Bereitstellungszins auf vollständige Kreditsumme und Zinsen auf abgerufene Beträge
Hallo,
hat jemand im Forum Erfahrungen zur Rechtmäßigkeit des folgenden Sachverhalts?
Wir haben zur Hausfinanzierung einen Kreditvertrag (Beispielsumme: € 100000) abgeschlossen. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 12 Monate. Der Baubeginn hat sich wegen der Erschließung des Areals verzögert. Wir sind jetzt im Monat 15 nach Abschluss der Baufinanzierung und sind mit folgender Situation konfrontiert: Wir bezahlen auf den kompletten Kreditbetrag (€ 100000) seit dem 13. Monat Bereitstellungszinsen, zusätzlich zahlen wir allerdings Zinsen auf den bisher abgerufenen Kreditbetrag (z.B. € 30000 für Architekt etc.).
Aus meiner Sicht müsste sich der Betrag auf den sich der Bereitstellungszins bezieht reduzieren (€ 100000 - € 30000 angerufene Beträge für Rechnungen = € 70000 als Grundlage für den Bereitstellungszins), was er allerdings nicht tut.
Bei einer ersten Rücksprache mit unserer Bank (A) haben wir folgende Aussage erhalten: Das ist korrekt. Begründung: Die Bank (A) gibt uns das Geld, ruft selbst ruft die Darlehenssumme aber erst dann von Bank (B) ab, wenn wir die Darlehenssumme komplett abgerufen haben. D.h. wir haben bei Bank (A) finanziert, Bank (A) macht eine Zwischenfinanzierung und ruft die Darlehenssumme erst später bei Bank (B) ab.
Bin für alle Informationen dankbar, um die nächsten Schritte besser abwägen zu können.
AW: Bereitstellungszins auf vollständige Kreditsumme und Zinsen auf abgerufene Beträg
Volksbank, ne? Oder ggf. Commerzbank?
Wenn diese Vereinbarung im Kreditvertrag so steht, dann ist das rechtens. Vom Grundsatz her aber zahlt man auf abgerfufenes/ausgezahltes Geld monatl. nachschüssig den Zins und auf nicht abgerufenes Geld eben die Bereitstellungszinsen nach Ablauf der freien Zeit. Nach Vollauszahlung beginnt dann in der Regel die Tilgung.
Wie gesagt, der Kreditvertrag muss und wird das regeln, ansonsten würde ich das nicht einsehen, denn der Bereitstellungszins wird bei 3% und somit über dem Vertragszins liegen.
AW: Bereitstellungszins auf vollständige Kreditsumme und Zinsen auf abgerufene Beträg
Zitat von Martin76
Wir haben zur Hausfinanzierung einen Kreditvertrag (Beispielsumme: € 100000) abgeschlossen. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 12 Monate. Der Baubeginn hat sich wegen der Erschließung des Areals verzögert. Wir sind jetzt im Monat 15 nach Abschluss der Baufinanzierung und sind mit folgender Situation konfrontiert: Wir bezahlen auf den kompletten Kreditbetrag (€ 100000) seit dem 13. Monat Bereitstellungszinsen, zusätzlich zahlen wir allerdings Zinsen auf den bisher abgerufenen Kreditbetrag (z.B. € 30000 für Architekt etc.).
Ich hatte auch mal 12 Monate bereitstellungszinsfrei und habe ab dem 13 Monat nur für den nicht abgerufenen Teil des Darlehens Bereitstellungszinsen gelöhnt.
Aus meiner Sicht müsste sich der Betrag auf den sich der Bereitstellungszins bezieht reduzieren (€ 100000 - € 30000 angerufene Beträge für Rechnungen = € 70000 als Grundlage für den Bereitstellungszins),
Sehe ich genau so.
Bei einer ersten Rücksprache mit unserer Bank (A) haben wir folgende Aussage erhalten: Das ist korrekt. Begründung: Die Bank (A) gibt uns das Geld, ruft selbst ruft die Darlehenssumme aber erst dann von Bank (B) ab, wenn wir die Darlehenssumme komplett abgerufen haben. D.h. wir haben bei Bank (A) finanziert, Bank (A) macht eine Zwischenfinanzierung und ruft die Darlehenssumme erst später bei Bank (B) ab.
Was ist das für ein seltenes Konstrukt? War das so vereinbart?
Ja die Bereitstellungszinsen sind - weil nicht, wie die Bauzinsen nach unten angepasst - mittlerweile ein missratenes Konstrukt. So hat z. B. der Käufer des Hauses meines Sohnes sechs Monate bereitstellungszinsfrei. Da das Haus erst nach 9 Monaten übergeben und bezahlt werden muss, hat er darum gebeten, den Kaufpreis vorzeitig entrichten zu können. Dies, weil die Bereitstellungszinsen um einiges höher sind als seine festgeschriebenen Bauzinsen. Mein Sohn hat natürlich dankend angenommen, weil er dadurch Zwischenfinanzierungskosten spart. Vielleicht hast Du auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Abrufes?
AW: Bereitstellungszins auf vollständige Kreditsumme und Zinsen auf abgerufene Beträg
Bereistellungszinsen liegen bei 2,5% oder 3% im Jahr. So kenne ich das.
Man zahlt jedoch nur Bereitstellungszinsen auf den nicht abgerufenen Darlehensteil.
Man müsste den Darlehensvertrag sehen wie der Textlaut dort genau wegen Bereitstellungszinsen beschrieben worden ist.