zuteilungsreife) dann noch die Möglichkeit, die Zulagen und die Steuerersparnis zurückzuzahlen, das angesparte Gutahben auszahlen zu lassen und somit den Vertrag zu kündigen und ein Wohnförderkonto zu vermeiden, damit ich mit der Immoblie "machen kann, was ich will" ohne in die Gefahr zu geraten, dass noch Kosten bzgl. der Bausparkasse oder des Finanzamtes auf mich zukommen?
    Ja, mit der Folge, dass Zulagen und Steuererstattungen einbehalten werden und ein ggf. dann noch verbleibender Gewinn versteuert werden muss.
    Wäre dir für eine Antwort sehr dankbar.
    Das kann man mit dem Danke-Buttom ausdrücken.
    Zitat Zitat von buringha
    Da ich den Vertrag abgeschlossen habe als ich 25 Jahre war, besagt das Gesetz, nach meinem Verstädnis, dass ich seit diesem Datum bis zum Renteneintrittsalter (also über 40 Jahre lang) 2% Zinsen zahlen muss.
    Damit kein Missverständnis aufkommt, Du musst p. a. keine 2 % Zinsen zahlen. Du musst zum Rentenbeginn neben den getilgten Schulden lediglich einen fiktiv unterstellten (Zins-)Gewinn von p. a. 2 % versteuern.

    Der Riester ist nicht optimal, aber allemal eine Option. Je nachdem, ob man vorher mit Steuern und Zulagen mehr gefördert wird als man später (unter Berücksichtigung der Inflation) Steuern zahlen muss.

  7. Avatar von buringha
    buringha ist offline
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    Standard AW: Wohn Riester

    ..........

  8. Avatar von Caspar2020
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    Standard AW: Wohn Riester

    1) Ich hoffe ja inständig das es nicht der Bänker war der mit dem Taschenrechner nicht umgehen kann.

    65000 mit 2% verzinst macht nach 20 Jahren 96.500 bzw nach 25 Jahren 106.600; und nicht 80.000 wie von dir geschrieben. Und nu?

    2) Und was hast du mit den Zulagen und steuerersparnissen die ganzen Jahre gemacht? Aus dem Fenster geworfen oder eventuell damit die Immobilie getilgt? Und was heißt das monitär? Wenn scho dann doch bitte eine ganzheitliche Betrachtung.

    3) in deinem zweiten Beispiel ist auch was krumm. Bei 2x Zulage gibt's es 2 wohnförderkonten, und auch 2x 2100 die im schlechtesten Fall in die wohnförderkonto fließen.

    Und wenn ich nochmal den ersten Teil des Beitrags lese passt da noch vieles anderes nicht.

  9. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von Caspar2020
    1) Ich hoffe ja inständig das es nicht der Bänker war der mit dem Taschenrechner nicht umgehen kann.

    65000 mit 2% verzinst macht nach 20 Jahren 96.500 bzw nach 25 Jahren 106.600; und nicht 80.000 wie von dir geschrieben. Und nu?
    Ich konnte leider nicht mehr lesen, worauf Du hier antwortest, aber die 65.000 € werden doch wahrscheinlich sukzessive aufgebaut, von daher steigt der Zins moderater.

  10. Avatar von Caspar2020
    Caspar2020 ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    @hanomag: seh ich auch gerade... Ist glaube ich besser so :-)

    65000 war angegeben am Ende des BSV Darlehen als Stand auf dem wohnförderkonto und dann noch 20-25 Jahre vergehen bis zur Rente. Und dann hätte das wohnförderkonto nen stand von 80000 die versteuert werden müssen, weil ja das wohnförderkonto mit 2% verzinst wird.

  11. Avatar von Fishtowner
    Fishtowner ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Eine Frage zu meinem Wohnriester.
    40000€ insgesamt
    Läuft seit drei jahren und ist in 7 Jahren ungefähr fällig.
    Nach Zuteilung werden ja noch weitere Förderungen (auch ) für die Rückzahlungen des Darlehen gewährt.
    Pension mit 55.
    Wie sieht es hier mit Renteneintritt und Versteuerung bis zum 85 Lebensjahr aus?
    Ab wann werden jetzt die 2% auf welchen Betrag fällig?
    Danke

  12. Avatar von Banker
    Banker ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Du bekommst Pension? Also Beamter und somit erhältst du keine Förderung!
    Und was meinst du mit 2%?

    Du versteuerst das dann mit deinem persönlichen Steuersatz?

  13. Avatar von uwehaensch
    uwehaensch ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von Banker
    Du bekommst Pension? Also Beamter und somit erhältst du keine Förderung!
    Puh, seit wann sind denn Beamte nicht förderberechtigt ? Also, wirklich.

  14. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Zitat Zitat von Fishtowner
    Eine Frage zu meinem Wohnriester.
    40000€ insgesamt
    Läuft seit drei jahren und ist in 7 Jahren ungefähr fällig.
    Also der Bausparvertrag wird in ca. 7 Jahren zugeteilt.
    Nach Zuteilung werden ja noch weitere Förderungen (auch ) für die Rückzahlungen des Darlehen gewährt.
    Ja, der Tilgungsanteil der Rate incl. Zulage bis zur Förderhöchstgrenze von 2.100 € pro Jahr.
    Pension mit 55.
    Für Verträge die ab 2012 abgeschlossen wurden, ist die Vollendung des 62. Lebensjahres der früheste Riester-Rentenbeginn.
    Wie sieht es hier mit Renteneintritt und Versteuerung bis zum 85 Lebensjahr aus?
    Beginnt nach der vertraglichen vorgesehen letzten Tilgungsrate; diese muss hier nach Vollendung des 62. Lebensjahres liegen.
    Ab wann werden jetzt die 2% auf welchen Betrag fällig?
    Alles was zum Bau, Kauf oder zur Schuldentilgung dient, wird im Wohnförderkonto vermerkt und ab dem Zeitpunkt des Zuflusses mit p. a. 2 % hochgezinst.

    Nachträglich noch dazu passende Infos bei Finanztip.

  15. Avatar von Banker
    Banker ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Ach sorry... geht doch!
    Ich hab's nicht so mit Riester und halte grundsätzlich nix davon. Drum bin ich da auch nicht so fit.

  16. Avatar von Banker
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    Standard AW: Wohn Riester

    Da ist der Profi

  17. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Ich habe auch eine Frage zu Wohnriester.
    Ab wann läuft die Verzinsung mit den 2%
    Ab Vertragsabschluss, wenn ich den Bausparvertrag anspare oder erst ab Zuteilung des Bausparvertrages, wenn ich diesen zum tilgen einsetze? Die Riesterförderung bekomme ich seit dem ich den Vertarg abgeschlossen habe also seit Ansparphase.

    2. ist mir aufegafellen, dass Vermögenswirksame Leistung auf den Wohnriester zwar als Betrag auf dem Kontoauszug auftauchen aber diese werden nicht zu der Einzahlung (2100 Euro/Jahr) hinzugerechnet um die volle Staatliche Förderung zu erhalten. Mit wurde gesagt dass Vermögenswirksame Leistung nicht Riesterrelevant sei. Somit bringt es eher Nachteile das Geld dir einfließen zulassen. Blöd ist nur, dass ich keinen weiteren Bausparvertrag mehr habe außer nur noch den Wohnriester.

  18. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Das fiktive Wohnförderkonto wird eröffnet, wenn das Guthaben nach Zuteilung in die Tilgung bzw. Ablösung der Hypothek investiert wird.

    Die Inanspruchnahme des Bauspardariehens ohne Einsatz des Guthabens (was grundsätzlich möglich wäre) eröffnet das Wohnförderkonto nicht.

    Nun ja, dann erkundigst du dich nach dem besten Bauspartarif oder lasst dir diesen individuell aufzeigen und eröffnest ein neues Konto z.B. als Krankenschein fürs Haus.

  19. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Das klingt schoneinmal gut. Bislang habe ich mehrere Jahre ein Wohnriester angespart, diesen aber bei Eröffnung abgetreten da ich gleichzeitig den gleichen Betrag als Baukredit bekommen. Beides von Schwäbisch Hall. Damals war das eine günstige Teilfinanzierung für das Haus.
    Somit, habe ich noch kein virtuelles Wohnkonto, da ich noch in der Ansparphase bin ?! Theoretisch könnte ich, wenn dieser mal zuteilungsreif ist, den Kredit, welcher ja eigentlich durch den Wohnriester getilgt werden soll, durch einen anderen evtl. heutzutage günstigeren Kredit abgelösen? Wenn ich dann den Wohnriester-Bausparvertrag so stehen lassen würde, dann würde niemals ein virtuelles Konto eröffnet? Klar komme ich dann ohne verlust der Förderung nicht an das Geld dran...

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohn Riester

    Du bist auf dem richtigen Weg, zumindest das Wohnförderkonto nicht eröffnen zu lassen, wenn du das nicht möchtest, allerdings ist das Darlehen dann höher, bzw in Höhe der Ursprungsschuld, da das Tilgungskapital zumindest für diesen Baustein in dem Wohnriester steckt.

    Danach würde sich dann ein Riesterwechsel anbieten.

    Lass dich da mal professionell beraten, was der richtige Weg für dich ist.

    Wann hast du die Darlehen gezeichnet?

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